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Häufige Fragen Tarife & Services

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu unseren Tarifen und Services rund um Strom, Gas, Wärme, Wasser und Glasfaser. Mit dem Filter können Sie die gesammelten FAQ auf auf ein bestimmtes Thema eingrenzen.

FAQ zu Produkten

Elektromobilität

Wie lade ich mein Elektroauto am sichersten auf?

Das Aufladen eines Elektroautos funktioniert am schnellsten und sichersten an einer eigenen Ladestation, der sogenannten Wallbox
 

Kann ich mein Elektroauto an jeder öffentlichen Ladestation laden?

Ja. Sie können Ihr Elektroauto an jeder öffentlichen Ladestation laden, sofern Sie über den passenden Stecker verfügen. 

Kann ich mein Elektroauto auch an einer normalen 230 Volt Steckdose laden?

In der Regel ist das Laden eines E-Autos an einer normalen 230 Volt Steckdose möglich. Wir raten allerdings von dieser „Notladung“ auf Dauer ab. Das Laden des Autos dauert auf diese Weise recht lange und die Steckdose wird während dieser Zeit stark belastet. Die bessere Lademöglichkeit für Ihr Elektroauto ist eine Wallbox.

Wo kann ich öffentlichen Strom tanken?

Eine Übersicht über öffentliche Ladesäulen finden Sie beispielsweise auf der Internetseite der Bundesnetzagentur: Zur Ladesäulenkarte 

Gibt es für das Laden von E-Autos einen Extra-Stromtarif?

Ja, wir bieten für das Laden von E-Fahrzeugen an der heimischen Wallbox den Autostrom-Tarif citystrom mobil an. 


 

Muss ich meine Wallbox anmelden?

Ja, Ihre Ladeeinrichtung ist beim örtlichen Netzbetreiber anmeldepflichtig. Der Grund: Sie muss netzverträglich arbeiten, weil die Netzauslastung immer weiter steigt. Die Anmeldung einer Ladeeinrichtung ist laut Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) deutschlandweite Pflicht.

Über das "Datenblatt Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge" ist die Anmeldung für das Netzgebiet Schwerin schnell erledigt. Möchten Sie außerhalb des Schweriner Netzgebietes eine Wallbox installieren, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem dort zuständigen Netzbetreiber auf.
 

Datenblatt Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, PDF (106.18 KB)
Warum benötige ich eine Wallbox?

Eine Wallbox enthält einen Starkstromanschluss, der für das Laden von Elektrofahrzeugen konzipiert ist. Darüber hinaus besitzen Wallboxen einige Zusatzfunktionen, die das Laden Ihres Fahrzeuges einfacher gestalten.

Im Gegensatz zur üblichen Haushaltssteckdose wird Ihre Wallbox an eine Starkstromleitung angeschlossen. Somit kann Ihr Fahrzeug wesentlich schneller als an einer Haushaltssteckdose geladen werden. Außerdem garantiert eine Wallbox Ihnen die Art von Sicherheit, die der normalen Steckdose fehlt: Eine Überlastung, beziehungsweise Überhitzung Ihrer elektrischen Leitungen beim Laden Ihres Fahrzeuges können so prinzipiell ausgeschlossen werden. Ihre Wallbox erkennt automatisch Fehlerströme, überwacht die Temperaturen im Kabel, registriert sämtliche Störungsarten und trennt bei Unregelmäßigkeiten automatisch die Verbindung zum Stromnetz.

Wie funktioniert eine Wallbox?

Für das Laden Ihres Fahrzeuges nutzen Sie das mitgelieferte Ladekabel oder Sie entscheiden sich für eine Wallbox mit fest installiertem Kabel. Die Wallbox lädt Ihr Fahrzeug mit Wechselstrom (AC) und verfügt in der Regel über einen Ladepunkt mit einem Typ 2 Stecker. Ihre Ladestation schaltet den Strom erst dann frei, wenn die Verbindung zum Auto besteht. Die Wallbox überwacht und steuert die Ladung. Dabei wird auch die Ladeleistung geregelt. Alle in Deutschland zugelassenen Wallboxen sind mit einem Leitungsschutzschalter ausgestattet, der das Ladekabel vor Überlastung schützt.

Achten Sie auch auf den Einbau eines Fehlerstrom-Schutzschalters. Im besten Fall ist dieser schon in Ihrer Wallbox integriert.

Wie wird die Wallbox installiert?

Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall die Installation durch einen Elektrofachbetrieb. Lassen Sie den Netzanschluss vorher von einem Elektroinstallateur prüfen. In der Regel lässt Ihr Netzanschluss die Errichtung einer Station mit einer Ladeleistung von 11 kW problemlos zu.

Verfügen Sie bereits über einen Starkstromanschluss am gewünschten Installationsort, kann dieser einfach für die Wallbox genutzt werden. Ansonsten muss dieser neu gelegt und die Versorgung im Hausverteilerkasten entsprechend angepasst werden.

Welche Ladeleistung braucht eine Wallbox?

Für welche Ladeleistung Sie sich entscheiden, hängt in erster Linie von Ihrem Fahrzeug ab. Für Plug-ln-Hybride sind 3,7 kW völlig ausreichend - in der Regel können diese Fahrzeuge sowieso nicht mehr Leistung aufnehmen. Am gängigsten ist eine Leistung von 11 kW. Einige Elektroautos können auch eine Leistung von 22 kW aufnehmen. Hier gilt es abzuwägen, ob sich die Investition in eine höhere Leistung lohnt.

Wie hoch sind die Kosten für eine Wallbox?

Typische Wallboxen kosten ohne Installation und zusätzliche Aufwendungen zwischen 500 und 2.000 Euro. Wichtige Preisfaktoren sind die gewünschte Ladeleistung und mögliche Zusatzfunktionen.

Hinzu kommen die Kosten für eine fachgerechte Installation und Inbetriebnahme durch einen qualifizierten Elektrofachbetrieb. Die Höhe der Installationskosten ist abhängig von den individuellen Gegebenheiten vor Ort.

Kann ich auch als Mieter eine Wallbox nutzen?

Erkundigen Sie sich zunächst, ob auch andere Hausbewohner die Anschaffung eines Elektrofahrzeuges planen.

Nehmen Sie möglichst früh Kontakt mit Ihrem Vermieter, dem Hauseigentümer oder der Hausverwaltung auf. Ohne Genehmigung dürfen Sie die Installation einer Wallbox nicht vornehmen.

Was kostet der Strom für mein Auto?

Grundsätzlich betanken Sie Ihr Auto mit Ihrem Haushaltsstrom. Dementsprechend bezahlen Sie für jede getankte Kilowattstunde Ihren vereinbarten Strompreis. 

Kann ich die Wallbox selbst installieren?

Der Kauf einer Wallbox ist schnell erledigt, aber von einer Do-It-Yourself-Installation raten wir dringend ab. Wir empfehlen Ihnen, in jedem Fall einen qualifizierten Elektrofachbetrieb zum Zwecke der fachgerechten Konzeption, Installation und Inbetriebnahme zur Rate zu ziehen.
 

Erdgas

Wie kann ich als Privatkunde meinen Erdgastarif wechseln?

Neukunden:
Über unseren Tarifrechner können Sie Ihren Wunschtarif einfach und bequem berechnen und online bestellen. Wichtige Daten, die Sie für den Wechsel benötigen, wie zum Beispiel Ihre Zählernummer, finden Sie in Ihrer letzten Verbrauchsabrechnung. Natürlich können Sie sich auch jederzeit an unseren Kundenservice wenden unter Telefon 0385 633-1427, per E-Mail an kundenservice@swsn.de oder vor Ort in unseren Schweriner Kundencentern.

 

Bestandskunden (Tarifwechsel): 
Bitte nutzen Sie für Ihren Tarifwechsel rund um die Uhr unser Online-Kundenportal. Oder wenden Sie sich an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundenservice. Wir beraten Sie persönlich und individuell.

Wie setzt sich der Erdgaspreis zusammen?

Der Erdgaspreis setzt sich aus den verschiedenen Komponenten zusammen. Diese sind

• gesetzliche Steuern, Umlagen und Abgaben
• Netzentgelte und Kosten des Messstellenbetriebs
• Energiebeschaffungs- und Vertriebskosten

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Preisbestandteilen finden Sie in unserem Dokument 

Preisinformation Gas, Stand 01.01.2025, PDF (322.61 KB)
Welche Erdgasart liefern die Stadtwerke Schwerin?

In Deutschland unterscheidet man die Erdgasarten H-Gas und L-Gas. H-Gas hat einen höheren Energiegehalt als L-Gas. Das „H“ steht dementsprechend für „high“, also „hoch“, während das „L“ „low“, also „niedrig“ bedeutet. H-Gas und L-Gas sind beide gleich umweltschonend. Je nach Gebiet liefern die Stadtwerke Schwerin sowohl H-Gas als auch L-Gas.

Wie entsteht Erdgas?

Die Entstehung von Erdgas beginnt vor etwa dreieinhalb Milliarden Jahren, als die Erde größtenteils mit Wasser bedeckt ist. Winzige Mikroorganismen (Plankton) lagern sich am Grund flacher Meere ab und werden mit der Zeit durch Sand und Geröll bedeckt (Sedimentation). Ohne weitere Versorgung mit Sauerstoff, unter großem Druck und bei hohen Temperaturen werden die organischen Bestandteile in gasförmige Kohlenstoffe umgewandelt. Methan, also Erdgas, entsteht. Dieses wandert durch das poröse Gestein langsam nach oben, bis es auf eine undurchdringliche Schicht trifft. Hier sammelt sich das Erdgas in Lagerstätten. Die heute bekannten Erdgas-Vorkommen lagern in einer Tiefe zwischen 1.000 und 7.000 Metern.

Wie riecht Erdgas?

Erdgas ist von Natur aus geruchlos. Damit ein Leck bzw. ausströmendes Gas aber schnell bemerkt wird, werden dem Gas Geruchsstoffe beigemischt. Je nach Zusatzstoff riecht das Gas dann stark chemisch oder sogar faulig. 

Was bedeutet die Bestpreisabrechnung beim Tarif citygas best?

Für citygas best gilt eine Bestpreisabrechnung. Das bedeutet, dass sich der Erdgaspreis nach dem Jahresverbrauch richtet. Je nach Verbrauch kommt im Rahmen der Abrechnung der für Sie günstigste Staffelpreis zur Anwendung. Für die Einstufung in eine Verbrauchsgruppe ist der jeweilige tatsächliche Jahresverbrauch entscheidend.

Muss ich bei einem Tarifwechsel den Zählerstand melden?

Das ist nicht nötig. Wir errechnen Ihren Zählerstand anhand Ihres bisherigen Verbrauchs. Falls Sie uns Ihren Zählerstand aber mitteilen möchten, nutzen Sie gern einen der folgenden Wege:

Kann ich citygas mini auch abschließen, wenn mein Jahresverbrauch höher ist als 4.000 Kilowattstunden?

citygas mini ist ein Erdgastarif speziell für kleine Verbräuche. Wenn Sie im Jahr mehr als 4.000 Kilowattstunden Erdgas verbrauchen, wählen Sie unseren Tarif citygas best. Diesen können Sie ganz einfach und bequem über unseren Tarifrechner online abschließen. Natürlich können Sie sich auch jederzeit an unseren Kundenservice unter der Telefonnummer 0385 633-1427 oder per E-Mail an kundenservice@swsn.de wenden. Gern sind wir auch persönlich in unseren Schweriner Kundencentern für Sie da. 

Was ist das Besondere an meckpommGAS klima?

Mit meckpommGAS klima setzen Sie sich täglich aktiv für den Naturschutz ein. Ein fester Anteil je verbrauchter Kilowattstunde fließt in die Stiftung "UmWald" der Stadtwerke Schwerin. Diese unterstützt nachhaltige Natur- und Klimaschutzprojekte. Im Mittelpunkt stehen die Renaturierung von ausgetrockneten Waldmooren in Mecklenburg-Vorpommern sowie der klimagerechte Waldumbau.

Wie werden die Gaspreise in den smart-Tarifen angepasst?

Die Anpassung der Arbeits- und Grundpreise in den Tarifen citygas smart und meckpommGAS smart erfolgt über feste Preisgleitformeln. 

Der Arbeitspreis ändert sich vierteljährlich und folgt der Börsenpreisentwicklung (EEX Gas). Eine Anbindung an den Heizölmarkt gibt es bei diesen Tarifen nicht. Der Grundpreis wird jährlich angepasst. Der Messpreis ist abhängig vom jeweiligen Netzbetreiber.

Auch die jährliche Änderung der Netzentgelte ist in den Preisanpassungsformeln für den Arbeits- und den Grundpreis berücksichtigt. So garantieren wir stets volle Preistransparenz und Fairness.

Glasfaser

Ist ein city.kom-Glasfaseranschluss an meiner Adresse verfügbar?

Die Verfügbarkeit eines Glasfaseranschlusses an Ihrer Adresse können Sie mit Hilfe unserer Verfügbarkeitsabfrage prüfen oder rufen Sie uns an unter 0385 633-1427.

Verfügbarkeit prüfen

Bekomme ich einen Router?

Sie können auf Wunsch einen fertig konfigurierten Router über die Stadtwerke Schwerin mieten. Unser Servicetechniker schließt den Router zum Anschalttermin bei Ihnen an. Ihnen entstehen keine Zusatzkosten.

Wie verbinde ich meinen Router mit den Endgeräten?

Ein Netzwerkkabel zur Verbindung des Routers mit verschiedenen Endgeräten ist die beste Voraussetzung für ein Highspeed-Surferlebnis. Natürlich können Sie auch das WLAN nutzen.
Wenn Sie einen Router von uns mieten, bringt unser Servicetechniker diesen bereits vorkonfiguriert zum Anschalttermin mit und schließt ihn für Sie an.

Muss ich meinen Vertrag selbst kündigen?

Ob wir Ihren Vertrag kündigen können oder ob Sie dies selbst übernehmen müssen, hängt davon ab, ob Sie zusätzlich zu Ihrem Internettarif auch Telefonie über uns beziehen möchten und ob Sie Ihre bishere(n) Rufnummer(n) mitnehmen möchten:

a) Mit Rufnummernmitnahme: Wenn Sie Ihre Rufnummer(n) mitnehmen möchten, kündigen WIR den Telefonvertrag bei Ihrem bisherigen Anbieter. Teilen Sie uns die Rufnummer(n) mit, die Sie mitnehmen möchten. Sollten Sie einen TV-Einzelvertrag haben, kündigen Sie diesen bitte selbstständig.

b) Ohne Rufnummernmitnahme: Ja, Ihren bestehenden Vertrag kündigen Sie selbst bei Ihrem aktuellen Anbieter.

Achten Sie in jedem Fall auf die gültigen Kündigungsfristen!

Kann ich über Glasfaser fernsehen?

Ja, Sie können die TV-Erweiterung buchen und viele Sender in brillanter HD-Qualität anschauen.

Welchen Tarif wählen?

Ob klein, ob groß - jedes Schweriner Unternehmen wird fachkundig beraten. Gemeinsam sehen wir uns die Rahmenbedingungen an Ihrem Standort an und finden eine passende Lösung für Ihr Geschäftsmodell.

Wo ist Glasfaser von den Stadtwerken verfügbar?

Aktuell bieten wir Glasfaser ausschließlich im Schweriner Stadtgebiet an. Mit Hilfe unserer Onlineverfügbarkeitsabfrage können Sie direkt einsehen, ob Glasfaser an Ihrer Firmenadresse verfügbar oder ob die Infrastruktur bereits in Ihrer Straße vorhanden ist.

Wie läuft die Installation der Glasfasertechnik ab?

Wir begleiten Ihren Anschluss vom Angebot bis hin zur Installation der aktiven Technik. Gern schätzen wir Ihre Gebäude vorab auf bauliche Machbarkeit ein und besprechen das Technik-Konzept mit Ihnen persönlich und direkt vor Ort. Sie erhalten von uns einen kostenlosen Premium-Installationsservice. 

