Leitungsauskunft
Auf städtischen oder privaten Flächen befinden sich häufig unterirdisch verlegte Ver- oder Entsorgungsleitungen. Um bei Erdarbeiten Schäden an diesen Leitungen zu vermeiden, ist es wichtig zu wissen, wo sich diese genau befinden. Das gilt besonders für Aufgrabungen, Pflasterungen, Bohrungen, Baggern, Setzen von Masten und Stangen, Eintreiben von Pfählen, Bohrern und Dornen sowie auch bei Bepflanzungen.
Über unsere kostenfreie Leitungsauskunft können Sie die Lage von Strom-, Erdgas-, Fernwärme-, Glasfaser-, Wasser- und Abwasserleitungen bei den Stadtwerken Schwerin genau erfragen. So erfahren Sie, wo beim Baggern Vorsicht geboten ist.
Leitungsauskunft ist gesetzliche Vorschrift
Für Bauvorhaben, die mit Erdarbeiten verbunden sind, ist die Einholung einer Leitungsauskunft gesetzlich vorgeschrieben. Diese Erkundigungspflicht gilt sowohl für den öffentlichen Bereich als auch für private Grundstücke. So lässt sich das Risiko für Schäden, die durch Erdbauarbeiten an den Leitungen verursacht werden sowie die finanzielle Haftung dafür reduzieren beziehungsweise ganz ausschließen.

Bearbeitungsdauer für eine Leitungsauskunft
Bauausführende müssen sich rechtzeitig, mindestens aber 14 Tage vor Baubeginn, über die Lage der Ver- und Entsorgungsanlagen im Bereich der Baustelle informieren. Wir erteilen genaue Auskünfte über die Lage von Leitungen und übergeben Ihnen kostenfrei eine Stellungnahme sowie die zugehörigen Bestandsunterlagen zu den vorhandenen Anlagen.
Für die Bearbeitung der Anfrage werden etwa 14 Tage benötigt. Dies bitten wir bei Ihrer Terminplanung zu berücksichtigen. Die Leitungsauskunft ist drei Monate lang gültig.
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