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Strom-Grundversorgung. Da sorgen wir persönlich für.
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Persönliche Ansprechpartner
Garantierte Stromlieferung
Keine Vertragslaufzeit
Mehr als 30 Jahre Erfahrung

Grundversorgung mit Strom

Der Basistarif für gewerbliche Kunden 


Die Grundversorgung ist immer für Sie da: Als zuständiger Grundversorger garantieren wir jedem Gewerbekunden im Netzgebiet der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) mit einem jährlichen Stromverbrauch bis zu 10.000 kWh (im Gesetz auch "Haushaltskunde" genannt) eine zuverlässige Stromversorgung. Diese erfolgt zu allgemeinen Preisen und Bedingungen. Basis hierfür ist der § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

  • Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite: Als Grundversorger in Schwerin beliefern wir Sie verlässlich mit Strom. 
  • Bei uns erhalten Sie einen persönlichen Service, ob es um Beratung oder technische Angelegenheiten geht.
  • Mit uns bleiben Sie flexibel: In der Grundversorgung haben Sie keine festen Vertragslaufzeiten.
  • Ihren Strom können Sie auf Wunsch bequem in unserem Online-Portal verwalten.

Lassen Sie sich beraten

Telefon: 0385 633-1283

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Wünsche und die Bedarfe Ihres Unternehmens. Gerne beraten wir Sie persönlich und umfassend zu unseren Produkten.
 

Mehr  Kontaktmöglichkeiten

Die Strom-Grundversorgung im Überblick

 

  • Strom für Geschäftskunden mit einem Jahresverbrauch bis zu 10.000 kWh
  • Keine Vertragslaufzeit
  • Jederzeit kündbar mit einer Frist von 14 Tagen
  • Lieferung von Standard-Strom mit einem hohen Anteil aus erneuerbaren Energiequellen
  • Sichere Versorgung durch die Stadtwerke Schwerin
     

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Der Strom dieses Tarifs stammt aus:

49
%

Erneuerbare Energien

16
%

Erdgas

30
%

Kohle

5
%

Andere

Allgemeine Strompreise für Gewerbekunden und sonstigen Bedarf bis 10.000 kWh im Jahr

Allgemeine Strompreise für Gewerbekunden und sonstigen Bedarf bis 10.000 kWh im Jahr

Gültig ab 01.01.2025

 

Die allgemeinen Preise für die Strom-Grundversorgung von Geschäftskunden mit einem Verbrauch bis zu 10.000 kWh/Jahr gelten im Netzgebiet der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS).

Preise ohne Schwachlastregelung, ohne Leistungsmessung (Eintarifzähler):
netto brutto1 Einheit
Arbeitspreis
netto 29,835
brutto1 35,50
Einheit Cent/kWh
Grundpreis
netto 136,25
brutto1 162,14
Einheit Euro/Jahr

 

1 Inklusive Umsatzsteuer, gerechnet mit 19 Prozent. Ändert sich die Umsatzsteuer, ändern sich die Bruttopreise entsprechend.

Preise mit Schwachlastregelung, ohne Leistungsmessung (Zweitarifzähler):
netto brutto1 Einheit
Arbeitspreis
netto 30,475
brutto1 36,27
Einheit Cent/kWh
Schwachlast-Arbeitspreis
netto 25,935
brutto1 30,86
Einheit Euro/Jahr
Grundpreis
netto 117,24
brutto1 139,52
Einheit Euro/Jahr

 

1 Inklusive Umsatzsteuer, gerechnet mit 19 Prozent. Ändert sich die Umsatzsteuer, ändern sich die Bruttopreise entsprechend.

Allgemeine Strompreise für Gewerbekunden und sonstigen Bedarf bis 10.000 kWh im Jahr

Allgemeine Strompreise für Gewerbekunden und sonstigen Bedarf bis 10.000 kWh im Jahr

Gültig vom 01.04.2024 bis 31.12.2024

 

Die allgemeinen Preise für die Strom-Grundversorgung von Geschäftskunden mit einem Verbrauch bis zu 10.000 kWh/Jahr gelten im Netzgebiet der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS).

Preise ohne Schwachlastregelung, ohne Leistungsmessung (Eintarifzähler):
netto brutto1 Einheit
Arbeitspreis
netto 32,835
brutto1 39,07
Einheit Cent/kWh
Grundpreis
netto 136,25
brutto1 162,14
Einheit Euro/Jahr

 

1 Inklusive Umsatzsteuer, gerechnet mit 19 Prozent. Ändert sich die Umsatzsteuer, ändern sich die Bruttopreise entsprechend.

