Bauarbeiten in unserem Versorgungsgebiet
Bei Arbeiten am oder im Erdreich städtischer und privater Flächen besteht immer die Gefahr, dass unterirdisch verlegte Ver- und Entsorgungsanlagen beschädigt werden. Dieses Risiko lässt sich bei Einhaltung bestimmter Regeln und Vorschriften deutlich reduzieren. Mit den folgenden Hinweisen unterstützen wir alle Personen, die auf einer Baustelle tätig sind, Unfälle und Schäden an Ver- und Entsorgungsanlagen zu vermeiden.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in unserem Merkheft „Erst fragen, dann graben“. Dieses beinhaltet alle wichtigen Hinweise zu Bauarbeiten in unserem Versorgungsgebiet. Es steht Ihnen unter Downloads zur Verfügung.
Wichtige Hinweise für Bauarbeiten

Wichtige Hinweise für Bauarbeiten
Unsere Hinweise gelten für Bauarbeiten im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Schwerin sowie deren Tochterunternehmen. Sie betreffen Arbeiten im Bereich von Strom-, Gas-, Fernwärme- und Wasserversorgungsanlagen, stadtwerkeeigenen Telekommunikationsanlagen sowie Abwasserentsorgungsanlagen auf öffentlichen und privaten Grundstücken aller Art.
Allgemeine Pflichten des Bauunternehmers
Bei Bauarbeiten im Bereich von Ver- und Entsorgungsanlagen ist stets so zu arbeiten, dass der Bestand und die Betriebssicherheit der Anlagen während und nach Ausführung der Arbeiten gewährleistet bleiben. Alle Personen, die am Bau beteiligt sind, sind für die Einhaltung der relevanten Vorschriften verantwortlich.
Erkundigungspflicht (Leitungsauskunft)
Die wichtigste vorbeugende Sicherheitsregel, um Unfälle und Schäden zu vermeiden, ist die Erkundigungspflicht. Die Einholung einer Leitungsauskunft muss bereits in der Planungsphase, mindestens aber 14 Tage vor Baubeginn erfolgen, um Klarheit über die im Erdreich vorhandenen Leitungen zu schaffen.
Die Stadtwerke Schwerin bieten ein Online-Portal für kostenlose Leitungsauskünfte an. Eine schriftliche Beantragung ist ebenfalls möglich. Bitte beachten Sie, dass gegebenenfalls auch Leitungsauskünfte bei anderen Unternehmen eingeholt werden müssen, zum Beispiel bei der Telekom, Bundeswehr, Deutsche Bahn, etc.
Örtliche Einweisung
Vor Beginn der Bauarbeiten erfolgt eine örtliche Einweisung durch die Netzbetreiber. Der Termin hierfür sollte mindestens drei Arbeitstage im Voraus mit den Netzbetreibern vereinbart werden. Zu diesem Termin müssen dann auch durch den Baudurchführenden oder dessen Beauftragten die Unterlagen, die im Rahmen der Leitungsauskunft übergeben wurden, vorgelegt werden. Das Ergebnis der Einweisung wird protokolliert.
Planabweichungen sind möglich
Bei den in den Plänen enthaltenen Angaben und Maßzahlen muss hinsichtlich Lage und Verlegungstiefe immer mit Abweichungen gerechnet werden. Lage und Tiefe der Leitungen und Kabel können sich im Laufe der Zeit verändern.
Bei Leitungen, welche vor dem Jahr 1991 verlegt wurden (insbesondere bei Gasleitungen), muss mit einer Verlegetiefe von 0,2 bis 0,3 Metern gerechnet werden. Die genaue Lage und der Verlauf der Leitungen sind in jedem Fall durch fachgerechte Erkundungsmaßnahmen (Ortung, Querschläge, Suchschlitze, Handschachtung o.ä.) festzustellen.
Fachkundige Aufsicht
Die Bauarbeiten im Bereich von Ver- und Entsorgungsanlagen dürfen nur unter fachkundiger Aufsicht des Bauunternehmers (Aufsichtsführender) durchgeführt werden. Die von den Stadtwerken erteilten Auflagen müssen in jedem Fall eingehalten werden.
Abbrucharbeiten
Bevor ein Abbruch begonnen wird, müssen die Hausanschlussleitungen bzw. Kanäle von der Hauptleitung getrennt und damit außer Betrieb gesetzt werden (Stilllegung).
Die Trennung vom Netz ist beim Vertriebsservice der Stadtwerke zu beantragen. Vorgenommen wird die Trennung vom Netz von den Stadtwerken Schwerin.
Freilegen von Versorgungsanlagen
Im Bereich von Kabeln, Rohren, Leitungen und sonstigen Versorgungsanlagen dürfen Baumaschinen nur so eingesetzt werden, dass eine Gefährdung der Anlagen ausgeschlossen ist. Freigelegte Leitungen müssen vor jeglicher Beschädigung (auch Einfrieren) geschützt und gegen Lageveränderungen fachgerecht gesichert werden. Im Bereich von 30 Zentimetern um eine Leitung herum gilt Handschachtung.
Beschädigung von Leitungen
Jede Beschädigung einer Versorgungsanlage muss den Stadtwerken unverzüglich gemeldet werden. Die Stadtwerke müssen auch dann informiert werden, wenn „lediglich“ die Kabel- oder Rohrisolierung oder Leitungsumhüllung beschädigt worden ist. Die Verfüllung des Rohrgrabens darf erst wieder nach Instandsetzung und nur mit Zustimmung der Stadtwerke erfolgen.
