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Heizstrom für Bestandsanlagen bis 2023


Sie heizen mit einer Elektro-Wärmepumpe, die vor dem 01.01.2024 in Betrieb gegangen ist und vom Netzbetreiber angesteuert werden kann? Wir haben den passenden Stromtarif für Sie!

Mit dem neu gestalteten § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes gibt es verschiedene Auswahlmöglichen, durch die der Strompreis - konkret das Netzentgelt - für Wärmepumpen sinkt. Für die neuen Regelungen gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2028.
 

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Update § 14a EnWG: Neue Regeln für Wärmepumpen und Co.

Ein Mann und eine Frau stehen mit einem Tablet vor einem Strommast.
iStock.com/Sean Anthony Eddy

Update § 14a EnWG: Neue Regeln für Wärmepumpen und Co.

Zum Erreichen der Klimaziele müssen in den nächsten Jahren viele leistungsstarke Verbrauchseinrichtungen, wie z. B. Wärmepumpen und Stromspeicher, an das Stromnetz angeschlossen werden. Gleichzeitig soll das Netz so sicher und zuverlässig wie gewohnt funktionieren. 

Deshalb sind zum 01.01.2024 neue Regelungen für die so genannten "steuerbaren Verbrauchseinrichtungen" in Kraft getreten. Geregelt ist das Ganze in § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Die neuen Regelungen des § 14a EnWG in Kürze
  • Mit den neuen Regelungen werden Netzanschlüsse für große Stromverbraucher vereinfacht und beschleunigt. 
  • Bei drohender Überlastung des Stromnetzes haben Netzbetreiber die Möglichkeit, steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Leistung von über 4,2 kW zu dimmen, das heißt ihre Leistung zeitweise zu drosseln. 
  • Im Gegenzug für die Option zur netzorientierten Steuerung profitieren Sie als Anlagenbetreiber von einem geringeren Netzentgelt - unabhängig davon, ob tatsächlich gesteuert (gedimmt) wurde oder nicht.
  • Detaillierte Informationen zur Umsetzung von § 14a EnWG in Schwerin finden Sie auf der Website der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) unter www.ngs-schwerin.de
Diese Geräte gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG

Gerätearten:

  • Elektro-Wärmepumpen inklusive Zusatz- oder Notheizvorrichtungen
  • Nicht-öffentliche Ladeeinrichtungen für Elektromobile (z. B. Wallboxen)
  • Klimaanlagen für die Raumkühlung
  • Stromspeicher, die Energie aus dem Netz beziehen


Die Geräte müssen außerdem diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Anschluss im Niederspannungsnetz
  • Leistung über 4,2 kW
  • Am oder nach dem 01.01.2024 in Betrieb genommen und beim Netzbetreiber angemeldet


Wenn Ihr Gerät die genannten Voraussetzungen erfüllt, dann ist die Teilnahme an § 14a EnWG für Sie verpflichtend.

Wichtig

Übergangsregelung für Bestandsanlagen

Für Stromheizungen, die bis zum 31.12.2023 in Betrieb genommen wurden, gibt es eine Übergangsregelung. Der Bestandsschutz gilt bis zum 31.12.2028. Sie können zwar schon jetzt freiwillig in die neue Regelung nach § 14a EnWG wechseln, müssen es aber nicht. 

Sie können die Übergangsregelung in Anspruch nehmen, wenn:

  • Ihre Wärmepumpe technisch grundsätzlich in der Lage ist durch den Netzbetreiber angesteuert zu werden
  • Sie vor dem 01.01.2024 bereits ein reduziertes Netzentgelt nach § 14a EnWG beim Netzbetreiber in Anspruch genommen haben
     

Wir beraten Sie gern! 

Unser Tarif-Tipp für die Übergangszeit bis Ende 2028

Ökologisch mit Strom heizen.
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  • Ökostrom für Wärmepumpen
  • 12 Monate Erstlaufzeit
  • Preisvorteil durch eingeschränkte Betriebszeiten
  • verfügbar bis zum 31.12.2028

Persönlich beraten lassen

Gern beraten wir Sie persönlich zu dem passenden Tarif für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung. Rufen Sie uns einfach, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Telefon: 0385 633-1290 E-Mail: vertrieb@swsn.de
Ein Mann repariert eine Wärmepumpe.

