Der Arbeits- oder Mengenpreis bezieht sich direkt auf den Wärmeverbrauch, der vom Zähler gemessen wird. Er beinhaltet die Kosten der Wärmeerzeugung, wie zum Beispiel die Energieeinsätze (Erdgas).

Fernwärmepreise im Detail
Unsere Fernwärmepreise bestehen aus verschiedenen Preisbestandteilen. Je nach Tarif gehören dazu der Arbeitspreis, der Grund- oder Leistungspreis, die Gasumlagepreise, Service-, Wartungs- und Messpreise.
Wir erklären Ihnen, was genau die einzelnen Preisbestandteile beinhalten, wie sie berechnet werden und welche Einflussfaktoren es gibt.

Themenübersicht
Die Preisbestandteile im Überblick
Je nach Tarif setzt sich der Fernwärmepreis aus den verschiedenen Preisbestandteilen zusammen:
Der Emissionspreis ist der Preis für den erforderlichen Zukauf von Emissionshandelszertifikaten für den Betrieb von Wärmeerzeugungsanlagen.
Der Grundpreis und der Leistungspreis decken die Fixkosten für die Erzeugung und Bereitstellung der Wärme ab. Diese beinhalten zum Beispiel die Kosten für die Erzeugungsanlagen.
Die Schweriner Fernwärme wird aktuell noch überwiegend mit Erdgas erzeugt. Deshalb werden die gesetzlichen Gasumlagen auch bei Fernwärme erhoben. Sie werden anhand der eingesetzten Gasmengen in Gasumlagepreise für Wärme umgerechnet.
Der Servicepreis wird berechnet, wenn Ihre Fernwärme-Hausstation Eigentum der Stadtwerke Schwerin ist. Er beinhaltet neben dem Betrieb und der regelmäßigen Wartung der Station, einen 24-Stunden Störungs-Notdienst sowie die Störungsbeseitigung.
Der Messpreis ist das Entgelt für die Bereitstellung der installierten Messeinrichtung. Er deckt außerdem die Kosten für die Ablesung ab.
Der Wartungspreis ist das Entgelt für die Wartung Ihrer Fernwärme-Hausstation, wenn sich diese in Ihrem Eigentum befindet. Er ist ein verbrauchsunabhängiger Preis und wird je nach Vertragsmodell berechnet.
Darum werden Fernwärmepreise regelmäßig angepasst
Die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme" (AVBFernwärmeV) bildet die Grundlage für die Lieferung von Fernwärme. Sie sieht Preisanpassungsformeln als festen Bestandteil des Fernwärmeliefervertrages vor.
Nach der AVBFernwärmeV müssen die Fernwärmepreise folgende Faktoren berücksichtigen:
- Die Kostenentwicklung bei der Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme
- Die Verhältnisse auf dem Wärmemarkt
Daher berechnen wir die Wärmepreise mit Hilfe von vertraglich vereinbarten Preisanpassungsformeln regelmäßig neu. Internationale und nationale Politik, die Verfügbarkeit von Ressourcen und vieles mehr können so einen Einfluss auf die Entwicklung der Fernwärmepreise haben.
Diese Faktoren beeinflussen den Fernwärmepreis

Diese Faktoren beeinflussen den Fernwärmepreis
Um die Kostenentwicklung sowie die aktuelle Marktsituation transparent in unseren Preisanpassungsformeln abzubilden, nutzen wir mehrere offizielle Vergleichsgrößen, beispielsweise vom Statistischen Bundesamt.
EEX-Preis Terminmarkt Erdgas
Der EEX-Preis (EEX, Abrechnungspreis / Settlement Price Erdgas) ist der im Terminmarkt für das Marktgebiet Trading Hub Europe (THE) an der zentralen Gashandelsplattform der EEX Group für das jeweilige Quartal gehandelte Erdgaspreis. Er bildet die Beschaffungskosten für den Erdgaseinkauf ab, welches wir für die Fernwärmeerzeugung einsetzen.
