
Ersatzversorgung
Sichere Stromlieferung für alle Fälle
Hin und wieder kommt es vor, dass ein Stromanbieter, zum Beispiel aufgrund einer Insolvenz, keinen Strom mehr an seine Kunden liefern kann. In diesem Fall sind wir als zuständiger Grundversorger für Sie da. Wir stellen mit unserer Ersatzversorgung sicher, dass Sie weiterhin und ohne Unterbrechung mit Strom versorgt werden. Das passiert ganz automatisch. Sie brauchen dafür nichts zu tun.
Voraussetzung für die Ersatzversorgung mit Strom durch die Stadtwerke Schwerin ist, dass Ihre Stromverbrauchsstelle im Netzgebiet der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) liegt und Sie Strom aus dem Niederspannungsnetz ohne einen gültigen Liefervertrag beziehen. Die Basis für die Ersatzversorgung sind die gesetzlichen Vorgaben des § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
100 Prozent Service aus Schwerin
Ein erstklassiger und persönlicher Service ist uns wichtig. Dafür setzen wir auf Mitarbeitende aus dem eigenen Haus. Bei uns landen Sie nicht in einem Callcenter, sondern direkt bei den Stadtwerken Schwerin - in unseren Kundencentern, telefonisch und auch online. So garantieren wir eine hohe Servicequalität.
Strom-Ersatzversorgung im Überblick
- Strom für Haushaltskunden und Nicht-Haushaltskunden mehr erfahren
- Mit unserer Ersatzversorgung beliefern wir Sie zuverlässig und ohne Unterbrechung mit Strom.
- Sie haben keine Vertragsbindung.
- Die maximale Laufzeit für die Ersatzversorgung beträgt drei Monate.
- Wir sind persönlich für Sie da – im Kundencenter, telefonisch oder online. Bei uns landen Sie nicht im Callcenter.
- Zuverlässiger Partner: Die Stadtwerke Schwerin sind seit über 30 Jahren erfolgreich am Energiemarkt tätig. Mit uns sind Sie garantiert auf der sicheren Seite.
Der Strom dieses Tarifs stammt aus:
Erneuerbare Energien
Erdgas
Kohle
Andere
Allgemeine Preise für die Strom-Ersatzversorgung
Allgemeine Preise für die Strom-Ersatzversorgung
Gültig ab dem 01.01.2025
Hier finden Sie die allgemeinen Preise für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nicht-Haushaltskunden. Die Preise gelten im Netzgebiet der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS).
Die Preise für die Ersatzversorgung sind identisch mit den allgemeinen Preisen für die Grundversorgung.
Strom-Ersatzversorgung von Haushaltskunden
netto | brutto1 | Einheit | |
---|---|---|---|
Arbeitspreis |
netto
29,385
|
brutto1
34,97
|
Einheit
Cent/kWh
|
Grundpreis |
netto
136,25
|
brutto1
162,14
|
Einheit
Euro/Jahr
|
1 Inklusive Umsatzsteuer, gerechnet mit 19 Prozent. Ändert sich die Umsatzsteuer, ändern sich die Bruttopreise entsprechend.
Strom-Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden • Ohne viertelstündliche Leistungsmessung
netto | brutto1 | Einheit | |
---|---|---|---|
Arbeitspreis |
netto
29,835
|
brutto1
35,50
|
Einheit
Cent/kWh
|
Grundpreis |
netto
136,25
|
brutto1
162,14
|
Einheit
Euro/Jahr
|
1 Inklusive Umsatzsteuer, gerechnet mit 19 Prozent. Ändert sich die Umsatzsteuer, ändern sich die Bruttopreise entsprechend.
Strom-Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden • Mit viertelstündlicher Leistungsmessung
Für Nicht-Haushaltskunden mit viertelstündlicher Leistungsmessung gilt ein Nettoarbeitspreis in Höhe von 15,00 Cent/kWh zuzüglich Stromsteuer, Netznutzungsentgelt (gemäß Preisblatt des örtlichen Netzbetreibers), gesetzlicher Umlagen und Umsatzsteuer.
Preisänderungen der Ersatzversorgung sind möglich
Gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz sind wir unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung jeweils zum ersten und zum 15. eines Kalendermonats neu zu ermitteln und ohne Einhaltung einer Frist anzupassen. Die Änderung wird nach Veröffentlichung auf unserer Internetseite wirksam.
