
Kundenservice
Persönlich für Sie da
Von A wie Abschlag bis Z wie Zählerstand melden: Wir helfen Ihnen weiter, jederzeit persönlich in unseren Kundencentern, online und auch telefonisch. Bei uns landen Sie nicht in einem Callcenter. Unser Service kommt zu einhundert Prozent von den Stadtwerken Schwerin.
Auf dieser Seite finden finden Sie viele Tipps und Infos zu häufigen Service-Themen sowie zu unseren Onlineservices.

Themenübersicht Service
Service rund um die Uhr: Unsere Kundenportale
In unseren Kundenportalen für Energie & Wasser sowie Glasfaser können Sie bequem und wann immer Sie möchten viele Dinge rund um Ihre Verträge erledigen. Die Nutzung der Portale ist für unsere Kundinnen und Kunden kostenlos.
Einmal registriert, können Sie im Kundenportal für Energie und Wasser zum Beispiel:
- Rechnungen und Post ansehen
- Zählerstand übermitteln
- Abschlag ändern
- Umzug melden
- Kundenwerbung melden
- Mitteilung senden
- vieles mehr
Wir sind online für Sie da
Unsere Onlineservices für Sie (ohne Login)
Häufige Fragen zu Vertrag, Rechnung und Zahlung
Wo finde ich meine Zählernummer?
Ihre Zählernummer finden Sie direkt auf dem Zähler, auf Ihrer letzten Jahresrechnung oder bei Neueinzug im Übergabeprotokoll.
Sicher kann Ihnen auch Ihr Hausverwalter bei der Ermittlung Ihrer Zählernummer weiterhelfen. Die Zähler befinden sich meist in der Wohnung oder im Keller. In manchen Wohnanlagen hat allerdings nur der Hausmeister Zugang zum Zählerraum.
Wie sieht meine Rechnung aus und was bedeuten die einzelnen Positionen?
Unsere Musterrechnungen zeigen Ihnen, wie sich die Rechnungen zusammensetzen. Gleichzeitig finden Sie hier Erläuterungen zu den einzelnen Rechnungspositionen:
Musterrechnung Strom mit Erläuterung
Musterrechnung Gas mit Erläuterungen
Musterrechnung Wärme mit Erläuterungen
Musterrechnung/Bescheid Wasser und Abwasser mit Erläuterungen
Wann werden Abschlagszahlungen fällig?
Abschlagszahlungen an die Stadtwerke Schwerin werden grundsätzlich zum Monatsersten fällig. Ihre Abschläge zahlen Sie bei uns rückwirkend. Das heißt, dass Sie den Abschlag zum Beispiel für den Monat April erst Anfang Mai zahlen.
Welche Zahlungsweisen werden angeboten?
Wir bieten folgende Zahlungsweisen für die Abschläge und für die Jahresrechnung an:
- SEPA-Lastschriftmandat
- Überweisung / Dauerauftrag
- Einzahlung am Kassenautomaten im Schweriner Stadthaus
- Einzahlung in bar oder mit Karte (EC-oder Kreditkarte) im Kundencenter Eckdrift in Schwerin
SEPA-Lastschriftmandat
Zahlen Sie bequem, einfach und sicher, indem Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. So erleichtern Sie sich den Zahlungsverkehr und sparen unnötigen Zeitaufwand. Zahlungen können nicht vergessen werden und gehen pünktlich ein. Wir rufen Ihre monatlichen Abschläge zum Fälligkeitstermin und Ihren Rechnungsbetrag frühestens 14 Tage nach Rechnungsdatum von Ihrem Konto ab. Ergibt die Verbrauchsabrechnung ein Guthaben, wird Ihnen dieser Betrag normalerweise innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserstellung auf Ihrem Konto gutgeschrieben.