Welche Zusatzleistungen bieten Sie an?
  1. Symmetrische Bandbreiten bis in den Gigabitbereich
     
  2. Eine feste IP-Adresse
     
  3. Mehrgeräte-Telefonie, parallele Gespräche
     
  4. Erweiterter Einrichtungsservice
Welche Angebote gibt es für Verwalterund Eigentümer?

Wir bauen Ihre gewerbliche Immobilie kostenfrei aus. Gern schätzen wir die bauliche Machbarkeit ein und besprechen ein Technik-Konzept für Ihre Wohneinheiten. Zudem unterstützen wir Sie in der Mieterkommunikation mit Informationsveranstaltungen, Broschüren und Anwohneranschreiben.

Glasfaser ist eine attraktive Wohnungsausstattung für Eigentümer, Mieter und Investoren. Es handelt sich um ein offenes Glasfasernetz und ist zugänglich für alle Anbieter. 

Ökostrom

Welche Vorteile hat Wasserkraft gegenüber anderen regenerativen Energiequellen?

Verglichen mit anderen erneuerbaren Energien ist Wasserkraft besonders gut verfügbar. Gegenüber Wind- und Solarenergie benötigt sie zum Beispiel geringere spezifische Aufwendungen und ist besser steuerbar. Daher ist grüner Strom aus Wasserkraft eine umweltfreundliche und zugleich preiswerte Alternative.

Warum kommt der Ökostrom der Stadtwerke Schwerin nicht aus deutschen Anlagen?

Strom aus erneuerbaren Energiequellen wird in Deutschland nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Das heißt, dass er mit höheren Preisen vergütet wird. Darüber hinaus wird Ökostrom hierzulande von Endkunden aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ohnehin anteilig bezogen, so dass es für Energieversorger in Deutschland vergleichsweise wenig Angebote für einheimisch produzierten Ökostrom gibt.

Länder wie Österreich und Norwegen sind aufgrund ihrer zahlreichen Berge, Seen und Flüsse für die Produktion von Strom aus Wasserkraft geografisch begünstigt. Daher spiegelt die Erzeugungsstruktur der Stromproduktion dort einen besonders hohen Anteil an erneuerbaren Energieträgern, insbesondere Wasserkraft, wider. Die Stadtwerke Schwerin machen sich diese günstigen Voraussetzungen beim Stromeinkauf zunutze, um umweltschonenden Strom aus reiner Wasserkraft preiswert anbieten zu können. Der von uns eingekaufte Ökostrom wird von den Wasserkraftwerken physisch in das europäische Stromnetz eingespeist. 

Welchen umweltbezogenen Nutzen bringt der Kauf des Ökostroms von den Stadtwerken Schwerin?
  • Mehr Nachfrage heißt mehr Angebot: 

    Nach den Grundsätzen der Marktwirtschaft wird das produziert, was nachgefragt wird. Wenn sich immer mehr Kunden für Ökostrom entscheiden, dann wird sich dies positiv auf die Erzeugung auswirken. Auch für uns gilt: Je mehr Kunden unseren Ökostrom nutzen, desto größer werden unsere Bestellmengen dafür sein. So trägt jeder Ökostromkunde dazu bei, dass der regenerativ erzeugte Stromanteil immer weiter steigt.
     

  • Wir bringen die Energiewende auf regionale Ebene voran:

    Vor Ort in Schwerin investieren wir in regenerative und umweltschonende Verfahren der Energieerzeugung. Dafür nutzen wir Geothermie, Biogas und Sonnenenergie sowie die effiziente Kraft-Wärme-Kopplung zur gleichzeitigen Erzeugung von Wärme und Strom. Den von uns selbst produzierten Ökostrom vermarkten wir zurzeit nicht direkt an Endverbraucher.

Woher stammt der Strom aus den Ökotarifen der Stadtwerke Schwerin?

Für unseren Ökostrom-Tarif stammt der Strom derzeit aus europäischen Wasserkraftwerken. Gerne können Sie sich unser Ökostromzertifikat herunterladen, das unserer Tochterfirma - die Energieerzeugung Schwerin GmbH & Co. Erzeugung KG - den Kauf von Ökostrom aus Wasserkraft bestätigt. 

Zertifikat über den Bezug von Ökostrom aus Wasserkraft, PDF (1.17 MB)


Gewerbliche Kunden mit Sonderverträgen können bei uns aber auch Strom z.B. aus Windkraft oder Sonnenenergie erhalten.

Welche Länder sind die weltweit führenden Nationen im Bereich der Stromerzeugung per Wasserkraft?

Hier mischen China, Kanada, die USA, Brasilien und Russland bereits ganz vorne mit. In Europa nehmen wiederum Schweden und Norwegen eine Vorreiterreiterrolle ein. Bei uns in Deutschland ist die Stromerzeugung durch Wasserkraft aber noch ausbaufähig: So wurden 2023 unter zehn Prozent des Stromverbrauchs erneuerbarer Energien aus Wasserkraft erzeugt.

Photovoltaikanlagen

Was ist Photovoltaik?

Kurz gesagt: Eine Photovoltaikanlage wandelt Lichtenergie in elektrische Energie um.

Trifft Sonnenlicht auf die Solarmodule, werden in den Solarzellen Elektronen in Bewegung gesetzt (photoelektrischer Effekt). Es entsteht ein Stromfluss, genauer gesagt Gleichstrom. Durch einen Wechselrichter wird dieser in Wechselstrom umgewandelt, der dann genutzt werden kann.

Wie erhalte ich eine Photovoltaikanlage?

Gemeinsam mit unserem Partner, der fri GmbH & Co.KG, unterstützen wir Sie auf dem Weg zu Ihrer eigenen Solaranlage.

Füllen Sie einfach das Formular auf unserer Internetseite aus. Ihre Anfrage leiten wir dann weiter an die fri GmbH. Die Experten für Photovoltaikanlagen beraten Sie und erstellen Ihnen ein persönliches Angebot.

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Die Kosten für die Installation einer PV-Anlage hängen von der eingesetzten Technik und den zusätzlich installierten Komponenten ab. Auch die Dachfläche, die Anzahl und Art der Solarmodule, die Art der Dacheindeckung und weitere Faktoren spielen eine Rolle.

Unser Partner, die fri GmbH & Co.KG, erstellt auf Grundlage Ihrer individuellen Bedürfnisse und Gegebenheiten ein persönliches Angebot. Füllen Sie hierzu einfach das Anfrageformular auf unserer Internetseite aus.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Installation einer Photovoltaikanlage?

Wenn Sie die Installation einer Photovoltaikanlage auf einer Immobilie planen, sollte sich diese in Ihrem Eigentum befinden. Außerdem sollte die Immobilie durch Sie genutzt werden.

Sind Sie nicht der Eigentümer, berät Sie unser Partner, die fri GmbH & Co.KG, gern zu möglichen Alternativen für den Bau einer Photovoltaikanlage.

Was bedeutet die Einheit kWp bei PV-Anlagen?

kWp beschreibt die Nennleistung einer Photovoltaikanlage. p steht dabei für das englische Wort peak (Spitze). Es bedeutet unter genormten Bedingungen "Spitzenleistung". In Deutschland geht man davon aus, dass pro kWp etwa 1.000 kWh Strom pro Jahr erzeugt werden können.

Gibt es Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt die Installation von PV-Anlagen und Batteriespeichern mit zinsgünstigen Krediten. Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der KfW.

Wenn Sie den erzeugten Strom nicht vollständig verbrauchen und einen Teil in das öffentliche Stromnetz einspeisen, erhalten Sie eine garantierte Einspeisevergütung für eine Laufzeit von 20 Jahren.

Muss ich meine Photovoltaikanlage anmelden?

Ja, Ihre Photovoltaikanlage muss bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber zur Inbetriebnahme angemeldet werden. Außerdem muss Ihre Anlage und gegebenenfalls der Speicher im Marktstammdatenregister (MaStR) bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Hierbei unterstützt Sie unser Partner, die fri GmbH & Co.KG, gern.

Strom

Was ist eine eingeschränkte Preisgarantie?

Die eingeschränkte Preisgarantie sichert Sie ab gegen Änderungen der Energiebeschaffungskosten und der Netzentgelte. 

Für Strom gilt:

Ausgenommen von der Preisgarantie sind:

  • die Umsatzsteuer
  • die Stromsteuer
  • die KWK-Umlage
  • die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV
  • die Offshore-Netzumlage
  • zukünftig neu einzuführende Steuern, Abgaben und hoheitliche Belastungen
     

Für Erdgas gilt:

Ausgenommen von der Preisgarantie sind:

  • die Umsatzsteuer
  • die Energiesteuer
  • die Gasspeicherumlage
  • die Bilanzierungsumlage
  • die Konvertierungsumlage
  • das Konvertierungsentgelt
  • zukünftig neu einzuführende Steuern, Abgaben und hoheitliche Belastungen

Alle von der Preisgarantie ausgeschlossenen Preisbestandteile sind staatlich veranlasst und von uns nicht beeinflussbar. Bei Änderungen können wir die Preise anpassen.

Wie wird der Standard-Strom der Stadtwerke Schwerin erzeugt?

Der Standard-Strom, den wir verkaufen, stammt aus einem Mix verschiedener Energieträger. Dazu gehören fossile Energien (z. B. Erdgas) und auch erneuerbare Energien (z. B. Windkraft, Solarenergie). Aufgrund der fortschreitenden Energiewende sind in unserem Standard-Strom bereits mehr als 50 Prozent erneuerbare Energien enthalten. 

Ein Teil unseres Stroms stammt aus eigenen Erzeugungsanlagen, die wir in und um Schwerin betreiben. In diesen produzieren wir Strom und Wärme in effizienter Kraft-Wärme-Kopplung sowie Strom aus erneuerbaren Energien. 

Vollständige Stromkennzeichnung ansehen

Wie kann ich als Privatkunde meinen Stromtarif wechseln?

Für Neukunden gilt:
Über unseren Tarifrechner können Sie Ihren Wunschtarif einfach und bequem berechnen und online bestellen. Wichtige Daten, die Sie für den Wechsel benötigen, wie zum Beispiel Ihre Zählernummer, finden Sie in Ihrer letzten Verbrauchsabrechnung. Natürlich können Sie sich auch jederzeit an unseren Kundenservice wenden unter Telefon 0385 633-1427, per E-Mail an kundenservice@swsn.de oder vor Ort in unseren Schweriner Kundencentern.

 

Für Bestandskunden (Tarifwechsel) gilt: 
Bitte nutzen Sie für Ihren Tarifwechsel rund um die Uhr unser Online-Kundenportal. Oder wenden Sie sich an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundenservice. Wir beraten Sie persönlich und individuell.
 

Haben die Stadtwerke Schwerin auch Ökostrom?

Ja, wir bieten auch attraktive Tarife aus reinem Ökostrom an. Wählen Sie dazu im Preisrechner einfach einen unserer "natur" Tarife aus.

Mit Ökostrom leisten Sie Tag für Tag einen Beitrag zum Klimaschutz und schonen zugleich die natürlichen Ressourcen. 

Wie melde ich mich für den Onlinebonus (Strom) an?

Schweriner Stromkunden, die Ihren Stromvertrag bei uns online verwalten, bieten wir einen jährlichen Onlinebonus in Höhe von 12 Euro an. Den Bonus schreiben wir auf der Jahresrechnung gut.

Die wichtigsten Voraussetzungen dafür sind, dass Sie zur Kontaktaufnahme das Internet oder das Telefon nutzen und auf Papierrechnungen und -schreiben verzichten. Stattdessen rufen Sie Ihre Dokumente über unser Online-Kundenportal ab. Über neue Dokumente benachrichtigen wir Sie per E-Mail. Für einen einfachen und bequemen Zahlungsverkehr erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat für Ihren Strom.

So können Sie sich für den Onlinebonus anmelden:

  1. Registrieren Sie sich mit Ihrer Schweriner Strom-Kundennummer und Strom-Zählernummer in unserem Online-Kundenportal
  2. Falls noch nicht geschehen: Erteilen Sie uns im Online-Kundenportal einen Lastschrift-Auftrag für Strom (Link „Zahlungsweise ändern")
  3. Falls noch nicht geschehen: Stellen Sie Ihre Kommunikationsart im Online-Kundenportal auf „online“ um (Link „Kontaktdaten ändern")
  4. Klicken Sie im  Online-Kundenportal lauf den Link „Kundenmitteilung“ (in der Kachel „Mein Direktservice“) und teilen Sie uns Ihren Wunsch mit, dass Sie am Onlinebonus teilnehmen möchten.

Weitere Informationen zum Onlinebonus erhalten Sie in unserem Service-Bereich auf der Seite Onlinebonus in Schwerin.

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Der Strompreis setzt sich aus den verschiedenen Komponenten zusammen. Diese sind

• gesetzliche Steuern, Umlagen und Abgaben
• Netzentgelte und Kosten des Messstellenbetriebs
• Energiebeschaffungs- und Vertriebskosten

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Preisbestandteilen finden Sie in unserem Artikel zur Zusammensetzung des Strompreises.

Was ist Heizstrom und wie unterscheidet er sich zum Haushaltsstrom?

Als Heizstrom bezeichnet man einen speziellen Stromtarif für elektrische Heizanlagen. Er dient beispielsweise zum Betrieb von Wärmepumpen oder auch von Nachtspeicherheizungen. Der Unterschied zum Haushaltsstrom liegt vor allem in der Nutzung. Beim Heizstrom profitieren Sie von günstigeren Konditionen als beim Haushaltsstrom, da dieser in der verbrauchsschwächeren Zeit in der Nacht gemessen wird. Weil nachts das Stromangebot größer ist als die Nachfrage, kann der in der Nacht produzierte Strom zu günstigeren Preisen eingekauft werden.

Zusätzlich kann der Netzbetreiber den Stromverbrauch steuern oder unterbrechen. Das hat für Sie den Vorteil, dass beim Heizstrom zum Beispiel geringere Netzentgelte als beim Haushaltsstrom anfallen.

Welche Voraussetzungen gibt es für den Tarif citystrom für Nachtspeicherheizungen?

Voraussetzung für unsere Stromangebote ist die Einrichtung eines Zählerschrankes nach den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) mit einem zusätzlichen Zählerplatz zur Strommessung und zur Steuerung der Sperrzeiten. Ebenso muss der feste Anschluss der Systeme an den Zählerschrank gewährleistet sein.

Was sind Eintarif- und Zweitarifzähler?

Bei einem Eintarifzähler wird für jede verbrauchte Kilowattstunde der gleiche Preis berechnet. Es gilt also nur ein Tarif. Ein Zweitarifzähler hingegen kann unterschiedliche Tarife in einem Zähler messen. Beim Stromtarif citystrom für Nachtspeicherheizungen gelten zum Beispiel unterschiedliche Preise für Tag und Nacht. Strom, der am Tag verbraucht wird, wird zum teureren Hochtarif (HT) abgerechnet, in der Nacht verbrauchter Strom hingegen zum günstigeren Niedertarif (NT).

Was bedeuten die täglichen Sperrzeiten beim Stromtarif für Wärmepumpen?

Während der täglichen Sperrzeiten wird die Wärmepumpe nicht mit Strom versorgt und produziert somit keine Wärme. Die Sperrzeiten sind allerdings so ausgelegt, dass der Wärmebedarf der Immobilie auch bei niedrigen Außentemperaturen innerhalb der verfügbaren 20 Stunden gedeckt werden kann. Sperrzeiten haben das Ziel, die Stromnetze bei hohem Bedarf zu entlasten, um die Stabilität des Versorgungssystems sicherzustellen. 

Was ist eine Nettopreisgarantie?

Die Nettopreisgarantie sichert Sie ab gegen Änderungen der Energiebeschaffungskosten, der Netzentgelte sowie der staatlich veranlassten Umlagen und Abgaben. 
 