Die EEX-Preise werden wie folgt ermittelt:
- Arbeitspreis-Anpassung zum 1. Januar: der arithmetische Mittelwert der täglich gehandelten Abrechnungspreise in der Handelsperiode Juli bis September des vorhergehenden Kalenderjahres, für das Futureprodukt des ersten Quartals des laufenden Kalenderjahres
- Arbeitspreis-Anpassung zum 1. April: der arithmetische Mittelwert der täglich gehandelten Abrechnungspreise in der Handelsperiode Oktober bis Dezember des vorhergehenden Kalenderjahres, für das Futureprodukt des zweiten Quartals des laufenden Kalenderjahres
- Arbeitspreis-Anpassung zum 1. Juli: der arithmetische Mittelwert der täglich gehandelten Abrechnungspreise in der Handelsperiode Januar bis März des laufenden Kalenderjahres, für das Futureprodukt des dritten Quartals des laufenden Kalenderjahres
- Arbeitspreis-Anpassung zum 1. Oktober: der arithmetische Mittelwert der täglich gehandelten Abrechnungspreise
der Handelsperiode April bis Juni des laufenden Kalenderjahres, für das Futureprodukt des
vierten Quartals des laufenden Kalenderjahres
Aktueller Lohn
Für die Kostenentwicklung bei der Fernwärmeerzeugung und -bereitstellung ist die Entwicklung des Lohns relevant. Deshalb fließt der aktuelle Lohn in die Berechnung der Fernwärmepreise ein. Er basiert auf dem Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe TV-V.
Für den Lohn gilt der zum Zeitpunkt der Preisänderung zum 1. Januar eines Jahres gültige Lohn gemäß der letzten der Preisänderung vorangegangenen Tarifvereinbarung. Der Lohn wird zum 1. Januar eines Jahres ermittelt und ändert sich unterjährig nicht.
Investitionsgüterindex
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben müssen Fernwärmepreise die Kostenentwicklung bei der Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme berücksichtigen. Zur Abbildung dieser Entwicklung verwenden wir in der Preisanpassungsformel den Erzeugerindex für gewerbliche Produkte (Investitionsgüterindex) des Statistischen Bundesamtes.
Der Investitionsgüterindex repräsentiert die Kostenentwicklung der Investitionen von Anlagenteilen sowie deren Wartung und Instandhaltung.
Der Index für Investitionsgüter (I) wird zum 1. Januar eines Jahres ermittelt und ändert sich unterjährig nicht. Hierbei wird der arithmetische Mittelwert der Monate Oktober bis Dezember des vorletzten Kalenderjahres und der Monate Januar bis September des letzten Kalenderjahres gebildet.
Wärmepreisindex
In den Fernwärmepreisen muss nach § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV ein „Wärmemarktelement“ berücksichtigt werden, um die allgemeinen Entwicklungen auf dem Wärmemarkt in der Preisberechnung abzubilden. Wir nutzen als Marktelement den Wärmepreisindex. Dieser wird vom Statistischen Bundesamt monatlich auf Grundlage der jeweils aktuellen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt neu ermittelt.
Der Wärmepreisindex (WPI) wird wie folgt ermittelt:
- AP-Anpassung zum 1. Januar: der arithmetische Mittelwert der Monate Juli bis September des vorhergehenden Kalenderjahres
- AP-Anpassung zum 1. April: der arithmetische Mittelwert der Monate Oktober bis Dezember des vorhergehenden Kalenderjahres
- AP-Anpassung zum 1. Juli: der arithmetische Mittelwert der Monate Januar bis März des laufenden Kalenderjahres
- AP-Anpassung zum 1. Oktober: der arithmetische Mittelwert der Monate April bis Juni des laufenden Kalenderjahres
PreisCO2 / Preis ECarbix
Da die Schweriner Fernwärme aktuell noch überwiegend mit Erdgas erzeugt wird, fließt auch der PreisCO2 in die Berechnung der Fernwärme mit ein.
Der PreisCO2 ist der von der European Energy Exchange (EEX) veröffentlichte Preis für EU-Emissionsberechtigungen (ECarbix) in EUR/tCO2. Die CO2-Zertifikatepreise werden auf der Webseite der EEX in Leipzig monatlich veröffentlicht.
Der PreisCO2 bzw der ECarbix wird wie folgt ermittelt:
- PreisCO2 / ECarbix ab 1. Januar: der arithmetische Mittelwert der veröffentlichten ECarbix-Monatswerte in der Handelsperiode Juli bis September des vorhergehenden Kalenderjahres
- PreisCO2 / ECarbix ab 1. April: der arithmetische Mittelwert der veröffentlichten ECarbix-Monatswerte in der Handelsperiode Oktober bis Dezember des vorhergehenden Kalenderjahres
- PreisCO2 / ECarbix ab 1. Juli: der arithmetische Mittelwert der veröffentlichten ECarbix-Monatswerte in der Handelsperiode Januar bis März des laufenden Kalenderjahres
- PreisCO2 / ECarbix ab 1. Oktober: der arithmetische Mittelwert der veröffentlichten ECarbix-Monatswerte in der Handelsperiode April bis Juni des laufenden Kalenderjahres
Mithilfe des PreisCO2 bzw. des ECarbix wird der Emissionspreis (EP) berechnet. Er ist der Preis für den erforderlichen Zukauf von Emissionshandelszertifikaten für den Betrieb von Wärmeerzeugungsanlagen.
