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Europäische Union
Europäischer Fonds für
regionale Entwicklung

Strom-Ersatzversorgung


Ersatzversorgung gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) liegt vor, wenn ein Gewerbekunde mit einem prognostizierten Jahresverbrauch über 10.000 kWh aus dem Niederspannungsnetz der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d. h. Strombezug ohne gültigen Liefervertrag stattfindet.



Strompreise für Gewerbekunden mit einem jährlichen Stromverbrauch über 10.000 kWh, gültig ab dem 01.02.2024


a) Ohne viertelstündliche Leistungsmessung

Die Ersatzversorgung für Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch über 10.000 kWh in der Niederspannung ohne viertelstündliche Leistungsmessung stellen wir für maximal drei Monate zu folgenden Preisen zur Verfügung:

 Preisbestandteil Einheit Nettopreise
Bruttopreise1)
 Arbeitspreis
Cent/kWh 32,835
39,07
 Grundpreis EUR/Jahr 136,25 162,14

1) Inkl. Umsatzsteuer (gerechnet mit 19 Prozent). Ändert sich die Umsatzsteuer,
    ändern sich die Bruttobeträge entsprechend.


b) Mit viertelstündlicher Leistungsmessung

Für Gewerbekunden mit viertelstündlicher Leistungsmessung gilt ein Nettoarbeitspreis in Höhe von 22,00 Cent/kWh zuzüglich Stromsteuer, Netznutzungsentgelt (gemäß Preisblatt des örtlichen Netzbetreibers), gesetzlicher Umlagen und Umsatzsteuer.


Preisänderungen der Ersatzversorgung sind möglich

Gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz sind wir unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung jeweils zum ersten und zum 15. eines Kalendermonats neu zu ermitteln und ohne Einhaltung einer Frist anzupassen. Die Änderung wird nach Veröffentlichung auf unserer Internetseite wirksam.