Überweisung / Dauerauftrag
Natürlich können Sie auch gerne überweisen. Bitte beachten Sie dabei, dass wir nur einmalig mit der Jahresrechnung die fälligen Zahlungstermine ausweisen und keine monatlichen Zahlungsaufforderungen mehr versenden. Daher bietet sich die Einrichtung eines Dauerauftrages an. Denken Sie bitte daran diesen anzupassen, falls sich Ihr monatlicher Abschlagsbetrag ändert.
Unser Tipp: Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, ziehen wir Ihren monatlichen Abschlag automatisch von Ihrem Konto ein.
Kassenautomat Stadthaus Schwerin
Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Schwerin, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, können ihre Rechnungen für Strom, Gas, Fernwärme und Wasser direkt über den Kassenautomaten im Schweriner Stadthaus in bar oder per EC-Karte bezahlen. Es besteht auch die Möglichkeit ein Guthaben bzw. eine Vorauszahlung für zukünftige Rechnungen anzulegen.
Mehr Informationen zum Kassenautomat
Einzahlung in bar oder per Karte (EC- oder Kreditkarte)
Eine Bareinzahlung oder Kartenzahlung ist ebenfalls in unserem Kundencenter Eckdrift 43-45 in 19061 Schwerin möglich.
Bieten die Stadtwerke Schwerin auch Ratenzahlung an?
Ja, unseren Kundinnen und Kunden bieten wir auf Nachfrage und unter bestimmten Voraussetzungen einen Ratenzahlungsvertrag an.
Die Ratenzahlung können Sie online beantragen:
Jetzt Ratenzahlung anfragen
Wir prüfen jedes Anliegen individuell und versuchen die jeweilige persönliche Situation bestmöglich zu berücksichtigen.
Melden Sie sich bei Zahlungsschwierigkeiten bitte sofort bei uns. Gemeinsam finden wir eine Lösung.
Wie lautet die Bankverbindung der Stadtwerke Schwerin?
Die Bankverbindung der Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) für die Energiearten Strom, Gas, Fernwärme und Glasfaser lautet wie folgt:
Sparkasse Mecklenburg-Vorpommern
IBAN: DE78 1405 2000 1613 0018 66
BIC: NOLADE21LWL
Deutsche Kreditbank AG
IBAN: DE47 1203 0000 0018 0310 05
BIC: BYLADEM1001
Für Wasser und Abwasser nutzen Sie bitte die folgende Bankverbindung:
Deutsche Kreditbank AG
IBAN: DE29 1203 0000 0018 2742 17
BIC: BYLADEM1001
Bitte geben Sie als Verwendungszweck immer Ihre Kundennummer an.
Wie registriere ich mich für das Kundenportal "Direktservice"?
Öffnen Sie bitte die Startseite unseres Kundenportals unter https://kundenportal.swsn.de
Für Ihre Online-Registrierung nutzen Sie die Kachel „Registrierung“.
Für die einmalige Registrierung benötigen Sie:
- Ihre Kundennummer
- Ihre zur Kundennummer gehörende Zählernummer
- Ihre aktuelle E-Mail-Adresse
Klicken Sie auf den Button „Jetzt registrieren“ und folgen Sie dem Registrierungsprozess. Ihr Benutzername ist während der Registrierung frei wählbar.
Am Ende des Registrierungsprozesses schicken wir Ihnen ein Einmal-Passwort an die angegebene E-Mail-Adresse. Mit diesem Passwort und ihrem frei gewählten Benutzernamen loggen Sie sich in das Kundenportal ein und bestimmen ein neues Passwort, das nur Ihnen bekannt ist.
Sollten sich die Dokumente im Portal nicht öffnen lassen, benötigen Sie eventuell ein Update für Ihren Adobe Reader. Möglicherweise liegt es auch an Ihrem Browser. Probieren Sie nach Möglichkeit bitte einen anderen Browser aus.
Weitere Kundennummern (maximal 5) können Sie unter diesem Login unter „Mein Direktservice“ anschließend selbst für die Online-Verwaltung freischalten.