Arbeits-, Grund- und Leistungspreise: So werden sie berechnet
Diese Preisbestandteile werden regelmäßig nach festen Preisformeln angepasst. Arbeits- und Mengenpreise werden vierteljährlich angepasst, Grund- und Leistungspreise jährlich.
Da sich die Preisformeln für die genannten Preisbestandteile je nach Tarif unterscheiden, finden Sie ausführliche Informationen jeweils auf den Detailseiten zu unseren citywärme-Tarifen.
So werden die Gasumlagenpreise berechnet

So werden die Gasumlagenpreise berechnet
Die Schweriner Fernwärme erzeugen wir aktuell noch überwiegend mit Erdgas. Für die Gasmengen, die wir zur Fernwärmeerzeugung nutzen, fallen zusätzlich staatliche Gasumlagen an. Diese erhöhen die Kosten für die Erzeugung der Fernwärme.
Daher rechnen wir die Gasumlagen auf Basis der eingesetzten Gasmengen in spezielle Wärmepreise um. Diese sind Bestandteil des Fernwärmepreises und in allen Wärmetarifen gleich:
Gasspeicherumlagepreis
Die Gasspeicherumlage dient der Einhaltung der Füllstandvorgaben der Gasspeicher. Sie soll der Firma Trading Hub Europe (THE) Kosten ersetzen, die ihr zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit entstehen. Grundlage ist § 35e des Energiewirtschaftsgesetzes.
Ändert sich die Höhe der Gasspeicherumlage, dann ändert sich auch der Gasspeicherumlagepreis für die Fernwärme.
Berechnet wird der Gasspeicherumlagepreis (netto) nach der folgenden Formel. Die Einheit ist Euro/MWh.
GSUP = GSUP0 * GSU / GSU0
Die Abkürzungen bedeuten:
GSUP = aktueller Gasspeicherumlagepreis
GSUP0 = Basis-Gasspeicherumlagepreis1
GSU = aktuelle Gasspeicherumlage (auf der Website der Trading Hub Europe veröffentlicht)
GSU0 = 2,99 Euro/MWh
1 unter Berücksichtigung der eingesetzten Erdgasmengen für die Wärmerzeugung sowie für diese Erdgasmengen durch die Gasspeicherumlage entstehenden Mehrkosten vor dem Hintergrund der abgesetzten Wärmemengen in Höhe von 4,26 Euro/MWh
Gasbilanzierungsumlagepreis
Die Gasbilanzierungsumlage dient dem Ausgleich ein- und ausgespeister Gasmengen. Mit der Umlage werden dem Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe Kosten für den Einkauf zusätzlicher Gasmengen ersetzt. Grundlage für die Umlage ist ein Beschluss der Bundesnetzagentur BK7-14-020.
Ändert sich die Höhe der Gasspeicherumlage, dann ändert sich auch der Gasspeicherumlagepreis für die Fernwärme.
Berechnet wird der Gasbilanzierungsumlagepreis (netto) nach der folgenden Formel. Die Einheit ist Euro/MWh.
GBiUP = GBiUP0 * GBiU / GBiU0
Die Abkürzungen bedeuten:
GBiUP =aktueller Gasbilanzierungsumlagepreis
GBiUP0 = Basis-Gasbilanzierungsumlagepreis1
GBiU = aktuelle RLM-Gasbilanzierungsumlage (auf der Website der Trading Hub Europe veröffentlicht)
GBiU0 = 3,90 EUR/MWh (Stand: 01.10.2022)
1 unter Berücksichtigung der eingesetzten Erdgasmengen für die Wärmerzeugung sowie für diese Erdgasmengen durch die RLM-Gasbilanzierungsumlage entstehenden Mehrkosten vor dem Hintergrund der abgesetzten Wärmemengen in Höhe von 5,55 EUR/MWh
Basis-Gasumlagenpreise, Stand 01.05.2025
netto | brutto1 | Einheit | |
---|---|---|---|
Basis-Gasspeicherumlagepreis |
netto
4,26
|
brutto1
5,07
|
Einheit
Euro/MWh
|
Basis-Gasbilanzierungsumlagepreis |
netto
5,55
|
brutto1
6,60
|
Einheit
Euro/MWh
|
1 Inklusive Umsatzsteuer, gerechnet mit 19 Prozent
So wird der Servicepreis berechnet

So wird der Servicepreis berechnet
Ein jährlicher Servicepreis wird berechnet, sofern zwischen dem Kunden und den Stadtwerken Schwerin die Kompaktstation als Leistungsgrenze vertraglich vereinbart ist.