Ausgenommen von der Preisgarantie sind nur:

  • die Umsatzsteuer
  • die Stromsteuer (Strom) bzw. die Energiesteuer (Erdgas)
  • zukünftig neu einzuführende Steuern, Abgaben und hoheitliche Belastungen
     

Bei Änderungen der ausgenommenen Preisbestandteile können wir die Preise anpassen.

Wie kann ich als Geschäftskunde meinen Stromtarif wechseln?

Neukunden:
Über unseren Tarifrechner können Sie Ihren Wunschtarif bequem berechnen und online bestellen. Wichtige Daten, die Sie für den Wechsel benötigen, wie Ihre Zählernummer, finden Sie in Ihrer letzten Verbrauchsabrechnung. Selbstverständlich können Sie sich auch an unseren Vertrieb wenden unter der Telefonnummer 0385 633-1283 oder per E-Mail an vertrieb@swsn.de.

Bestandskunden, die einen Tarifwechsel vornehmen wollen: 
Bitte nutzen Sie für Ihren Tarifwechsel unser Online-Kundenportal. Oder wenden Sie sich direkt an unseren Vertrieb, er berät Sie gerne.
 

Dynamische Stromtarife

Was ist ein dynamischer Stromtarif?

Wesentlich an einem dynamischen Stromtarif ist, dass er einen variablen Preisbestandteil enthält, der sich entsprechend der aktuellen Börsenpreise der Day-Ahead-Märkte stündlich ändert. Beispiel: Die stündlichen Strompreise variieren je nach Angebot, Nachfrage und Tageszeit. So ist es möglich, dass der Strom zwischen 12:00 und 13:00 Uhr 25 Cent/kWh kostet, zwischen 18:00 und 19:00 Uhr aber 40 Cent/kWh. Der Zeitpunkt Ihres Stromverbrauchs ist für Ihre Stromkosten also entscheidend - anders als bei herkömmlichen Tarifen mit festen Preisen.  

Warum schwanken die Strompreise?

Der Preis für den an Strombörsen gehandelten Strom bildet sich nach dem Prinzip von Angebot und Nachfrage: Erneuerbare Energien sind beispielsweise je nach Wetterlage unterschiedlich verfügbar. Sind viel Wind und Sonne vorhanden, ist der Börsenpreis niedriger. Wird jedoch viel Kohle oder Gas verstromt, steigt zumeist der Preis. 

Aber auch die Nachfrage nach Strom ändert sich im Tagesverlauf. Während die Nachfrage nachts am niedrigsten ist, verbrauchen z. B. Industrie und Gewerbe tagsüber am meisten Strom. 

Wieso können negative Strompreise auftreten?

Negative Strompreise treten auf, wenn das Stromangebot größer ist als die Nachfrage - wenn also Stromerzeuger sehr viel Strom produzieren und der Verbrauch gleichzeitig gering ist. Dies ist z. B. oft an sonnigen Sommertagen der Fall. Denn Solaranlagen erzeugen dann große Strommengen, während die Industrie weniger Strom nachfragt. 

Wie erfolgt die Abrechnung?

Die Abrechnung erfolgt monatlich anhand Ihrer realen Verbrauchsdaten. Im Vergleich zu herkömmlichen Tarifen wird also kein monatlicher Abschlag gezahlt. Dies bedeutet aber auch: Wenn Sie beispielsweise eine Wärmepumpe haben, wird Ihre Rechnung in einem Wintermonat deutlich höher sein als in einem Sommermonat.

Wo kann ich die stündlichen Strompreise einsehen?

Die Preisverläufe an den Börsen werden u.a. hier veröffentlicht: 

Ersatzversorgung mit Strom und Erdgas

Was passiert, wenn mein Strom- oder Erdgasanbieter insolvent ist? Werde ich trotzdem mit Energie versorgt?

Ja. Die Stadtwerke Schwerin stellen in diesem Fall als zuständiger Grundversorger Ihre Versorgung mit Strom oder Erdgas im Rahmen der Ersatzversorgung für mindestens drei Monate sicher. Dafür ist kein schriftlicher Vertrag nötig.

Was genau ist die Ersatzversorgung?

Ersatzversorgung für Haushaltskunden:

Die Ersatzversorgung für Haushaltskunden im Niederdruck- bzw. Niederspannungsnetz der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) greift dann, wenn Ihr Energieversorger nicht mehr liefern kann oder es zu Verzögerungen kommt. Dann sind wir als örtlicher Grundversorger in Schwerin zuständig für die ununterbrochene Ersatzbelieferung von Haushaltskunden im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 3 Abs. 22) mit Erdgas oder Strom.
 

Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden:

Die Ersatzversorgung liegt vor, wenn ein Geschäftskunde mit einem prognostizierten Jahresverbrauch über 10.000 Kilowattstunden aus dem Niederdruck- bzw. Niederspannungsnetz der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d.h. ein Erdgas- oder Strombezug ohne gültigen Liefervertrag stattfindet.

Muss ich meinen Vertrag bei meinem bisherigen Anbieter noch kündigen?

Das ist nicht nötig. Kann Ihr bisheriger Anbieter Ihnen keine Energie mehr liefern, übernehmen wir als örtlicher Grundversorger automatisch Ihre Weiterbelieferung mit Strom oder Erdgas im Rahmen der Ersatzversorgung. Dies ist gesetzlich so geregelt.

Den Wechsel von Ihrem bisherigen Anbieter zu uns übernehmen wir. Sie brauchen sich dabei um nichts zu kümmern.

Kann ich die Ersatzversorgung rückwirkend kündigen?

Nein, das geht leider nicht. Wenn Ihr bisheriger Versorger Sie nicht mehr mit Strom oder Erdgas beliefern kann oder kein gültiger Liefervertrag besteht, greift automatisch die Ersatzversorgung. Damit es keine Unterbrechung der Energieversorgung gibt, wurde dies gesetzlich so festgelegt.

Wann endet die Ersatzversorgung für Haushaltskunden?

Die Ersatzversorgung greift für maximal drei Monate. Als Haushaltskunde wechseln Sie danach automatisch in die Grundversorgung, wenn Sie keinen anderen Tarif abgeschlossen haben. 

Wann endet die Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden?

Die Ersatzversorgung greift für maximal drei Monate. 

Nicht-Haushaltskunden sollten unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Ersatzversorgung einen neuen Tarif abschließen, damit es zu keiner Unterbrechung der Energieversorgung kommt.

Grundversorgung mit Strom und Erdgas

Wer ist mein Grundversorger?

Der Energieversorger, der die meisten Kundinnen und Kunden in einem Netzgebiet mit Strom oder Gas versorgt, wird als Grundversorger bezeichnet. Diesen können Sie bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber erfragen.

Den örtlichen Netzbetreiber finden Sie zum Beispiel auf Ihrer letzten Strom- oder Gasrechnung. 

Im Netzgebiet der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) sind die Stadtwerke Schwerin der zuständige Grundversorger für Strom und Erdgas.

Kann ich dauerhaft in der Grundversorgung bleiben?

Ja. Im Gegensatz zur Ersatzversorgung können Sie dauerhaft in der Grundversorgung bleiben.

Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung springt immer dann ein, wenn ein Versorger nicht mehr liefern kann, es zu Verzögerungen kommt oder kein gültiger Liefervertrag vorliegt. Damit Ihnen trotzdem Strom oder Erdgas ohne Unterbrechung zur Verfügung stehen, übernimmt der örtliche Grundversorger die Energiebelieferung für maximal drei Monate. Haben Sie als Haushaltskunde nach diesen drei Monaten nicht einen anderen Tarif oder einen anderen Anbieter gewählt, wechseln Sie automatisch in die Grundversorgung. 

Was versteht man unter Grundversorgung?

Die Grundversorgung ist die gesetzlich geregelte Versorgung von Haushaltskunden im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes mit Strom oder Gas durch den örtlichen Grundversorger zu allgemeinen Preisen und Bedingungen. Alle Haushaltskunden in Deutschland haben Anspruch darauf. Das heißt, der Grundversorger ist dazu verpflichtet, die Kunden zu allgemeinen Preisen und Bedingungen mit Strom oder Gas zu beliefern.

So versorgen wir Sie zum Beispiel mit Strom, wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen und noch keinen Stromliefervertrag abgeschlossen haben. Sie können dort sofort das Licht anschalten oder Ihr Handy aufladen. In diesem Fall kommt automatisch ein Stromliefervertrag zustande und Sie werden Kunde der Stadtwerke Schwerin in der Grundversorgung.

Was sind Haushaltskunden im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes?

Haushaltskunden im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes § 3 Abs. 22 sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke beziehen.

Kann mich der Grundversorger ablehnen?

Der Grundversorgung kann die Belieferung mit Strom oder Gas nur dann ablehnen, wenn es für ihn aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.

Was sind Nicht-Haushaltskunden im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes?

Nicht-Haushaltskunden im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes sind Gewerbekunden mit einem prognostizierten Jahresverbrauch von mehr als 10.000 Kilowattstunden, die Erdgas oder Strom aus dem Niederdruck- bzw. Niederspannungsnetz der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) beziehen.

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Was ist mit Anlagen, deren elektrische Leistung kleiner 4,2 kW ist?

Geräte mit einer elektrischen Leistung kleiner 4,2 kW sind generell von der Teilnahme an §14a EnWG ausgenommen. Das heißt, sie werden nicht vom Netzbetreiber gesteuert und erhalten daher auch keine Netzentgeltreduzierung.

Wird auch mein Haushaltsstrom gedimmt?

Nein, bei Bedarf werden lediglich Ihre steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z.B. Ihre Wärmepumpe oder Ihre Wallbox) auf 4,2 kW heruntergedimmt. Ihr Haushaltsstrom ist von der Dimmung stets ausgenommen.

Fallen Nachtspeicherheizungen auch unter §14a EnWG?

Nein. Nachtspeicherheizungen sind von den im §14a EnWG genannten Regelungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen bislang ausgenommen. 

Wie erfolgt die Abrechnung von Modul 1, wenn ich den Antrag auf Netzentgeltreduzierung im laufenden Jahr einreiche?

Wenn Sie Ihren Antrag auf Netzentgeltreduzierung im laufenden Jahr bei Ihrem lokalen Netzbetreiber einreichen und sich dabei für die pauschale Netzentgeltreduzierung entschieden haben, wird Ihre Pauschale taganteilig angepasst und auf Ihrer jährlichen Stromabrechnung entsprechend gutgeschrieben. 

Kann ich zwischen den Modulen wechseln?

Ja, Sie können jederzeit zwischen den zwei Modulen wechseln. Allerdings müssen Sie die Voraussetzungen für die jeweiligen Module erfüllen (z. B. ein separater Zähler und ein technischer Zählpunkt bei Modul 2). Der Wechsel ist mit der Bestätigung durch den zuständigen Netzbetreiber wirksam und wird taggenau umgestellt und abgerechnet. 

Eine Kombination der beiden Module ist jedoch nicht möglich.

Was gilt für Bestandsanlagen, die vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden?

Laut Bundesnetzagentur bleiben für diese Geräte die derzeit geltenden Regelungen bis zum 31. Dezember 2028 unverändert. 

Sie haben allerdings jetzt schon die Möglichkeit, freiwillig in die neuen Regelungen zu wechseln. Dafür müssen Sie eine Vereinbarung mit Ihrem lokalen Netzbetreiber schließen. Ein Zurückwechseln in die alten Regelungen ist dann nicht mehr möglich.

Bekomme ich automatisch reduzierte Netzentgelte in Rechnung gestellt?

Nein. Um von einer Netzentgeltreduzierung nach Modul 1 oder Modul 2 des §14a EnWG zu profitieren, müssen Sie zu erst einen entsprechenden Antrag bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber abgeben - z. B. bei der Netzgesellschaft Schwerin (NGS). Ohne diese separate Vereinbarung zahlen Sie die Standardnetzentgelte.

Darf mein Strom im Falle einer Dimmung auch ganz abgestellt werden?

Nein, Ihr Strom wird nie gänzlich abgestellt werden. Nur Ihre steuerbaren Verbrauchseinrichtungen können bei Bedarf vorübergehend auf eine Mindestleistung von 4,2 kW heruntergedimmt werden.

Bekomme ich die jährliche Netzentgeltreduzierung auch dann, wenn mein Netzbetreiber gar nicht dimmen musste?

Selbstverständlich. Denn Sie bekommen die reduzierten Netzentgelte bereits dafür gewährt, dass der Netzbetreiber rechtlich die Möglichkeit erhält, im Notfall Ihre Anlage anzusteuern und zu dimmen.

Wann und wie lange darf der Netzbetreiber meinen Strombezug dimmen?

Ihr Netzbetreiber - z. B. die Netzgesellschaft Schwerin (NGS) - darf Ihren Strombezug nur in Ausnahmefällen dimmen. Dies ist der Fall, wenn eine konkrete Überlastung des Stromnetzes droht. Eine Mindestleistung von 4,2 kW steht Ihnen für Ihre steuerbaren Verbrauchseinrichtungen trotzdem jederzeit zur Verfügung. Die Steuerung seitens des Netzbetreibers darf so lange fortbestehen wie die Gefährdungslage anhält. Danach muss die Dimmung beendet werden.

Wärme

Wo ist Fernwärme verfügbar?

Seit 2011 erweitern wir kontinuierlich das Fernwärmenetz in Schwerin. Auch in den nächsten Jahren wird das bestehende Wärmenetz weiter ausgebaut, um Schritt für Schritt immer mehr Schweriner Immobilien mit der umweltfreundlichen Fernwärme zu versorgen.

Bis zum Jahr 2035 sollen 80 Prozent der Schweriner Haushalte an das Fernwärmenetz angeschlossen sein. Aktuell sind es 63 Prozent.
Wo genau unsere umweltfreundliche Fernwärme bereits zur Verfügung steht und welche Straßen in Schwerin demnächst neu an das Netz angeschlossen werden sollen, erfahren Sie hier: Das Schweriner Fernwärmenetz

Gerne informiert Sie auch unser Fernwärme-Team zur Verfügbarkeit und zum Ausbau unseres Fernwärmenetzes.

Was kostet ein Fernwärme-Hausanschluss?

Der Preis für einen Fernwärme-Hausschluss setzt sich aus einem Grundpreis und einem Meterpreis zusammen. Beide hängen von der Art des Hausanschlusses ab. Für den Meterpreis spielt darüber hinaus die Oberfläche in der Hausanschlusstrasse eine Rolle. Eine Übersicht finden Sie im Preisblatt Hausanschluss-Kosten für Fernwärme.

Neben der Anschlussleitung benötigen Sie eine Anschlussstation, die als Übergabestation oder Kompaktstation ausgeführt werden kann. Die Kosten hierfür werden gesondert kalkuliert.

Außerdem fallen Kosten für das vorgelagerte Versorgungsnetz (Baukostenzuschuss) und für die Inbetriebsetzung an.

Unser Fernwärme-Team erstellt Ihnen gern ein individuelles Angebot. Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Wie funktioniert Fernwärme?

Fernwärme ist eine der umweltverträglichsten und zugleich effizientesten Formen der Beheizung. In den Heizkraftwerken der Stadtwerke Schwerin wird bei gleichzeitiger Erzeugung von Strom auch Wärme produziert. Diesen Prozess bezeichnet man als Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Der Vorteil: Es werden weniger Ressourcen eingesetzt, wodurch die Produktion wesentlich umweltfreundlicher ist.  

Die entstandene Wärme wird mittels Heizwasser in Rohrleitungen direkt zu Ihnen nach Hause transportiert. Über eine Hausstation erfolgt die Einspeisung in die Gebäudeheizung. Die Abnahme der Wärme erfolgt über die Heizkörper in den Räumen. Nach der Auskühlung im Heizkörper wird das kühlere Heizwasser zurück zum Heizkraftwerk gepumpt, wo der Kreislauf von vorne beginnt.
 

Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Fernwärme?

