
Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS)
Bereich Unternehmenskommunikation
Eckdrift 43-45
19061
Schwerin
Die Stadt-Werke Schwerin GmbH hat Internet-Seiten.
Die Seiten heißen:
www.stadtwerke-schwerin.de
www.meckpommstrom.de
www.mienstroom.de
Es gibt Regeln für Internet-Seiten von öffentlichen Stellen.
Die Regeln stehen zum Beispiel:
im Behindeten-Gleichstellungs-Gesetz.
Das ist ein sehr langes Wort.
Die Abkürzung lautet:
BGG
Das Gesetz sagt:
Menschen mit Behinderungen sollen Sachen selbstständig machen können.
Und Menschen mit Behinderungen sollen überall mitmachen können.
Man sagt dazu auch:
gleichberechtigte Teilhabe.
Seit Juni 2025 gibt es noch ein neues Gesetz.
In dem Gesetz steht:
So sollen Internet-Seiten von den Stadt-Werken sein.
Damit Menschen mit Behinderungen die Seiten nutzen können.
Das Gesetz heißt:
Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetz.
Das ist ein sehr langes Wort.
Die Abkürzung lautet:
BFSG
Dass alle Menschen die Internet-Seiten nutzen können.
Die Stadt-Werke versuchen darum:
Alle Regeln und Gesetze einzuhalten.
Wir haben die Seiten von den Stadt-Werken Schwerin geprüft.
Wir haben geprüft ob,
die Regeln für die Barriere-Freiheit einge-halten werden.
Die Prüfung war im Juni 2025.
Das Ergebnis von der Prüfung ist:
Die Internet-Seiten halten nicht alle Regeln ein.
Manche Seiten haben keine große Überschrift.
Einige Texte sind schwer zu lesen.
Das gilt auch für manche Bilder.
Der Grund ist:
Das nicht alle Farben gut sind.
Einige Bilder haben keine Beschreibung.
Einige Videos haben keinen Unter-Titel.
Die Land-Karten kann nicht jeder gut lesen.
Einige Infos gibt es schon in Leichter Sprache.
Aber es gibt nicht alle Infos in Leichter Sprache.
Es gibt noch keine Videos in Gebärden-Sprache.
Einige PDF-Dateien haben noch Hindernisse.
Neue PDF-Dateien sind ohne Hindernisse.
Alte PDF-Dateien ersetzen wir langsam.
Die Stadt-Werke Schwerin freuen sich:
Wenn sich Menschen für die Barriere-Freiheit interessieren.
Zum Beispiel:
Menschen können bei den Stadt-Werken Bescheid sagen:
Wenn die Internet-Seiten nicht barrierefrei sind.
Menschen können auch Fragen stellen wegen der Barriere-Freiheit.
Sagen Sie uns:
Was müssen wir besser machen?
Sie können anrufen bei den Stadt-Werken Schwerin.
Die Telefon-Nummer ist:
0385 633 1190
Die Adresse lautet:
kommunikation@swsn.de
Die Internet-seite von den Stadt-Werken ist nicht barriere-frei.
Das ärgert Sie?
Sie können sich beschweren.
Bei der Behinderten-Beauftragten vom Land Mecklenburg-Vorpommern.
Schreiben Sie eine E-Mail:
Die Adresse lautet:
ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de
Oder schreiben Sie einen Brief:
Die Adresse lautet:
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
Werderstr. 124
19055 Schwerin.
Oder rufen Sie an:
Die Telefon-Nummer lautet:
0385 588 9344
Die Länder machen eine neue Stelle.
Die Stelle prüft Barriere-Freiheit.
Barriere-Freiheit bedeutet:
Produkte und Dienste sind für alle nutzbar.
Hier gibt es Kontakt-Infos.
Die Markt-Überwachungs-Stelle hilft.
Sie hilft bei Barriere-Freiheit.
Wichtige Informationen
Die neue Stelle heißt:
Markt-Überwachungs-Stelle der Länder.
Das ist ein langes Wort.
Die Abkürzung lautet:
MLBF
Sie beginnt am 28. Juni 2025.
Die Stelle ist in Magdeburg.
Kontakt
Die Adresse ist:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E-Mail: mlbf@ms.sachsen-anhalt.de
Diese Erklärung ist vom Juni 2025.
Die gezeichneten Bilder sind von der
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.
Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS)
Bereich Unternehmenskommunikation
Eckdrift 43-45
19061
Schwerin