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Unser Tarifrechner zeigt Ihnen unsere aktuellen Tarifangebote für Neuabschlüsse. Schließen Sie Ihren Wunschtarif einfach in wenigen Schritten online ab. Gerne berät Sie unser Kundenservice individuell und persönlich zu unseren Stromtarifen.
Häufige Fragen zur Ersatzversorgung
Was genau ist die Ersatzversorgung?
Ersatzversorgung für Haushaltskunden:
Die Ersatzversorgung für Haushaltskunden im Niederdruck- bzw. Niederspannungsnetz der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) greift dann, wenn Ihr Energieversorger nicht mehr liefern kann oder es zu Verzögerungen kommt. Dann sind wir als örtlicher Grundversorger in Schwerin zuständig für die ununterbrochene Ersatzbelieferung von Haushaltskunden im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 3 Abs. 22) mit Erdgas oder Strom.
Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden:
Die Ersatzversorgung liegt vor, wenn ein Geschäftskunde mit einem prognostizierten Jahresverbrauch über 10.000 Kilowattstunden aus dem Niederdruck- bzw. Niederspannungsnetz der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d.h. ein Erdgas- oder Strombezug ohne gültigen Liefervertrag stattfindet.
Was sind Haushaltskunden im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes?
Haushaltskunden im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes § 3 Abs. 22 sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke beziehen.
Was sind Nicht-Haushaltskunden im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes?
Nicht-Haushaltskunden im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes sind Gewerbekunden mit einem prognostizierten Jahresverbrauch von mehr als 10.000 Kilowattstunden, die Erdgas oder Strom aus dem Niederdruck- bzw. Niederspannungsnetz der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) beziehen.
Was passiert, wenn mein Strom- oder Erdgasanbieter insolvent ist? Werde ich trotzdem mit Energie versorgt?
Ja. Die Stadtwerke Schwerin stellen in diesem Fall als zuständiger Grundversorger Ihre Versorgung mit Strom oder Erdgas im Rahmen der Ersatzversorgung für mindestens drei Monate sicher. Dafür ist kein schriftlicher Vertrag nötig.
Muss ich meinen Vertrag bei meinem bisherigen Anbieter noch kündigen?
Das ist nicht nötig. Kann Ihr bisheriger Anbieter Ihnen keine Energie mehr liefern, übernehmen wir als örtlicher Grundversorger automatisch Ihre Weiterbelieferung mit Strom oder Erdgas im Rahmen der Ersatzversorgung. Dies ist gesetzlich so geregelt.
Den Wechsel von Ihrem bisherigen Anbieter zu uns übernehmen wir. Sie brauchen sich dabei um nichts zu kümmern.
Kann ich die Ersatzversorgung rückwirkend kündigen?
Nein, das geht leider nicht. Wenn Ihr bisheriger Versorger Sie nicht mehr mit Strom oder Erdgas beliefern kann oder kein gültiger Liefervertrag besteht, greift automatisch die Ersatzversorgung. Damit es keine Unterbrechung der Energieversorgung gibt, wurde dies gesetzlich so festgelegt.
Wann endet die Ersatzversorgung für Haushaltskunden?
Die Ersatzversorgung greift für maximal drei Monate. Als Haushaltskunde wechseln Sie danach automatisch in die Grundversorgung, wenn Sie keinen anderen Tarif abgeschlossen haben.
Wann endet die Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden?
Die Ersatzversorgung greift für maximal drei Monate.
Nicht-Haushaltskunden sollten unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Ersatzversorgung einen neuen Tarif abschließen, damit es zu keiner Unterbrechung der Energieversorgung kommt.
Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Ersatzversorgung?
Die Ersatzversorgung springt immer dann ein, wenn ein Versorger nicht mehr liefern kann, es zu Verzögerungen kommt oder kein gültiger Liefervertrag vorliegt. Damit Ihnen trotzdem Strom oder Erdgas ohne Unterbrechung zur Verfügung stehen, übernimmt der örtliche Grundversorger die Energiebelieferung für maximal drei Monate. Haben Sie als Haushaltskunde nach diesen drei Monaten nicht einen anderen Tarif oder einen anderen Anbieter gewählt, wechseln Sie automatisch in die Grundversorgung.
Ihre Frage war nicht dabei? Mehr Antworten auf häufige Fragen finden Sie in unserem Service-Bereich.
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