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Fotowettbewerb "Wunderwelt Wasser"

Bildung Engagement Schule & Co

Kreativer Wettbewerb für Kinder und Jugendliche

 

Mehr als 70 Prozent der Erde sind von Wasser bedeckt und doch sind weite Teile der Erde von Wasserknappheit betroffen. Um uns immer wieder daran zu erinnern, wie wertvoll Wasser ist, wurde bereits 1993 der Weltwassertag am 22. März ins Leben gerufen. Jährlich finden rund um den Weltwassertag Aktionen statt, die uns bewusstmachen, wie wertvoll Wasser ist. 
 

Ein Junge fotografiert draußen etwas mit einer Kamera.
iStock.com/igoriss

Kamera raus und losgeknipst!


Diesen besonderen Tag nutzt auch die Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungs-
gesellschaft Schwerin mbH & Co. KG (WAG), um einen Fokus auf die wertvolle Ressource Wasser zu legen und ruft zum Fotowettbewerb „Wunderwelt Wasser“ auf. Der Wettbewerb richtet sich an alle Kinder und Jugendlichen in Schwerin. Teilnehmen können Einzelpersonen ebenso wie Gruppen, Vereine, Schulklassen und Kindergartengruppen. 

Mit dem Fotowettbewerb möchten wir Kindern die Möglichkeit geben, kreativ zu erforschen, wie wichtig Wasser im Alltag ist. Inhaltlich sind keine Grenzen gesetzt: ob Motive im, am, über oder unter Wasser, alles ist erlaubt. Wichtig ist aber, dass keine fremden Personen, Freundinnen und Freunde oder Eltern auf dem Foto erkennbar sind.

Blaues Maskottchen im Wassertropfen mit Kamera
Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS)

Organisatorisches

  • Der Wettbewerb startete am 22. März 2025. Einsendeschluss ist der 2. Mai 2025.
  • Die Einsendung des Fotos erfolgt rein digital per Mail an alex@swsn.de.
  • Eine Mehrfachteilnahme pro Teilnehmer mit unterschiedlichen Beiträgen ist nicht möglich. 

Mitmachen und gewinnen!


Das beste oder die besten Fotos werden mit Preisen im Gesamtwert von 500 Euro belohnt. Der Preis kann auf mehrere Preisträger aufgeteilt werden und kann sowohl Sach- als auch Geldpreise beinhalten. 

Gestiftet wird der Preis von der WAG. Alle weiteren Informationen können Sie den Teilnahmebedingungen entnehmen. 

Zur Preisverleihung lädt die WAG ins gläserne Wasserwerk Mühlenscharrn ein. Die Kinder und ihre Begleitpersonen können sich an diesem Tag auf exklusive Einblicke rund um die Schweriner Trinkwasseraufbereitung freuen. Alle Bilder des Wettbewerbs können im Rahmen einer Ausstellung bei den Schweriner Stadtwerken in der Eckdrift bestaunt werden. 

Auszubildender bei der Arbeit.
Jörn Lehmann

Teilnahmebedingungen zum Fotowettbewerb

Teilnahmebedingungen zum Fotowettbewerb

1. Veranstalter

Veranstalter des Fotowettbewerbs sind die Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) und ihre Tochtergesellschaft die Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsgesellschaft Schwerin mbH & Co. KG (WAG).

