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THG-Prämie: Der Bonus für Ihr E-Auto
Als Fahrer eines E-Fahrzeugs sparen Sie CO2 und tragen damit zum Klimaschutz bei. Doch damit nicht genug: Die eingesparten Treibhausgase können Sie im Rahmen des sogenannten THG-Quotenhandels verkaufen und sich so eine attraktive Klimaprämie sichern.

Der THG-Quotenhandel

Der THG-Quotenhandel
Der THG-Quotenhandel soll den Anteil von erneuerbaren Energien im Verkehrsbereich erhöhen. Daher gibt es seit 2022 einen jährlichen Bonus für E-Fahrzeuge. Profitieren auch Sie davon und sichern Sie sich Ihre Klimaprämie!
Wie funktioniert der THG-Quotenhandel?
Mineralölunternehmen sind in Deutschland verpflichtet, eine Quote für CO₂-Einsparungen zu erfüllen - die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Erreichen sie die Quote nicht, können sie Emissionsrechte nachkaufen.
Hier kommen Sie ins Spiel: Die durch Ihr E-Auto eingesparten Treibhausgase können Sie einmal im Jahr an die quotenverpflichteten Unternehmen verkaufen und erhalten dafür eine Klimaprämie.
Wie erhalten Sie die THG-Prämie?
Die Quotenmengen einzelner E-Fahrzeuge sind zu gering, um sie direkt an die Mineralölkonzerne zu verkaufen. Zusammen mit einem Dienstleister bündeln wir daher die Quoten unserer Kunden, um so für Sie attraktive Erlöse zu generieren. Um die Abwicklung und Vermarktung Ihrer THG-Quote kümmert sich unser fachlich versierter Partner, die THG-Quoten GmbH.
Wie hoch ist die Klimaprämie?
Die Höhe des auszuzahlenden Betrags wird immer für drei Monate festgesetzt. Für all diejenigen, die sich zwischen dem 01. April 2025 und 30. Juni 2025 neu anmelden, beträgt die Jahresprämie für 2025 derzeit:
- 85,00 Euro für Elektroautos (M1)
- 127,50 Euro für leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen (N1)
- 875,50 Euro für LKWs zwischen 3,5 und 12 Tonnen (N2)
- 1.419,50 Euro für LKWs über 12 Tonnen (N3)
In nur 3 Schritten zu Ihrer Klimaprämie
Ab hier übernimmt unser Partner, die THG-Quoten GmbH: Sie prüft Ihre Angaben und registriert diese beim Umweltbundesamt.
Nach Bestätigung des Umweltbundesamts wird Ihnen die THG-Prämie auf Ihr Konto ausgezahlt. Dies dauert ca. drei Monate.
Sie haben Ihre Klimaprämie bereits beantragt?
Dann finden Sie den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Prämie im THG-Kundenportal
Häufige Fragen zur THG-Prämie
Welche Fahrzeuge sind für die THG-Prämie zugelassen?
Sie können die THG-Prämie nur für reine Elektroautos erhalten. Für Hybrid-Autos, Plug-In Hybride, Verbrenner sowie Wasserstoff- und Erdgas-Autos sieht der Gesetzgeber keine Förderung vor.
Sind Leasing-Fahrzeuge auch quotenberechtigt?
Ja, vorausgesetzt der Antragsteller ist als Fahrzeughalter in Teil 1 der Zulassungsbescheinigung eingetragen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die Klimaprämie zu erhalten?
Sie müssen eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins hochladen (als Scan oder Foto) und wenige personenbezogene Angaben machen. Wichtig ist, dass Sie der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter sind.
Muss ich Kunde der Stadtwerke Schwerin sein, um mich für die THG-Prämie zu registrieren?
Nein. Um sich für die Klimaprämie zu registrieren, müssen Sie nicht Kunde der Stadtwerke Schwerin sein.
Bis wann kann ich meine Klimaprämie beantragen?
Um die Klimaprämie für das laufende Jahr zu erhalten, müssen Sie sich spätestens bis zum 31. Oktober registrieren.
Woher weiß ich, dass die Registrierung geklappt hat?
Wenn Sie die Registrierung Ihres E-Fahrzeugs über unsere Website abgeschlossen haben, erhalten Sie eine Bestätigungsmail an Ihre angegebene E-Mail-Adresse. Sofern Ihr Prämienantrag abgeschlossen ist, erhalten Sie eine weitere E-Mail.
Wo kann ich den aktuellen Bearbeitungsstand meiner THG-Quote einsehen?
Den Bearbeitungsstand Ihrer THG-Quote können Sie im THG-Kundenportal einsehen. Registrieren Sie sich hierfür einfach im THG-Kundenportal mit Ihrer E-Mailadresse, die Sie auch für die Beantragung Ihrer Prämie genutzt haben. Anschließend können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten einloggen.
Muss ich die THG-Prämie jedes Jahr neu beantragen?
Ja, Teil 1 der Zulassungsbescheinigung (früher: Fahrzeugschein) muss jedes Jahr neu hochgeladen werden.
Ich habe ein gebrauchtes E-Fahrzeug gekauft. Kann ich THG-Prämie trotzdem beantragen?
Pro Fahrzeugschein kann die THG-Quote einmal im Jahr ausgezahlt werden. Wurde die Klimaprämie für Ihr Fahrzeug noch nicht beantragt und ausgezahlt, können Sie dies folglich nachholen.
Wurde die Klimaprämie vom Vorbesitzer aber bereits beantragt und ausgezahlt, können Sie die THG-Quote nicht erneut beantragen.
Wie wird meine Klimaprämie steuerrechtlich behandelt?
Am 29. März 2022 hat das Landesamt für Steuern im Bundesland Rheinland-Pfalz zur Besteuerung der THG-Prämie Stellung bezogen:
"Ist das Elektroauto oder auch E-Zweirad (nur mit Fahrzeugschein) im Privatvermögen, so unterliegt die Veräußerung der THG-Quote mangels 'Anschaffung' nicht der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft."
Unabhängig hiervon möchten wir darauf hinweisen, dass die konkrete steuerliche Situation jedes Elektroauto- oder auch E-Zweirad-Besitzers immer individuell zu beurteilen ist.
Bitte wenden Sie sich für weitere steuerrechtliche Fragen an Ihren Steuerberater, da die Stadtwerke Schwerin nicht befugt sind, steuerrechtliche Beratungen durchzuführen.
Sind auch Unternehmen mit mehreren Fahrzeugen quotenberechtigt?
Ja, Sie können genau wie jede Privatperson die THG-Quote für Ihre Fahrzeuge beantragen. Wichtig ist, dass Antragsteller und der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter ein und dieselbe Person bzw. Unternehmen ist.
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