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Warum Ihr Stromzähler getauscht wird

Energie sparen News Service Strom

Sie haben eine Benachrichtigung erhalten, dass Ihr Stromzähler getauscht wird? 

Das liegt am Messstellenbetriebsgesetz: Es besagt, dass im Rahmen der Energiewende alle deutschen Haushalte bis 2032 sogenannte moderne Messeinrichtungen bzw. intelligente Messsysteme erhalten sollen. Dadurch wird die Datenerfassung digitalisiert und der Stromverbrauch transparenter gemacht. Die neuen Messgeräte werden Ihnen helfen, Ihren Stromverbrauch besser zu verstehen und effizienter zu gestalten. 

Wichtig

Welche Stromzähler werden eingebaut?

Aus alt mach neu: Früher wurden in Deutschland sogenannte Ferraris-Zähler als konventionelle Messeinrichtung eingebaut. Heutzutage gibt es aber mehr Möglichkeiten, wie man den Stromverbrauch erfassen, speichern und kommunizieren kann:

  • Moderne Messeinrichtungen: Hinter diesem Begriff versteckt sich ein digitaler Zähler, der einen genaueren Einblick in Ihren individuellen Stromverbrauch und eine längerfristige Datenspeicherung ermöglicht. Da kein automatischer Datenversand erfolgt, muss Ihr Verbrauch aber noch regelmäßig abgelesen werden. 
  • Intelligente Messsysteme: Hierbei handelt es sich um einen Zähler mit digitaler Verbrauchsanzeige, der zusätzlich in ein Kommunikationsnetz eingebunden ist und die erfassten Daten damit automatisch versenden kann. Ein Ablesen des Stromzählers ist damit hinfällig.

Zählertypen im Überblick

Ferraris-Zähler Moderne Messeinrichtung Intelligentes Messsystem
Zählertyp
Ferraris-Zähler analog
Moderne Messeinrichtung digital, aber nicht am Kommunikationsnetz angeschlossen
Intelligentes Messsystem digital, am Kommunikationsnetz angeschlossen
Funktionen
Ferraris-Zähler aktueller Zählerstand
Moderne Messeinrichtung aktueller Zählerstand und bis zu 2 Jahre gespeicherte tages- bis jahresgenaue Werte
Intelligentes Messsystem aktueller Zählerstand sowie tages- bis jahresgenaue Werte, abrufbar in Viertelstundenwerten
Zuständig für Einbau, Messung und Betrieb
Ferraris-Zähler Örtlicher Netzbetreiber (In Schwerin: NGS)
Moderne Messeinrichtung Grundzuständiger Messstellenbetreiber (i.d.R. örtlicher Netzbetreiber wie die NGS in Schwerin) oder ein selbst beauftragter Messstellenbetreiber
Intelligentes Messsystem Grundzuständiger Messstellenbetreiber (i.d.R. örtlicher Netzbetreiber wie die NGS in Schwerin) oder ein selbst beauftragter Messstellenbetreiber

Wer erhält welchen Stromzähler?

Moderne Messeinrichtung

Haushalte, die weniger als 6.000 kWh im Jahr an Strom verbrauchen, bekommen eine moderne Messeinrichtung eingebaut, sofern seitens des Messstellenbetreibers nichts anderes vorgesehen ist.  

Intelligentes Messsystem

Beträgt Ihr Stromverbrauch über 6.000 kWh jährlich oder verfügen Sie über eine Erzeugungsanlage mit über 7 kW (wie eine Photovoltaikanlage), werden Sie mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet.

Hintergrundinfos zum Zählertausch

Messstellenbetriebsgesetz

Das Messtellenbetriebsgesetz (MsbG) von 2016 wurde mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende vom 27. Mai 2023 auf eine neue Grundlage gestellt. Es regelt das Mess- und Zählwesen in Deutschland umfassend neu. Neben allgemeinen Regelungen zur Durchführung des Messstellenbetriebs für Strom und Gas enthält es Vorgaben für den deutschlandweiten Rollout von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen.

Der Umbau in Schwerin


Die Netzgesellschaft Schwerin (NGS) arbeitet seit 2017 daran, die Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes in der Landeshauptstadt zu erfüllen. Damit besteht bis 2032 eine Umbauverpflichtung für rund 71.000 Zähler im gesamten Stadtgebiet.

Wie die neuen Stromzähler aussehen werden, können Sie sich auf der Website der NGS anschauen. Dort finden Sie auch die Bedienungsanleitungen für die Geräte.

