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Rahmenbedingungen für den Onlinebonus der Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS)

 

  1. Teilnahmevoraussetzungen für das Bonusprogramm

    Der Onlinebonus ist ein Angebot der Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) für Privat- und Geschäftskunden, die von der SWS mit Strom beliefert werden und folgende Voraussetzungen (Punkte 1.1 bis 1.6) erfüllen:

    1.1 Die Stromverbrauchsstelle, für die der Bonus beauftragt wird, befindet sich in Schwerin (PLZ 19053 –19063).

    1.2 Der Kunde erteilt der SWS ein SEPA-Lastschriftmandat für alle fälligen Beträge im Rahmen der Stromlieferung.

    1.3 Der Kunde besitzt ein gültiges E-Mail-Postfach, das er regelmäßig auf E-Mails der SWS kontrolliert (siehe Punkt 3.3).

    1.4 Die SWS informiert den Kunden kostenlos durch E-Mail, wenn ein neues Dokument im Direktservice-Portal zur Abholung bereitliegt. Nach E-Mail-Benachrichtigung durch die SWS werden Rechnungen, Vertragsbestätigungen, Abschlagsänderungen und weitere Mitteilungen selbstständig vom Kunden im Direktservice-Portal des Internetauftritts der SWS (erreichbar unter www.stadtwerke-schwerin.de) eingesehen und abgeholt. Während der Teilnahme am Online-Bonusprogramm werden die genannten Dokumente dem Kunden nicht auf dem klassischen Postweg zugesandt.

    1.5 Zu Belangen der Stromlieferung erfolgt die Kommunikation zwischen dem Kunden und der SWS ausschließlich per Internet und Telefon. Zur Kontaktaufnahme über das Internet nutzt der Kunde das Kontaktformular im Direktservice-Portal (unter "Kontakt" und „Kundenmitteilung“) oder sendet E-Mails an kundenservice@swsn.de.

    1.6 Der Kunde akzeptiert die Rahmenbedingungen des Online-Bonus für alle Energielieferungen der SWS, die unter der für das Bonusprogramm angemeldeten Kundennummer geführt werden (siehe auch Punkt 2.3).

     
  2. Bonuszahlung und Bonusabwicklung

    2.1 Kunden, die am Bonusprogramm teilnehmen, erhalten von der SWS einen jährlichen Bonus in Höhe von 12,00 Euro. Der Bonus wird in Form einer Gutschrift in der Verbrauchsabrechnung ausgewiesen und verrechnet. Die Bonusausweisung erfolgt taganteilig. 

    2.2 Die Anmeldung für den Onlinebonus kann nur über das Internet erfolgen. Voraussetzung hierfür ist die Registrierung des Kunden für die Nutzung des Direktservice-Portals der SWS. Die Registrierung ist für den Kunden kostenlos.

    2.3 Falls der Kunde Strom und Gas bzw. Strom und Wärme über ein und dieselbe Kundennummer bezieht, unterliegen mit der Anmeldung für den Onlinebonus automatisch beide Energielieferungen (also Strom und Gas bzw. Wärme) den Rahmenbedingungen (zum Beispiel Online-Kommunikation) für den Onlinebonus. Der Bonus wird dem Kunden jedoch nur einmal pro angemeldeter Kundennummer gutgeschrieben.

    2.4 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den Verträgen, die unter der am Bonusprogramm teilnehmenden Kundennummer geführt werden, trotz Mahnung nicht nach oder verstößt er in sonstiger Weise schuldhaft gegen die Regelungen dieser Verträge, so ist die SWS berechtigt, den Onlinebonus nicht zu gewähren.

     
  3. Pflichten des Kunden

    3.1 Der Kunde meldet sich online für die Nutzung des Direktservice-Portals der SWS an. Am Ende des Registrierungsvorgangs erhält der Kunde von den SWS durch E-Mail ein Initialpasswort, das vom Kunden zu ändern und vor dem Zugang Dritter zu schützen ist. 

    3.2 Der Kunde ist verpflichtet, sich ausschließlich über die Internetseite der SWS (www.stadtwerke-schwerin.de) bzw. E-Mails der SWS in das Direktservice-Portal einzuloggen. 

    3.3 Der Kunde ist verpflichtet, sein angegebenes E-Mail-Postfach regelmäßig auf Mitteilungen der SWS zu überprüfen und neue Dokumente unverzüglich nach E-Mail-Benachrichtigung im Direktservice-Portal abzurufen und auf seinem Computer zu speichern. Rechnungen und sonstige Schreiben der SWS gelten als zugegangen, wenn sie im Direktservice-Portal zum Download bereitstehen und der Kunde von der SWS durch E-Mail über die Bereitstellung neuer Dokumente informiert wurde. 

    3.4 Der Kunde ist verpflichtet, die SWS unverzüglich über eine Änderung der E-Mail-Adresse für die Onlinerechnung zu informieren, d.h. die E-Mail-Adresse ist vom Kunden selbstständig im Direktservice-Portal zu aktualisieren. 

     
  4. Beendigung der Teilnahme am Bonusprogramm 

    Die Abmeldung vom Onlinebonus kann über die Funktion „Kundenmitteilung“ im Direktservice-Portal oder per E-Mail an kundenservice@swsn.de erfolgen. 

     
  5. Sonstiges

    5.1 Der Kunde kann zusätzlich zur Online-Übermittlung von Rechnungen und sonstigen Schreiben von der SWS Kopien in Papierform anfordern. Hierfür wird eine Gebühr in Höhe von 4,55 EUR pro Dokument erhoben und mit der Jahresrechnung in Rechnung gestellt.

    5.2 Falls zum Zeitpunkt der Rechnungslegung das Abbuchungsverfahren nicht möglich ist bzw. kein gültiges Lastschriftmandat vorliegt, wird dem Kunden eine zusätzliche Aufwandspauschale in Höhe von 12,00 Euro berechnet.


 

Stand: 11. Dezember 2024