Unsere Förderprogramme
Mit unseren Förderprogrammen unterstützen wir Sie auch in diesem Jahr beim Kauf energieeffizienter Produkte. Dazu gehören zum Beispiel Pedelecs, E-Bikes und elektrisch betriebene Lastenfahrräder. Außerdem fördern wir in diesem Jahr die Installation von neuen Photovoltaik-Anlagen.
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu unseren Förderprogrammen und wie Sie die Förderung beantragen können. Bei Fragen sind wir gern persönlich für Sie da.
Zur Förderung für E-Bikes Zur Förderung für Photovoltaik-Anlagen
Bis zu 300 Euro für Ihr neues E-Bike

Bis zu 300 Euro für Ihr neues E-Bike
Mit unserem Förderprogramm für Pedelecs, E-Bikes und E-Lastenfahrrädern unterstützen wir Stromkundinnen und Stromkunden bei der Anschaffung elektrisch betriebener oder unterstützter Zweiräder.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Neukauf eines Pedelecs oder E-Bikes sowie eines elektrischen Lastenfahrrads ab dem 1. Januar 2025.
Nicht förderfähig sind Gebraucht- und Eigenbaufahrzeuge sowie Nachrüstsätze.
Wer erhält die Förderung?
Die Antragstellerin oder der Antragsteller hat seinen Wohn- bzw. Firmensitz in Schwerin und ist zum Zeitpunkt der Auszahlung sowie mindestens ein weiteres Jahr danach Stromkundin oder Stromkunde der Stadtwerke Schwerin.
Außerdem muss die Antragstellerin bzw. der Antragsteller auch der Käufer des Fahrrads sein.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt durch einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 5 Prozent des reinen Kaufpreises (maximal 300 Euro), ohne Sonderausstattung und Zusatzausrüstung wie zum Beispiel Helm oder Ersatzakku.
Gefördert werden maximal zwei Fahrräder pro Kunde.
Wie kann ich die Förderung beantragen?
Bitte beantragen Sie die Förderung bis spätestens einen Monat nach Kauf des Fahrrades.
Dafür füllen Sie einfach den Förderantrag vollständig aus und senden uns diesen unterschrieben zu. Wir entscheiden auf Grundlage der Förderrichtlinie und der verfügbaren Mittel über Ihren Antrag.
Es werden im Jahr 2025 insgesamt maximal 20 Pedelecs, E-Bikes und E-Lastenfahrräder gefördert. Sollte dieses Kontingent bereits vor Ablauf der Frist am 31.12.2025 erreicht sein, endet das Förderprogramm vorzeitig.
In 3 Schritten zur E-Bike-Förderung
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Reichen Sie einfach den ausgefüllten Förderantrag zusammen mit einer Kopie des Kaufbelegs ein:
Bis zu 300 Euro für Ihre neue PV-Anlage

Bis zu 300 Euro für Ihre neue PV-Anlage
Sie planen die Installation einer Photovoltaik-Anlage? Wir unterstützen Sie dabei. Gemeinsam mit unserem Partner, der fri GmbH & Co. KG, stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Außerdem fördern wir Ihre neue Photovoltaik-Anlage mit bis zu 300 Euro.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Installation einer Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung bis maximal 20 kWp (keine Balkonkraftwerke). Nicht förderfähig sind gebrauchte Anlagen oder Anlagen, deren überwiegende Teile gebraucht sind.
Wer erhält die Förderung?
Die Antragstellerin oder der Antragsteller hat seinen Wohn- bzw. Firmensitz in Schwerin und ist zum Zeitpunkt der Auszahlung sowie mindestens ein weiteres Jahr danach Stromkundin oder Stromkunde der Stadtwerke Schwerin.
Außerdem muss die Antragstellerin bzw. der Antragsteller Eigentümerin oder Eigentümer des Anwesens, auf dem die Anlage installiert wird, und gleichzeitig Käufer der Photovoltaik-Anlage sein.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt durch einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 200 Euro. Der Einbau eines Stromspeichers wird zusätzlich mit 100 Euro gefördert (nur in Verbindung mit der Installation einer Photovoltaik-Anlage).
Maximal ist die Förderung einer Photovoltaik-Anlage pro Kunde möglich. Eine Anlage, die bereits gefördert wurde, kann nicht noch einmal gefördert werden.
Wie kann ich die Förderung beantragen?
Bitte beantragen Sie die Förderung bis spätestens einen Monat nach Installation der Photovoltaik-Anlage.
Dafür füllen Sie einfach den Förderantrag vollständig aus und senden uns diesen unterschrieben zu. Wir entscheiden auf Grundlage der Förderrichtlinie und der verfügbaren Mittel über Ihren Antrag.
Es werden im Jahr 2025 insgesamt maximal 15 Photovoltaik-Anlagen gefördert. Sollte dieses Kontingent bereits vor Ablauf der Frist am 31.12.2025 erreicht sein, endet das Förderprogramm vorzeitig.
In 3 Schritten zur Förderung für Photovoltaik-Anlagen
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Jetzt Förderung beantragen
Reichen Sie den ausgefüllten Antrag zusammen mit einer Kopie der Gesamtrechnung des Installateurs ein:
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