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Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache

 

Die Stadt-Werke Schwerin GmbH hat Internet-Seiten.

Die Seiten heißen: 
www.stadtwerke-schwerin.de
www.meckpommstrom.de
www.mienstroom.de

Es gibt Regeln für Internet-Seiten von öffentliche Stellen.

Mann mit Down-Syndrom spricht mit Betreuer.
iStock.com/Halfpoint

Wo stehen die Regeln?

Die Regeln stehen:

Im Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz von Mecklen-Burg-Vorpommern.
Das Gesetz regelt: 

Menschen mit Behinderungen sollen Sachen selbstständig machen können. 
Und Menschen mit Behinderungen sollen überall mitmachen können.
Man sagt dazu auch: gleichberechtigte Teilhabe.
 

Es gibt noch mehr Regeln. Diese Regeln stehen:

In der Verordnung über Barrierefreie Informations-Technik nach dem Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz von Mecklen-Burg-Vorpommern 
In dieser Verordnung steht: 
 

So sollen Internet-Seiten von den Stadt-Werken sein. 
Damit Menschen mit Behinderungen die Seiten nutzen können.

Die Stadt-Werke Schwerin wollen:

Dass alle Menschen die Internet-Seiten nutzen können.
Die Stadt-Werke versuchen darum: 
Alle Regeln und Gesetze einzuhalten.

Wir haben die Seiten von den Stadt-Werken Schwerin geprüft. 
Wir haben geprüft ob die Regeln für die Barriere-Freiheit einhalten.

Die Prüfung war im Dezember 2024.

Das Ergebnis von der Prüfung ist:
Die Internet-Seiten halten nicht alle Regeln ein.

Sie können hier eine Liste lesen:
In der Liste stehen wichtige Sachen die nicht barrierefrei sind.

Eine Liste mit allen Sachen gibt es nicht in Einfacher Sprache.
Rufen Sie uns an. Wenn Sie mehr Infos wollen.
Die Telefon-Nummer lautet: 0385 633-1190

PDF-Dokumente sollen barrierefrei sein.

PDF-Dokumente zum Herunterladen sind nicht barrierefrei.

Nicht-Text-Inhalte

Einigen Elementen fehlt ein Untertitel (bspw. Videos, Grafiken).

Gebärdensprache

Auf den Seiten der Stadt-Werke gibt es keine Gebärdensprache.

 

Sie können Barrieren melden

Die Stadt-Werke Schwerin freuen sich:
Wenn sich Menschen für die Barriere-Freiheit interessieren.

Zum Beispiel:
Menschen können bei den Stadt-Werken Bescheid sagen: 
Wenn die Internet-Seiten nicht barrierefrei sind.
Menschen können auch Fragen stellen wegen der Barriere-Freiheit.
Sagen Sie uns: Was müssen wir besser machen?

Sie können anrufen bei den Stadt-Werken Schwerin.
Die Telefon-Nummer ist: 0385 633-1190

Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an

kommunikation@swsn.de

Die Internet∙seite von den Stadt-Werken ist nicht barriere∙frei.
Das ärgert Sie?
Sie können sich beschweren.
Bei der Behinderten∙beauftragten vom Land Mecklenburg-Vorpommern.

Schreiben Sie eine E-Mail an: 

ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de

Oder Sie schreiben einen Brief an: 

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V, Werderstr. 124, 19055 Schwerin.

Oder Sie rufen an:

0385-588 9344


Datum von der Erstellung dieser Erklärung:
Diese Erklärung ist vom Dezember 2024. Wir haben diese Erklärung am 28.2.2025 geändert.

Kontaktieren Sie uns gerne.

Frau mit langen braunen Haaren steht vor einer Glaswand mit mehreren Schriftzügen in weiß der Stadtwerke Schwerin
Unternehmenskommunikation
Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS)
Telefon: 0385 633-1190
Postadresse:

Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS)
Bereich Unternehmenskommunikation
Eckdrift 43-45
19061 Schwerin