Neu ab 2024: Reduziertes Netzentgelt nach §14a EnWG


Nehmen Sie mit Ihrer Bestandsanlage schon vor 2029 freiwillig an der Steuerung nach § 14a EnWG teil, können Sie zwischen einer pauschalen und einer prozentualen Netzentgeltreduzierung wählen. Was genau sich hinter den verfügbaren Modulen verbirgt und was zu tun ist, um das reduzierte Netzentgelt zu bekommen, erfahren Sie hier.

Häufige Fragen zum Heizstrom

Was ist Heizstrom und wie unterscheidet er sich zum Haushaltsstrom?

Als Heizstrom bezeichnet man einen speziellen Stromtarif für elektrische Heizanlagen. Er dient beispielsweise zum Betrieb von Wärmepumpen oder auch von Nachtspeicherheizungen. Der Unterschied zum Haushaltsstrom liegt vor allem in der Nutzung. Beim Heizstrom profitieren Sie von günstigeren Konditionen als beim Haushaltsstrom, da dieser in der verbrauchsschwächeren Zeit in der Nacht gemessen wird. Weil nachts das Stromangebot größer ist als die Nachfrage, kann der in der Nacht produzierte Strom zu günstigeren Preisen eingekauft werden.

Zusätzlich kann der Netzbetreiber den Stromverbrauch steuern oder unterbrechen. Das hat für Sie den Vorteil, dass beim Heizstrom zum Beispiel geringere Netzentgelte als beim Haushaltsstrom anfallen.

Was ist mit Anlagen, deren elektrische Leistung kleiner 4,2 kW ist?

Geräte mit einer elektrischen Leistung kleiner 4,2 kW sind generell von der Teilnahme an §14a EnWG ausgenommen. Das heißt, sie werden nicht vom Netzbetreiber gesteuert und erhalten daher auch keine Netzentgeltreduzierung.

Fallen Nachtspeicherheizungen auch unter §14a EnWG?

Nein. Nachtspeicherheizungen sind von den im §14a EnWG genannten Regelungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen bislang ausgenommen. 

Woher stammt der Strom aus den Ökotarifen der Stadtwerke Schwerin?

Für unseren Ökostrom-Tarif stammt der Strom derzeit aus europäischen Wasserkraftwerken. Gerne können Sie sich unser Ökostromzertifikat herunterladen, das unserer Tochterfirma - die Energieerzeugung Schwerin GmbH & Co. Erzeugung KG - den Kauf von Ökostrom aus Wasserkraft bestätigt. 

Zertifikat über den Bezug von Ökostrom aus Wasserkraft, PDF (1.17 MB)


Gewerbliche Kunden mit Sonderverträgen können bei uns aber auch Strom z.B. aus Windkraft oder Sonnenenergie erhalten.

Was bedeuten die täglichen Sperrzeiten beim Stromtarif für Wärmepumpen?

Während der täglichen Sperrzeiten wird die Wärmepumpe nicht mit Strom versorgt und produziert somit keine Wärme. Die Sperrzeiten sind allerdings so ausgelegt, dass der Wärmebedarf der Immobilie auch bei niedrigen Außentemperaturen innerhalb der verfügbaren 20 Stunden gedeckt werden kann. Sperrzeiten haben das Ziel, die Stromnetze bei hohem Bedarf zu entlasten, um die Stabilität des Versorgungssystems sicherzustellen. 

Ihre Frage war nicht dabei? Mehr Antworten auf häufige Fragen finden Sie in unserem Service-Bereich. 

Ihre Ansprechpartner

Unsere Energie-Experten beraten Sie gerne umfassend zu all Ihren Fragen.

Team Energie-Vertrieb

Telefon: 0385 633-1290
Postadresse:

Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS)
Eckdrift 43-45
19061 Schwerin
Deutschland

Stefanie Zilz
Energie-Vertrieb
Kundenberaterin Simone Helms
Simone Helms
Energie-Vertrieb