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THG-Prämie: Der Bonus für Ihr E-Auto

Mobilität Ökostrom Strom Umwelt

Als Fahrer eines E-Fahrzeugs sparen Sie CO2 und tragen damit zum Klimaschutz bei. Doch damit nicht genug: Die eingesparten Treibhausgase können Sie im Rahmen des sogenannten THG-Quotenhandels verkaufen und sich so eine attraktive Klimaprämie sichern.

Zwei junge Frauen fahren im Auto und haben Spaß.
flamingo_images - stock.adobe.com

Der THG-Quotenhandel

Eine Frau lädt ihr Elektroauto.
iStock.com/Halfpoint

Der THG-Quotenhandel

Der THG-Quotenhandel soll den Anteil von erneuerbaren Energien im Verkehrsbereich erhöhen. Daher können Fahrer von E-Fahrzeugen einen jährlichen Bonus erhalten. Profitieren auch Sie davon und sichern Sie sich Ihre Klimaprämie!
 

Wie funktioniert der THG-Quotenhandel?

Mineralöl­unternehmen sind in Deutschland verpflichtet, eine Quote für CO₂-Einsparungen zu erfüllen - die Treibhaus­gas­minderungs­quote (THG-Quote). Erreichen sie die Quote nicht, können sie Emissionsrechte nachkaufen. 

Hier kommen Sie ins Spiel: Die durch Ihr E-Auto eingesparten Treibhausgase können Sie einmal im Jahr an die quotenverpflichteten Unternehmen verkaufen und erhalten dafür eine Klimaprämie

Wie erhalten Sie die THG-Prämie?

Die Quotenmengen einzelner E-Fahrzeuge sind zu gering, um sie direkt an die Mineralölkonzerne zu verkaufen. Zusammen mit einem Dienstleister bündeln wir daher die Quoten unserer Kunden, um so für Sie attraktive Erlöse zu generieren. Um die Abwicklung und Vermarktung Ihrer THG-Quote kümmert sich unser Partner, die carbonify GmbH. 

Wie hoch ist die THG-Prämie?

Die Höhe des auszuzahlenden Betrages wird quartalsweise festgesetzt. Für all diejenigen, die sich bis zum 30.09.2026 neu anmelden, beträgt die Jahresprämie für 2026 derzeit:

  • 300 Euro für Elektroautos (M1)
  • 450 Euro für leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen (N1)
  • 3.090 Euro für LKW zwischen 3,5 und 12 Tonnen (N2)
  • 5.010 Euro für LKW über 12 Tonnen (N3)

In nur 3 Schritten zu Ihrer THG-Prämie

Registrieren

Registrieren Sie sich bequem über unser Online-Formular: Hierfür benötigen Sie nur eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins.

Datenprüfung abwarten

Ab hier übernimmt unser Partner, die carbonify GmbH: Sie prüft Ihre Angaben und registriert diese beim Umweltbundesamt. 

Auszahlung erhalten

Nach Bestätigung des Umweltbundesamts wird Ihnen die THG-Prämie auf Ihr Konto ausgezahlt. 

Ein Elektroauto wird aufgeladen.

Jetzt für die THG-Prämie registrieren

Zur Registrierung werden Sie auf das Online-Portal unseres Partners carbonify GmbH weitergeleitet.

Wichtig

Sie haben Ihre THG-Prämie bereits beantragt?

Dann finden Sie den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Prämie im Portal unseres Partners carbonify GmbH.

Häufige Fragen zur THG-Prämie

Welche Fahrzeuge sind für die THG-Prämie zugelassen?

Sie können die THG-Prämie nur für reine Elektroautos erhalten. Für Hybrid-Autos, Plug-In Hybride, Verbrenner sowie Wasserstoff- und Erdgas-Autos sieht der Gesetzgeber keine Förderung vor.

Sind Leasing-Fahrzeuge auch quotenberechtigt?

Ja, vorausgesetzt der Antragsteller ist als Fahrzeughalter in Teil 1 der Zulassungsbescheinigung eingetragen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die THG-Prämie zu erhalten?

Sie müssen eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins hochladen (als Scan oder Foto) und wenige personenbezogene Angaben machen. Wichtig ist, dass Sie der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter sind. 

Muss ich Kunde der Stadtwerke Schwerin sein, um mich für die THG-Prämie zu registrieren?

Nein. Um sich für die Klimaprämie zu registrieren, müssen Sie nicht Kunde der Stadtwerke Schwerin sein.

Bis wann kann ich meine THG-Prämie beantragen?

Um die THG-Prämie für das laufende Jahr zu erhalten, müssen Sie sich spätestens bis zum 31. Oktober registrieren.

Woher weiß ich, dass die Registrierung geklappt hat?

Wenn Sie die Registrierung Ihres E-Fahrzeugs über unsere Website abgeschlossen haben, erhalten Sie eine Bestätigungsmail unseres Partners carbonify GmbH an Ihre angegebene E-Mail-Adresse. Sofern Ihr Prämienantrag abgeschlossen ist, erhalten Sie eine weitere E-Mail.

Wo kann ich den aktuellen Bearbeitungsstand meiner THG-Prämie einsehen?

Den Bearbeitungsstand Ihrer THG-Prämie können Sie im Portal unseres Partners carbonify GmbH einsehen. Melden Sie sich hierfür einfach mit Ihrer E-Mailadresse an, die Sie auch für die Registrierung genutzt haben. 

Muss ich die THG-Prämie jedes Jahr neu beantragen?

Ja, Teil 1 der Zulassungsbescheinigung (früher: Fahrzeugschein) muss jedes Jahr neu hochgeladen werden.

Ich habe ein gebrauchtes E-Fahrzeug gekauft. Kann ich THG-Prämie trotzdem beantragen?

Pro Fahrzeugschein kann die THG-Prämie einmal im Jahr ausgezahlt werden. Wurde die Prämie für Ihr Fahrzeug noch nicht beantragt und ausgezahlt, können Sie dies folglich nachholen.

Wurde die Prämie vom Vorbesitzer aber bereits beantragt und ausgezahlt, können Sie die THG-Prämie nicht erneut beantragen.

Wie wird meine THG-Prämie steuerrechtlich behandelt?

Am 29. März 2022 hat das Landesamt für Steuern im Bundesland Rheinland-Pfalz zur Besteuerung der THG-Prämie Stellung bezogen:

"Ist das Elektroauto oder auch E-Zweirad (nur mit Fahrzeugschein) im Privatvermögen, so unterliegt die Veräußerung der THG-Quote mangels 'Anschaffung' nicht der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft."

Unabhängig hiervon möchten wir darauf hinweisen, dass die konkrete steuerliche Situation jedes Elektroauto- oder auch E-Zweirad-Besitzers immer individuell zu beurteilen ist. 

Bitte wenden Sie sich für weitere steuerrechtliche Fragen an Ihren Steuerberater, da die Stadtwerke Schwerin nicht befugt sind, steuerrechtliche Beratungen durchzuführen.

Sind auch Unternehmen mit mehreren Fahrzeugen quotenberechtigt?

Ja, Sie können genau wie jede Privatperson die THG-Prämie für Ihre Fahrzeuge beantragen. Wichtig ist, dass Antragsteller und der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter ein und dieselbe Person bzw. Unternehmen ist.