Der Servicepreis ist ein verbrauchsunabhängiger Preis. Er ändert sich jährlich zum 1. Januar nach einer festen Formel.
Formel für Vertragsbeginne bis zum 30.04.2025
Der Servicepreis berechnet sich nach der Formel
SP = SP0 * (0,5 + 0,5 * (L / L0))
SP = aktueller Jahresservicepreis in EUR/Jahr
SP0 = Basis-Servicepreis in EUR/ Jahr
L = aktueller Lohn in EUR/Monat
L0 = Basislohn (2.530,28 EUR/Monat)
Als Lohn ist der Bruttomonatslohn für Arbeitnehmer der Entgeltgruppe 5, Stufe 1 der Entgelttabelle zum Tarifvertrag für kommunale Versorgungsbetriebe (TV-V) maßgebend. Zugrunde gelegt wird der zum Zeitpunkt der Preisänderung gültige Lohn gemäß der letzten der Preisänderung vorangegangenen Tarifvereinbarung.
Formel für Vertragsbeginne ab dem 01.05.2025
Der Servicepreis berechnet sich nach der Formel
SP = SP0 * (0,16 + 0,62 * (L / L0) + 0,22 * (I / I0))
SP = aktueller Jahresservicepreis in EUR/Jahr
SP0 = Basis-Servicepreis in EUR/ Jahr
L = aktueller Lohn in EUR/Monat
L0 = Basislohn (3.846,19 EUR/Monat)
I = aktueller Index für Investitionsgüter
I0 = Basisindex für Investitionsgüter (115,20)
Als Lohn ist der Bruttomonatslohn für Arbeitnehmer der Entgeltgruppe 6, Stufe 3 der Entgelttabelle zum Tarifvertrag für kommunale Versorgungsbetriebe (TV-V) maßgebend. Zugrunde gelegt wird der zum Zeitpunkt der Preisänderung gültige Lohn gemäß der letzten der Preisänderung vorangegangenen Tarifvereinbarung.
Messpreis und Wartungspreis
Messpreis
Der Messpreis beinhaltet die Kosten für die Bereitstellung und Unterhaltung des Wärmezählers sowie die Kosten für die Ablesung. Er fällt unabhängig vom Verbrauch pro Zähler an und richtet sich nach der Zählergröße. Für Vertragsbeginne ab 01.05.2025 gilt:
Der Messpreis ändert sich zum 1. Januar eines jeden Jahres nach der Formel
MP = MP0 * (0,76 * (L / L0) + 0,24 * (I / I0))
Das bedeuten die Abkürzungen:
MP = aktueller Messpreis in EUR/Jahr
MP0 = Basismesspreis in EUR/Jahr
L = aktueller Lohn in EUR/Monat
L0 = Basislohn in EUR/Monat = 3.846,19 EUR/Monat (Basis 01.03.2024)
I = aktueller Index für Investitionsgüter
I0 = Basisindex für Investitionsgüter = 115,20
Wartungspreis
Der Wartungspreis ist ebenfalls ein verbrauchsunabhängiger Preis. Er wird für die Wartung der Fernwärmestation sowie für die Vorhaltung des Bereitschafts- und Entstördienstes erhoben.
Gut zu wissen
Seit Mai 2024 gibt es im Internet eine Preistransparenzplattform für Fernwärme. Diese bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern einen Überblick über die Fernwärmepreise in den verschiedenen Regionen Deutschlands.
So funktionieren die Preisformeln: Rechenbeispiele
So funktionieren die Preisformeln: Rechenbeispiele
Preisanpassungsformeln klingen kompliziert? Wir bringen Licht ins Dunkel und zeigen Ihnen an einigen Beispielen, wie die Formeln mit eingesetzten realen Werten funktionieren.
Unsere Beispiele beziehen sich auf den Neukundentarif citywärme S (bis 20 kW). Sie beinhalten die Basispreise, Daten und Indizes für Mai und Juni 2025.
