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Wasserabrechnung wird ab 2027 umgestellt

Service

Ab dem 1. Januar 2027 ändert sich das Abrechnungsverfahren für alle Schweriner Wasserkunden. 

Wir erklären Ihnen gerne, was genau sich bei der Abrechnung von Trinkwasser und Abwasser künftig ändert. Eines vorweg: Die Qualität unseres Trinkwassers in Schwerin, die zuverlässige Versorgung und der Service ändern sich selbstverständlich nicht. 

Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Abrechnung von Trinkwasser und Abwasser in Schwerin bleibt wie gewohnt unser Kundenservice.

Was ändert sich bei der Wasserabrechnung?

Bisher rechnen wir Wasser im sogenannten rollierenden Verfahren ab. Das bedeutet, dass wir die Wasserrechnung unterjährig erstellen: Je nachdem, in welchem Schweriner Stadtteil Sie wohnen, erhalten Sie einmal im Jahr in einem bestimmten, je Stadtgebiet unterschiedlichen Monat die Wasserrechnung. 

Ab 2027 ändert sich das gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Unsere jährliche Abrechnung erfolgt künftig für alle Wasserkunden jeweils zum 31. Dezember. Zudem werden Trinkwasser und Abwasser dann getrennt abgerechnet. 

Über die Umstellung informieren wir alle Schweriner Wasserkunden mit einem persönlichen Schreiben.

Alle Änderungen im Überblick

Ab 2027 rechnen wir Trinkwasser und Schmutzwasser wie folgt ab:

Getrennte Rechnungen für Wasser und Abwasser

Sie erhalten jährlich eine Rechnung für Trinkwasser und einen separaten Gebührenbescheid für Abwasser.

Rechnungen kommen im Januar für das Vorjahr

Wasser und Abwasser werden im Januar abgerechnet. Der Abrechnungszeitraum ist vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des Vorjahres. Umstellungsbedingt wird im Januar 2027 von der letzten Abrechnung bis zum 31. Dezember 2026 abgerechnet.

Neue Bankverbindung für die Abwassergebühren

Für Abwassergebühren gilt künftig eine neue Bankverbindung. Diese wird Ihnen 2027 im Abwasser-Gebührenbescheid mitgeteilt. Für Trinkwasser bleibt die Bankverbindung wie gewohnt.

Wasserzähler im November ablesen


Zukünftig erhalten alle Schweriner Wasserkunden von uns jährlich Anfang November ein Schreiben, mit der Bitte ihren bzw. ihre Wasserzähler abzulesen. Dies ist für die allermeisten Kunden ein anderer Ablesezeitpunkt als bisher. 

Keine Sorge: Wir stellen Ihnen das Schreiben zur Ablesung rechtzeitig vorab zu. Bereits dieses Jahr werden wir Sie im November in einem Schreiben um die Ablesung Ihres Wasserzählers bitten.

 

Display eines analogen Wasserzählers
iStock.com/Bjoern Wylezich
Ein Kind freut sich über ein Glas Wasser.

Hochwertige Trinkwasserversorgung

Trotz der anstehenden Änderungen bleibt das Wichtigste für Sie natürlich gleich: Die hohe Qualität unseres Trinkwassers. Erfahren Sie hier mehr über die Trinkwasserversorgung in Schwerin.

Häufige Fragen

Wird mein Wasserzählerstand zum Jahresende geschätzt?

Ja, wir rechnen Ihren Zählerstand zum 31. Dezember auf Basis Ihrer Zählerstandsmeldung aus dem November hoch. Falls Sie uns Ihren Zählerstand vom 31. Dezember für die Abrechnung zusätzlich mitteilen möchten, nutzen Sie dafür am besten die Online-Zählerstandsmeldung in unserem Kundenportal.

Wann kommen die Trinkwasserrechnung und der Abwasser- Gebührenbescheid für 2026?

Im Januar 2027 erhalten Sie eine Trinkwasserrechnung und einen Abwasser-Gebührenbescheid von Ihrer letzten Abrechnung bis zum 31.12.2026.

Falls Sie Ihre Wasserrechnung bisher im November oder Dezember bekommen haben, erhalten Sie in 2026 keine Wasserrechnung mehr. Ihre nächste Rechnung folgt dann umstellungsbedingt erst im Januar 2027 für den gesamten Zeitraum seit Ihrer letzten Abrechnung.

Zusammenfassend: Wie erfolgt die Jahresabrechnung für Wasser und Abwasser ab 2027?

Zukünftig erhalten Sie jährlich Anfang November ein Schreiben mit der Bitte, Ihre(n) Wasserzähler abzulesen. Im darauffolgenden Januar folgen die Trinkwasserrechnung und der Abwasser-Gebührenbescheid für den Abrechnungszeitraum 01.01. bis 31.12. des Vorjahres.

Ändert sich meine Kundennummer für Wasser/Abwasser?

Nein, Ihre Kundennummer für Wasser/Abwasser bleibt wie bisher.

Ich zahle selbst oder per Dauerauftrag. Was muss ich beachten?

Bitte überweisen Sie die zu zahlenden Beträge für Trinkwasser und Abwasser ab 2027 auf unterschiedliche Konten. Diese sind in der Rechnung bzw. dem Gebührenbescheid dann jeweils angegeben.

Sollten Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, müssen sie diesen stornieren und zwei separate Daueraufträge zur Bezahlung Ihrer Trinkwasser- und Abwasserkosten einrichten.

Wie lautet die Bankverbindung der Stadtwerke Schwerin?

Die Bankverbindung der Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) für Strom, Gas, Fernwärme und Glasfaser lautet wie folgt:

Sparkasse Mecklenburg-Vorpommern
IBAN: DE78 1405 2000 1613 0018 66        
BIC: NOLADE21LWL

Deutsche Kreditbank AG 
IBAN: DE47 1203 0000 0018 0310 05        
BIC: BYLADEM1001


Für Wasser nutzen Sie bitte die folgende Bankverbindung. Diese gilt bis zum 31.12.2026 auch für Abwasser. Ab dem 01.01.2027 ändert sich die Bankverbindung für Abwasser.

Deutsche Kreditbank AG 
IBAN: DE29 1203 0000 0018 2742 17    
BIC: BYLADEM1001


Bitte geben Sie als Verwendungszweck immer Ihre Kundennummer an.