EU-geförderte Projekte

Europäische Union
Europäischer Fonds für
regionale Entwicklung

Grundversorgung mit Strom


Allen Haushaltskunden im Netzgebiet der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) bietet die Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) die Grundversorgung mit Strom an. Basis hierfür sind die Vorgaben des § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Haushaltskunden im Sinne des EnWG (§ 3 Abs. 22) sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke beziehen.


Allgemeine Strompreise, gültig ab 01.04.2024 für Gewerbekunden und sonstigen Bedarf bis 10.000 kWh im Jahr


Ohne Leistungsmessung, ohne Schwachlastregelung (Eintarifzähler):

Preisbestandteil Einheit netto brutto*
Arbeitspreis  Cent/kWh 32,835
39,07
Grundpreis EUR/Jahr 136,25 162,14

Ohne Leistungsmessung, mit Schwachlastregelung (Zweitarifzähler):

Preisbestandteil Einheit netto brutto*
Arbeitspreis Cent/kWh 33,475 39,84
Schwachlast- Arbeitspreis Cent/kWh 28,935
34,43
Grundpreis EUR/Jahr 117,24 139,52

* Inklusive Umsatzsteuer, gerechnet mit 19 Prozent. Ändert
   sich die Umsatzsteuer, ändern sich die Bruttopreise
   entsprechend.



Allgemeine Strompreise vom 01.01. bis 31.03.2024 für Gewerbekunden und sonstigen Bedarf bis 10.000 kWh im Jahr


Ohne Leistungsmessung, ohne Schwachlastregelung (Eintarifzähler):

Preisbestandteil Einheit netto brutto*
Arbeitspreis  Cent/kWh 32,475
38,65
Grundpreis EUR/Jahr 111,00 132,09

Ohne Leistungsmessung, mit Schwachlastregelung (Zweitarifzähler):

Preisbestandteil Einheit netto brutto*
Arbeitspreis Cent/kWh 33,475 39,84
Schwachlast- Arbeitspreis Cent/kWh 28,935
34,43
Grundpreis EUR/Jahr 117,24 139,52

* Inklusive Umsatzsteuer, gerechnet mit 19 Prozent. Ändert
   sich die Umsatzsteuer, ändern sich die Bruttopreise
   entsprechend.