Beispiel für die Berechnung des Arbeitspreises
Bei der Beispielrechnung werden die Werte mit Stand 01.05.2025 zugrunde gelegt. Es handelt sich um Nettowerte (ohne Umsatzsteuer):
AP = AP0 * [0,80 * (0,66 * (EEX / EEX0) + 0,23 * (L / L0) + 0,11 * (I / I0)) + 0,20 * (WPI / WPI0)]
AP = 79,18 * [0,80 * (0,66 * (43,06 / 40,41) + 0,23 * (3.846,19 / 3.846,19) + 0,11 * (115,20 / 115,20)) + 0,20 * (170,07 / 173,77)]
AP = 81,58 Euro/MWh
AP = aktueller Arbeitspreis in EUR/MWh
AP0 = Basis-Arbeitspreis (79,18 EUR/MWh)
EEX = aktueller EEX-Preis am Terminmarkt; Erdgas (43,06 in EUR/MWh)
EEX0 = Basis-EEX-Preis; Erdgas (40,41 in EUR/MWh)
L = aktueller Lohn (3.846,19 EUR/Monat)
L0 = Basislohn, Stand 01.03.2024 (3.846,19 EUR/Monat)
I = aktueller Index für Investitionsgüter = 115,20
I0 = Basisindex für Investitionsgüter = 115,20 (Mittelwert: 10/2023 – 09/2024), (2021=100)
WPI = aktueller Wärmepreisindex (Fernwärme, einschl. Umlage), (Basis 2020=100) = 170,07
WPI0 = Basis-Wärmepreisindex = 173,77 (Mittelwert: 07/2024 – 09/2024), (2020=100)
Beispiel für die Berechnung des Emissionspreises
Bei der Beispielrechnung werden die Werte mit Stand 01.05.2025 zugrunde gelegt. Es handelt sich um Nettowerte (ohne Umsatzsteuer):
EP = EP0 * [(1 - z) * (ECarbix / ECarbix0)]
EP = 17,00 * [(1 - 0,2) * (65,67 / 67,39)]
EP = 13,25 EUR/MWh
EP = aktueller Emissionspreis in EUR/MWh
EP0 = Basis-Emissionspreis (17,00 EUR/MWh)
z = 0,2 (Die freie Zuteilung für das Jahr 2025 beträgt 20 Prozent.)
ECarbix = aktueller ECarbix (65,67 EUR/t CO2)
ECarbix0 = Basiswert der ECarbix-Monatswerte = 67,39 EUR/t CO2 (Mittelwert 07/2024 – 09/2024)
Beispiel für die Berechnung des Grundpreises
Bei der Beispielrechnung werden die Werte mit Stand 01.05.2025 zugrunde gelegt. Es handelt sich um Nettowerte (ohne Umsatzsteuer):
GP = GP0 * (0,16 + 0,62 * (L / L0) + 0,22 * (I / I0))
GP = 283,00 * (0,16 + 0,62 * (3.846,19 / 3.846,19) + 0,22 * (115,20 / 115,20))
GP = 283,00 EUR/Jahr
GP = aktueller Grundpreis in EUR/Jahr
GP0 = Basis-Grundpreis (283,00 EUR/Jahr)
L = aktueller Lohn ().846,19 EUR/Monat
L0 = Basislohn, Stand: 01.03.2024 (3.846,19 EUR/Monat)
I = aktueller Index für Investitionsgüter =115,20
I0 = Basisindex für Investitionsgüter = 115,20 (Mittelwert: 10/2023 – 09/2024), 2021 = 100
Beispiel für die Berechnung der Gasumlagenpreise
Beispielhafte Berechnung des Gasspeicherumlagepreis (netto in Euro/MWh):
GSUP = GSUP0 * GSU / GSU0
GSUP = 4,26 * 2,99 / 2,99
GSUP = 4,26 Euro/MWh
GSUP = aktueller Gasspeicherumlagepreis
GSUP0 = Basis-Gasspeicherumlagepreis (4,26 Euro/MWh)
GSU = aktuelle Gasspeicherumlage (2,99 Euro/MWh)
GSU0 = Basis-Gasspeicherumlage (2,99 Euro/MWh)
Beispielhafte Berechnung des Gasbilanzierungsumlagepreis (netto in Euro/MWh):
GBiUP = GBiUP0 * GBiU / GBiU0
GBiUP = 5,55 * 0,00 / 3,90
GBiUP = 0,00 Euro/MWh
GBiUP =aktueller Gasbilanzierungsumlagepreis
GBiUP0 = Basis-Gasbilanzierungsumlagepreis (5,55 Euro/MWh)
GBiU = aktuelle RLM-Gasbilanzierungsumlage (0,00 Euro/MWh)
GBiU0 = Basis-Gasbilanzierungsumlage (3,90 EUR/MWh)
Beispiel für die Berechnung des Servicepreises
Bei der Beispielrechnung werden die Werte mit Stand 01.05.2025 zugrunde gelegt. Es handelt sich um Nettowerte (ohne Umsatzsteuer):
SP = SP0 * (0,16 + 0,62 * (L / L0) + 0,22 * (I / I0))
SP = 137,01 * (0,16 + 0,62 * (3.846,19 / 3.846,19) + 0,22 * (115,20 / 115,20))
SP = 137,01 EUR/Jahr
SP = aktueller Jahresservicepreis in EUR/Jahr
SP0 = Basis-Servicepreis (137,01 EUR/Jahr)
L = aktueller Lohn (3.846,19 EUR/Monat)
L0 = Basislohn, Stand: 01.03.2024 (3.846,19 EUR/Monat)
