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Compliance bei den Stadtwerken Schwerin


Was ist Compliance?

Compliance bedeutet Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorschriften und unternehmensinternen Regelungen. Dazu zählt ebenfalls das Einhalten von gesellschaftlichen und selbst auferlegten Wertvorstellungen und Grundsätzen von Moral und Ethik. 

Die Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) ist als Tochterunternehmen der Landeshauptstadt Schwerin zur guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung und -kontrolle verpflichtet. Zu einer guten Unternehmensführung gehört auch die Entwicklung einer Kultur des Einhaltens von Regeln.

Aufgabe des Compliance-Managements ist es sicherzustellen, dass im Stadtwerke-Schwerin-Unternehmensverbund (nachfolgend: SWS-Unternehmensverbund) alle notwendigen organisatorischen Vorkehrungen getroffen werden, um Risiken für wesentliche Regelverstöße zu vermeiden und Regelverstöße zu verhindern.

Unser Hinweisgeber-System


Die Unternehmen des SWS-Unternehmensverbundes setzen sich präventiv gegen jegliche Art wirtschaftskrimineller Handlungen, wie z. B. Korruption, Betrug, Untreue, andere Straftaten oder schwere Unregelmäßigkeiten ein. Daher haben wir im Rahmen des Compliance-Managements ein Hinweisgeber-System etabliert. Dieses dient der frühzeitigen Aufdeckung und Prävention von Missständen und Risiken.

Unser Hinweisgeber-System gibt Beschäftigten, Lieferanten sowie Dritten die Möglichkeit, über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder Missstände zu informieren und zu deren Aufdeckung beizutragen. Dadurch soll legales Verhalten im Unternehmen und im geschäftlichen Verkehr sichergestellt werden.

Ein Mann schaut besorgt auf einen Laptop.
iStock.com/PeopleImages

Sichere Teilnahme am Hinweisgeber-System 
 

  • Sie erhalten Sie innerhalb von sieben Tagen eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Meldung.
  • Eingegangene Meldungen werden dokumentiert und bearbeitet. Dabei steht der bestmögliche Schutz Ihrer Identität an oberster Stelle.
  • Wir garantieren Ihnen das höchste Maß an Vertraulichkeit.
  • Es besteht ein umfassender Schutz vor Benachteiligung (Repressalienschutz), wenn Sie Grund zur Annahme haben, dass Ihre Angaben der Wahrheit entsprechen.
  • Sie erhalten innerhalb von drei Monaten ab Bestätigung des Eingangs Ihrer Meldung eine Rückmeldung über geplante sowie ergriffene Folgemaßnahmen und die Gründe dafür. Falls sich Ihr Verdacht nicht bestätigt hat, erhalten Sie ebenfalls eine Rückmeldung.
  • Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Online-Datenschutzerklärung.

 

Onlineportal für Hinweisgebende


Falls Sie uns vertrauliche Hinweise übermitteln möchten, können Sie dafür jederzeit das folgende Hinweisgeber-Portal nutzen:

Zum Hinweisgeber-Portal

Wichtig

Kontakt zu unserem Compliance-Management und Hinweisgeber-System

Falls Sie einen Verdacht auf Fehlverhalten oder Missstände bei der SWS oder einem verbundenen Unternehmen haben, können Sie sich alternativ zum Online-Hinweisgeber-Portal direkt an das Compliance-Management der SWS wenden. 

Das Compliance-Management der SWS ist die zentrale Meldestelle für die Unternehmen des SWS-Unternehmensverbundes

Ihre Ansprechpartnerin für Compliance

Eine Person als dunkelblaues Icon
Wendy Schütz
Compliance-Verantwortliche im SWS-Unternehmensverbund
Postadresse:

Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS)
Compliance-Verantwortliche
Eckdrift 43-45
19061 Schwerin

Externe Meldestellen

Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, Ihre Verdachtsmeldung an eine externe Meldestelle abzugeben. 

Wenn Sie sich für die Abgabe Ihrer Verdachtsmeldung an eine externe Meldestelle entscheiden, unterliegen Sie gleichermaßen dem Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Die externen Meldestellen nehmen Hinweise online, postalisch und auch telefonisch entgegen.

Verdachtsmeldungen können ebenfalls an das Bundesamt für Justiz, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und das Bundeskartellamt abgegeben werden. Informationen zur Nutzung der Meldekanäle sind auf den Internetseiten der jeweiligen externen Meldestellen des Bundes veröffentlicht.