Pflichtinformationen
Auf dieser Seite finden Sie veröffentlichungspflichtige Informationen.
Gleichbehandlungsbericht
Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS)
Mit dem Gleichbehandlungsbericht kommt die Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) ihrer Verpflichtung aus § 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG nach. Der Bericht befasst sich mit den Maßnahmen des Programms der Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) zur diskriminierungsfreien Ausgestaltung und Abwicklung des Netzbetriebs für:
- die Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS)
- die Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS)
- die Energieversorgung Schwerin mbH (EVS)
- die Energieversorgung GmbH & Co. Erzeugung KG (EVSE)
- die BioEnergie Schwerin GmbH (BioE)
- die Gesellschaft für erneuerbare Energien Schwerin mbH (GES)
Veröffentlichung nach der REMIT EU-Verordnung
Marktteilnehmer sind gemäß Artikel 4 der EU-Verordnung über die Integrität und die Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) verpflichtet, Insider-Informationen in Bezug auf ihr Unternehmen oder auf ihre Erzeugungsanlagen effektiv und rechtzeitig zu veröffentlichen.
An dieser Stelle veröffentlicht die Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) mögliche Informationen, die als Insider-Information für den Energiehandel gelten können.
- Statusmeldung der SWS:
Derzeit sind uns keine Insider-Informationen gemäß REMIT Veröffentlichungspflicht bekannt.
"Eine Insider-Information ist eine nicht öffentlich bekannte, präzise Information, die direkt oder indirekt ein oder mehrere Energiegroßhandelsprodukte betrifft und die, wenn sie öffentlich bekannt würde, die Preise dieser Energiegroßhandelsprodukte wahrscheinlich erheblich beeinflussen würde." (Quelle: Merkblatt Bundesnetzagentur)
Die REMIT dient der Stärkung des Vertrauens in die Integrität der Strom- und Gasgroßhandelsmärkte. Um unrechtmäßige Gewinne durch Marktmissbrauch zu verhindern, sind Insider-Handel und Marktmanipulation verboten. Die REMIT bildet zusammen mit dem EnWG die rechtliche Grundlage für Handelsüberwachung durch die Bundesnetzagentur.