I = aktueller Index für Investitionsgüter (115,20)
I0 = Basisindex für Investitionsgüter (115,20)
Beispiel für die Berechnung des Messpreises
Bei der Beispielrechnung für einen Zähler bis Qn 1,5 werden die Werte mit Stand 01.05.2025 zugrunde gelegt. Es handelt sich um Nettowerte (ohne Umsatzsteuer):
MP = MP0 * (0,76 * (L / L0) + 0,24 * (I / I0))
MP = 69,43 * (0,16 + 0,62 * (3.846,19 / 3.846,19) + 0,22 * (115,20 / 115,20))
SP = 69,43 EUR/Jahr
MP = aktueller Messpreis in EUR/Jahr
MP0 = Basis-Messpreis (69,43 EUR/Jahr)
L = aktueller Lohn (3.846,19 EUR/Monat)
L0 = Basislohn, Stand: 01.03.2024 (3.846,19 EUR/Monat)
I = aktueller Index für Investitionsgüter (115,20)
I0 = Basisindex für Investitionsgüter (115,20)
Gute Gründe für die Schweriner Fernwärme
Unsere Fernwärme wird in zwei Heizkraftwerken im Kraft-Wärme-Kopplungs-Verfahren produziert. Dies ist eine der klimafreundlichsten Möglichkeiten der Beheizung. Außerdem erzeugen wir mit unserer Geothermie-Anlage und Biogasanlage schon heute einen Teil der Fernwärme aus erneuerbare Energien.
Unter allen Energieträgern bietet Fernwärme die höchste Versorgungssicherheit. Über unser gut ausgebautes Fernwärmenetz versorgen wir Sie zuverlässig mit Wärme. Und auch zu Hause bietet Fernwärme höchste Sicherheit, denn im Haus findet keine Verbrennung mehr statt.
Unsere Fernwärme ist mit einem Primärenergiefaktor von 0,29 zertifiziert. Dieser Wert gehört deutschlandweit zu den Besten. Bauherren und Immobilienbesitzer sind mit Fernwärme auf der sicheren Seite, denn sie erfüllt die gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für Neu- und Bestandsbauten.

Häufige Fragen zu den Fernwärmepreisen
Warum investieren die Stadtwerke Schwerin in die Modernisierung ihrer Erzeugungsanlagen und in den Ausbau des Fernwärmenetzes?
Mit dem Um- und Ausbau unserer Erzeugungsanlagen und des Fernwärmenetzes ebnen wir den Weg hin zur grünen Fernwärme in Schwerin, um langfristig eine stabile und nachhaltige Wärmeversorgung zu sichern.
Die Vermeidung von CO2-Emissisionen bei der Fernwärmeerzeugung ist dabei nicht nur eine klimapolitische Notwendigkeit. Sie ist auch eine rechtliche Verpflichtung. So schreibt die EU-Richtlinie für erneuerbare Energien (RED III) zum Beispiel einen steigenden Anteil erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung vor.
Zudem hat sich Deutschland mit dem Klimaschutzgesetz verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis 2045 auf null zu senken (BMWK - Klimaschutz). Zur Umsetzung der Klimaziele hat der Bund ein weiteres Gesetz, das sogenannte Wärmeplanungsgesetz, erlassen. Dieses verpflichtet Städte und Gemeinden, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Auf Grundlage dieser soll eine klimaneutrale Wärmeversorgung in einer Stadt oder Gemeinde erfolgen.
Die Landeshauptstadt Schwerin hat das Ziel, bereits im Jahr 2035 klimaneutral zu sein. Ein wichtiger Baustein ist dabei der Umstieg auf erneuerbare Energien im Schweriner Wärmenetz. Damit Schwerin das geplante Ziel erreicht, arbeiten wir derzeit an einem Wärmetransformationsplan für eine Dekarbonisierungsstrategie. Das heißt, wir planen den weiteren Um- und Ausbau unserer Erzeugungsanlagen, um die Wärme und Energie zukünftig klimaneutral zu erzeugen. Weiterhin erstellen wir zurzeit gemeinsam mit der Stadt Schwerin die kommunale Wärmeplanung. Mit dem Ziel der Klimaneutralität sind umfangreiche Investitionen verbunden. Diese entstehen für die Modernisierung und den Neubau von Erzeugungsanlagen, wie zum Beispiel Geothermie, sowie für den Ausbau des Fernwärmenetzes in Schwerin.
