Zum Seiteninhalt springen

Häufige Fragen: Hausanschluss

Beim Anschluss einer Immobilie an unsere Energienetze gibt es viele Dinge zu beachten. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Themen Bauen und Hausanschluss. 

Sie haben weitere Fragen oder benötigen noch mehr Informationen? Dann rufen Sie uns gerne an. Unsere Kolleginnen und Kollegen im Anschlusswesen helfen Ihnen gern weiter.

Kontakt zum Hausanschluss-Team

Haben Sie Fragen zu Ihrem Hausanschluss oder möchten Sie einen Termin vereinbaren? Kontaktieren Sie gern unser Hausanschluss-Team.

Telefon: 0385 633-3561 E-Mail: hausanschlusswesen@swsn.de

Allgemeine Fragen zum Hausanschluss

Allgemeine Fragen zum Hausanschluss

Was ist ein Hausanschluss?

Der Hausanschluss verbindet das Verteilernetz eines Versorgungsunternehmens (Strom, Gas, Wärme, Wasser, Abwasser, Telekommunikation) mit der Anlage des Kunden und stellt somit die Schnittstelle zum Versorgungsnetz dar. Er beginnt am Abzweig des Verteilernetzes und endet in der Regel an der Hauptsicherung oder Hauptabsperreinrichtung.

Wer installiert den Hausanschluss und wer ist Eigentümer?

Die Installation des Hausanschlusses erfolgt durch die Fachleute der Stadtwerke Schwerin bzw. eines Servicepartners.

Der Hausanschluss zählt zu den Betriebsanlagen der Stadtwerke Schwerin. Diese Anlagen sind bis zu folgenden Punkten Eigentum der Stadtwerke Schwerin bzw. der Wassergesellschaft Schwerin:

Strom: Hausanschlusskasten 

Gas: Gaszähler

Wärme: Übergabeeinrichtung

Wasser: Trinkwasserzähler der WAG Schwerin

 

Hinweis zum Abwasser-Anschluss:

Der Abwasseranschluss ist im Gegensatz zu den Versorgungsleitungen auf Ihrem Grundstück Ihr Eigentum und muss demzufolge von Ihnen in Absprache mit der Schweriner Abfallentsorgung (SAE) bis zum Übergabepunkt an der Grundstücksgrenze hergestellt werden.

Wer liefert mir Baustrom, Bauwasser und Bauwärme?

Die Anschlüsse für Baustrom, Bauwasser und Bauwärme werden ebenfalls von uns, den Stadtwerken Schwerin, hergestellt und sind, wenn Sie diese benötigen, Bestandteil unseres Angebotes.

Denken Sie bitte rechtzeitig daran, uns zu informieren. Für die Bereitstellung von Strom, Wasser oder Wärme für Ihre Baustelle benötigen wir eine Vorlaufzeit von mindestens 14 Tagen.

Ihren Baustrom-, Bauwasser-, und/oder Bauwärmeanschluss können Sie zusammen mit Ihrem Hausanschluss über den Hausanschluss-Antrag beantragen.

 

Zum Hausanschluss-Antrag

Was ist der Baukostenzuschuss?

Der Baukostenzuschuss ist ein Entgelt, welchen Sie als Anschlussnehmer bei der Errichtung von neuen Versorgungsanlagen für Strom, Erdgas und Wasser einmalig entrichten. Der Netzbetreiber stellt Ihnen dafür dauerhaft die Anschlussleistung bereit. Für den Fernwärme- und Glasfaserhausanschluss fällt kein Baukostenzuschuss an.

Unsere Mitarbeitenden informieren Sie gern über die Höhe des Baukostenzuschusses.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für die Herstellung eines Hausanschlusses?

Rechtsgrundlage zwischen Ihnen und der Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) sind die Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVB) mit den ergänzenden Bestimmungen für Wasser und Fernwärme, die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) mit den ergänzenden Bedingungen zur NAV und NDAV sowie die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) für die einzelnen Versorgungsmedien. Diese werden von Ihnen mit der Auftragserteilung anerkannt. Alle Dokumente stehen auch hier auf der Website zum Download bereit.

Beantragung des Hausanschlusses

Beantragung des Hausanschlusses

Welche Unterlagen sind für die Beantragung eines Hausanschlusses nötig?

