Teilnahmebedingungen "Freunde werben für city.kom Glasfaser"
- Teilnahmeberechtigt an der Aktion „Freunde werben für city.kom Glasfaser“ sind Privatkunden der Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) mit Wohnsitz in Deutschland, die einen city.kom Neukunden werben möchten.
- Die Anschlussstelle des geworbenen Kunden muss in einem Gebiet liegen, in dem neben dem city.kom Glasfasernetz der Stadtwerke Schwerin ein weiteres Breitband fähiges Telekommunikationsnetz verfügbar ist. Informationen zur Verfügbarkeit und zum Ausbau des city.kom Glasfasernetzes finden Sie auf der Internetseite der Stadtwerke Schwerin.
- Als Neukunde gilt, wer in den letzten sechs Monaten kein city.kom Kunde der Stadtwerke Schwerin war. Sich selbst zu werben, eine gegenseitige Werbung oder die Werbung von Haushaltsangehörigen ist ausgeschlossen.
- Empfehlungen müssen in Textform erfolgen.
Kommt es zu einem Vertragsabschluss für ein city.kom Produkt zwischen dem geworbenen Kunden und den Stadtwerken Schwerin, erhält der Werber eine Prämie, sofern alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
a. Der geworbene Neukunde meldet sich selbstständig bei den Stadtwerken Schwerin für die Versorgung mit Internet, Telefon und/oder TV an.
b. Der Werber hat den Stadtwerken Schwerin den geworbenen Neukunden bis spätestens 7 Tagen nach dessen Anmeldung bekannt gegeben. Für die Werbung von city.kom Neukunden steht das Teilnahmeformular (PDF) zum Download bereit.
c. Der geworbene Neukunde hat eine Vertragsbestätigung von den Stadtwerken Schwerin erhalten.
- Nicht prämienfähig sind Verträge, die der geworbene Kunde widerruft. city.kom Verträge, bei denen nach Eingang bei den Stadtwerken Schwerin nicht innerhalb von sechs Monaten eine Freischaltung für ein city.kom Produkt erfolgt, sind ebenfalls nicht prämienfähig.
- Die Auszahlung der Prämie an den Werber erfolgt wahlweise in Form einer Überweisungsgutschrift in Höhe von 50 Euro von den Stadtwerken Schwerin oder in Form einer vom Werber gewählten Sachprämie. Das Angebot von Sachprämien ist freibleibend und gilt nur solange der Vorrat reicht. Änderungen in Form, Farbe und Ausführung sowie Verfügbarkeit der einzelnen Prämien bleiben vorbehalten. Sollte eine gewählte Prämie nicht mehr lieferbar sein, kann der Werber eine neue Prämie wählen. Die Zusendung der Prämie an den Werber erfolgt in der Regel innerhalb von 4 bis 6 Wochen nach Zustellung der Vertragsbestätigung an den geworbenen Kunden und Mitteilung des Prämienwunsches durch den Werber. Eine Barauszahlung der Prämie ist nicht möglich. Ein Umtausch von Prämien bei Nichtgefallen ist ausgeschlossen.
- Die Versendung und Bearbeitung der Sachprämie erfolgt durch den Dienstleister Prämie Direkt GmbH.
- Wird ein Interessent von mehreren Werbern genannt, so ist die Reihenfolge der Mitteilungseingänge entscheidend für den Anspruch auf die Prämie.
- Eine Kombination der Aktion "Freunde werben" mit anderen Aktionen ist ausgeschlossen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Stadtwerke Schwerin Unternehmensverbundes sowie deren Angehörige. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Die Stadtwerke Schwerin behalten sich das Recht vor, das Empfehlungsprogramm "Freunde werben" zu jedem beliebigen Zeitpunkt und ohne Angabe von Gründen wieder zu beenden.
- Die persönlichen Daten werden nur im Rahmen der Aktion genutzt. Die Daten werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt und keine gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen dem entgegenstehen. Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Weitere Infos zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als Betroffener erhalten Sie unter www.stadtwerke-schwerin.de/datenschutz oder bei postalischer Anfrage an die angegebene SWS-Adresse.
- Mit der Teilnahme an der Aktion "Freunde werben" erkennen Sie die Teilnahmebedingungen an.
Kontakt

Mo-Do 8-18 Uhr, Fr 8-15 Uhr