
Grundversorgung mit Gas
Der Basistarif für Erdgas in Schwerin
Als Grundversorger sichern wir die Gasversorgung in Schwerin und teils in Raben-Steinfeld zu allgemeinen Preisen und Bedingungen. Basis hierfür sind die gesetzlichen Vorgaben des § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Die Erdgas-Grundversorgung bietet Ihrem Unternehmen:
- Eine zuverlässige Gasversorgung rund um die Uhr
- Einen persönlichen, auf Sie abgestimmten Service - vor Ort in unseren Kundencentern, telefonisch und auch online
- Eine hohe Flexibilität, denn die Grundversorgung erfolgt ohne feste Vertragslaufzeit
- Ein einfaches Handling: Verwalten Sie Ihren Erdgas-Tarif auf Wunsch bequem über unser Kundenportal.
Lassen Sie sich beraten
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Wünsche und die Bedarfe Ihres Unternehmens. Gerne beraten wir Sie persönlich und umfassend zu unseren Produkten.
Die Erdgas-Grundversorgung im Überblick
- Erdgas für Geschäftskunden mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 10.000 Kilowattstunden ("Haushaltskunden" im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes)
mehr erfahren - Keine Vertragslaufzeit
- Jederzeit kündbar mit einer Frist von 14 Tagen
- Sichere Versorgung durch die Stadtwerke Schwerin
Allgemeine Preise für die Erdgas-Grundversorgung
Allgemeine Preise für die Erdgas-Grundversorgung
Gültig ab dem 01.04.2024
Die allgemeinen Preise für die Erdgas-Grundversorgung von Haushaltskunden im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes gelten im Netzgebiet der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS).
Kochen (bis 1.000 kWh/Jahr)
netto1 | brutto2 | Einheit | |
---|---|---|---|
Arbeitspreis |
netto1
17,807
|
brutto2
21,19
|
Einheit
Cent/kWh
|
Grundpreis |
netto1
42,00
|
brutto2
49,98
|
Einheit
Euro/Jahr
|
1 Inklusive Energiesteuer, Konzessionsabgabe, CO2-Preis und Gasspeicherumlage
2 Inklusive Umsatzsteuer, gerechnet mit 19 Prozent. Ändert sich die Umsatzsteuer, ändern sich die Bruttopreise entsprechend.
Kochen und Warmwasserbereitung (1.001 bis 4.000 kWh/Jahr)
netto1 | brutto2 | Einheit | |
---|---|---|---|
Arbeitspreis |
netto1
16,477
|
brutto2
19,61
|
Einheit
Cent/kWh
|
Grundpreis |
netto1
54,00
|
brutto2
64,26
|
Einheit
Euro/Jahr
|
1 Inklusive Energiesteuer, Konzessionsabgabe, CO2-Preis und Gasspeicherumlage
2 Inklusive Umsatzsteuer, gerechnet mit 19 Prozent. Ändert sich die Umsatzsteuer, ändern sich die Bruttopreise entsprechend.
Heizgas (4.001 bis 10.000 kWh/Jahr)
netto1 | brutto2 | Einheit | |
---|---|---|---|
Arbeitspreis |
netto1
15,227
|
brutto2
18,12
|
Einheit
Cent/kWh
|
Grundpreis |
netto1
132,00
|
brutto2
157,08
|
Einheit
Euro/Jahr
|
1 Inklusive Energiesteuer, Konzessionsabgabe, CO2-Preis und Gasspeicherumlage
2 Inklusive Umsatzsteuer, gerechnet mit 19 Prozent. Ändert sich die Umsatzsteuer, ändern sich die Bruttopreise entsprechend.
Heizgas (über 10.000 kWh/Jahr)
netto1 | brutto2 | Einheit | |
---|---|---|---|
Arbeitspreis |
netto1
15,617
|
brutto2
18,58
|
Einheit
Cent/kWh
|
Grundpreis |
netto1
207,00
|
brutto2
246,33
|
Einheit
Euro/Jahr
|
1 Inklusive Energiesteuer, Konzessionsabgabe, CO2-Preis und Gasspeicherumlage
2 Inklusive Umsatzsteuer, gerechnet mit 19 Prozent. Ändert sich die Umsatzsteuer, ändern sich die Bruttopreise entsprechend.