Für den Anschluss Ihrer Immobilie an das Fernwärmenetz bestehen interessante Fördermöglichkeiten bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Über diese können Sie sich direkt auf den Internetseiten der beiden Institute informieren.

Was kostet der Fernwärmeverbrauch?

Der Fernwärmepreis setzt sich je nach Wärmeprodukt und Lieferort aus verschiedenen Komponenten zusammen:

  • Der Arbeits- bzw. Mengenpreis ist das Entgelt für die verbrauchte Wärmemenge und wird in Euro pro Megawattstunde berechnet.
  • Die Gasumlagepreise basieren auf der verbrauchten Wärmemenge und werden in Euro pro Megawattstunde berechnet.
  • Der Grundpreis basiert auf der vertraglich vorzuhaltenden Wärmeleistung in Kilowatt. Er wird in Euro pro Kilowatt und Jahr berechnet.
  • Der Servicepreis ist das Entgelt für die Wartung und Instandhaltung der Kompaktstation(en). Er wird in Euro pro Kilowatt und Jahr abgerechnet. Der Servicepreis wird nur dann abgerechnet, wenn als Leistungsgrenze zwischen dem Kunden und der Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) die Kompaktstation vereinbart wurde und die Kompaktstation somit Eigentum der SWS ist.
  • Der Messpreis beinhaltet das Entgelt für die Bereitstellung der installierten Messeinrichtung und die Ablesung.
  • Der Wartungspreis ist der Preis für die Wartung der Wohnungsstation (wenn ein Wartungsvertrag mit den Stadtwerken Schwerin besteht).

Änderungen der Preise unterliegen engen gesetzlichen Vorgaben und sind in der Allgemeinen Versorgungsordnung (AVBFernwärmeV) geregelt. Sie sind als Preisanpassungsklauseln vertraglich vereinbart und folgen festgelegten mathematischen Vorgaben.

Wie wird der Fernwärmeverbrauch abgerechnet?

Wie für Strom oder Gas zahlen Sie auch für Fernwärme monatliche Abschläge. Mit der Jahresabrechnung wird der tatsächliche Wärmeverbrauch mit den bereits gezahlten Abschlägen verrechnet.

Wie wird der Fernwärmeverbrauch gemessen?

Ihr Wärmeverbrauch wird über einen geeichten Wärmezähler gemessen.

Wie umweltfreundlich ist Fernwärme?

Fernwärme ist sehr umweltfreundlich. Wir erzeugen die Wärme fast vollständig im Kraft-Kopplung-Verfahren, wodurch große Mengen Kohlendioxid eingespart werden. Nach Anlage 9 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beträgt der CO2-Emissionsfaktor 0 g CO2eq/kWh. Die Schweriner Fernwärme ist mit einem Primärenergiefaktor von 0,29 zertifiziert, das heißt, die eingesetzten Ressourcen werden bereits sehr effizient und umweltschonend umgewandelt.

Durch die Nutzung von Erdwärme ist die Schweriner Fernwärme noch ein Stück „grüner“ geworden.

Welchen Nutzen habe ich als Eigentümer von Fernwärme?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet alle Eigentümer von Neubauten seit dem 1. Januar 2009 dazu, einen Teil des Wärmeenergiebedarfs ihres Hauses aus erneuerbaren Energien zu decken. 


Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung stellt nach dem GEG eine gleichwertige Ersatzmaßnahme für die Nutzung erneuerbarer Energien dar. Schweriner Fernwärme-Kunden erfüllen daher automatisch die gesetzlichen Auflagen. Der zusätzliche Einbau von Wärmepumpen, Solarkollektoren oder Ähnlichem ist zur Erfüllung der Vorgaben des GEG also nicht erforderlich.

Warum investieren die Stadtwerke Schwerin in die Modernisierung ihrer Erzeugungsanlagen und in den Ausbau des Fernwärmenetzes?

Mit dem Um- und Ausbau unserer Erzeugungsanlagen und des Fernwärmenetzes ebnen wir den Weg hin zur grünen Fernwärme in Schwerin, um langfristig eine stabile und nachhaltige Wärmeversorgung zu sichern.

Die Vermeidung von CO2-Emissisionen bei der Fernwärmeerzeugung ist dabei nicht nur eine klimapolitische Notwendigkeit. Sie ist auch eine rechtliche Verpflichtung. So schreibt die EU-Richtlinie für erneuerbare Energien (RED III) zum Beispiel einen steigenden Anteil erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung vor.

Zudem hat sich Deutschland mit dem Klimaschutzgesetz verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis 2045 auf null zu senken (BMWK - Klimaschutz). Zur Umsetzung der Klimaziele hat der Bund ein weiteres Gesetz, das sogenannte Wärmeplanungsgesetz, erlassen. Dieses verpflichtet Städte und Gemeinden, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Auf Grundlage dieser soll eine klimaneutrale Wärmeversorgung in einer Stadt oder Gemeinde erfolgen.

Die Landeshauptstadt Schwerin hat das Ziel, bereits im Jahr 2035 klimaneutral zu sein. Ein wichtiger Baustein ist dabei der Umstieg auf erneuerbare Energien im Schweriner Wärmenetz. Damit Schwerin das geplante Ziel erreicht, arbeiten wir derzeit an einem Wärmetransformationsplan für eine Dekarbonisierungsstrategie. Das heißt, wir planen den weiteren Um- und Ausbau unserer Erzeugungsanlagen, um die Wärme und Energie zukünftig klimaneutral zu erzeugen. Weiterhin erstellen wir zurzeit gemeinsam mit der Stadt Schwerin die kommunale Wärmeplanung. Mit dem Ziel der Klimaneutralität sind umfangreiche Investitionen verbunden. Diese entstehen für die Modernisierung und den Neubau von Erzeugungsanlagen, wie zum Beispiel Geothermie, sowie für den Ausbau des Fernwärmenetzes in Schwerin. 

Warum sind die Preise für Fernwärme von Ort zu Ort unterschiedlich?

Die Fernwärme ist ein lokales Produkt. Bei der Erzeugung von Fernwärme kommen unterschiedliche Energieträger und Erzeugungstechnologien zum Einsatz. Während das eine Fernwärmenetz mit Wärme aus einem Gaskraftwerk versorgt wird, fließt in einem anderen Netz Wärme, die aus Biomasse, Müllverbrennung oder industrieller Abwärme erzeugt wurde. Entsprechend unterschiedlich sind für die Fernwärmeversorger die Brennstoffkosten oder die Kosten für die Erschließung lokaler Wärmequellen.

Hinzu kommt, dass die Netze unterschiedlich alt, unterschiedlich lang und mit unterschiedlichen geografischen Gegebenheiten konfrontiert sind. Auch das sind Faktoren, die sich auf die Preise auswirken können.

Warum kann ich meinen Fernwärmeanbieter nicht frei wählen?

Im Unterschied zu Strom- oder Gasnetzen sind Wärmenetze in sich geschlossene Netze. Sie sind auf eine Stadt oder Gemeinde bzw. einzelne Stadtteile begrenzt. Das bedeutet, dass es in diesem Gebiet nur einen Betreiber eines Fernwärmenetzes gibt. Ein zweites parallel verlaufendes Wärmenetz zu bauen, wäre wirtschaftlich nicht sinnvoll.

Wenn sich eine Gebäudeeigentümerin oder ein Gebäudeeigentümer für den Anschluss an die Fernwärme entscheidet, ist er als Fernwärmekundin oder -kunde deshalb an einen Anbieter gebunden. 

Warum gibt es bei den Stadtwerken Schwerin Preisanpassungsformeln für die Fernwärme?

Die gesetzlich festgelegte „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ (AVBFernwärmeV) bildet die Grundlage für die Lieferung von Fernwärme. Gemäß dieser Verordnung sind wir dazu verpflichtet, unsere Fernwärmepreise an veränderte Marktbedingungen anzupassen. Die AVBFernwärmeV sieht deshalb Preisanpassungsformeln als festen Bestandteil eines Fernwärmeliefervertrages vor. Auf Grundlage dieser vertraglich vereinbarten Formeln werden die Preise automatisch teils quartalsweise und teils jährlich neu berechnet.

Da Fernwärmeverträge häufig längere Vertragslaufzeiten haben, brauchen Fernwärmelieferanten eine Möglichkeit, die Preise auch während der Vertragslaufzeit an veränderte Markt- und Kostensituationen anzupassen. Die Preisanpassungsformeln sorgen dabei für Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Berechnung der Fernwärmepreise. Gleichzeitig gewährleisten sie, dass Fernwärmekundinnen und –kunden auch von günstigen Marktentwicklungen, wie zum Beispiel sinkenden Rohstoffpreisen, zeitnah profitieren.  

Wie wird die Nachvollziehbarkeit der Preisanpassungsformeln sichergestellt?

Detaillierte Informationen zu den Preisanpassungsformeln finden Sie im Basispreisblatt (Bestandteil Ihres Fernwärmevertrages) sowie auf unserer Internetseite. Die Werte, die in die Formeln zur Berechnung der Preise eingesetzt werden, sind Werte von öffentlichen Stellen, wie zum Beispiel dem Statistischen Bundesamt und der Energiebörse EEX. Auf die Entwicklung dieser Werte haben wir als Energieversorger keinen Einfluss. Welche Werte genau zur Berechnung der Preise herangezogen werden, finden Sie im jeweiligen Preisblatt. So wird die Berechnung Ihres Fernwärmepreises transparent und nachvollziehbar. 

Warum werden der Investitionsgüterindex, der Lohn und der Wärmepreisindex zur Berechnung der Fernwärmepreise herangezogen?

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben müssen Preisanpassungsformeln die Kostenentwicklung bei der Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme berücksichtigen. Zur Abbildung dieser Entwicklung verwenden wir in der Preisanpassungsformel den Erzeugerindex für gewerbliche Produkte (Investitionsgüterindex) des Statistischen Bundesamtes.

Neben dem Investitionsgüterindex ist auch die Entwicklung des Lohns für die Kostenentwicklung bei der Fernwärmeerzeugung und -bereitstellung relevant. Deshalb fließen die aktuellen Lohnkosten, basierend auf dem Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe TV-V (Gruppe 5, Stufe 1), in die Berechnung der Fernwärmepreise ein.

Neben diesem Kostenelement muss die Preisanpassungsformel nach § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV auch ein sogenanntes „Wärmemarktelement“ enthalten, um die allgemeinen Entwicklungen auf dem Wärmemarkt in die Preisberechnung einzubeziehen. Dafür nutzen wir den Wärmepreisindex des Statistischen Bundesamtes. Dieser Index bildet die Kostenentwicklung verschiedener Heizsysteme inklusive Fernwärme-, Gas- und Ölheizungen ab.

Die verwendeten Indizes sind offizielle Vergleichsgrößen, die jederzeit beim Statistischen Bundesamt eingesehen werden können.

Gibt es eine Regulierung der Fernwärmepreise?

Ja. Fernwärmeversorger müssen sich bei der Preisgestaltung an strenge Vorschriften halten. Überwacht wird die Einhaltung der Vorgaben von den Landes- und Bundeskartellämtern. Darüber hinaus legt die AVBFernwärmeV den gesetzlichen Rahmen fest, wie Preisanpassungsformeln gestaltet werden müssen. 

Wird die Preisanpassungsformel für Fernwärme auch zukünftig angepasst?

Wenn sich die Kostenstruktur für die Fernwärmeerzeugung signifikant verändert, sind wir gesetzlich dazu verpflichtet die Preisanpassungsformel zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern. Mit dem Ziel, die Fernwärme in Schwerin in den nächsten Jahren immer „grüner“ zu erzeugen, investieren wir auch weiterhin in die Nutzung von erneuerbaren Energien sowie den Bau effizienter technischer Anlagen für die Energieerzeugung. Deshalb kann es auch in Zukunft zu Anpassungen der Preisformeln für Fernwärme kommen.

Warum spielt Erdgas in der Fernwärme-Preisformel eine wichtige Rolle?

Nach der AVBFernwärmeV muss bei der Abbildung der Brennstoffkosten in der Preisanpassungsformel die tatsächliche Entwicklung des Brennstoffes, der überwiegend für die Wärmeproduktion eingesetzt wird, berücksichtigt werden.

Die Schweriner Fernwärme wird aktuell noch überwiegend mit Erdgas erzeugt. Das hierfür benötigte Erdgas kaufen wir am Großhandelsmarkt ein. Deshalb fließen die Erdgaspreise in die Preisformel für den Arbeitspreis ein.

Wozu werden Indizes in der Fernwärme-Preisformel benötigt?

Preisindizes bilden die allgemeine Kostenentwicklung auf den Märkten ab. Sie fließen in die Berechnung der Fernwärmepreise ein und sorgen dafür, dass neben den Erzeugungskosten auch die allgemeinen Entwicklungen am Wärmemarkt berücksichtigt werden. Das schreibt der Gesetzgeber so vor (§ 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV). Wir setzen in Preisanpassungsformeln Indizes des Statistischen Bundesamtes (destatis) ein. Diese sind objektive, staatlich überwachte und nachvollziehbare Größen.

Was sind Basispreise und Basisindizes?

Basispreise und -indizes bilden den Stand des jeweiligen Preises oder Indexes zu einem bestimmten Zeitpunkt ab, zum Beispiel zum Stichtag 01.01.2025. Beginnend ab dem betrachteten Zeitpunkt fließen die Veränderungen der Werte über Preisanpassungsformeln beispielsweise in den Arbeitspreis der Wärme ein. 

Wie wirkt sich der Ausbau der erneuerbaren Energien auf die Wärmepreise aus?

Durch die zunehmende Nutzung von Geothermie und weiteren erneuerbaren Energien setzen wir für die Fernwärmeerzeugung zukünftig immer weniger fossile Energieträger ein. Dadurch werden wir von diesen unabhängiger und tragen zur Wärmewende bei, um die Klimaziele in Schwerin zu erreichen. Der Bau von beispielsweise Geothermie-Anlagen ist allerdings mit Investitionskosten verbunden. Diese fließen in die Preise ein. Langfristig kann der Ausbau der erneuerbaren Energien jedoch zu stabilen Fernwärmepreisen beitragen.

Austauschprogramm für Fernwärme-Hausstationen

An wen richtet sich das Austauschprogramm für Fernwärme-Hausstationen?

Das Austauschprogramm richtet sich sowohl an Fernwärmekundinnen und -kunden (Kleinverbraucher bis 20 kW), die bereits einen bestehenden Wartungsvertrag für ihre Hausstationen bei den Stadtwerken haben, als auch an Fernwärmekundinnen und -kunden ohne Wartungsvertrag.

Was kostet eine neue Fernwärme-Hausstation?

Je nach den technischen Gegebenheiten und Ihren individuellen Bedürfnissen bieten wir Ihnen verschiedene Stationsvarianten an. Das sind zum Beispiel:

  • Typ 1: Fernwärme-Kompaktstation mit Warmwasserbereitung im 120 Liter Speicher (ein Heizkreis, bis zu 20 kW Heizleistung und Warmwasserbereitung) für 8.500 Euro1
     
  • Typ 2: Fernwärme-Kompaktstation mit Warmwasserbereitung im 120 Liter Speicher (zwei Heizkreise, bis zu 20 kW Heizleistung und
    Warmwasserbereitung) für 9.500 Euro1

Weitere Varianten sind möglich. Für einen einmaligen Kostenbeitrag erhalten Sie nicht nur eine moderne neue Hausstation, sondern auch gleichzeitig ein Rund-um-Sorglos-Paket.

Gerne erstellen wir für Sie ein persönliches Angebot. Sprechen Sie uns an.
 

1 Einmalig und inklusive aktuell gültiger Umsatzsteuer. Ändert sich die Umsatzsteuer, ändern sich die Bruttopreise entsprechend. Gilt nur bei Angebotsannahme bis zum 31.12.2025. Es handelt sich um Beispielpreise, Stand 01.2025. Die genannten Preise gelten nicht für Primärstationen. Der Zeitraum für den Einbau beträgt aktuell sechs bis acht Wochen (von der Auftragserteilung bis zur Inbetriebnahme der neuen Station).