In 3 Schritten zur Leitungsauskunft
Online registrieren
Daten erfassen
Leitungsauskunft erhalten
Schäden an Versorgungsleitungen – Was ist zu tun?
Schäden an Versorgungsleitungen – Was ist zu tun?
Wenn es bei Bauarbeiten trotz Einhaltung aller Vorsichtsmaßnahmen zu Beschädigungen an Ver- oder Entsorgungsleitungen gekommen ist, gilt es, besonnen zu handeln und die richtigen Maßnahmen einzuleiten. Grundsätzlich gilt für alle Beschädigungen:
- Unverzüglich die Störungsstelle der Stadtwerke (Netzbetreiber) benachrichtigen
- Gefahrenbereich räumen und weiträumig absichern
- Schadensstelle absperren und Zutritt unbefugter Personen verhindern
- Wenn erforderlich: Polizei und/oder Feuerwehr benachrichtigen
- Weitere Sicherheitsmaßnahmen in Abstimmung mit den Stadtwerken vornehmen
Strom
Nach Berühren einer elektrischen Leitung mit einem Kran- oder Baggerausleger ist Ruhe zu bewahren und das Gerät durch Herausschwenken oder Herausfahren aus dem Gefahrenbereich zu bringen. Kann der Kran oder Bagger nicht mehr aus dem Gefahrenbereich bewegt werden, gilt:
- Führerstand nicht verlassen!
- Außenstehende warnen!
- Veranlassen, dass der Strom abgeschaltet wird!
- Erst nach der Stromabschaltung den Führerstand verlassen! Nur wenn eine unmittelbare Gefahr besteht, zum Beispiel durch einen Brand, den Führerstand zügig verlassen und sich dabei hüpfend (Füße zusammen) vom Kran oder Bagger entfernen.
Der Netzbetreiber muss auch dann benachrichtigt werden, wenn lediglich der äußere Mantel des Kabels auch nur leicht beschädigt wurde, da in das Kabel eindringende Feuchtigkeit später zu Störungen führen kann.
Erdgas
Wurde eine Gasleitung beschädigt, muss in jedem Fall der Netzbetreiber informiert werden. Bei ausströmendem Gas besteht Brand- und Explosionsgefahr. Deshalb gilt:
- Arbeiten einstellen und Schadensstelle sofort verlassen!
- Mögliche Zündquellen fernhalten und Funkenbildung vermeiden!
- Maschinen und Fahrzeugmotoren ausschalten!
- Keine elektrischen Schalter betätigen!
- Gefahrenbereich absichern und weiträumig absperren!
- Im Gebäude: Lüften und wenn möglich Absperrhahn schließen, Mitbewohner warnen (aber nicht klingeln oder telefonieren), Gebäude schnellstmöglich verlassen!
Maßnahmen bei Gasbrand:
- Gasbrände nicht löschen (Vermeidung von Explosionsgefahr)
- Muss aus Gründen der Personenrettung ein Erdgasbrand gelöscht werden, sind Pulverlöscher der Brandklasse C zu verwenden.
Der Netzbetreiber muss auch dann benachrichtigt werden, wenn „nur“ die Isolierung einer Gasleitung aus Stahl oder „nur“ die Wandung einer Gasleitung aus Kunststoff angekratzt wurde. Selbst wenn keine Beschädigung direkt erkennbar ist, kann sich durch
Korrosionsleckagen oder Risse im Rohr als Folge einer äußeren Beschädigung Gas Ansammeln und damit eine unmittelbare Explosionsgefahr ergeben.
Fernwärme
Bei ausströmendem Heizwasser mit einer Temperatur bis zu 130 °C und einem Druck von maximal 12 bar kann bei Beschädigungen der Leitungen ein Teil des Heizwassers als Dampf austreten. Hierbei besteht die Gefahr von Verbrühungen. Bei ausströmendem Wasser kann es zur Aus- und Unterspülung im Erdreich sowie zur Überflutung kommen. Deshalb muss sichergestellt werden, dass Personen tiefliegende Räume und Baugruben erforderlichenfalls verlassen.
Telekommunikationsanlagen
Beschädigungen können zur Unterbrechung von lebenswichtigen Datenübertragungen führen. Bei Längsverlegungen freigelegte Rohrverbände und Glasfaserkabel müssen in Absprache mit den Stadtwerken gesichert werden. Lageänderungen beim Wiedereinbau sind mit den Stadtwerken abzustimmen und vollständig zu dokumentieren. Querungen müssen unter Beachtung der Mindestabstände ober- und unterhalb ausgeführt werden.
Wasser
Bei ausströmendem Wasser besteht die Gefahr der Aus- und Unterspülung sowie Überflutung. Deshalb ist sicherzustellen, dass Personen tiefliegende Räume und Baugruben erforderlichenfalls verlassen.
Abwasser
Kleine Beschädigungen von Sammlern und Hausanschlussleitungen können schwerwiegende Folgen haben. Ein kleiner Riss kann zur Scherbenbildung und zum Einstürzen des Kanalrohres führen. Die Folge sind Versackungen und Einstürze im Straßenbereich mit Gefährdung von Fahrzeugen und Personen im öffentlichen Verkehrsraum.
Bei ausströmendem Abwasser besteht die Gefahr der Ausspülung und Unterspülung sowie Überflutung (Druckrohrleitungen). Deshalb ist sicherzustellen, dass Personen tiefliegende Räume und Baugruben, sofern erforderlich, verlassen. Außerdem besteht
die Gefahr der Verunreinigung des Grund-und Trinkwassers und damit Infektionsgefahr.
Kontakt