Preise mit Schwachlastregelung, ohne Leistungsmessung (Zweitarifzähler):
netto brutto1 Einheit
Arbeitspreis
netto 33,475
brutto1 39,84
Einheit Cent/kWh
Schwachlast-Arbeitspreis
netto 28,935
brutto1 34,43
Einheit Euro/Jahr
Grundpreis
netto 117,24
brutto1 139,52
Einheit Euro/Jahr

 

1 Inklusive Umsatzsteuer, gerechnet mit 19 Prozent. Ändert sich die Umsatzsteuer, ändern sich die Bruttopreise entsprechend.

Wechseln Sie jetzt zu unserem Ökostrom

Je mehr Kunden Ökostrom beziehen, desto mehr wächst der Bedarf für Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen erzeugen. So kann jeder mit seiner Entscheidung für Ökostrom auch indirekt zum Ausbau von erneuerbaren Energien beitragen und dafür sorgen, dass die Stromerzeugung immer grüner wird.

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Häufige Fragen zur Grundversorgung

Was versteht man unter Grundversorgung?

Die Grundversorgung ist die gesetzlich geregelte Versorgung von Haushaltskunden im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes mit Strom oder Gas durch den örtlichen Grundversorger zu allgemeinen Preisen und Bedingungen. Alle Haushaltskunden in Deutschland haben Anspruch darauf. Das heißt, der Grundversorger ist dazu verpflichtet, die Kunden zu allgemeinen Preisen und Bedingungen mit Strom oder Gas zu beliefern.

So versorgen wir Sie zum Beispiel mit Strom, wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen und noch keinen Stromliefervertrag abgeschlossen haben. Sie können dort sofort das Licht anschalten oder Ihr Handy aufladen. In diesem Fall kommt automatisch ein Stromliefervertrag zustande und Sie werden Kunde der Stadtwerke Schwerin in der Grundversorgung.

Wer ist mein Grundversorger?

Der Energieversorger, der die meisten Kundinnen und Kunden in einem Netzgebiet mit Strom oder Gas versorgt, wird als Grundversorger bezeichnet. Diesen können Sie bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber erfragen.

Den örtlichen Netzbetreiber finden Sie zum Beispiel auf Ihrer letzten Strom- oder Gasrechnung. 

Im Netzgebiet der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) sind die Stadtwerke Schwerin der zuständige Grundversorger für Strom und Erdgas.

Was sind Haushaltskunden im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes?

Haushaltskunden im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes § 3 Abs. 22 sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke beziehen.

Kann ich dauerhaft in der Grundversorgung bleiben?

Ja. Im Gegensatz zur Ersatzversorgung können Sie dauerhaft in der Grundversorgung bleiben.

Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung springt immer dann ein, wenn ein Versorger nicht mehr liefern kann, es zu Verzögerungen kommt oder kein gültiger Liefervertrag vorliegt. Damit Ihnen trotzdem Strom oder Erdgas ohne Unterbrechung zur Verfügung stehen, übernimmt der örtliche Grundversorger die Energiebelieferung für maximal drei Monate. Haben Sie als Haushaltskunde nach diesen drei Monaten nicht einen anderen Tarif oder einen anderen Anbieter gewählt, wechseln Sie automatisch in die Grundversorgung. 

Kann mich der Grundversorger ablehnen?

Der Grundversorgung kann die Belieferung mit Strom oder Gas nur dann ablehnen, wenn es für ihn aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.

Haben die Stadtwerke Schwerin auch Ökostrom?

Ja, wir bieten auch attraktive Tarife aus reinem Ökostrom an. Wählen Sie dazu im Preisrechner einfach einen unserer "natur" Tarife aus.

Mit Ökostrom leisten Sie Tag für Tag einen Beitrag zum Klimaschutz und schonen zugleich die natürlichen Ressourcen. 

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Der Strompreis setzt sich aus den verschiedenen Komponenten zusammen. Diese sind:

  • Gesetzliche Steuern, Umlagen und Abgaben
  • Netzentgelte und Kosten des Messstellenbetriebs
  • Energiebeschaffungs- und Vertriebskosten

Details zu den einzelnen Preisbestandteilen lesen Sie in unserem Magazin-Beitrag:
So setzt sich der Strompreis zusammen

Ihre Frage war nicht dabei? Mehr Antworten auf häufige Fragen finden Sie in unserem Service-Bereich.

Ihr Kontakt zum Energie-Vertrieb

Stadtwerkemitarbeiterin Franziska Schumacher im Portrait
Franziska Schumacher
Telefon: 0385 633-1283
Fax: 0385 633-1282