
Ersatzversorgung mit Gas
Sichere Erdgaslieferung für alle Fälle
Kann ein Erdgasanbieter, zum Beispiel aufgrund einer Insolvenz, kein Erdgas mehr an seine Kundinnen und Kunden liefern, sind wir mit der Ersatzversorgung für Sie da.
Als zuständiger Grundversorger stellen wir mit unserer Ersatzversorgung sicher, dass Sie auch weiterhin mit Erdgas heizen oder kochen können. Das passiert ganz automatisch. Sie brauchen nichts dafür zu tun.
Voraussetzung für unsere Ersatzversorgung mit Erdgas ist, dass Ihre Verbrauchsstelle im Netzgebiet der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) liegt und Sie Erdgas aus dem Niederdrucknetz ohne einen gültigen Liefervertrag beziehen. Die Basis für die Ersatzversorgung sind die gesetzlichen Vorgaben des § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
100 Prozent Service aus Schwerin
Ein erstklassiger und persönlicher Service ist uns wichtig. Dafür setzen wir auf Mitarbeitende aus dem eigenen Haus. Bei uns landen Sie nicht in einem Callcenter, sondern direkt bei den Stadtwerken Schwerin - in unseren Kundencentern, telefonisch und auch online. So garantieren wir eine hohe Servicequalität.
Erdgas-Ersatzversorgung im Überblick
- Gaslieferung an Haushaltskunden und Nicht-Haushaltskunden mehr erfahren
- Es besteht keine Vertragsbindung.
- Die maximale Laufzeit für die Ersatzversorgung beträgt drei Monate.
- Wir sind persönlich für Sie da – im Kundencenter, telefonisch oder online.
- Zuverlässiger Partner: Die Stadtwerke Schwerin sind seit über 30 Jahren erfolgreich am Energiemarkt tätig. Mit uns sind Sie garantiert auf der sicheren Seite.
Allgemeine Preise für die Erdgas-Ersatzversorgung
Allgemeine Preise für die Erdgas-Ersatzversorgung
Gültig ab dem 01.04.2024
Hier finden Sie die allgemeinen Preise für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nicht-Haushaltskunden mit Erdgas. Die Preise gelten im Netzgebiet der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS).
Die Preise für die Ersatzversorgung sind identisch mit den allgemeinen Preisen für die Grundversorgung.
Kochen (bis 1.000 kWh/Jahr)
netto1 | brutto2 | Einheit | |
---|---|---|---|
Arbeitspreis |
netto1
17,807
|
brutto2
21,19
|
Einheit
Cent/kWh
|
Grundpreis |
netto1
42,00
|
brutto2
49,98
|
Einheit
Euro/Jahr
|
1 Inklusive Energiesteuer, Konzessionsabgabe, CO2-Preis und Gasspeicherumlage
2 Inklusive Umsatzsteuer, gerechnet mit 19 Prozent. Ändert sich die Umsatzsteuer, ändern sich die Bruttopreise entsprechend.
Kochen und Warmwasserbereitung (1.001 bis 4.000 kWh/Jahr)
netto1 | brutto2 | Einheit | |
---|---|---|---|
Arbeitspreis |
netto1
16,477
|
brutto2
19,61
|
Einheit
Cent/kWh
|
Grundpreis |
netto1
54,00
|
brutto2
64,26
|
Einheit
Euro/Jahr
|
1 Inklusive Energiesteuer, Konzessionsabgabe, CO2-Preis und Gasspeicherumlage
2 Inklusive Umsatzsteuer, gerechnet mit 19 Prozent. Ändert sich die Umsatzsteuer, ändern sich die Bruttopreise entsprechend.
Heizgas (4.001 bis 10.000 kWh/Jahr)
netto1 | brutto2 | Einheit | |
---|---|---|---|
Arbeitspreis |
netto1
15,227
|
brutto2
18,12
|
Einheit
Cent/kWh
|
Grundpreis |
netto1
132,00
|
brutto2
157,08
|
Einheit
Euro/Jahr
|
1 Inklusive Energiesteuer, Konzessionsabgabe, CO2-Preis und Gasspeicherumlage
2 Inklusive Umsatzsteuer, gerechnet mit 19 Prozent. Ändert sich die Umsatzsteuer, ändern sich die Bruttopreise entsprechend.
Heizgas (über 10.000 kWh/Jahr)
netto1 | brutto2 | Einheit | |
---|---|---|---|
Arbeitspreis |
netto1
15,617
|
brutto2
18,58
|
Einheit
Cent/kWh
|
Grundpreis |
netto1
207,00
|
brutto2
246,33
|
Einheit
Euro/Jahr
|
1 Inklusive Energiesteuer, Konzessionsabgabe, CO2-Preis und Gasspeicherumlage
2 Inklusive Umsatzsteuer, gerechnet mit 19 Prozent. Ändert sich die Umsatzsteuer, ändern sich die Bruttopreise entsprechend.