2. Teilnahme

a) Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres mit Wohnsitz in Schwerin. Minderjährige dürfen nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten teilnehmen. Mit dem Einsenden des Fotos wird Einverständnis zur Teilnahme am Wettbewerb widerlegbar vermutet. Im Falle einer Prämierung erklären sich Minderjährige dazu bereit, die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten nachzureichen. Dies ist Voraussetzung für den Gewinn.
b) Die Teilnahme an dem Wettbewerb ist kostenlos.
c) Im Zeitraum vom 22. März 2025 bis 2. Mai 2025 ist eine Teilnahme am Wettbewerb möglich.
d) Um an dem Wettbewerb teilzunehmen, muss der Teilnehmer im Aktionszeitraum ein Foto an folgende Mailadresse senden: alex@swsn.de. Die Bilddatei darf max. 5 MB pro Bild betragen. Auf dem Foto darf nur der gewählte Ort, aber keine Personen klar erkennbar sein. Die Bildbearbeitung ist erlaubt.
e) Eine Mehrfachteilnahme pro Teilnehmer mit unterschiedlichen Beiträgen ist nicht möglich.
f) Für verspätete oder unvollständig eingereichte Beiträge können die Veranstalter nicht verantwortlich gemacht werden. Insbesondere für Datenverluste, technische Defekte oder beschädigte Fotos, die auf Softwareprobleme zurückzuführen sind, übernehmen die Veranstalter keine Verantwortung.
g) Durch das Einreichen des Beitrags erklärt der Teilnehmer, Inhaber sämtlicher Rechte zu sein sowie, dass der Beitrag frei von Rechten Dritter ist. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Teilnehmer die Veranstalter von allen Ansprüchen frei.
h) Die Veranstalter können einen Teilnehmer, der gegen die Teilnahmebedingungen verstößt oder der sich durch Manipulation Vorteile verschafft, vom Wettbewerb ausschließen. Ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen liegt insbesondere bei pornografischen und/oder Gewalt darstellenden bzw. verherrlichenden oder sonstigen gegen das Recht verstoßenden Fotos vor.
 

3. Durchführung und Gewinnabwicklung

a) Das beste Foto bzw. die besten Fotos werden mit einem Preis im Gesamtwert von 500,- Euro belohnt. Der Preis kann auf mehrere Preisträger aufgeteilt werden und kann sowohl Sach- als auch Geldpreise beinhalten. Gestiftet wird der Preis von Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungs-gesellschaft Schwerin mbH & Co. KG (WAG)
b) Über die Vergabe der Gewinne entscheidet eine Jury, bestehend aus Mitgliedern des Projektteams des Fotowettbewerbes.
c) Die Gewinner werden von den Veranstaltern individuell per E-Mail angeschrieben und über ihren Gewinn informiert. Die Übergabe der Preise erfolgt nach individueller Terminvereinbarung. Der Termin erfolgt nach Verfügbarkeit und in Absprache mit den Veranstaltern. Die Veranstalter übernehmen keine Reisekosten.
d) Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten oder übertragen werden. Änderung, Umtausch oder Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich.

4. Nutzungsrechte

a) Der Teilnehmer überträgt den Veranstaltern das ausschließliche Nutzungsrecht an den eingereichten Lichtbildern. Dem Urheber bleibt die eigene Nutzung seiner Fotos vorbehalten (§ 31 Absatz 3 S. 2 UrhG). Die Veranstalter können die Bilder ohne zeitliche, räumliche und inhaltliche Beschränkung verwenden. Gleichgültig ist dabei, in welchen Medien dies geschieht, also u. a. Print, online, filmisch und Social Media Portale wie z.B. Facebook oder Instagram. Die Veranstalter können das Bildmaterial selbst bearbeiten und verändern, um es an ihre Bedürfnisse und die Anforderungen verschiedener Medien anzupassen.
b) Die Fotos dürfen auf der Homepage der Veranstalter und dessen Partner veröffentlicht werden.

5. Namensnennung

Mit der Teilnahme an dem Wettbewerb erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass sein Vorname sowie ein Statement (falls eingereicht) in den Medien der Veranstalter veröffentlicht wird. Die Veranstalter können das Statement des Teilnehmers redaktionell überarbeiten.

 

Preisverleihung 2024

Eine Gruppe mit Kindern und Erwachsenen bei einer Preisverleihung.

Bereits im letzten Jahr gab es zahlreiche Einsendungen und glückliche Gewinner. 

Informationen zum Datenschutz

Informationen zum Datenschutz

Kontaktdaten des Verantwortlichen

Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) und die
Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsgesellschaft Schwerin mbH & Co. KG (WAG)
Eckdrift 43-45    
19061 Schwerin                       
Tel.: 0385 633-0                                                         
Internet: www.stadtwerke-schwerin.de
E-Mail: stadtwerke-schwerin@swsn.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter der Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS)   
E-Mail: datenschutz@swsn.de, Telefon: 0385 633-1117

Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (auf Grundlage einer Einwilligung); Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (anlassbezogene Erhebung von personenbezogenen Daten aus berechtigtem Interesse) z.B. bei dem Besuch der Internetseite.
Minderjährige bestätigen mit ihrer Teilnahme, dass ihre Erziehungsberechtigten von der Teilnahme in Kenntnis gesetzt und auch mit der Weitergabe bestimmter Daten zur Teilnehmerin / zum Teilnehmer einverstanden sind. Der Verantwortliche behält sich das Recht vor, von den Teilnehmerinnen / Teilnehmern einen Nachweis über die Einverständniserklärung von fotografierten Personen und dem Vorliegen der Einwilligung der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme an dem Fotowettbewerb anzufordern und bei fehlender oder unvollständiger Zustimmung das entsprechende Foto vom Wettbewerb auszuschließen.