Rund um Erdgas
Häufige Fragen zur Grundversorgung
Was versteht man unter Grundversorgung?
Die Grundversorgung ist die gesetzlich geregelte Versorgung von Haushaltskunden im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes mit Strom oder Gas durch den örtlichen Grundversorger zu allgemeinen Preisen und Bedingungen. Alle Haushaltskunden in Deutschland haben Anspruch darauf. Das heißt, der Grundversorger ist dazu verpflichtet, die Kunden zu allgemeinen Preisen und Bedingungen mit Strom oder Gas zu beliefern.
So versorgen wir Sie zum Beispiel mit Strom, wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen und noch keinen Stromliefervertrag abgeschlossen haben. Sie können dort sofort das Licht anschalten oder Ihr Handy aufladen. In diesem Fall kommt automatisch ein Stromliefervertrag zustande und Sie werden Kunde der Stadtwerke Schwerin in der Grundversorgung.
Wer ist mein Grundversorger?
Der Energieversorger, der die meisten Kundinnen und Kunden in einem Netzgebiet mit Strom oder Gas versorgt, wird als Grundversorger bezeichnet. Diesen können Sie bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber erfragen.
Den örtlichen Netzbetreiber finden Sie zum Beispiel auf Ihrer letzten Strom- oder Gasrechnung.
Im Netzgebiet der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) sind die Stadtwerke Schwerin der zuständige Grundversorger für Strom und Erdgas.
Was sind Haushaltskunden im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes?
Haushaltskunden im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes § 3 Abs. 22 sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke beziehen.
Kann ich dauerhaft in der Grundversorgung bleiben?
Ja. Im Gegensatz zur Ersatzversorgung können Sie dauerhaft in der Grundversorgung bleiben.
Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Ersatzversorgung?
Die Ersatzversorgung springt immer dann ein, wenn ein Versorger nicht mehr liefern kann, es zu Verzögerungen kommt oder kein gültiger Liefervertrag vorliegt. Damit Ihnen trotzdem Strom oder Erdgas ohne Unterbrechung zur Verfügung stehen, übernimmt der örtliche Grundversorger die Energiebelieferung für maximal drei Monate. Haben Sie als Haushaltskunde nach diesen drei Monaten nicht einen anderen Tarif oder einen anderen Anbieter gewählt, wechseln Sie automatisch in die Grundversorgung.
Kann mich der Grundversorger ablehnen?
Der Grundversorgung kann die Belieferung mit Strom oder Gas nur dann ablehnen, wenn es für ihn aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.
Wie setzt sich der Erdgaspreis zusammen?
Der Erdgaspreis setzt sich aus den verschiedenen Komponenten zusammen. Diese sind
• gesetzliche Steuern, Umlagen und Abgaben
• Netzentgelte und Kosten des Messstellenbetriebs
• Energiebeschaffungs- und Vertriebskosten
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Preisbestandteilen finden Sie in unserem Dokument
Preisinformation Gas, Stand 01.01.2025, PDF (322.61 KB)Ihre Frage war nicht dabei? Mehr Antworten auf häufige Fragen finden Sie in unserem Service-Bereich.
Ihr Kontakt zum Energie-Vertrieb

Weitere Themen
Downloads
- Preisblatt Gas-Grundversorgung ab 01.01.2024, Stand 01.01.2025, PDF (207.61 KB)
- Gas-Grundversorgungsverordnung (GasGVV), 12-22, PDF (139.18 KB)
- Ergänzende Bedingungen der SWS zur Strom- und Gas-Grundversorgungsverordnung (StromGVV, GasGVV), 01-19, PDF (84.86 KB)
- AGB für die Belieferung mit Strom und Gas, 09-22, PDF (71.46 KB)