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Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel "Fahrradkonzert"

1. Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist die Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS). Dieses Gewinnspiel wird keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert und steht in keiner Verbindung zu Instagram. 

 

2. Teilnahme

a) Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 16 Jahre. Minderjährige dürfen nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten teilnehmen. Mit dem Komnmentieren des Beitrags wird Einverständnis zur Teilnahme am Wettbewerb widerlegbar vermutet. Im Falle einer Prämierung erklären sich Minderjährige dazu bereit, die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten nachzureichen. Dies ist Voraussetzung für den Gewinn.

b) Die Teilnahme an dem Wettbewerb ist kostenlos.

c) Im Zeitraum vom 11. Juli 2025 bis 17. Juli 2025 ist eine Teilnahme am Gewinnspiel möglich.

d) Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, muss der Teilnehmer im Aktionszeitraum dem Instagram-Account der SWS folgen sowie den Beitrag zum Gewinnspiel mit einer Klingel kommentieren. 

e) Für verspätete oder unvollständig Teilnahme können die Veranstalter nicht verantwortlich gemacht werden. Dies gilt insbesonder für Datenverluste, technische Defekte oder Softwareprobleme.

f) Die SWS kann einen Teilnehmer, der gegen die Teilnahmebedingungen verstößt oder der sich durch Manipulation Vorteile verschafft, vom Wettbewerb ausschließen.

 

3. Durchführung und Gewinnabwicklung

a) Unter den Teilnehmen werden fünf Mal zwei Eintrittskarten für das „Fahrradkonzert“ am 20. Juli 2025 in Schwerin (eigenständige An- und Abreise) verlost. 

b) Aus allen Teilnehmenden werden am 17.07.2024 per Zufallsprinzip fünf Gewinner gezogen.

c) Die Gewinner werden von der SWS über ihren Instagram-Account kontaktiert und um Bekanntgabe der Wohnanschrift gebeten. Die Karten werden persönlich zugestellt oder in einem der zwei Kundencenter hinterlegt. Sollte die Wohnanschrift nicht bekanntgegeben werden, können die Karten ebenfalls alternativ in einem der Kundencenter der SWS abgeholt werden. Die SWS übernimmt keine Reisekosten. Ist es nicht möglich Kontakt zu einem Gewinner aufzunehmen, wird nach Ablauf von 24 Stunden nach der Ziehung ein anderer Gewinner im gleichen Verfahren ermittelt.

d) Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten oder übertragen werden. Änderung, Umtausch oder Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Für technische Störungen übernimmt die SWS keine Haftung.

 

4. Namensnennung

Mit der Teilnahme an dem Wettbewerb erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass sein Vorname sowie ein Statement (falls eingereicht) in den Medien der SWS veröffentlicht wird. Die SWS kann das Statement des Teilnehmers redaktionell überarbeiten.

 

5. Datenschutz

Informationen zum Datenschutz enthält das „Informationsblatt Fotowettbewerbe nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)“: https://www.stadtwerke-schwerin.de/home/swsn/datenschutz/

Fahrräder vorm Schweriner Schloss.