Umstellung der Zähler-Ablesung in Schwerin
Zähler flexibel selbst ablesen
Bisher wurden die Zählerstände in Schwerin einmal im Jahr von einem Ableser erfasst. Wer zum angekündigten Termin nicht zuhause sein konnte, musste sich geeignete Alternativen überlegen, wie zum Beispiel die Schlüsselübergabe an den Nachbarn oder die Vereinbarung eines Ausweichtermins.
Das ist zukünftig nicht mehr nötig, denn die Netzgesellschaft Schwerin und wir stellen das Ableseverfahren schrittweise auf die flexible Selbstablesung um.
Alles auf einen Blick
Das neue Verfahren
Mit dem neuen Ableseverfahren erhalten Sie von der Netzgesellschaft Schwerin und uns persönliche Anschreiben mit der Bitte, die aktuellen Stände der Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserzähler bis zu einem bestimmten Termin selbst abzulesen und zu übermitteln.
Falls Sie Fragen zur Ablesung des Zählers oder zur Übermittlung des Zählerstandes haben, können Sie sich natürlich weiterhin an unseren Kundenservice wenden.
Vorteile der Selbstablesung
In der Vergangenheit haben viele bereits die Möglichkeit genutzt, ihre Zählerstände eigenständig zu übermitteln. Die Selbstablesung hat für Kunden so manche Vorteile:
- Mehr Flexibilität: Sie können selbst entscheiden, wann Sie Ihren Zähler bis zum vorgegebenen Termin ablesen. Der genaue Tag spielt keine Rolle.
- Mehr Unabhängigkeit: Sie müssen nicht mehr anwesend sein, um den Zugang zum Zähler zu ermöglichen und auch keinen Termin abstimmen.
- Weniger Zeitaufwand: Die Übermittlung des Zählerstandes ist schnell und am einfachsten über das Internet möglich.
Übermittlungswege für Zählerstände
Die Übermittlung des Zählerstandes ist schnell erledigt. Nutzen Sie dafür eine der folgenden Möglichkeiten:
Tipp: Online-Eingabe
Einen Link zur Online-Eingabe sowie einen QR-Code für das Smartphone finden Sie direkt in Ihrem Schreiben. Wenn Sie Kunde der Stadtwerke Schwerin sind, können Sie alternativ unser SWS-Kundenportal (Login-Bereich) für die Meldung Ihres Zählerstandes nutzen.
Andere Übermittlungswege
Natürlich können Sie Ihren Zählerstand auch weiterhin über einen der bekannten Wege mitteilen, also telefonisch unter 0385 633-1427, per E-Mail an kundenservice@swsn.de, auf dem Postweg oder persönlich in einem unserer Kundencenter.
Mit Digitalisierung am Puls der Zeit
Die Selbstablesung des Zählers ist bei zahlreichen Energieversorgern und Netzbetreibern bereits gängige Praxis. Auch viele Kunden der Stadtwerke Schwerin nutzen die Möglichkeit der Onlinemeldung schon seit vielen Jahren.
Mit der grundsätzlichen Umstellung des Verfahrens machen wir gemeinsam mit der Netzgesellschaft Schwerin einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung. Wir bieten den Kunden noch mehr Flexibilität und bleiben am Puls der Zeit als moderner Versorger.
Häufige Fragen zur Zählerablesung
Wo finde ich meinen Zähler?
Falls sich der Zähler nicht in Ihrer Wohnung befindet, könnte er im Keller, Treppenhaus und/oder in einem Zählerschrank angebracht sein. In Mehrfamilienhäusern befindet sich der Zähler oft in einem separaten Zählerraum. Falls Sie sich nicht sicher sind, erkundigen Sie sich am besten bei Ihrem Hausmeister, Hausverwalter oder Vermieter.
Ich habe keinen Zutritt zu meinem Zähler. Was nun?
Wenden Sie sich bitte an den Hausmeister, Ihren Hausverwalter oder Ihren Vermieter. Diese kümmern sich darum, dass Sie Zutritt zu Ihrem Zähler erhalten.
Ich bin nicht in der Lage selbst abzulesen. Wer liest dann ab?
Wenn Sie die Ablesung nicht selbst durchführen können, beauftragen Sie bitte eine Person Ihres Vertrauens mit der Ablesung und Übermittlung. Natürlich können Sie oder Ihre Vertrauensperson sich bei Fragen zur Ablesung jederzeit an uns wenden.
Wenn ich nicht oder zu spät ablese: Was passiert dann?
Wir sind gesetzlich verpflichtet, vorgeschriebene Fristen einzuhalten. Deshalb bitten wir um Verständnis, dass wir Zählerstände, die uns zum genannten Datum nicht vorliegen, entsprechend dem uns bekannten Verbrauchsverhalten schätzen werden.
Warum bekomme ich mehrere Ablesebriefe?
Für jeden Wärme- und Wasserzähler gibt es bei uns einen bestimmten Ablesetermin. Diese können manchmal unterschiedlich sein, falls Sie mehrere Zähler haben.
Darüber hinaus können Sie für Strom und Gas separate Ablesebriefe von der Netzgesellschaft Schwerin erhalten. Wir bitten um Nachsicht, falls Sie an einem Tag mehrere Ablesebriefe erhalten. Dies hat teils rechtliche und teils technische Gründe. Die Abläufe zusammenzuführen wäre teurer als das zusätzliche Porto.
Wie kann ich der Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) meinen Zählerstand melden?
Falls Sie uns Ihren Zählerstand mitteilen möchten, nutzen Sie am besten einen der folgenden Wege:
- Unser Online‐Kundenportal unter https://kundenportal.swsn.de (Kundenlogin erforderlich)
- Die Online‐Zählerstandsmeldung (ohne Login)
- Senden Sie uns eine E‐Mail an kundenservice@swsn.de. Bitte geben Sie Ihre Kundennummer oder Ihre Zählernummer und das genaue Ablesedatum mit an.
Natürlich können Sie uns Ihren Zählerstand auch jederzeit per Post oder telefonisch melden.
Ich habe meinen Zählerstand schon an meinen Strom-/Gaslieferanten gemeldet. Muss ich ihn noch mal an die Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) melden?
Ja, bitte lassen Sie der Netzgesellschaft Schwerin (NGS) Ihren Zählerstand trotzdem zukommen. Als Ihr zuständiger Netzbetreiber und Messdienstleister ist die NGS verpflichtet, mindestens einmal jährlich Ihren Zählerstand zu ermitteln. Den von Ihnen abgelesenen Zählerstand sendet die NGS automatisch an Ihren aktuellen Lieferanten.
Wie kann ich der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) meinen Zählerstand melden?
Ihren Zählerstand für Strom und / oder Gas in Schwerin können Sie direkt an die Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) melden. Das geht am einfachsten online unter dem folgenden Link:
Zählerstand online an die Netzgesellschaft Schwerin melden
Alternativ können Sie der NGS Ihren Zählerstand telefonisch unter 0385 633-1427 durchgeben oder per E-Mail an kundenservice@swsn.de.
Muss ich nach einem Zählerwechsel den Zählerstand melden?
Das ist nicht nötig. Nach einem Zählerwechsel meldet uns Ihr örtlicher Netzbetreiber den Zählerstand.
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Mo-Do 8-17 Uhr, Fr 8-15 Uhr