Neue Meldefrist für Strom
Gesetzliche Änderung ab Juni 2025
Stromkunden aufgepasst: Ab Juni gelten neue gesetzliche Vorgaben für Stromversorger. Diese bewirken Änderungen bei den Prozessabläufen für Lieferantenwechsel und Umzüge.
Mit Inkrafttreten der gesetzlichen Änderungen am 6. Juni 2025 können An- und Abmeldungen für Strom nur noch in die Zukunft erfolgen, nicht mehr rückwirkend.

Sie planen einen Umzug?
Mit den neuen Regelungen gibt es wichtige Änderungen für die Ummeldung von Stromlieferverträgen.
Für Stromkunden gilt:
Bitte teilen Sie uns Ihren Ein- bzw. Auszug vor der Übergabe des Mietobjektes mit. Für einen problemlosen Ablauf empfehlen wir Ihnen sich mindestens eine Woche vorher bei uns zu melden. Rückwirkende An- und Abmeldungen sind für Strom ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr erlaubt.
Für Gas-, Wärme- und Wasserkunden gilt:
Hier bleibt zunächst alles beim Alten. An- und Abmeldungen für Umzüge sind technisch weiterhin bis zu sechs Wochen rückwirkend möglich. Wir empfehlen Ihnen jedoch ebenfalls, uns bereits vor Ihrem Umzug zu informieren.
Schnellere Prozesse beim Strom
Ab dem 6. Juni bekommen Sie als Stromkundin oder Stromkunde auch schneller Gewissheit darüber, ob ein Lieferantenwechsel erfolgreich war oder nicht. Denn die neuen gesetzlichen Regelungen sollen ermöglichen, dass die technischen Voraussetzungen innerhalb kürzester Zeit hergestellt sind.
Es gilt jedoch:
Ihre Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist müssen Sie weiterhin einhalten - ganz unabhängig von den neuen gesetzlichen Regelungen. Diese betreffen nur die technischen Prozesse im Hintergrund.
Gut zu wissen: Ihre Ab- oder Umzugsmeldung an uns erfolgt immer rechtzeitig, wenn Sie die vertragliche Kündigungsfrist einhalten.

Ummeldung für Energie und Wasser
Ummeldung für Energie und Wasser
Damit bei Ihrer An- und Abmeldung alles problemlos abläuft und Ihnen keine unnötigen Kosten entstehen, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.
Diese Daten brauchen wir von Ihnen
- Adresse der Verbrauchsstelle
- Zählernummer der Verbrauchsstelle
- Vor- und Nachname des Mieters bzw. Eigentümers
- aktuelle Postadresse des neuen Mieters oder Eigentümers
- Energieart (Strom, Gas, Wasser, Wärme)
- Ein- bzw. Auszugsdatum (Datum der Schlüsselübergabe)
- Zählerstand von der Übergabe (ggf. am Tag der Übergabe nachreichen)
So können Sie uns Ihren Ein- bzw. Auszug mitteilen
- Über unsere Website: www.stadtwerke-schwerin.de/umzug
- Per E-Mail: kundenservice@swsn.de
- Per Fax: 0385 633-1424
- Per Post: Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS), Eckdrift 43-45, 19061 Schwerin
- Vor Ort: in unseren Schweriner Kundencentern (Mecklenburgstraße 1 und Eckdrift 43-45)
Häufige Fragen zur Umzugsmeldung ab Juni 2025
Kann ich meinen Vertrag beim Umzug mitnehmen?
Sofern eine Weiterbelieferung an der neuen Adresse möglich ist, ziehen wir gern mit Ihnen um.
Je nach Vertragsmodell haben Sie bei uns in vielen Fällen die Möglichkeit, Ihren Stromliefervertrag zu Ihrer neuen Adresse mitzunehmen. Dafür spielt es keine Rolle, ob Sie nur quer über die Straße umziehen oder in ein anderes Bundesland. Die Vertragskonditionen einschließlich Preisen und Restlaufzeit bleiben dieselben wie vor Ihrem Umzug. Falls keine Vertragsmitnahme möglich ist, wählen Sie einfach einen neuen Tarif aus.
Wir beraten Sie gern. Melden Sie sich einfach bei unserem Kundenservice unter Telefon 0385 633-1427 oder per E-Mail an kundenservice@swsn.de. Oder nutzen Sie das Kontaktformular im Kundenportal.
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