Was beinhaltet das Rundum-Sorglos-Paket?

Wenn Sie sich für unser Austauschprogramm entscheiden, sind mit dem Tausch Ihrer Fernwärmestation diese Services inklusive:

  • Demontage und Entsorgung Ihrer alten Station
  • Lieferung und Montage der neuen Hausstation
  • Anschluss an die Hausanlage und das Ausdehnungsgefäß, optional mit Zirkulationsleitung Warmwasser
  • Füllen und Inbetriebnahme der Hausanlage
  • Station optional für statische Heizung oder Fußbodenheizung
  • Sonderlösungen für Stationen, zum Beispiel zusätzliche Heizkreise, sind auf Anfrage möglich und werden separat angeboten
  • Erneuerung Ihrer Fernwärme-Hausstation
  • regelmäßige Wartung Ihrer Fernwärme-Hausstation
  • Reparaturen und Instandhaltungen
  • Störungs-Hotline rund um die Uhr
Welche vertraglichen Änderungen sind mit dem Fernwärme-Austauschprogramm verbunden?

Mit dem Austausch der Fernwärme-Hausstation ändert sich die Leistungsgrenze. Das heißt, dass die neue Fernwärme-Hausstation, egal für welche Variante Sie sich entscheiden, im Eigentum der Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) bleibt.

Die Verbrauchskosten enthalten zukünftig die Position „Servicepreis“. Dieser beinhaltet neben dem Betrieb und der regelmäßigen Wartung Ihrer 
Fernwärme-Hausstation, einen 24-Stunden Störungs-Notdienst sowie die Störungsbeseitigung.

Welche Vorteile hat das Austauschprogramm für mich?

Entscheiden Sie sich für unser Austauschprogramm, ändert sich die Leistungsgrenze. Die neue Hausstation bleibt Eigentum der Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS).

Das hat entscheidende Vorteile für Sie. Denn wir kümmern uns zukünftig um die Wartung, die Instandhaltung und um eventuell anfallende Reparaturen. Außerdem übernehmen wir, wenn es erforderlich wird, die Erneuerung Ihrer Hausstation. Für Sie fallen somit bis auf den einmaligen Kostenbeitrag und die laufenden Verbrauchskosten keine weiteren Ausgaben an.

Primärenergiefaktor

Was ist der Primärenergiefaktor?

Der Primärenergiefaktor dient der besseren Vergleichbarkeit von Energieträgern. Er ist ein Maß für das Verhältnis von eingesetzter Primärenergie zu abgegebener Endenergie.

Jeder Energieträger, wie beispielsweise Heizöl, Erdgas oder Biogas, weist einen spezifischen Primärenergiefaktor auf. Dieser berücksichtigt den Energieverlust bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung eines Energieträgers. Je umweltschonender die Energieform und ihre Umwandlung, desto niedriger ist der Primärenergiefaktor. Ein geringer Primärenergiefaktor steht also für eine optimale Ausnutzung der eingesetzten Ressourcen.

Warum ist ein niedriger Primärenergiefaktor für Immobilienbesitzer von Vorteil?

Immobilienbesitzer und Bauherren müssen sich an die strengen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes halten. Bei Neubauten sowie wesentlichen Modernisierungsarbeiten an bestehenden Gebäuden müssen beispielsweise bestimmte Mindestwerte für die Wärmedämmung eingehalten werden.

Darüber hinaus darf für Raumwärme und Warmwasser nur eine bestimmte Menge an Primärenergie aufgewendet werden. Neben der Bereitstellung der Wärme im Gebäude wird hierbei auch die aufgewendete Energie für den Transport aus den Lagerstätten bis in das Gebäude berücksichtigt. Diese Aufwendungen werden im Primärenergiefaktor bewertet.

Um einen hohen Primärenergieeinsatz auszugleichen, kann ein Immobilienbesitzer beispielsweise alternativ eine verstärkte Wärmedämmung installieren, eine hochwertige Verglasung einsetzen oder in effiziente Technik für die Heizungsanlage und Warmwasserbereitung investieren.

Je günstiger - also je niedriger - der Primärenergiefaktor ist, der bei der Energieversorgung eines Gebäudes ausgewiesen wird, desto niedriger sind die gesetzlichen Anforderungen an die Dämmung von Dach, Wänden und Fenstern des Gebäudes. 

Fernwärme-Kunden haben mehr Spielraum und Sicherheit bei der Wärmedämmung ihrer Immobilie. Warum?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gibt maximal zulässige Werte für den Primärenergiebedarf von Gebäuden vor. Hauseigentümer und Bauherren können dabei selbst entscheiden, wie sie die Grenzwerte einhalten wollen. Ein besserer Wärmeschutz oder eine effizientere Anlagentechnik stehen sich dabei als gleichberechtigte Energiesparmaßnahmen gegenüber.

Für Fernwärme setzt das GEG pauschal einen Primärenergiefaktor von 0,7 fest. Liegt aber ein zertifizierter günstigerer Primärenergiefaktor – wie bei der Schweriner Fernwärme – vor, kann dieser für die Bewertung herangezogen werden. Zusätzlich erfüllt die Schweriner Fernwärme auch die Anforderungen der Anlage 5.3b GEG für die Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens.

Wer also mit effizienter Fernwärme heizt, kann beispielsweise seine Aufwendungen für die Wärmedämmung und die Verglasung reduzieren. So halten sich die finanziellen Aufwendungen für die Gebäudesanierung oder den Neubau oftmals in Grenzen, Mietkosten können niedriger ausfallen oder es steht Kapital für die Steigerung des Wohnwertes zur Verfügung.

Ein Beispiel: Um den ungünstigeren Primärenergiefaktor etwa von Heizöl (1,1) auszugleichen, müssen Hauseigentümer mehr in zusätzliche Dämmmaßnahmen bzw. baulichen Wärmeschutz (Wände, Fenster, Dach) investieren als beim Einsatz von Schweriner Fernwärme mit dem Primärenergiefaktor 0,29.

Warum hat die Schweriner Fernwärme einen vergleichsweise niedrigen Primärenergiefaktor?

In unseren Heizkraftwerken erzeugen wir Fernwärme im effizienten Kraft-Wärme-Kopplungsverfahren. Unter Einsatz des Primärenergieträgers Erdgas werden Strom und Fernwärme gleichzeitig produziert. Deshalb ist die Ausnutzung des eingesetzten Erdgases besonders hoch.

Dieser Vorteil zeigt sich im Primärenergiefaktor für Fernwärme. Die Schweriner Fernwärme wurde mit dem Faktor 0,29 zertifiziert, während der Pauschalwert für Fernwärme 0,7 beträgt.

FAQ zu Servicethemen Allgemein

Freunde werben

Muss ich Kunde der Stadtwerke Schwerin sein, um einen Freund zu werben?

Ja, um am Kundenwerbungsprogramm teilzunehmen, müssen Sie Privatkunde der Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) mit Wohnsitz in Deutschland sein.

Wer gilt im Rahmen des Kundenwerbungsprogrammes als Neukunde?

Als Neukunde gilt, wer in den letzten 6 Monaten kein Strom-, Gas- oder city.kom Kunde der Stadtwerke Schwerin war. Sich selbst zu werben, eine gegenseitige Werbung oder die Werbung von Haushaltsangehörigen ist ausgeschlossen.

Für Strom und Gas gilt: Die Strom- oder Gasverbrauchsstelle des geworbenen Neukunden muss in einem von den Stadtwerken Schwerin mit Strom oder Gas belieferten Gebiet liegen. Die Verfügbarkeit kann auf den Internetseiten www.stadtwerke-schwerin.de, www.mienstroom.de oder www.meckpommstrom.de geprüft werden.

Für city.kom Glasfaser gilt: Die Anschlussstelle des empfohlenen Kunden muss in einem Gebiet liegen, in dem neben dem city.kom Glasfasernetz der Stadtwerke Schwerin ein weiteres Breitband fähiges Telekommunikationsnetz verfügbar ist. Informationen zur Verfügbarkeit und zum Ausbau des city.kom Glasfasernetzes finden Sie auf unserer Internetseite im Bereich Glasfaser.

Wie viele Freunde kann ich werben?

Sie können so viele Freunde werben, wie Sie möchten. Wir freuen uns über jede Weiterempfehlung. Wird ein Neukunde von mehreren Werbern genannt, so ist die Reihenfolge der Mitteilungseingänge entscheidend für den Anspruch auf die Prämie.

Wann und wie erhalte ich meine Prämie?

Die Auszahlung der Prämie an den Werber erfolgt wahlweise in Form einer Überweisungsgutschrift in Höhe von 50 Euro von den Stadtwerken Schwerin oder in Form einer vom Werber gewählten Sachprämie. 

Die Zusendung der Prämie an den Werber erfolgt in der Regel innerhalb von 4 bis 6 Wochen nach Zustellung der Vertragsbestätigung an den geworbenen Kunden und Mitteilung des Prämienwunsches durch den Werber. 

Welche Prämien stehen zur Auswahl?

Unser Prämienangebot ändert sich regelmäßig. Neben attraktiven Sachprämien können Sie für jeden neu geworbenen Kunden auch eine Überweisungsgutschrift in Höhe von 50 Euro wählen.

Das Angebot von Sachprämien ist freibleibend und gilt nur solange der Vorrat reicht. Änderungen in Form, Farbe und Ausführung sowie Verfügbarkeit der einzelnen Prämien sind möglich. Sollte eine gewählte Prämie nicht mehr lieferbar sein, kann der Werber eine neue Prämie wählen. Eine Barauszahlung der Prämie ist nicht möglich. Ein Umtausch der Sachprämie bei Nichtgefallen ist leider nicht möglich.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich meine Prämie nicht erhalte oder weitere Fragen habe?

Bei Fragen zum Kundenwerbungsprogramm steht Ihnen unser Kundenservice unter der Telefonnummer 0385 633-1427 gern zur Verfügung.

Warum muss ich die Kundennummer des geworbenen Kunden melden?

Die Angabe ist nötig, um Ihre Kundenwerbung später eindeutig zuzuordnen. Nur so kann die Auswahl bzw.. die Auszahlung der Prämie erfolgen.

Welche Bedingungen müssen für eine Prämienauszahlung erfüllt sein?

Für die Auszahlung der Prämie sind folgende Schritte nötig:

  • Ihr Freund (geworbener Kunde) meldet sich selbstständig bei den Stadtwerken Schwerin für die Belieferung mit Strom oder Gas an.
  • Der Werber informiert die Stadtwerke Schwerin über den geworbenen Neukunden innerhalb von sieben Tagen nach dessen (Online-)Anmeldung. Für die Bekanntgabe steht das Online-Formular "Kundenwerbung vormerken" zur Verfügung.
  • Der geworbene Neukunde erhält eine Vertragsbestätigung von den Stadtwerken Schwerin.
  • Der Werber teilt den Stadtwerken Schwerin die Kundennummer des geworbenen Neukunden mit. Für die Mitteilung steht das Online-Formular "Kundennummer melden und Prämie wählen" zur Verfügung. Hierüber können Sie uns auch Ihre Wunschprämie mitteilen.

Alternativ zur Onlinemeldung können Sie uns Ihre Freundschaftswerbung auch über ein Teilnahmeformular (PDF) mitteilen. Dieses finden Sie auf unserer Internetseite im Bereich "Downloads". Senden Sie uns das vollständig ausgefüllte Formular einfach per E-Mail, Fax oder Post zu.

Zahlung

Wie lautet die Bankverbindung der Stadtwerke Schwerin?

Die Bankverbindung der Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) für die Energiearten Strom, Gas, Fernwärme und Glasfaser lautet wie folgt:

Sparkasse Mecklenburg-Vorpommern
IBAN: DE78 1405 2000 1613 0018 66        
BIC: NOLADE21LWL

Deutsche Kreditbank AG 
IBAN: DE47 1203 0000 0018 0310 05        
BIC: BYLADEM1001

Für Wasser und Abwasser nutzen Sie bitte die folgende Bankverbindung:

Deutsche Kreditbank AG 
IBAN: DE29 1203 0000 0018 2742 17    
BIC: BYLADEM1001

Bitte geben Sie als Verwendungszweck immer Ihre Kundennummer an.

Welche Zahlungsweisen werden angeboten?

Wir bieten folgende Zahlungsweisen für die Abschläge und für die Jahresrechnung an:

  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Überweisung / Dauerauftrag
  • Einzahlung am Kassenautomaten im Schweriner Stadthaus
  • Einzahlung in bar oder mit Karte (EC-oder Kreditkarte) im Kundencenter Eckdrift in Schwerin

 

SEPA-Lastschriftmandat

Zahlen Sie bequem, einfach und sicher, indem Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. So erleichtern Sie sich den Zahlungsverkehr und sparen unnötigen Zeitaufwand. Zahlungen können nicht vergessen werden und gehen pünktlich ein. Wir rufen Ihre monatlichen Abschläge zum Fälligkeitstermin und Ihren Rechnungsbetrag frühestens 14 Tage nach Rechnungsdatum von Ihrem Konto ab. Ergibt die Verbrauchsabrechnung ein Guthaben, wird Ihnen dieser Betrag normalerweise innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserstellung auf Ihrem Konto gutgeschrieben.

 

Überweisung / Dauerauftrag

Natürlich können Sie auch gerne überweisen. Bitte beachten Sie dabei, dass wir nur einmalig mit der Jahresrechnung die fälligen Zahlungstermine ausweisen und keine monatlichen Zahlungsaufforderungen mehr versenden. Daher bietet sich die Einrichtung eines Dauerauftrages an. Denken Sie bitte daran diesen anzupassen, falls sich Ihr monatlicher Abschlagsbetrag ändert.

Unser Tipp: Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, ziehen wir Ihren monatlichen Abschlag automatisch von Ihrem Konto ein.

 

Kassenautomat Stadthaus Schwerin

Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Schwerin, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, können ihre Rechnungen für Strom, Gas, Fernwärme und Wasser direkt über den Kassenautomaten im Schweriner Stadthaus in bar oder per EC-Karte bezahlen. Es besteht auch die Möglichkeit ein Guthaben bzw. eine Vorauszahlung für zukünftige Rechnungen anzulegen.

Mehr Informationen zum Kassenautomat

 

Einzahlung in bar oder per Karte (EC- oder Kreditkarte)

Eine Bareinzahlung oder Kartenzahlung ist ebenfalls in unserem Kundencenter Eckdrift 43-45 in 19061 Schwerin möglich.
 

Wie werden Guthaben ausgezahlt?

Falls Ihre Jahresrechnung oder Ihre Schlussrechnung ein Guthaben ergibt, zahlen wir dieses wie folgt aus:

  • Bei Vorliegen einer gültigen Bankverbindung zahlen wir Ihnen Ihr Guthaben in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserstellung auf Ihr Bankkonto aus. 
  • Falls wir keine Bankverbindung von Ihnen haben, bitten wir Sie um Mitteilung Ihrer IBAN, damit wir die Auszahlung veranlassen können.
  • Auch eine Barauszahlung in unserem Kundencenter Eckdrift 43-45 in 19061 Schwerin ist möglich. 
    Wichtig: Bitte bringen Sie Ihren Ausweis bzw. ein gültiges amtliches Dokument mit, mit dem Sie sich ausweisen können. 
Was mache ich bei Zahlungsschwierigkeiten?

Kaum einer spricht darüber, aber es passiert leider öfter als man denkt: Die Rechnung oder der monatliche Abschlag kann nicht mehr bezahlt werden. Falls Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten, melden Sie sich bitte so früh wie möglich bei uns, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können. Denn grundsätzlich gilt: Ihre Abschläge und Ihre Rechnung müssen pünktlich, also zum Fälligkeitstermin, bezahlt werden. Sonst drohen zusätzliche Kosten durch Mahnung, Sperr-, Inkasso- und/oder Gerichtskosten.