Für die Beantragung eines Hausanschlusses benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag zur Herstellung eines Hausanschlusses
    Lageplan (Maßstab 1:500)
  • Grundriss des Gebäudes mit Kennzeichnung des Hausanschlussraumes (Maßstab 1:100)
  • Flurkartenauszug oder einen Übersichtsplan des Bebauungsplan-Gebietes (Maßstab 1:1000) für Bauvorhaben außerhalb
  • Anmeldungen zum Hausanschluss durch Installationsfirmen (Elektro-, Trinkwasser-, Gas- bzw. Fernwärmeinstallation)


Bei Wärmepumpenbetrieb durch Kunden und Installationsfirmen (Strom):

  • Festlegung des schaltungstechnischen Funktionsschemas gemäß Informationsblatt "Betrieb von Wärmepumpen" (Variante 1, 2, 3)
  • Vereinbarung des Stromlieferanten mit dem Kunden über das Tarifmodell der Strombelieferung zum Wärmepumpenbetrieb gemäß Variante 1, 2, 3 des Informationsblattes


Bei Glasfaser: 

  • Nutzungsvertrag (Grundstückseigentümererklärung) gemäß § 45a TKG ist vom Eigentümer unterzeichnet einzureichen

     

Hinweis zu Photovoltaik-Anlagen:

Bitte beachten Sie bei der Installation von PV-Anlagen die Hinweise und Vorschriften der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS): 
https://www.ngs-schwerin.de/fuer-verbraucher/steckfertige-pv-anlage

Warum erhalte ich von verschiedenen Firmen Angebote für meinen Hausanschluss?

Zur Stadtwerke-Schwerin-Unternehmensgruppe gehören eine Reihe von verschiedenen Unternehmen. Einige Hausanschlüsse errichten wir im Auftrag anderer, wie zum Beispiel der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) für Strom und Gas. Deshalb erhalten Sie von verschiedenen Gesellschaften der Stadtwerke-Schwerin-Gruppe oder städtischen Eigenbetrieben Angebote für Ihren Hausanschluss.

Folgende Hausanschlüsse werden von uns errichtet im Auftrag von:

  • Fernwärme: Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS)
  • Glasfaser: Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS)
  • Strom: Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS)
  • Gas: Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS)
  • Wasser: Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsgesellschaft Schwerin mbH & Co. KG (WAG)
  • Abwasser: Schweriner Abwasserentsorgung, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin (SAE)

Wir behalten für Sie alle Fäden in der Hand und koordinieren die Anschlussarbeiten, auch wenn formell betrachtet verschiedene Gesellschaften für die Sparten-Anschlüsse zuständig sind. 

Wie lange dauert es nach Einreichung der Unterlagen bis mit der Herstellung des Hausanschlusses begonnen werden kann?

Die Bearbeitungszeit für Ihren Hausanschluss-Antrag beträgt in der Regel sechs bis acht Wochen.

Für die Bereitstellung von Baustrom, Bauwasser oder Bauwärme benötigen wir eine Vorlaufzeit von zirka 14 Tagen. 

Herstellung des Hausanschlusses

Herstellung des Hausanschlusses

Wie wird der Hausanschluss hergestellt?

Der Hausanschluss wird in der Regel in offener Bauweise hergestellt. In wenigen Ausnahmefällen kann aber auch ein geschlossenes Verfahren, zum Beispiel mithilfe einer Bodenrakete, angewendet werden. Welches Verfahren für Ihr Bauvorhaben das Beste ist, besprechen wir gemeinsam vor Ort.

Was ist eine Mehrsparten-Hauseinführung?

Wenn Sie mehr als einen Anschluss benötigen, setzen wir meist die Mehrsparten-Hauseinführung (MSH) ein. Diese ermöglicht, dass Leitungen für Strom, Wasser, Gas, Wärme und Telekommunikation gebündelt in das Haus gelegt werden.

Weitere Informationen zur Mehrsparten-Hauseinführung finden Sie hier.

 

Hinweis zum Beschaffung der Mehrsparten-Hauseinführung

Die Beschaffung der Mehrsparten-Hauseinführung erfolgt durch die Bauherren. Hiermit können Sie Ihre Handwerkerfirma, die gegebenenfalls auch die Bodenplatte gießen wird, beauftragen. Gern stehen wir Ihnen beratend.