Warum sind die Preise für Fernwärme von Ort zu Ort unterschiedlich?
Die Fernwärme ist ein lokales Produkt. Bei der Erzeugung von Fernwärme kommen unterschiedliche Energieträger und Erzeugungstechnologien zum Einsatz. Während das eine Fernwärmenetz mit Wärme aus einem Gaskraftwerk versorgt wird, fließt in einem anderen Netz Wärme, die aus Biomasse, Müllverbrennung oder industrieller Abwärme erzeugt wurde. Entsprechend unterschiedlich sind für die Fernwärmeversorger die Brennstoffkosten oder die Kosten für die Erschließung lokaler Wärmequellen.
Hinzu kommt, dass die Netze unterschiedlich alt, unterschiedlich lang und mit unterschiedlichen geografischen Gegebenheiten konfrontiert sind. Auch das sind Faktoren, die sich auf die Preise auswirken können.
Warum kann ich meinen Fernwärmeanbieter nicht frei wählen?
Im Unterschied zu Strom- oder Gasnetzen sind Wärmenetze in sich geschlossene Netze. Sie sind auf eine Stadt oder Gemeinde bzw. einzelne Stadtteile begrenzt. Das bedeutet, dass es in diesem Gebiet nur einen Betreiber eines Fernwärmenetzes gibt. Ein zweites parallel verlaufendes Wärmenetz zu bauen, wäre wirtschaftlich nicht sinnvoll.
Wenn sich eine Gebäudeeigentümerin oder ein Gebäudeeigentümer für den Anschluss an die Fernwärme entscheidet, ist er als Fernwärmekundin oder -kunde deshalb an einen Anbieter gebunden.
Warum gibt es bei den Stadtwerken Schwerin Preisanpassungsformeln für die Fernwärme?
Die gesetzlich festgelegte „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ (AVBFernwärmeV) bildet die Grundlage für die Lieferung von Fernwärme. Gemäß dieser Verordnung sind wir dazu verpflichtet, unsere Fernwärmepreise an veränderte Marktbedingungen anzupassen. Die AVBFernwärmeV sieht deshalb Preisanpassungsformeln als festen Bestandteil eines Fernwärmeliefervertrages vor. Auf Grundlage dieser vertraglich vereinbarten Formeln werden die Preise automatisch teils quartalsweise und teils jährlich neu berechnet.
Da Fernwärmeverträge häufig längere Vertragslaufzeiten haben, brauchen Fernwärmelieferanten eine Möglichkeit, die Preise auch während der Vertragslaufzeit an veränderte Markt- und Kostensituationen anzupassen. Die Preisanpassungsformeln sorgen dabei für Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Berechnung der Fernwärmepreise. Gleichzeitig gewährleisten sie, dass Fernwärmekundinnen und –kunden auch von günstigen Marktentwicklungen, wie zum Beispiel sinkenden Rohstoffpreisen, zeitnah profitieren.
Wie wird die Nachvollziehbarkeit der Preisanpassungsformeln sichergestellt?
Detaillierte Informationen zu den Preisanpassungsformeln finden Sie im Basispreisblatt (Bestandteil Ihres Fernwärmevertrages) sowie auf unserer Internetseite. Die Werte, die in die Formeln zur Berechnung der Preise eingesetzt werden, sind Werte von öffentlichen Stellen, wie zum Beispiel dem Statistischen Bundesamt und der Energiebörse EEX. Auf die Entwicklung dieser Werte haben wir als Energieversorger keinen Einfluss. Welche Werte genau zur Berechnung der Preise herangezogen werden, finden Sie im jeweiligen Preisblatt. So wird die Berechnung Ihres Fernwärmepreises transparent und nachvollziehbar.
Warum werden der Investitionsgüterindex, der Lohn und der Wärmepreisindex zur Berechnung der Fernwärmepreise herangezogen?
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben müssen Preisanpassungsformeln die Kostenentwicklung bei der Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme berücksichtigen. Zur Abbildung dieser Entwicklung verwenden wir in der Preisanpassungsformel den Erzeugerindex für gewerbliche Produkte (Investitionsgüterindex) des Statistischen Bundesamtes.