Deshalb melden Sie sich bei Zahlungsschwierigkeiten bitte sofort bei uns.

Was passiert, wenn ich vergessen habe zu zahlen?

Bitte denken Sie daran, Ihre Rechnungen und Abschläge fristgerecht zu zahlen. Ihre fälligen Beträge sowie das Datum der Fälligkeit finden Sie zum Beispiel auf Ihrer Jahresrechnung oder in Ihrer Vertragsbestätigung. Diese können Sie jederzeit in unserem Online-Kundenportal (Direktservice) herunterladen.

Am einfachsten ist es für Sie, wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Dann behalten wir die Zahlungen für Sie im Blick und buchen den jeweils fälligen Betrag von Ihrem Konto ab.

Sollten Sie doch einmal vergessen zu zahlen, senden wir Ihnen eine Zahlungserinnerung. In dieser teilen wir Ihnen den offenen Betrag und die Fälligkeit noch einmal mit. Bitte begleichen Sie den offenen Betrag umgehend. So vermeiden Sie unnötige Zusatzkosten wie Mahnkosten oder Kosten für ein Inkassounternehmen.

Bieten die Stadtwerke Schwerin auch Ratenzahlung an?

Ja, unseren Kundinnen und Kunden bieten wir auf Nachfrage und unter bestimmten Voraussetzungen einen Ratenzahlungsvertrag an.

Die Ratenzahlung können Sie online beantragen:

Jetzt Ratenzahlung anfragen

Wir prüfen jedes Anliegen individuell und versuchen die jeweilige persönliche Situation bestmöglich zu berücksichtigen.

Melden Sie sich bei Zahlungsschwierigkeiten bitte sofort bei uns. Gemeinsam finden wir eine Lösung.

Was muss ich bei einer Rücklastschrift beachten?

Eine Rücklastschrift bedeutet, dass eine SEPA-Lastschrift nicht ausgeführt werden konnte. Dafür kann es mehrere Gründe geben. Der häufigste Grund ist, dass das Konto des Zahlungspflichtigen eine zu geringe Deckung aufweist. Andere mögliche Gründe sind beispielsweise falsche Kontodaten oder ein Widerspruch des Kontoinhabers gegen die Lastschrift (Rückbuchung).

Sollte es zu einer Rücklastschrift von Ihrem Konto kommen, informieren wir Sie schriftlich darüber.

Rücklastgebühren: Je nach Kreditinstitut können Ihnen durch eine Rücklastschrift zusätzliche Kosten entstehen. Falls die Rücklastschrift von Ihnen verschuldet wurde, berechnen wir Ihnen die ggf. anfallenden Gebühren und Kosten Ihrer Bank weiter.

Melden Sie sich bei einer Rücklastschrift bitte umgehend bei uns! Nach einer Rücklastschrift wird Ihr SEPA-Lastschriftmandat bei uns automatisch deaktiviert. Das heißt, es gibt keine weiteren Abbuchungen von uns – auch keine Abbuchungsversuche.


Das ist zu tun:

  • Falls von Ihrem Konto wieder abgebucht werden kann, informieren Sie uns bitte schnellstmöglich darüber (schriftlich oder telefonisch). Dann aktivieren wir Ihr SEPA-Lastschriftmandat wieder.
  • Sie können uns den fälligen Betrag auch gern fristgerecht überweisen. Bitte melden Sie sich dennoch bei uns, sobald wir Ihr SEPA-Lastschriftmandat für zukünftige Beträge wieder freischalten können.
Wie kann ich eine Abwendungsvereinbarung mit den Stadtwerken Schwerin abschließen?

Zur Vermeidung einer Versorgungsunterbrechung bieten wir unseren Kundinnen und Kunden eine Abwendungsvereinbarung an. Die Gesetzesgrundlage dafür ist §19 Abs. 5 der StromGVV bzw. der GasGVV.

Mehr Informationen zur Abwendungsvereinbarung

FAQ zu Servicethemen für Strom, Erdgas, Wärme und Wasser

Entstörung

Wie verhalte ich mich bei einem Stromausfall?

Versorgungsstörungen im Stromnetz lassen sich leider nicht immer vermeiden. 

Bitte überprüfen Sie bei einem Stromausfall immer zuerst, ob alle Sicherungen und der FI-Schutzschalter in Ihrer Hausverteilung eingeschaltet sind. Möglicherweise hat ein defektes Gerät einen Kurzschluss verursacht. 

Falls alles in Ordnung ist, klären Sie bitte, ob in Ihrer Nachbarschaft ebenfalls der Strom ausgefallen ist. Ist dies der Fall, informieren Sie unsere Entstörungsstelle, sofern sich Ihre Verbrauchsstelle in Schwerin befindet. Falls nicht, melden Sie die Störung bitte Ihrem örtlichen Stromnetzbetreiber.

Falls nur Sie von dem Stromausfall betroffen sind, wurde Ihr Zähler möglicherweise gesperrt, zum Beispiel aufgrund offener Rechnungen. Falls diese Möglichkeit in Betracht kommt, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.

Wie bemerke ich, wenn Gas entweicht?

Erdgas ist von Natur aus geruchlos. Damit ein Leck bzw. ausströmendes Gas aber schnell bemerkt wird, werden dem Gas Geruchsstoffe beigemischt.

Wenn Sie in Schwerin oder Raben Steinfeld wohnen und den charakteristischen Gasgeruch wahrnehmen, rufen Sie uns bitte umgehend unter der 0385 633-3360 an. Wichtig dabei: Bitte nicht im Haus oder der Wohnung telefonieren, wenn Gas ausströmt. Verlassen Sie das Gebäude so schnell wie möglich.

Wohnen Sie nicht in Schwerin, wenden Sie sich bitte an Ihren örtlichen Netzbetreiber.

Wie verhalte ich mich, wenn es im Haus nach Gas riecht?

Wenn Sie in Schwerin oder Raben Steinfeld wohnen und Gasgeruch bemerken, rufen Sie uns bitte umgehend unter der 0385 633-3360 an. Wichtig dabei: Bitte nicht im Haus oder der Wohnung telefonieren, wenn Gas ausströmt.

Öffnen Sie alle Fenster und entzünden Sie kein Feuer. Nicht rauchen. Keine Feuerzeuge, keine elektrischen Schalter, Stecker und Klingeln betätigen. Benutzen Sie keine elektrischen Geräte - auch dabei können Funken entstehen.

Warnen Sie Ihre Mitbewohner. Wichtig: nicht klingeln, sondern klopfen und verlassen Sie das Haus so schnell wie möglich.

Weitere Tipps und Hinweise zum richtigen Verhalten bei Störungen haben wir auf der Seite Störung melden für Sie zusammengefasst. 

Was mache ich, wenn braunes Wasser aus dem Wasserhahn kommt?

Wenn aus Ihrem Wasserhahn bräunlich gefärbtes Wasser kommt, lassen Sie zunächst das Wasser über möglichst viele Wasserhähne einige Minuten lang laufen, bis es wieder klar ist. Schließen Sie die Wasserhähne und prüfen Sie nach etwa 30 Minuten, ob das Wasser immer noch klar ist. 

Ist das Wasser weiterhin verfärbt, rufen Sie uns bitte unter der 0385 633-4222 an, sofern sich Ihre Verbrauchsstelle in Schwerin befindet. Wohnen Sie nicht in Schwerin, wenden Sie sich bitte an Ihren örtlichen Wasserversorger.

Bis zur Klärung der Ursache sollten Sie vorsichtshalber darauf verzichten, das Wasser zu trinken.

Wie verhalte ich mich bei einem Fernwärme-Ausfall?

Liegt eine Störung bei Ihrer Anlage vor, versuchen Sie bitte nicht, Ihre Fernwärme-Hausstation selbstständig zu reparieren.

Wenn die Fernwärme-Übergabestation Eigentum der Stadtwerke Schwerin ist, melden Sie uns die Störung bitte unter der Telefonnummer 0385 633-4222. Wenn die Fernwärme-Übergabestation Ihr Eigentum ist, wenden Sie sich bitte an Ihren Installateur.

Läuft Ihre Anlage, aber die Heizung wird trotzdem nicht warm, liegt möglicherweise eine Störung im Fernwärmenetz. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall ebenfalls an unsere Störungshotline.

Wie verhalte ich mich bei einem Internet-Ausfall (Glasfaser city.kom)?

Versuchen Sie zunächst, ein anderes Gerät mit dem Internet zu verbinden. Möglicherweise liegt der Fehler am Endgerät.

Fahren Sie das Gerät herunter und starten Sie es neu.

Überprüfen Sie Ihren Router. Sind alle Funktionen aktiv? Es kann auch helfen, den Router auszuschalten und nach ein paar Minuten wieder neu zu starten.

Nutzen Sie unsere App "SWS hilft". Mit dieser können Sie lokale Verbindungsfehler und WLAN Probleme im Handumdrehen selbst beheben.

Lässt sich die Internetverbindung nicht herstellen, melden Sie uns die Störung bitte unter der Telefonnummer 0385 633-1233.

Kundenportal Energie und Wasser (Direktservice)

Wie registriere ich mich für das Kundenportal "Direktservice"?

Öffnen Sie bitte die Startseite unseres Kundenportals unter https://kundenportal.swsn.de

Für Ihre Online-Registrierung nutzen Sie die Kachel „Registrierung“.

Für die einmalige Registrierung benötigen Sie: 

  • Ihre Kundennummer  
  • Ihre zur Kundennummer gehörende Zählernummer
  • Ihre aktuelle E-Mail-Adresse 

Klicken Sie auf den Button „Jetzt registrieren“ und folgen Sie dem Registrierungsprozess. Ihr Benutzername ist während der Registrierung frei wählbar.

Am Ende des Registrierungsprozesses schicken wir Ihnen ein Einmal-Passwort an die angegebene E-Mail-Adresse. Mit diesem Passwort und ihrem frei gewählten Benutzernamen loggen Sie sich in das Kundenportal ein und bestimmen ein neues Passwort, das nur Ihnen bekannt ist.

Sollten sich die Dokumente im Portal nicht öffnen lassen, benötigen Sie eventuell ein Update für Ihren Adobe Reader. Möglicherweise liegt es auch an Ihrem Browser. Probieren Sie nach Möglichkeit bitte einen anderen Browser aus.

Weitere Kundennummern (maximal 5) können Sie unter diesem Login unter „Mein Direktservice“ anschließend selbst für die Online-Verwaltung freischalten.

Ich habe meine Zugangsdaten vergessen. Was kann ich tun?

Auf der Startseite unseres Kundenportals finden Sie in der Login-Kachel den Link „Zugangsdaten vergessen". Hierüber haben Sie jederzeit die Möglichkeit, sich Ihren Benutzernamen zusenden zu lassen und/oder ein neues Passwort zu vergeben. Dafür benötigen Sie Ihre Kundennummer und Ihre E-Mail-Adresse.

Wie kann ich meinen Benutzer-Account für das Kundenportal löschen?

Ihren Benutzer-Account für das Kundenportal können Sie im Portal jederzeit eigenhändig löschen. 

Klicken Sie dazu in der Kachel „Mein Direktservice“ auf den Link „Kundennummern- und Benutzerkontoverwaltung“. Auf der folgenden Seite finden Sie unter „Verwaltung“ den Link „Benutzerkonto löschen“.

Warum kann ich mich nach dem Lieferende nicht mehr für das Kundenportal registrieren und wie erhalte ich dann meine Dokumente?

Für die Registrierung in unserem Kundenportal ist eine aktive Zählernummer notwendig. Nach einer Kündigung bzw. dem Lieferende wird die Zählernummer in unserem System deaktiviert. Deshalb ist eine Registrierung dann nicht mehr möglich.

Wenn Sie noch Dokumente oder Unterlagen von uns benötigen, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter der Rufnummer 0385 633-1427 oder per E-Mail an kundenservice@swsn.de. Wir stellen Ihnen gern eine Kopie Ihrer Unterlagen zur Verfügung.

Wie führe ich im Kundenportal einen Vertragswechsel durch?

Loggen Sie sich hierfür zunächst mit Ihren Zugangsdaten im Online-Kundenportal ein.

Für einen Vertragswechsel führen Sie bitte die folgenden Schritte durch:

  1. Klicken Sie auf „Mein Vertrag“ und anschließend auf „Produkt wechseln“.
  2. Geben Sie Ihren Jahresverbrauch ein und klicken Sie auf „Weiter“.
  3. Wählen Sie nun Ihren Wunschvertrag aus. Bei Klick auf den Vertragsnamen öffnen sich die Vertragsdetails. Klicken Sie anschließend auf „Weiter“
  4. Lesen und bestätigen Sie die Vertragsbedingungen und klicken Sie dann auf „Zahlungspflichtig bestellen“, wenn Sie Ihren Vertrag wechseln möchten.

Bei Fragen zum Vertragswechsel über unser Kundenportal wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter der Rufnummer 0385 633-1427.

Wer kann das Kundenportal "Direktservice" nutzen?

Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Schwerin können ihre Lieferverträge für Strom, Gas, Wärme und Wasser im Direktservice online verwalten. 

Sie können den Direktservice kostenlos und rund um die Uhr nutzen. Dafür müssen Sie Ihre Kundennummer(n) zunächst für den Direktservice freischalten. Nutzen Sie dafür bitte die Kachel "Registrierung" auf der Startseite des Portals unter https://kundenportal.swsn.de

Was ist eine TLS-Verschlüsselung?

TLS steht für Transport Layer Security (Transportschicht-Sicherheit). Das ist ein anerkannter Sicherheitsstandard in Form eines Verschlüsselungsprotokolls für die gesicherte Authentifizierung und Datenübertragung im Internet. 

Beginnend mit dem Login wird die Kommunikation zwischen Server und Benutzer mit einem symmetrischen Schlüssel geschützt. Damit wird verhindert, dass Unbefugte persönliche Daten, wie zum Beispiel Passwörter, abfangen können. Dass eine gesicherte Datenübertragung per TLS stattfindet, erkennen Sie daran, dass in der Statuszeile Ihres Browsers ein kleines Symbol in Form eines Schlüssels oder geschlossenen Vorhängeschlosses erscheint. Zusätzlich wird der Internetadresse in der URL-Zeile ein „https“ vorangestellt.

Diese Form der Datenübertragung steht im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Telemediengesetzes (TMG).

Kündigung, Umzug, Einzug und Auszug

Wo kann ich auf der Stadtwerke-Website meinen Vertrag kündigen?

Lieferverträge mit den Stadtwerken Schwerin für Strom, Erdgas, Wasser und Wärme können Sie unter folgendem Link kündigen: 

Liefervertrag kündigen 

Ich bin umgezogen oder ziehe demnächst um. Kann ich ohne Energie oder Wasser dastehen?

Auch wenn Sie umziehen, können Sie sich darauf verlassen, dass Sie zu jedem Zeitpunkt mit Energie und Wasser versorgt werden. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass die Immobilie an die Versorgungsnetze angeschlossen ist.

Wann muss ich meinen Umzug melden?

Melden Sie uns Ihren Umzug am besten schon vor der Wohnungs- bzw. Schlüsselübergabe.
 

1. Schritt: Vorabinfo 14 Tage vor der Schlüsselübergabe

Bitte rufen Sie uns zirka 14 Tage vor dem Umzug unter der 0385 633-1427 an oder nutzen Sie „Mein Umzug“ in unserem Online-Kundenportal unter https://kundenportal.swsn.de. Auch wenn Ihnen noch nicht alle Informationen vorliegen, können wir Ihren Umzug vormerken und Sie zu den nächsten Schritten sowie zur Weiterbelieferung beraten.
 

2. Schritt: Ummeldung bis spätestens 5 Wochen nach der Schlüsselübergabe

Die vollständigen Umzugsdaten inklusive den Zählerständen zum Aus- bzw. Einzugstermin benötigen wir nach der Schlüsselübergabe innerhalb von 5 Wochen. Dann steht einer übergangslosen Ummeldung nichts im Wege.

