Ersatzversorgung gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) liegt vor, wenn ein Gewerbekunde mit einem prognostizierten Jahresverbrauch über 10.000 kWh aus dem Niederspannungsnetz der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d. h. Strombezug ohne gültigen Liefervertrag stattfindet.
Strompreise für Gewerbekunden mit einem jährlichen Stromverbrauch über 10.000 kWh, gültig ab dem 01.02.2024
a) Ohne viertelstündliche LeistungsmessungDie Ersatzversorgung für Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch über 10.000 kWh in der Niederspannung ohne viertelstündliche Leistungsmessung stellen wir für maximal drei Monate zu folgenden Preisen zur Verfügung:
Preisbestandteil |
Einheit |
Nettopreise
|
Bruttopreise1)
|
Arbeitspreis
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Cent/kWh |
32,835
|
39,07
|
Grundpreis |
EUR/Jahr |
136,25 |
162,14 |
1) Inkl. Umsatzsteuer (gerechnet mit 19 Prozent). Ändert sich die Umsatzsteuer,
ändern sich die Bruttobeträge entsprechend.
b) Mit viertelstündlicher Leistungsmessung
Für Gewerbekunden mit viertelstündlicher Leistungsmessung gilt ein Nettoarbeitspreis in Höhe von
22,00 Cent/kWh zuzüglich Stromsteuer, Netznutzungsentgelt (gemäß Preisblatt des örtlichen Netzbetreibers), gesetzlicher Umlagen und Umsatzsteuer.
Preisänderungen der Ersatzversorgung sind möglich
Gemäß § 38
Energiewirtschaftsgesetz sind wir unter Beachtung der gesetzlichen
Bestimmungen berechtigt, die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung
jeweils zum ersten und zum 15. eines Kalendermonats neu zu ermitteln und
ohne Einhaltung einer Frist anzupassen. Die Änderung wird nach
Veröffentlichung auf unserer Internetseite wirksam.