Neben dem Investitionsgüterindex ist auch die Entwicklung des Lohns für die Kostenentwicklung bei der Fernwärmeerzeugung und -bereitstellung relevant. Deshalb fließen die aktuellen Lohnkosten, basierend auf dem Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe TV-V (Gruppe 5, Stufe 1), in die Berechnung der Fernwärmepreise ein.
Neben diesem Kostenelement muss die Preisanpassungsformel nach § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV auch ein sogenanntes „Wärmemarktelement“ enthalten, um die allgemeinen Entwicklungen auf dem Wärmemarkt in die Preisberechnung einzubeziehen. Dafür nutzen wir den Wärmepreisindex des Statistischen Bundesamtes. Dieser Index bildet die Kostenentwicklung verschiedener Heizsysteme inklusive Fernwärme-, Gas- und Ölheizungen ab.
Die verwendeten Indizes sind offizielle Vergleichsgrößen, die jederzeit beim Statistischen Bundesamt eingesehen werden können.
Gibt es eine Regulierung der Fernwärmepreise?
Ja. Fernwärmeversorger müssen sich bei der Preisgestaltung an strenge Vorschriften halten. Überwacht wird die Einhaltung der Vorgaben von den Landes- und Bundeskartellämtern. Darüber hinaus legt die AVBFernwärmeV den gesetzlichen Rahmen fest, wie Preisanpassungsformeln gestaltet werden müssen.
Wird die Preisanpassungsformel für Fernwärme auch zukünftig angepasst?
Wenn sich die Kostenstruktur für die Fernwärmeerzeugung signifikant verändert, sind wir gesetzlich dazu verpflichtet die Preisanpassungsformel zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern. Mit dem Ziel, die Fernwärme in Schwerin in den nächsten Jahren immer „grüner“ zu erzeugen, investieren wir auch weiterhin in die Nutzung von erneuerbaren Energien sowie den Bau effizienter technischer Anlagen für die Energieerzeugung. Deshalb kann es auch in Zukunft zu Anpassungen der Preisformeln für Fernwärme kommen.
Warum spielt Erdgas in der Fernwärme-Preisformel eine wichtige Rolle?
Nach der AVBFernwärmeV muss bei der Abbildung der Brennstoffkosten in der Preisanpassungsformel die tatsächliche Entwicklung des Brennstoffes, der überwiegend für die Wärmeproduktion eingesetzt wird, berücksichtigt werden.
Die Schweriner Fernwärme wird aktuell noch überwiegend mit Erdgas erzeugt. Das hierfür benötigte Erdgas kaufen wir am Großhandelsmarkt ein. Deshalb fließen die Erdgaspreise in die Preisformel für den Arbeitspreis ein.
Wozu werden Indizes in der Fernwärme-Preisformel benötigt?
Preisindizes bilden die allgemeine Kostenentwicklung auf den Märkten ab. Sie fließen in die Berechnung der Fernwärmepreise ein und sorgen dafür, dass neben den Erzeugungskosten auch die allgemeinen Entwicklungen am Wärmemarkt berücksichtigt werden. Das schreibt der Gesetzgeber so vor (§ 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV). Wir setzen in Preisanpassungsformeln Indizes des Statistischen Bundesamtes (destatis) ein. Diese sind objektive, staatlich überwachte und nachvollziehbare Größen.
Was sind Basispreise und Basisindizes?
Basispreise und -indizes bilden den Stand des jeweiligen Preises oder Indexes zu einem bestimmten Zeitpunkt ab, zum Beispiel zum Stichtag 01.01.2025. Beginnend ab dem betrachteten Zeitpunkt fließen die Veränderungen der Werte über Preisanpassungsformeln beispielsweise in den Arbeitspreis der Wärme ein.
Wie wirkt sich der Ausbau der erneuerbaren Energien auf die Wärmepreise aus?
Durch die zunehmende Nutzung von Geothermie und weiteren erneuerbaren Energien setzen wir für die Fernwärmeerzeugung zukünftig immer weniger fossile Energieträger ein. Dadurch werden wir von diesen unabhängiger und tragen zur Wärmewende bei, um die Klimaziele in Schwerin zu erreichen. Der Bau von beispielsweise Geothermie-Anlagen ist allerdings mit Investitionskosten verbunden. Diese fließen in die Preise ein. Langfristig kann der Ausbau der erneuerbaren Energien jedoch zu stabilen Fernwärmepreisen beitragen.
Ihre Frage war nicht dabei? Mehr Antworten auf häufige Fragen finden Sie in unserem Service-Bereich.
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