Freunde werben für city.kom
Sie sind von unserem Service und unseren Glasfasertarifen überzeugt und möchten die Stadtwerke Schwerin weiterempfehlen? Darüber freuen wir uns und bedanken uns bei Ihnen für jeden neu geworbenen city.kom Kunden mit einer tollen Prämie.

Unser Dankeschön für Ihre Empfehlung
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Häufige Fragen zum Thema Freunde werben
Muss ich Kunde der Stadtwerke Schwerin sein, um einen Freund zu werben?
Ja, um am Kundenwerbungsprogramm teilzunehmen, müssen Sie Privatkunde der Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) mit Wohnsitz in Deutschland sein.
Wie viele Freunde kann ich werben?
Sie können so viele Freunde werben, wie Sie möchten. Wir freuen uns über jede Weiterempfehlung. Wird ein Neukunde von mehreren Werbern genannt, so ist die Reihenfolge der Mitteilungseingänge entscheidend für den Anspruch auf die Prämie.
Wann und wie erhalte ich meine Prämie?
Die Auszahlung der Prämie an den Werber erfolgt wahlweise in Form einer Überweisungsgutschrift in Höhe von 50 Euro von den Stadtwerken Schwerin oder in Form einer vom Werber gewählten Sachprämie.
Die Zusendung der Prämie an den Werber erfolgt in der Regel innerhalb von 4 bis 6 Wochen nach Zustellung der Vertragsbestätigung an den geworbenen Kunden und Mitteilung des Prämienwunsches durch den Werber.
Welche Prämien stehen zur Auswahl?
Unser Prämienangebot ändert sich regelmäßig. Neben attraktiven Sachprämien können Sie für jeden neu geworbenen Kunden auch eine Überweisungsgutschrift in Höhe von 50 Euro wählen.
Das Angebot von Sachprämien ist freibleibend und gilt nur solange der Vorrat reicht. Änderungen in Form, Farbe und Ausführung sowie Verfügbarkeit der einzelnen Prämien sind möglich. Sollte eine gewählte Prämie nicht mehr lieferbar sein, kann der Werber eine neue Prämie wählen. Eine Barauszahlung der Prämie ist nicht möglich. Ein Umtausch der Sachprämie bei Nichtgefallen ist leider nicht möglich.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich meine Prämie nicht erhalte oder weitere Fragen habe?
Bei Fragen zum Kundenwerbungsprogramm steht Ihnen unser Kundenservice unter der Telefonnummer 0385 633-1427 gern zur Verfügung.
Wer gilt im Rahmen des Kundenwerbungsprogrammes als Neukunde?
Als Neukunde gilt, wer in den letzten 6 Monaten kein Strom-, Gas- oder city.kom Kunde der Stadtwerke Schwerin war. Sich selbst zu werben, eine gegenseitige Werbung oder die Werbung von Haushaltsangehörigen ist ausgeschlossen.
Für Strom und Gas gilt: Die Strom- oder Gasverbrauchsstelle des geworbenen Neukunden muss in einem von den Stadtwerken Schwerin mit Strom oder Gas belieferten Gebiet liegen. Die Verfügbarkeit kann auf den Internetseiten www.stadtwerke-schwerin.de, www.mienstroom.de oder www.meckpommstrom.de geprüft werden.
Für city.kom Glasfaser gilt: Die Anschlussstelle des empfohlenen Kunden muss in einem Gebiet liegen, in dem neben dem city.kom Glasfasernetz der Stadtwerke Schwerin ein weiteres Breitband fähiges Telekommunikationsnetz verfügbar ist. Informationen zur Verfügbarkeit und zum Ausbau des city.kom Glasfasernetzes finden Sie auf unserer Internetseite im Bereich Glasfaser.
Ihre Frage war nicht dabei? Mehr Antworten auf häufige Fragen finden Sie in unserem Service-Bereich.
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