
Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS)
Bereich Unternehmenskommunikation
Eckdrift 43-45
19061
Schwerin
Die Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) ist bemüht, ihre Internetseiten im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit benutzerfreundlich und barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseiten:
Für die Erklärung zur Barrierefreiheit gelten die folgenden Rechtsgrundlagen in den jeweils gültigen Fassungen:
Die Internetseiten www.stadtwerke-schwerin.de, www.meckpommstrom.de und www.mienstroom.de sind nach den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V noch nicht vollständig barrierefrei.
Darüber hinaus ergeben sich weitere Anforderungen aus dem § 14 BFSG in Verbindung mit dem § 3 Abs. 1 BFSG sowie der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV).
Grundlage für die Bewertung der Barrierefreiheit sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 in den Konformitätsstufen A und AA. Die Internetseiten www.stadtwerke-schwerin.de, www.meckpommstrom.de und www.mienstroom.de sind nach den Anforderungen der WCAG 2.2 noch nicht vollständig barrierefrei.
Wir nehmen jedoch regelmäßig Anpassungen an unseren Internetseiten vor und verbessern die Barrierefreiheit kontinuierlich sowohl in technischer als auch in redaktioneller Hinsicht.
Die folgenden Inhalte sind aktuell noch nicht barrierefrei:
Wir arbeiten daran, bestehende Barrieren im Rahmen unserer Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Wir arbeiten ebenfalls daran, neue pdf-Dateien in barrierefreier Version bereitzustellen und ältere schrittweise zu ersetzen.
Bei Fragen und Unterstützungsbedarf zu nicht barrierefreien Inhalten können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Diese Erklärung wurde von uns im Dezember 2024 erstellt und zuletzt am 26. Juni 2025 überprüft und bearbeitet. Wir aktualisieren die Erklärung regelmäßig, um den aktuellen Stand unserer Bemühungen für die Barrierefreiheit aufzuzeigen.
Unsere Aussagen beruhen auf einer Selbsteinschätzung mit Hilfe verschiedener Prüftools und manueller Prüfungen.
Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen.
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Schreiben Sie uns einen Brief an:
Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS)
Eckdrift 43-45
19061 Schwerin
Rufen Sie uns gerne an unter der 0385 633-1190
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kommunikation@swsn.de
Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V. Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Telefon: 0385 – 588-9344
Telefax: 0385 – 588-9703
Meldung per E-Mail an:
ueberwachungstelle@sm.mv-regierung.de
Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden. Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter:
Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle.
Die Marktüberwachungsstelle der Länder ist für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) zuständig. Sie soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Länder schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.
Kontakt
Ihre Anfragen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E-Mail: mlbf@ms.sachsen-anhalt.de
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Eckdrift 43-45
19061
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