Nutzen Sie für die Ummeldung am besten unser Online-Kundenportal. Unter „Mein Umzug“ können Sie alle Daten im Handumdrehen eingeben. Alles Weitere klären wir für Sie.

Alternativ können Sie uns Ihren Ein- und/oder Auszug auch per E-Mail an kundenservice@swsn.de oder per Post mitteilen.


Bitte beachten Sie: 
Ab dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende Ein- bzw. Auszugsmeldungen für Strom aufgrund gesetzlicher Änderungen nicht mehr möglich. Bitte teilen Sie uns Ihren Umzug deshalb zukünftig VOR der Übergabe des Mietobjektes mit.

Welche Daten werden für die Ummeldung benötigt?

Für die Abmeldung der alten Wohnung benötigen wir:

  • Ihre bisherige Kundennummer
  • das Auszugsdatum (Datum der Schlüsselübergabe)
  • die Adresse für die Zustellung der Endrechnung
  • Auszugszählerstand bei Schlüsselübergabe für die alte Wohnung
  • Hilfreich: Ihre Rückrufnummer (Telefon), falls noch wichtige Daten fehlen

 

Für die Anmeldung der neuen Wohnung benötigen wir:

  • Ihre neue Adresse
  • das Einzugsdatum (Datum der Schlüsselübergabe)
  • die neue Zählernummer(n)
  • Einzugszählerstand für die neue Wohnung
  • Hilfreich: Ihre Rückrufnummer (Telefon), falls noch wichtige Daten fehlen
Kann ich meinen Vertrag beim Umzug mitnehmen?

Sofern eine Weiterbelieferung an der neuen Adresse möglich ist, ziehen wir gern mit Ihnen um.

Je nach Vertragsmodell haben Sie bei uns in vielen Fällen die Möglichkeit, Ihren Stromliefervertrag zu Ihrer neuen Adresse mitzunehmen. Dafür spielt es keine Rolle, ob Sie nur quer über die Straße umziehen oder in ein anderes Bundesland. Die Vertragskonditionen einschließlich Preisen und Restlaufzeit bleiben dieselben wie vor Ihrem Umzug. Falls keine Vertragsmitnahme möglich ist, wählen Sie einfach einen neuen Tarif aus.

Wir beraten Sie gern. Melden Sie sich einfach bei unserem Kundenservice unter Telefon 0385 633-1427 oder per E-Mail an kundenservice@swsn.de. Oder nutzen Sie das Kontaktformular im Kundenportal.

Wie erfahre ich die Höhe des Abschlags in meiner neuen Wohnung?

Wenn wir Ihren Umzug bearbeitet haben und Sie weiterbeliefern, erhalten Sie von uns ein Schreiben mit allen wichtigen Informationen.

Lieferantenwechsel Strom und Gas

Wer kann seinen Strom- bzw. Gasanbieter wechseln?

Der Strom- und Gaslieferant kann im Grundsatz von jedem Haushalt in Deutschland frei gewählt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie über einen eigenen Strom- bzw. Gaszähler für Ihre Wohnung oder Ihr Haus verfügen und in direktem Vertragsverhältnis zu einem Energielieferanten stehen. Mit anderen Worten: Sie müssen selbst Rechnungsempfänger sein und Ihren Strom bzw. Ihr Gas direkt bezahlen.

Diese Bedingung ist bei Gas oftmals nicht erfüllt. Falls Sie Mieter sind und die Energiekosten vom Vermieter auf alle Bewohner umgelegt werden, können Sie selbst nicht ohne Weiteres wechseln. Sie können jedoch gemeinsam mit anderen Mietern an den Vermieter herantreten und ihn bitten, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.

Wann kann ich zu den Stadtwerken Schwerin wechseln?

Der Wechsel des Strom- und Gaslieferanten ist grundsätzlich jederzeit möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass bei Ihrem bisherigen Lieferanten keine langfristige Vertragsbindung vorliegt.

Bei einer Preiserhöhung oder einer Preissenkung Ihres derzeitigen Lieferanten ist in der Regel eine Sonderkündigung zum Termin des Wirksamwerdens der Preisanpassung möglich. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einem Sonderkündigungsrecht die Kündigung selber ausführen sollten. Viele Energieversorger akzeptieren die Sonderkündigung durch einen anderen Lieferanten nicht.

Wie lange dauert ein Wechsel zu den Stadtwerken Schwerin?

Ein Wechsel zu den Stadtwerken Schwerin dauert unter idealen Bedingungen ungefähr 14 Tage. So lange kann die Kommunikation zwischen uns, Ihrem bisherigen Lieferanten und Ihrem Netzbetreiber nach den aktuellen gesetzlichen Fristen dauern. Bei Unstimmigkeiten in den Anmeldedaten kann es ausnahmsweise auch zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen. Aber keine Sorge, wir nehmen im Fall der Fälle schnellstmöglich zu Ihnen Kontakt auf.

Wichtigste Voraussetzung für einen zügigen Lieferantenwechsel ist, dass Sie bei Ihrem bisherigen Lieferanten nicht länger vertraglich gebunden sind.

Wie läuft der Wechsel zu den Stadtwerken Schwerin ab?

Ein Lieferantenwechsel für Strom oder Gas läuft wie folgt ab:

  1. Sie kündigen bei Ihrem bisherigen Lieferanten, falls Sie ein Sonderkündigungsrecht an Anspruch nehmen wollen, zum Beispiel bei einer Preiserhöhung. Ansonsten übernehmen wir die Kündigung bei Ihrem bisherigen Lieferanten gern für Sie!
  2. Sie melden sich bei den Stadtwerken Schwerin an, am besten online über unseren Preisrechner.
  3. Wir kündigen Ihren bestehenden Vertrag, falls noch nicht geschehen, und melden die Netznutzung beim Netzbetreiber an.
  4. Ihr bisheriger Lieferant beantwortet die Kündigung.
  5. Ihr Netzbetreiber beantwortet die Anmeldung der Netznutzung.
  6. Wir senden Ihnen Ihre Vertragsbestätigung zu, sobald uns Ihr finaler Lieferbeginn für Ihre Strom- oder Gasanmeldung vorliegt (bei Neueinzügen auch rückwirkend möglich).

Der Wechselprozess kann sich etwas verzögern, wenn beispielweise nicht all Ihre übermittelten Daten korrekt sind oder nicht mit den Daten übereinstimmen, die bei Ihrem bisherigen Strom- oder Gaslieferanten hinterlegt sind (zum Beispiel falsche Zählernummer oder nicht identischer Vertragspartnername).

Wer kündigt bei meinem alten Strom- oder Gaslieferanten?

Die Kündigung bei Ihrem bisherigen Lieferanten übernehmen wir gern für Sie. Nachdem uns Ihr Belieferungsauftrag vorliegt, kündigen wir zeitnah Ihr Lieferverhältnis bei Ihrem bisherigen Lieferanten, sofern Sie dies nicht schon selbst getan haben.

Falls Sie schon selbst bei Ihrem derzeitigen Lieferanten gekündigt haben, nehmen wir keine zweite Kündigung bei diesem vor.

Damit wir Sie nach Vertragsende bei Ihrem bisherigen Lieferanten nahtlos weiterbeliefern können, melden Sie sich bitte rechtzeitig vorher bei uns an – bitte mindestens 14 Werktage vor dem gewünschten Lieferbeginn.

Falls wir die Belieferung nicht rechtzeitig aufnehmen können, werden Sie selbstverständlich auch in der Übergangszeit mit Energie beliefert. Zuständig für die Übergangszeit ist dann Ihr örtlicher Grundversorger, der die Belieferung automatisch aufnimmt. Wir empfehlen Ihnen, sich in diesem Fall erst in dem Monat bei uns anzumelden, in dem Sie sich bereits in der Grundversorgung befinden. Geben Sie in der Anmeldung bei uns dann bitte Ihren Grundversorger als Vorlieferanten an, damit wir bei diesem die Kündigung zum nächstmöglichen Termin durchführen können.

Sind für den Lieferantenwechsel technische Arbeiten erforderlich?

Nein, für den Wechsel des Strom- bzw. Gaslieferanten sind keine technischen Arbeiten nötig. Die Strom- und Gasqualität sowie die Versorgungssicherheit bleiben gleich. Ihre Energie fließt sicher weiter.

Kann ich beim Lieferantenwechsel vorübergehend ohne Strom oder Gas dastehen?

Haushaltskunden werden immer mit Strom bzw. Gas versorgt, egal ob Sie Ihren Energielieferanten wechseln, bei Ihrem derzeitigen Lieferanten kündigen oder dieser Ihren Vertrag kündigt.

Falls es beim Lieferantenwechsel ausnahmsweise zu Übergangszeiten zwischen Ihrem alten und Ihrem neuen Lieferanten kommt, springt Ihr Grundversorger für die Belieferung ein. Sie werden immer mit Strom bzw. Gas versorgt. 

An wen wende ich mich bei technischen Störungen (Strom, Gas)?

Bei technischen Störungen Ihrer Strom- bzw. Gasversorgung wenden Sie sich auch nach einem Lieferantenwechsel wie gewohnt an Ihren lokalen Strom- bzw. Gasnetzbetreiber. Dieser ist für die Wartung und Pflege der Strom- und Gasnetze verantwortlich, unabhängig davon, bei welchem Strom- oder Gaslieferanten Sie sind.

Welche Daten brauche ich für meinen Wechsel zu den Stadtwerken Schwerin?

Ihr Wechsel zu den Stadtwerken Schwerin ist ganz einfach. Die meisten Daten, die Sie dafür benötigen, stehen ganz bequem auf Ihrer letzten Strom- bzw. Gasrechnung.

Am wichtigsten sind diese Daten:

  • Ihre persönlichen Daten (z. B. Name, Adresse, Geburtsdatum)
  • Ihre Zählernummer
  • Ihre Bankdaten (optional)
  • Ihr Jahresverbrauch
  • der Name Ihres aktuellen Strom- bzw. Gaslieferanten (nur, wenn Sie von einem anderen Lieferanten zu uns wechseln möchten)

Ein wichtiger Hinweis noch zu Ihrem Namen:

Bei einem Lieferantenwechsel ist es wichtig, dass Sie sich mit dem gleichen Namen bei uns anmelden, mit dem Sie auch bei Ihrem derzeitigen Lieferanten angemeldet sind. Falls nicht, kann es zu Verzögerungen im Wechselprozess kommen.

Wenn Sie uns bei Ihrer Strom- oder Gasanmeldung Ihr Einverständnis geben, kümmern wir uns für Sie um die Kündigung bei Ihrem derzeitigen Lieferanten.

Wie kann ich als Geschäftskunde meinen Erdgastarif wechseln?

Neukunden:
Über unseren Tarifrechner können Sie den Tarif Ihrer Wahl schnell berechnen und online bestellen. Oder Sie wenden sich telefonisch direkt an unseren Vertrieb unter der 0385 633-1283 oder per E-Mail an vertrieb@swsn.de.

Bestandskunden (Tarifwechsel): 
Nutzen Sie für Ihren Tarifwechsel gerne jederzeit unser Online-Kundenportal. Oder wenden Sie sich an unseren Vertrieb (Kontakt siehe oben). Dieser berät Sie gerne persönlich und individuell.

Rechnung und Abschläge

Wie viele Abschläge zahle ich und wann?

Ihren genauen Abschlagsplan entnehmen Sie bitte Ihrer Jahresrechnung.

Bei den Stadtwerken Schwerin gibt es im Grundsatz zwölf Abschlagsfälligkeiten in einem Jahr. Falls sich die Erstellung der Jahresrechnung verzögert, kann es jedoch auch zu weniger Abschlagsfälligkeiten kommen. Die fehlenden Abschläge werden dann auf die noch übrigen umverteilt. So vermeiden Sie eine Nachzahlung in Ihrer nächsten Verbrauchsabrechnung.

Wann werden Abschlagszahlungen fällig?

Abschlagszahlungen an die Stadtwerke Schwerin werden grundsätzlich zum Monatsersten fällig. Ihre Abschläge zahlen Sie bei uns rückwirkend. Das heißt, dass Sie den Abschlag zum Beispiel für den Monat April erst Anfang Mai zahlen. 

Wie kann ich meinen Abschlag ändern?

Falls Sie Ihre Abschläge ändern möchten, können Sie sich jederzeit an unseren Kundenservice wenden, am besten per E‐Mail an kundenservice@swsn.de. Oder nutzen Sie unser Online‐Kundenportal unter https://kundenportal.swsn.de.

Wie sieht meine Rechnung aus und was bedeuten die einzelnen Positionen?

Unsere Musterrechnungen zeigen Ihnen, wie sich die Rechnungen zusammensetzen. Gleichzeitig finden Sie hier Erläuterungen zu den einzelnen Rechnungspositionen:

Musterrechnung Strom mit Erläuterung
Musterrechnung Gas mit Erläuterungen
Musterrechnung Wärme mit Erläuterungen
Musterrechnung/Bescheid Wasser und Abwasser mit Erläuterungen
 

Was kann ich tun, wenn mir die Rechnung zu hoch erscheint?

Falls Ihnen der Rechnungsbetrag zu hoch erscheint, prüfen Sie bitte zunächst den auf der Rechnung angegebenen Zählerstand. 

Prüfen Sie bitte auch, ob die Verbrauchsmenge im Vergleich zu den Vorjahren plausibel ist. Möglicherweise waren die letzten Wintermonate kälter oder länger, was zu einem höheren Verbrauch von Erdgas, Fernwärme oder Heizstrom geführt hat. 

Nutzen Sie eventuell neue elektrische Geräte oder ist die Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt gestiegen? Dies könnte eine Erklärung für einen höheren Stromverbrauch sein.

Wenn Ihnen Ihre Rechnung dennoch zu hoch erscheint, rufen Sie uns gern an. Unser Kundenservice hilft Ihnen unter der Rufnummer 0385 633-1427 gern weiter. 

Kann ich meine Abschläge auch zur Monatsmitte zahlen?

Abschlagszahlungen an die Stadtwerke Schwerin werden grundsätzlich zum Monatsersten fällig und gelten immer rückwirkend.

Wie wird die Höhe meiner Abschläge ermittelt?

Die Abschläge werden auf Grundlage Ihres bisherigen Verbrauchs und der aktuell gültigen Preise berechnet. Preisänderungen, die bereits bekannt gegeben wurden, werden ebenfalls bei der Ermittlung der Abschläge berücksichtigt.

Sie möchten Ihren Abschlag ändern? Dafür können Sie sich jederzeit an unseren Kundenservice wenden, am besten per E‐Mail an kundenservice@swsn.de. Oder nutzen Sie unser Online‐Kundenportal unter https://kundenportal.swsn.de.

Zähler und Zählerstandsmeldung

Wo finde ich meine Zählernummer?

Ihre Zählernummer finden Sie direkt auf dem Zähler, auf Ihrer letzten Jahresrechnung oder bei Neueinzug im Übergabeprotokoll.

Sicher kann Ihnen auch Ihr Hausverwalter bei der Ermittlung Ihrer Zählernummer weiterhelfen. Die Zähler befinden sich meist in der Wohnung oder im Keller. In manchen Wohnanlagen hat allerdings nur der Hausmeister Zugang zum Zählerraum.

Muss ich nach einem Zählerwechsel den Zählerstand melden?

Das ist nicht nötig. Nach einem Zählerwechsel meldet uns Ihr örtlicher Netzbetreiber den Zählerstand. 

Wie kann ich meinen Zählerstand melden?

Falls Sie uns Ihren Zählerstand mitteilen möchten, nutzen Sie am besten einen der folgenden Wege:

Natürlich können Sie uns Ihren Zählerstand auch jederzeit per Post oder telefonisch melden.

Wozu ist der Einbau eines Gartenwasserzählers sinnvoll?

