
Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS)
Bereich Unternehmenskommunikation
Eckdrift 43-45
19061
Schwerin
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten
www.stadtwerke-schwerin.de
www.meckpommstrom.de
www.mienstroom.de
Die Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit wie dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der zugrunde liegenden Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlage für die Erstellung dieser Erklärung sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem § 14 BFSG in Verbindung mit dem § 3 Abs. 1 BFSG sowie der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV). Grundlage für die Bewertung der Barrierefreiheit sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf den Konformitätsstufen A und AA.
Die Webseiten www.stadtwerke-schwerin.de, www.meckpommstrom.de und www.mienstroom.de sind laut den Anforderungen der WCAG 2.2 noch nicht vollständig barrierefrei. Allerdings streben wir an, die Barrierefreiheit in technischer und redaktioneller Hinsicht kontinuierlich zu verbessern.
Die meisten PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei.
Einigen Elementen fehlt ein Untertitel (bspw. Videos, Grafiken).
Der Kontrast zwischen Text- und Hintergrundfarbe und Kontraste in manchen Grafiken und Bedienelementen sind nicht immer ausreichend.
Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache sind nicht vorhanden.
Diese Erklärung wurde im Dezember 2024 erstellt und zuletzt am 28. Februar 2025 überprüft und bearbeitet. Unsere Erklärung zur Barrierefreiheit wird regelmäßig aktualisiert, um den aktuellen Stand unserer Bemühungen zur Barrierefreiheit widerzuspiegeln.
Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen.
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Schreiben Sie uns einen Brief an:
Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS)
Eckdrift 43-45
19061 Schwerin
Rufen Sie uns gerne an unter der 0385 633-1190
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kommunikation@swsn.de
Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V. Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Telefon: 0385 – 588-9344
Telefax: 0385 – 588-9703
Meldung per E-Mail an:
ueberwachungstelle@sm.mv-regierung.de
Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden. Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter:
Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS)
Bereich Unternehmenskommunikation
Eckdrift 43-45
19061
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