Wie erfolgt der Hausanschluss bei Immobilien ohne Keller?

Bei Immobilien mit Keller wird in der Regel eine Mehrsparten-Hauseinführung, zum Beispiel in runder Form, mittels einer Kernbohrung in das Kellermauerwerk (Wandinstallation) eingebaut.

Bei Immobilien ohne Keller hingegen gibt es verschiedene Möglichkeiten für den Hausanschluss.

Eine Möglichkeit ist die Einführung des Netzanschlusses durch einen sogenannten Anschlussschacht. Genutzt wird hier die gleiche Hauseinführung wie bei einem Hausanschluss durch eine Kelleraußenwand.

Je nach Anschlussleistung und in Abhängigkeit vom Fernwärmenetz ist die Herstellung des Netzanschlusses auch durch die Bodenplatte möglich. Diese Variante ist in der Regel aber nur für kleinere Anschlussleistungen anwendbar.

Welche Variante für Ihr Bauvorhaben am besten geeignet ist, legen wir gemeinsam mit Ihnen vor Ort fest.

Hauseinführung über einen Anschlussschacht
Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS)

Bei Immobilien ohne Keller wird der Netzanschluss beispielsweise über einen Anschlussschacht erstellt. Dabei wird die gleiche Hauseinführung wie bei einem Hausanschluss durch die Kelleraußenwand genutzt.

Kann der Hausanschluss bei Immobilien ohne Keller auch durch die Bodenplatte gelegt werden?

Je nach Anschlussleistung und in Abhängigkeit vom Fernwärmenetz ist die Herstellung des Netzanschlusses auch durch die Bodenplatte möglich. Diese Variante ist in der Regel aber nur für kleinere Anschlussleistungen anwendbar.

Ob ein Hausanschluss durch die Bodenplatte für Ihr Bauvorhaben geeignet ist, legen wir gemeinsam mit Ihnen vor Ort fest.

Verlegung eines Hausanschlusses durch die Bodenplatte
Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS)

Bei Immobilien ohne Keller kann der Hausanschluss unter bestimmten Voraussetzungen auch direkt durch die Bodenplatte gelegt werden. 

Wer legt die Leitungsführung fest?

Den Verlauf der Hausanschlussleitungen legen die Fachleute der Stadtwerke Schwerin fest. Ihre Wünsche werden dabei natürlich so weit wie möglich berücksichtigt. Auf keinen Fall dürfen die Hausanschlussleitungen überbaut werden.

Sollten Sie Probleme mit der Außengestaltung Ihres Grundstückes haben, sprechen Sie uns bitte an, um Sicherheitsrisiken zu vermeiden. Bei der Herstellung der Anschlüsse muss Baufreiheit gewährleistet sein. Es dürfen sich also keine Gerüste, Bauschutt, Container oder Ähnliches auf der Trasse befinden.


Verlegetiefen für verschiedene Medien:

  • Trinkwasserversorgung: 100 bis 150 Zentimeter
  • Erdgasversorgung: 80 bis 100 Zentimeter
  • Stromversorgung: 60 bis 100 Zentimeter
  • Wärmeversorgung: 80 bis 100 Zentimeter
  • Glasfaserkabel: 60 bis 80 Zentimeter
  • Abwasser: erfolgt in Absprache mit der SAE
Was muss ich beim Hausanschlussraum beachten?

Vor Herstellung der Hausanschlüsse muss ein Hausanschlussraum nach DIN 18012 fertiggestellt sein. Dabei sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Der Raum muss abschließbar, frostfrei und leicht begehbar sein.
  • Er sollte sich nicht unbedingt neben einem Kinder- oder Schlafzimmer befinden. 
  • Er sollte über eine ausreichende Be- und Entlüftung verfügen.
  • Bei einem Wasser- und/oder Fernwärmeanschluss sollte der Hausanschlussraum über einen Bodenablauf verfügen. 
  • Er sollte sich möglichst nahe der straßenwärts gelegenen Hauswand befinden, damit die Anschlussleitungen für Sie kostengünstiger erstellt werden können. 

Bei Fragen zum Hausanschlussraum rufen Sie uns an. Unser Hausanschluss-Team berät Sie gern.