Preisänderungen der Ersatzversorgung sind möglich
Gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz sind wir unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung jeweils zum ersten und zum 15. eines Kalendermonats neu zu ermitteln und ohne Einhaltung einer Frist anzupassen. Die Änderung wird nach Veröffentlichung auf unserer Internetseite wirksam.
Jetzt citygas-Vertrag abschließen
Unser Tarifrechner zeigt Ihnen unsere aktuellen Tarifangebote für Neuabschlüsse. Schließen Sie Ihren Wunschtarif einfach in wenigen Schritten online ab. Gerne berät Sie unser Kundenservice individuell und persönlich zu unseren Erdgastarifen.
Häufige Fragen zur Ersatzversorgung
Was genau ist die Ersatzversorgung?
Ersatzversorgung für Haushaltskunden:
Die Ersatzversorgung für Haushaltskunden im Niederdruck- bzw. Niederspannungsnetz der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) greift dann, wenn Ihr Energieversorger nicht mehr liefern kann oder es zu Verzögerungen kommt. Dann sind wir als örtlicher Grundversorger in Schwerin zuständig für die ununterbrochene Ersatzbelieferung von Haushaltskunden im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 3 Abs. 22) mit Erdgas oder Strom.
Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden:
Die Ersatzversorgung liegt vor, wenn ein Geschäftskunde mit einem prognostizierten Jahresverbrauch über 10.000 Kilowattstunden aus dem Niederdruck- bzw. Niederspannungsnetz der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d.h. ein Erdgas- oder Strombezug ohne gültigen Liefervertrag stattfindet.
Was sind Haushaltskunden im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes?
Haushaltskunden im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes § 3 Abs. 22 sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke beziehen.
Was sind Nicht-Haushaltskunden im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes?
Nicht-Haushaltskunden im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes sind Gewerbekunden mit einem prognostizierten Jahresverbrauch von mehr als 10.000 Kilowattstunden, die Erdgas oder Strom aus dem Niederdruck- bzw. Niederspannungsnetz der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) beziehen.
Was passiert, wenn mein Strom- oder Erdgasanbieter insolvent ist? Werde ich trotzdem mit Energie versorgt?
Ja. Die Stadtwerke Schwerin stellen in diesem Fall als zuständiger Grundversorger Ihre Versorgung mit Strom oder Erdgas im Rahmen der Ersatzversorgung für mindestens drei Monate sicher. Dafür ist kein schriftlicher Vertrag nötig.
Muss ich meinen Vertrag bei meinem bisherigen Anbieter noch kündigen?
Das ist nicht nötig. Kann Ihr bisheriger Anbieter Ihnen keine Energie mehr liefern, übernehmen wir als örtlicher Grundversorger automatisch Ihre Weiterbelieferung mit Strom oder Erdgas im Rahmen der Ersatzversorgung. Dies ist gesetzlich so geregelt.
Den Wechsel von Ihrem bisherigen Anbieter zu uns übernehmen wir. Sie brauchen sich dabei um nichts zu kümmern.
Kann ich die Ersatzversorgung rückwirkend kündigen?
Nein, das geht leider nicht. Wenn Ihr bisheriger Versorger Sie nicht mehr mit Strom oder Erdgas beliefern kann oder kein gültiger Liefervertrag besteht, greift automatisch die Ersatzversorgung. Damit es keine Unterbrechung der Energieversorgung gibt, wurde dies gesetzlich so festgelegt.
Wann endet die Ersatzversorgung für Haushaltskunden?
Die Ersatzversorgung greift für maximal drei Monate. Als Haushaltskunde wechseln Sie danach automatisch in die Grundversorgung, wenn Sie keinen anderen Tarif abgeschlossen haben.
Wann endet die Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden?
Die Ersatzversorgung greift für maximal drei Monate.
Nicht-Haushaltskunden sollten unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Ersatzversorgung einen neuen Tarif abschließen, damit es zu keiner Unterbrechung der Energieversorgung kommt.
Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Ersatzversorgung?
Die Ersatzversorgung springt immer dann ein, wenn ein Versorger nicht mehr liefern kann, es zu Verzögerungen kommt oder kein gültiger Liefervertrag vorliegt. Damit Ihnen trotzdem Strom oder Erdgas ohne Unterbrechung zur Verfügung stehen, übernimmt der örtliche Grundversorger die Energiebelieferung für maximal drei Monate. Haben Sie als Haushaltskunde nach diesen drei Monaten nicht einen anderen Tarif oder einen anderen Anbieter gewählt, wechseln Sie automatisch in die Grundversorgung.
Ihre Frage war nicht dabei? Mehr Antworten auf häufige Fragen finden Sie in unserem Service-Bereich.
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