EU-geförderte Geothermie

Europäische Union
Europäischer Fonds für
regionale Entwicklung

Strom-Ersatzversorgung


Für Haushaltskunden stellt die Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) Strom im Rahmen der Strom-Ersatzversorgung gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für einen Zeitraum von drei Monaten zur Verfügung.

Die Ersatzversorgung greift dann, wenn ein Versorger nicht mehr liefern kann oder es zu Verzögerungen kommt. Dann ist der örtliche Grundversorger zuständig für die ununterbrochene Ersatzbelieferung mit Erdgas oder Strom. Die Laufzeit der Ersatzversorgung beträgt drei Monate.

Haushaltskunden im Sinne von § 3 Abs. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von
10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke beziehen.


Aktuelle Preise für die Ersatzversorgung mit Strom,
gültig ab dem 01.11.2022

 Preisbestandteil Einheit Nettopreise
Bruttopreise1)
 Arbeitspreis
Cent/kWh 67,645
80,50
 Grundpreis EUR/Jahr 99,00 117,81

1) Inkl. Umsatzsteuer (gerechnet mit 19 Prozent). Ändert sich die Umsatzsteuer,
    ändern sich die Bruttobeträge entsprechend.

In den angegebenen Preisen sind Beschaffungsmehrkosten gegenüber der Strom-Grundversorgung in Höhe von 28,71 Cent je Kilowattstunde brutto (24,128 Cent je Kilowattstunde netto) enthalten. Diese spiegeln den Anteil der höheren Beschaffungskosten im Vergleich zur Grundversorgung wieder.


Preisänderungen der Ersatzversorgung sind möglich

Gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz sind wir unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung jeweils zum ersten und zum 15. eines Kalendermonats neu zu ermitteln und ohne Einhaltung einer Frist anzupassen. Die Änderung wird nach Veröffentlichung auf unserer Internetseite wirksam.