Panorama von Schwerin.
iStock.com/alxpin

Häufige Fragen zum Zählertausch

Was bringt mir der Austausch meines alten Stromzählers?

Bei Ihrem bisherigen Stromzähler können Sie lediglich Ihren aktuellen Stromverbrauch ablesen. Rückschlüsse über Ihr Verbrauchsverhalten oder Ihre verbrauchsintensiven Geräte sind derzeit nicht möglich. Dies ändert sich mit den modernen Messeinrichtungen bzw. den intelligenten Messsystemen. Einsparpotentiale werden sich leichter erkennen lassen. 

Außerdem können Sie dann variable Stromtarife nutzen, die besser zu Ihrem tatsächlichen Verbrauchsverhalten passen. Bei intelligenten Messsystemen entfällt darüber hinaus das manuelle Ablesen Ihrer Verbrauchswerte - sei es durch Sie selbst oder einen Dienstleister.

Wer ist für den Einbau der Messeinrichtung verantwortlich?

Dies erledigt der grundzuständige Messstellenbetreiber. In Schwerin ist die Netzgesellschaft Schwerin (NGS) der grundzuständige Messstellenbetreiber. Anschlussnutzende Personen haben aber auch das Recht, sich selbst einen Messstellenbetreiber für den Einbau und den Betrieb des neuen Zählers auszusuchen.

Kann ich auch ein intelligentes Messsystem einbauen lassen, wenn ich weniger als 6.000 kWh im Jahr verbrauche?

Ja, ab 2025 haben Sie das Recht, vom grundzuständigen Messstellenbetreiber den Einbau eines intelligenten Messsystems zu verlangen. Die Kosten für den Einbau tragen Sie selbst. Der Messstellenbetreiber darf dafür einmalig höchstens 30,00 Euro verlangen. Die allgemeinen Preisobergrenzen bleiben davon unberührt (§ 30 MsbG).

Wie bereits erwähnt, können Sie auch einen anderen Messstellenbetreiber damit beauftragen. Dieser sollte über ein gültiges BSI Zertifikat verfügen.

Wann erfolgt bei mir der Zähleraustausch?

Bis 2032 müssen alle konventionellen Stromzähler ausgetauscht werden. Wann es bei Ihnen so weit ist, teilt Ihnen der für Sie zuständige Messstellenbetreiber drei Monate im Voraus mit. Spätestens 14 Tage vor dem Einbau werden Sie erneut per Brief oder Aushang im Haus benachrichtigt, wann die Räumlichkeiten betreten werden müssen. Falls Sie an dem Tag keine Zeit haben, wird Ihnen mindestens ein Ersatztermin angeboten.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Für den Einbau und den Betrieb von modernen Messeinrichtungen hat der Gesetzgeber eine Preisobergrenze festgelegt, die der Messstellenbetreiber Verbraucherinnen und Verbrauchern in Rechnung stellen darf. Diese beträgt maximal 20 Euro im Jahr.

Bei einem verpflichteten Einbau eines intelligenten Messsystems sind die Preisobergrenzen je nach Jahresverbrauch gestaffelt. Das bedeutet auch, dass eine Änderung Ihres Stromverbrauchs zu einer Anpassung Ihrer Preisobergrenze
führen kann. Für genauere Informationen empfehlen wir die Seite der Bundesnetzagentur.

Fällt ihr Jahresstromverbrauch unter die Marke von 6.000 kWh, hat Ihr Messstellenbetreiber zudem ein optionales Einbaurecht von intelligenten Messsystemen. Auch hier werden die Kosten für den Einbau und den Betrieb der Geräte auf die Verbraucherinnen und Verbraucher umgelegt. Sie dürfen die gesetzlich festgeschriebenen, nach Jahresverbrauch gestaffelten Preisobergrenzen jedoch nicht überschreiten. 

Was passiert mit meinem Zählerkasten?

Unter Umständen muss Ihr Zählerkasten beim Einbau der neuen Messgeräte ausgetauscht oder umgebaut werden. Falls dies bei Ihnen notwendig sein sollte, muss der Anschlussnehmende (Eigentümer) die Kosten dafür tragen.

Kann ich dem Einbau eines neuen Zählers widersprechen?

Nein, den Zählertausch müssen Sie dulden und dem grundzuständigen Messstellenbetreiber Zugang zu den relevanten Räumlichkeiten gewähren. Wichtig: Lassen Sie sich immer den Ausweis des Mitarbeiters/Monteurs zeigen. Unangekündigt darf niemand Zutritt verlangen.

Weitere Informationen zum deutschlandweit geplanten Zählertausch finden Sie bei der Bundesnetzagentur.