Wenn Sie beispielsweise Ihren Garten mit Trinkwasser gießen, zahlen Sie doppelt: Einmal für die abgenommene Menge Trinkwasser und einmal für die verbrauchsabhängige Abwassergebühr.

Da bei der Bewässerung der Gartenanlage das bezogene Trinkwasser im Erdreich versickert und nicht dem Abwassernetz zugeführt wird, muss für dieses keine Schmutzwasser- bzw. Sammelgrubenentsorgungsgebühr bezahlt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die verbrauchte Menge über einen separaten Zähler gemessen wird. Diesen Zähler muss der Objekteigentümer (Gebührenschuldner der SAE) auf eigene Kosten installieren.

Wie kann ich die Nutzung eines Gartenwasserzählers in Schwerin beantragen?

Einen Gartenwasserzähler können Sie über unseren Kundenservice beantragen. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0385 633-1427 oder per E-Mail an kundenservice@swsn.de.

Senden Sie uns einfach den ausgefüllten Antrag auf Absetzung eines Gartenwasserzählers in Schwerin per Post oder E-Mail zu. Auf Wunsch schicken wir Ihnen das Antragsformular auch postalisch.

Für die Zählerverwaltung eines Gartenwasserzählers zahlen Sie in Schwerin eine Grundgebühr. Wie hoch diese ist, erfahren Sie auf der Internetseite der Schweriner Abwasserentsorgung (SAE)

Was muss ich zum Einbau eines Gartenwasserzählers in Schwerin wissen?

Einen geeichten Gartenwasserzähler erhalten Sie im Baumarkt oder beim Fachhändler. Die Kosten für die Herstellung des Messplatzes und für den Zähler selbst müssen vom Objekteigentümer (Gebührenschuldner der SAE) selbst getragen werden.

Da es sich bei dem Gartenwasserzähler um eine Untermesseinrichtung handelt, wird dieser stets hinter den vorhandenen Trinkwasserzähler montiert. Der Gartenwasserzähler wird bei der nächsten Jahresablesung verplombt.

Zählerwechsel nach dem Messstellenbetriebsgesetz

Was bringt mir der Austausch meines alten Stromzählers?

Bei Ihrem bisherigen Stromzähler können Sie lediglich Ihren aktuellen Stromverbrauch ablesen. Rückschlüsse über Ihr Verbrauchsverhalten oder Ihre verbrauchsintensiven Geräte sind derzeit nicht möglich. Dies ändert sich mit den modernen Messeinrichtungen bzw. den intelligenten Messsystemen. Einsparpotentiale werden sich leichter erkennen lassen. 

Außerdem können Sie dann variable Stromtarife nutzen, die besser zu Ihrem tatsächlichen Verbrauchsverhalten passen. Bei intelligenten Messsystemen entfällt darüber hinaus das manuelle Ablesen Ihrer Verbrauchswerte - sei es durch Sie selbst oder einen Dienstleister.

Wer ist für den Einbau der Messeinrichtung verantwortlich?

Dies erledigt der grundzuständige Messstellenbetreiber. In Schwerin ist die Netzgesellschaft Schwerin (NGS) der grundzuständige Messstellenbetreiber. Anschlussnutzende Personen haben aber auch das Recht, sich selbst einen Messstellenbetreiber für den Einbau und den Betrieb des neuen Zählers auszusuchen.

Kann ich auch ein intelligentes Messsystem einbauen lassen, wenn ich weniger als 6.000 kWh im Jahr verbrauche?

Ja, ab 2025 haben Sie das Recht, vom grundzuständigen Messstellenbetreiber den Einbau eines intelligenten Messsystems zu verlangen. Die Kosten für den Einbau tragen Sie selbst. Der Messstellenbetreiber darf dafür einmalig höchstens 30,00 Euro verlangen. Die allgemeinen Preisobergrenzen bleiben davon unberührt (§ 30 MsbG).

Wie bereits erwähnt, können Sie auch einen anderen Messstellenbetreiber damit beauftragen. Dieser sollte über ein gültiges BSI Zertifikat verfügen.

Wann erfolgt bei mir der Zähleraustausch?

Bis 2032 müssen alle konventionellen Stromzähler ausgetauscht werden. Wann es bei Ihnen so weit ist, teilt Ihnen der für Sie zuständige Messstellenbetreiber drei Monate im Voraus mit. Spätestens 14 Tage vor dem Einbau werden Sie erneut per Brief oder Aushang im Haus benachrichtigt, wann die Räumlichkeiten betreten werden müssen. Falls Sie an dem Tag keine Zeit haben, wird Ihnen mindestens ein Ersatztermin angeboten.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Für den Einbau und den Betrieb von modernen Messeinrichtungen hat der Gesetzgeber eine Preisobergrenze festgelegt, die der Messstellenbetreiber Verbraucherinnen und Verbrauchern in Rechnung stellen darf. Diese beträgt maximal 20 Euro im Jahr.

Bei einem verpflichteten Einbau eines intelligenten Messsystems sind die Preisobergrenzen je nach Jahresverbrauch gestaffelt. Das bedeutet auch, dass eine Änderung Ihres Stromverbrauchs zu einer Anpassung Ihrer Preisobergrenze
führen kann. Für genauere Informationen empfehlen wir die Seite der Bundesnetzagentur.

Fällt ihr Jahresstromverbrauch unter die Marke von 6.000 kWh, hat Ihr Messstellenbetreiber zudem ein optionales Einbaurecht von intelligenten Messsystemen. Auch hier werden die Kosten für den Einbau und den Betrieb der Geräte auf die Verbraucherinnen und Verbraucher umgelegt. Sie dürfen die gesetzlich festgeschriebenen, nach Jahresverbrauch gestaffelten Preisobergrenzen jedoch nicht überschreiten. 

Was passiert mit meinem Zählerkasten?

Unter Umständen muss Ihr Zählerkasten beim Einbau der neuen Messgeräte ausgetauscht oder umgebaut werden. Falls dies bei Ihnen notwendig sein sollte, muss der Anschlussnehmende (Eigentümer) die Kosten dafür tragen.

Kann ich dem Einbau eines neuen Zählers widersprechen?

Nein, den Zählertausch müssen Sie dulden und dem grundzuständigen Messstellenbetreiber Zugang zu den relevanten Räumlichkeiten gewähren. Wichtig: Lassen Sie sich immer den Ausweis des Mitarbeiters/Monteurs zeigen. Unangekündigt darf niemand Zutritt verlangen.

FAQ zum Datenschutz

Wer ist verantwortlich für die Datenverarbeitung?

Verantwortlich im Sinne der DSGVO ist die:

Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS)
Eckdrift 43-45
19061 Schwerin
Deutschland
Telefon: 0385 633-0

E-Mail: stadtwerke-schwerin@swsn.de
Internet: www.stadtwerke-schwerin.de

An wen können Sie sich bei Fragen zu Ihren Daten wenden?

Bitte wenden Sie sich mit allgemeinen Anliegen und für Auskünfte zu Ihren Daten zunächst an den:

Kundenservice der Stadtwerke Schwerin
Telefon: 0385 633-1427 (Mo-Do 8-18 Uhr, Fr 8-15 Uhr)
Fax: 0385 633-1424
E-Mail: kundenservice@swsn.de
Internet: www.stadtwerke-schwerin.de

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter unserer Postadresse mit dem Zusatz „Datenschutzbeauftragter“. Oder senden Sie eine E-Mail an datenschutz@swsn.de.

Was sind personenbezogene Daten?

„Personenbezogene Daten“ sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Hierzu zählen die Kategorien Stammdaten (z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtstag), Vertragsdaten (z. B. Kundennummer, Zählernummer), Abrechnungsdaten (z. B. Verbräuche), Bankdaten und Verkehrsdaten (insbesondere zum Aufbau und Halten der Internetverbindung) sowie vergleichbare Daten.

Welche Daten werden von Ihnen erfasst?
  • Technische Merkmale: Wenn Sie unsere Internetseiten besuchen, erfassen unsere Webserver automatisiert eine Reihe von Daten, die Ihr Browser an unsere Server übermittelt, z. B. die IP-Adresse Ihres Geräts, Datum und Uhrzeit der Anfrage sowie Informationen zum verwendeten Browser und Betriebssystem. Die Daten werden ebenfalls in Logfiles gespeichert.
  • Personenbezogene Daten, die Sie uns von sich aus mitteilen, z. B. bei Vertragsabschlüssen, über unser Kundenportal, Onlineservices ohne Login, Kontaktformulare, Gewinnspiele und E-Mails
  • Zusätzlich verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir aufgrund von Anfragen oder Ihrer Teilnahme an Aktionen und Veranstaltungen von Ihnen erhalten oder in zulässiger Weise aus öffentlich zugänglichen Quellen, z. B. aus Schuldnerverzeichnissen, Grundbüchern, Handels- und Vereinsregistern, der Presse und dem Internet  gewinnen bzw. von Unternehmen innerhalb des Konzerns oder von Dritten, z. B. Auskunfteien, erhalten.
Wie werden Ihre Daten auf unseren Internetseiten erfasst?
  • Die technischen Daten, die beim Besuch unserer Internetseiten anfallen, erheben wir automatisiert.
  • Daten, die Sie uns von sich aus über unsere Internetseiten mitteilen, werden stets über eine gesicherte Verbindung an uns übertragen.
  • Mit Hilfe des Trackingdienstes Matomo analysieren wir das Surfverhalten der Nutzer in anonymisierter Form, um unsere Internetseiten und das Kundenportal kontinuierlich zu optimieren.
  • Wir verwenden Cookies, damit Sie unsere Internetseiten einfacher nutzen und bedienen können und damit wir das Surfverhalten auf unseren Seiten besser analysieren können.
  • Unser Consent-Tool von Usercentrics gibt Ihnen jederzeit einen Überblick, welche Dienste auf unseren Internetseiten Cookies und ähnliche Technologien verwenden. Nicht betriebsnotwendige Cookies können Sie mit Hilfe des Tools jederzeit aktivieren oder deaktivieren.
Wofür werden diese Daten genutzt?

Wir nutzen Ihre Daten zur Bereitstellung und technischen Verwaltung unserer Internetseiten. Darüber hinaus nutzen wir Ihre Daten zur Beantwortung und Bearbeitung Ihrer Anfragen und Aufträge sowie zur Vertragsabwicklung.

Kommen Trackingdienste zum Einsatz und kann ich dem widersprechen?

Ja, diese Website und unser Kundenportal "Direktservice" verwenden Matomo, eine Open-Source-Software zur statistischen Auswertung der Besucherzugriffe. Damit sind wir in der Lage, Daten über die Nutzung unserer Internetseiten durch die Seitenbesucher zu erfassen und zu analysieren. 

Mit Hilfe von Matomo erfahren wir beispielsweise, welche Seiten wie oft aufgerufen werden und aus welcher Region die Aufrufe stammen. Wir können auch messen, ob unsere Websitebesucher bestimmte Aktionen (z. B. Klicks) durchführen. Außerdem erfassen wir verschiedene Logdateien, wie zum Beispiel IP-Adresse, Referrer, verwendete Browser und Betriebssysteme. 

Matomo verwendet im Regelfall Cookies. Das sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Zugriffsgerät (PC, Laptop, Tablet, Smartphone) gespeichert werden. Auf dieser Website nutzen wir Matomo in der Version ohne Cookies.

IP-Anonymisierung
Die IP-Adresse wird vor der Speicherung anonymisiert, das heißt, sie wird um einige Stellen gekürzt. Damit ist die IP-Adresse keinem konkreten Rechner zuordenbar.

Hosting auf eigenen Servern
Die durch Matomo erfassten Informationen speichern wir ausschließlich auf eigenen Servern in Deutschland. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. 

Weitere Informationen zu Matomo finden Sie unter https://matomo.org

Wenn Sie der Datenerfassung über Matomo für diese Website widersprechen möchten, nutzen Sie bitte den folgenden Link:
Datenerfassung deaktivieren

An wen geben wir Ihre Daten weiter?

Datenübermittlung an andere Unternehmen

Personenbezogene Daten werden von uns an Dritte nur übermittelt, wenn dies erforderlich ist oder Sie zuvor eingewilligt haben. Auf dieser Grundlage werden Ihre personenbezogenen Daten von anderen Unternehmen genutzt, die

- in unserem  Auftrag („Auftragsverarbeiter") oder
- im Rahmen von Geschäftspartnerschaften für uns tätig sind („Dritte").

Hierbei kann es sich sowohl um Unternehmen der Stadtwerke-Schwerin-Unternehmensgruppe oder externe Unternehmen und Partner handeln. Anlassbezogen und bei Vorliegen einer Rechtsgrundlage können auch Übermittlungen an Finanz- und Justizbehörden, Polizei- und Ermittlungsbehörden etc. erfolgen.

Einbindung von YouTube-Videos

Wir haben YouTube-Videos eingebunden, die auf http://www.youtube.com gespeichert sind und von unseren Internetseiten aus direkt abspielbar sind. Diese sind alle im „erweiterten Datenschutz-Modus“ eingebunden. Erst wenn Sie die Videos abspielen, werden Daten an YouTube übertragen.

Einbindung von Google Maps

Auf unseren Internetseiten haben wir interaktive Karten von Google Maps eingebunden. Durch den Besuch auf der jeweiligen Internetseite erhält Google die Information, dass Sie die entsprechende Unterseite unserer Internetseite aufgerufen haben. Zudem werden Daten an Google übermittelt. Google verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten auch in den USA und hat sich dem EU-US Privacy Shield unterworfen. Mehr Informationen dazu: https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework 

Nutzung von WhatsApp

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, per WhatsApp mit uns Kontakt aufzunehmen. Für diesen Service nutzen wir die „WhatsApp Business API“ des Unternehmens 360dialog GmbH. Mit Sendung der ersten WhatsApp-Nachricht an uns erklären Sie sich einverstanden, dass wir die Kommunikation auf diesem Weg mit Ihnen führen dürfen. 

Alle durch die 360dialog GmbH gespeicherten Daten werden in Europa verarbeitet und gehostet und unterliegen dem EU-Datenschutz. Mehr zum Datenschutz der 360dialog GmbH finden Sie unter https://docs.360dialog.com/partner/support-and-updates/imprint-and-data-privacy 

Weitere Informationen zu der Speicherung Ihrer Daten und Ihrer Widerrufsmöglichkeit entnehmen Sie bitte der ausführlichen Datenschutzinformation. 

Sämtliche Daten, die durch den Instant Messaging-Dienst WhatsApp selbst gespeichert werden, liegen weder in unserem Einflussbereich noch in dem unseres Dienstleisters 360dialog GmbH.
 

Nutzung des Consent Management Tools „Usercentrics“

Das Management-Tool „Usercentrics“ der Usercentrics GmbH (Deutschland, EU) ermöglicht es den Nutzern unserer Webseite, zu bestimmten Datenverarbeitungsprozessen eine Einwilligung zu erteilen, eine abgegebene Einwilligung zu widerrufen oder Datenverarbeitungen zu widersprechen.

Außerdem unterstützt das Consent Management Tool uns dabei, den Nachweis über Ihre Erklärungen erbringen zu können. Hierzu werden Protokolldaten zu Ihren Erklärungen verarbeitet. Die Verarbeitung dieser Daten ist erforderlich, um erteilte Einwilligungen nachweisen zu können.

Welche Rechte haben Sie?

Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, haben Sie uns gegenüber folgende Rechte hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten:

  • Recht auf Auskunft,
  • Recht auf Berichtigung oder Löschung,
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung,
  • Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie können sich mit Ihrem Anliegen gern an unseren Kundenservice wenden: Telefon 0385 633-1427, Fax 0385 633-1424. Oder senden Sie eine E-Mail an kundenservice@swsn.de .

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter unserer Postadresse mit dem Zusatz „Datenschutzbeauftragter“ oder per E-Mail an  datenschutz@swsn.de .

Darüber hinaus haben Sie das Recht, sich an die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu wenden.