Wie führe ich im Kundenportal einen Vertragswechsel durch?
Loggen Sie sich hierfür zunächst mit Ihren Zugangsdaten im Online-Kundenportal ein.
Für einen Vertragswechsel führen Sie bitte die folgenden Schritte durch:
- Klicken Sie auf „Mein Vertrag“ und anschließend auf „Produkt wechseln“.
- Geben Sie Ihren Jahresverbrauch ein und klicken Sie auf „Weiter“.
- Wählen Sie nun Ihren Wunschvertrag aus. Bei Klick auf den Vertragsnamen öffnen sich die Vertragsdetails. Klicken Sie anschließend auf „Weiter“
- Lesen und bestätigen Sie die Vertragsbedingungen und klicken Sie dann auf „Zahlungspflichtig bestellen“, wenn Sie Ihren Vertrag wechseln möchten.
Bei Fragen zum Vertragswechsel über unser Kundenportal wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter der Rufnummer 0385 633-1427.
Kann ich meinen Vertrag beim Umzug mitnehmen?
Sofern eine Weiterbelieferung an der neuen Adresse möglich ist, ziehen wir gern mit Ihnen um.
Je nach Vertragsmodell haben Sie bei uns in vielen Fällen die Möglichkeit, Ihren Stromliefervertrag zu Ihrer neuen Adresse mitzunehmen. Dafür spielt es keine Rolle, ob Sie nur quer über die Straße umziehen oder in ein anderes Bundesland. Die Vertragskonditionen einschließlich Preisen und Restlaufzeit bleiben dieselben wie vor Ihrem Umzug. Falls keine Vertragsmitnahme möglich ist, wählen Sie einfach einen neuen Tarif aus.
Wir beraten Sie gern. Melden Sie sich einfach bei unserem Kundenservice unter Telefon 0385 633-1427 oder per E-Mail an kundenservice@swsn.de. Oder nutzen Sie das Kontaktformular im Kundenportal.
Wie läuft der Wechsel zu den Stadtwerken Schwerin ab?
Ein Lieferantenwechsel für Strom oder Gas läuft wie folgt ab:
- Sie kündigen bei Ihrem bisherigen Lieferanten, falls Sie ein Sonderkündigungsrecht an Anspruch nehmen wollen, zum Beispiel bei einer Preiserhöhung. Ansonsten übernehmen wir die Kündigung bei Ihrem bisherigen Lieferanten gern für Sie!
- Sie melden sich bei den Stadtwerken Schwerin an, am besten online über unseren Preisrechner.
- Wir kündigen Ihren bestehenden Vertrag, falls noch nicht geschehen, und melden die Netznutzung beim Netzbetreiber an.
- Ihr bisheriger Lieferant beantwortet die Kündigung.
- Ihr Netzbetreiber beantwortet die Anmeldung der Netznutzung.
- Wir senden Ihnen Ihre Vertragsbestätigung zu, sobald uns Ihr finaler Lieferbeginn für Ihre Strom- oder Gasanmeldung vorliegt (bei Neueinzügen auch rückwirkend möglich).
Der Wechselprozess kann sich etwas verzögern, wenn beispielweise nicht all Ihre übermittelten Daten korrekt sind oder nicht mit den Daten übereinstimmen, die bei Ihrem bisherigen Strom- oder Gaslieferanten hinterlegt sind (zum Beispiel falsche Zählernummer oder nicht identischer Vertragspartnername).
Ihre Frage war nicht dabei? Mehr Antworten auf häufige Fragen finden Sie in unserem Service-Bereich.
Störung melden
Melden Sie uns hier Störungen in den Schweriner Netzen für Strom, Gas, Fernwärme, Glasfaser, Trinkwasser und Abwasser.
Gut zu wissen
Kontakt

Mo-Do 8-18 Uhr, Fr 8-15 Uhr