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Freunde werben für city.kom 

 

Sie sind von unserem Service und unseren Glasfasertarifen überzeugt und möchten die Stadtwerke Schwerin weiterempfehlen? Darüber freuen wir uns und bedanken uns bei Ihnen für jeden neu geworbenen city.kom Kunden mit einer tollen Prämie.

Zwei Freundinnen gehen im Wald spazieren und lächeln sich an.
iStock.com/alvarez

So einfach werben Sie Freunde für city.kom Glasfaser

Empfehlen Sie uns weiter

Begeistern Sie Freunde und Bekannte, die bisher keine city.kom Kunden der Stadtwerke Schwerin sind, für unsere Glasfaser-Tarife. Alle Informationen zur Freundschaftswerbung finden Sie in unseren Teilnahmebedingungen.

Kundenwerbung vormerken

Entscheidet sich Ihr Freund oder Ihre Freundin für einen unserer Glasfaser-Tarife, füllen Sie bitte nach Anmeldung des Neukunden das Teilnahmeformular aus. Hier können Sie auch Ihre Wunschprämie auswählen.

Prämie erhalten

Sobald Ihr Freund oder Ihre Freundin seine Vertragsbestätigung von uns erhalten hat, gilt er oder sie als neuer Kunde der Stadtwerke Schwerin. Das bedeutet für Sie: Sie können sich in Kürze über Ihre Wunschprämie freuen.

Jetzt Freunde für city.kom Glasfaser werben

Kundenservice
Telefon: 0385 633-1427
Fax: 0385 633-1424

Öffnungszeiten Telefonservice
Mo-Do 8-18 Uhr, Fr 8-15 Uhr

Postadresse:

Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS)
Eckdrift 43-45
19061 Schwerin
Deutschland

Teilnahmeformular

1. Daten des Werbers

Ich möchte einen neuen Kunden für city.kom werben.

Ich bestätige, dass weder die unter 2. genannte Person noch eine andere Person aus deren Haushalt in den letzten 6 Monaten Kundin oder Kunde der Stadtwerke Schwerin war.
Ich akzeptiere die Teilnahmebedingungen für die Aktion "Freunde werben".

 

2. Daten des Neukunden

Folgender Neukunde wurde von mir (1.) geworben. Er meldet sich in Kürze bei den Stadtwerken Schwerin für die Belieferung an bzw. hat sich in den letzten 7 Tagen bereits angemeldet. 

 

3. Prämie wählen

Bitte wählen Sie Ihre Wunschprämie aus:

Mehr über unsere Prämien erfahren Sie in der Prämienübersicht.

Hinweis: Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Die persönlichen Daten werden nur im Rahmen der Aktion genutzt. Die Daten werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt und keine gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen dem entgegenstehen. Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Weitere Infos zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als Betroffener erhalten Sie unter www.stadtwerke-schwerin.de/datenschutz oder bei postalischer Anfrage an die angegebene SWS-Adresse.

Häufige Fragen zum Thema Freunde werben

Muss ich Kunde der Stadtwerke Schwerin sein, um einen Freund zu werben?

Ja, um am Kundenwerbungsprogramm teilzunehmen, müssen Sie Privatkunde der Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) mit Wohnsitz in Deutschland sein.

Wie viele Freunde kann ich werben?

Sie können so viele Freunde werben, wie Sie möchten. Wir freuen uns über jede Weiterempfehlung. Wird ein Neukunde von mehreren Werbern genannt, so ist die Reihenfolge der Mitteilungseingänge entscheidend für den Anspruch auf die Prämie.

Wann und wie erhalte ich meine Prämie?

Die Auszahlung der Prämie an den Werber erfolgt wahlweise in Form einer Überweisungsgutschrift in Höhe von 50 Euro von den Stadtwerken Schwerin oder in Form einer vom Werber gewählten Sachprämie. 

Die Zusendung der Prämie an den Werber erfolgt in der Regel innerhalb von 4 bis 6 Wochen nach Zustellung der Vertragsbestätigung an den geworbenen Kunden und Mitteilung des Prämienwunsches durch den Werber. 

Welche Prämien stehen zur Auswahl?

Unser Prämienangebot ändert sich regelmäßig. Neben attraktiven Sachprämien können Sie für jeden neu geworbenen Kunden auch eine Überweisungsgutschrift in Höhe von 50 Euro wählen.

Das Angebot von Sachprämien ist freibleibend und gilt nur solange der Vorrat reicht. Änderungen in Form, Farbe und Ausführung sowie Verfügbarkeit der einzelnen Prämien sind möglich. Sollte eine gewählte Prämie nicht mehr lieferbar sein, kann der Werber eine neue Prämie wählen. Eine Barauszahlung der Prämie ist nicht möglich. Ein Umtausch der Sachprämie bei Nichtgefallen ist leider nicht möglich.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich meine Prämie nicht erhalte oder weitere Fragen habe?

Bei Fragen zum Kundenwerbungsprogramm steht Ihnen unser Kundenservice unter der Telefonnummer 0385 633-1427 gern zur Verfügung.

Wer gilt im Rahmen des Kundenwerbungsprogrammes als Neukunde?

Als Neukunde gilt, wer in den letzten 6 Monaten kein Strom-, Gas- oder city.kom Kunde der Stadtwerke Schwerin war. Sich selbst zu werben, eine gegenseitige Werbung oder die Werbung von Haushaltsangehörigen ist ausgeschlossen.

Für Strom und Gas gilt: Die Strom- oder Gasverbrauchsstelle des geworbenen Neukunden muss in einem von den Stadtwerken Schwerin mit Strom oder Gas belieferten Gebiet liegen. Die Verfügbarkeit kann auf den Internetseiten www.stadtwerke-schwerin.de, www.mienstroom.de oder www.meckpommstrom.de geprüft werden.

Für city.kom Glasfaser gilt: Die Anschlussstelle des empfohlenen Kunden muss in einem Gebiet liegen, in dem neben dem city.kom Glasfasernetz der Stadtwerke Schwerin ein weiteres Breitband fähiges Telekommunikationsnetz verfügbar ist. Informationen zur Verfügbarkeit und zum Ausbau des city.kom Glasfasernetzes finden Sie auf unserer Internetseite im Bereich Glasfaser.

Ihre Frage war nicht dabei? Mehr Antworten auf häufige Fragen finden Sie in unserem Service-Bereich.

Kontakt

Eine Mitarbeiterin der Stadtwerke Schwerin lächelt in die Kamera.