 

Speicherdauer

Name und Vorname werden in Verbindung mit den Bildern für die Einhaltung der Bildrechte gespeichert und nach 3 Jahren gelöscht oder aufgrund der Aufforderung zur Löschung der Daten. Die Löschung der Kontaktdaten erfolgt 6 Monate nach Beendigung des Fotowettbewerbs oder aufgrund der Aufforderung zur Löschung der Daten. Aufgrund des von der Teilnehmerin / dem Teilnehmer erklärten Einverständnisses darf der Verantwortliche die eingereichten Fotos zum Zweck der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie des Online- und Print-Marketings unentgeltlich, unwiderruflich und zeitlich unbeschränkt verwenden – im Falle von Fotografien mit Personen, solange deren gültige Einwilligung vorliegt Sofern keine weitere Auswertung von Bildern erfolgt, werden diese nach Abschluss des Wettbewerbs und der Fotoausstellung bzw. Nachberichterstattung gelöscht.

Hinweise auf die Rechte der Betroffenen

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen.
Die betroffene Person hat darüber hinaus das Recht, von dem Verantwortlichen
- die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO);
- die unverzügliche Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung);
- die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.
Sofern wir eine Verarbeitung von Daten zur Wahrung unserer berechtigten Interessen vornehmen, haben Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit das Recht, gegen diese Verarbeitung Widerspruch einzulegen. Eine Einwilligung kann die/der Betroffene jederzeit frei widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt (Art. 77 DSGVO). In Mecklenburg-Vorpommern ist die zuständige Aufsichtsbehörde der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Mecklenburg-Vorpommern.

Empfänger der personenbezogenen Daten:
Die von den Teilnehmenden eingereichten Daten (Bilder, Name) werden bei einer Veröffentlichung der Bilder im Rahmen des Fotowettbewerbs und zur Verwendung im Zusammenhang mit den Schweriner Friedhöfen (Ausstellung und Berichterstattung, Publikationen etc.) an beteiligte Dritte weitergegeben, etwa an Zeitschriftenredaktionen oder Kommunikationsagenturen. Die Teilnehmenden sind mit der Nennung ihres Namens im Zuge der Präsentation und Veröffentlichung der Fotos einverstanden. Es besteht kein Anspruch auf Vergütung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollten Bilder veröffentlicht werden, werden dazu lediglich Name, Vorname und Alter des Einreichenden angegeben; weitere Daten werden nicht verwendet und insbesondere keine Kontaktdaten weitergegeben.

Art der Daten: 
Name, Vorname, Anschrift, E-Mailadresse: Zuordnung der Bilder, Bestätigung der Person, Ansprache in der Kommunikation – insbesondere für die Kontaktaufnahme bzw. Benachrichtigung im Falle eines Gewinns und weitere Schritte wie Versendung des Gewinns zu kommunizieren; Alter: Prüfung der Teilnahmeberechtigung und Vorliegen erforderlicher Einwilligungen.

Quelle der Daten: 
Angaben der teilnehmenden Personen.

Bereitstellung personenbezogener Daten
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist zur Durchführung des Fotowettbewerbs und der Ermittlung der Gewinner*innen erforderlich. Stellen Sie uns die Daten nicht zur Verfügung hat dies zur Folge, dass eine Teilnahme am Fotowettbewerb nicht mehr möglich ist.

Stand: 
07.03.2024

 

 

 

Ihr:e Ansprechpartner:in

Ansprechpartnerin für Bildungsprojekte Juliane Deichmann
Juliane Deichmann
Unternehmenskommunikation und Presse
Telefon: 0385 633-1194
Fax: 0385 633-1293
Postadresse:

Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS)
Bereich Unternehmenskommunikation
Eckdrift 43-45
19061 Schwerin