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Teilnahmebedingungen 

"Freunde werben für Strom oder Gas"

 

  1. Teilnahmeberechtigt an der Aktion "Freunde werben" sind Privatkunden der Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) mit Wohnsitz in Deutschland, die einen Neukunden für Strom oder Gas aus den Produktfamilien citystrom/gas, meckpommSTROM/GAS oder mienStroom/Gas werben.
  2. Die Strom- oder Gasverbrauchsstelle des geworbenen Neukunden muss in einem von den Stadtwerken Schwerin mit Strom oder Gas belieferten Gebiet liegen. Die Verfügbarkeit kann auf den Internetseiten www.stadtwerke-schwerin.de, www.mienstroom.de/ oder www.meckpommstrom.de/ geprüft werden.
  3. Als Neukunde gilt, wer in den letzten 6 Monaten kein Strom- bzw. Gaskunde der Stadtwerke Schwerin war. Sich selbst zu werben, eine gegenseitige Werbung oder die Werbung von Haushaltsangehörigen ist ausgeschlossen.
  4. Empfehlungen müssen in Textform erfolgen.
  5. Kommt es zu einem Vertragsabschluss für Strom oder Gas aus den Produktfamilien meckpommSTROM/GAS, mienStroom/Gas oder citystrom/gas zwischen dem geworbenen Neukunden und den Stadtwerken Schwerin, erhält der Werber eine Prämie, sofern alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

    a.    Der geworbene Neukunde meldet sich selbstständig bei den Stadtwerken Schwerin für die Belieferung mit Strom oder Gas an.

    b.    Der Werber hat den Stadtwerken Schwerin den geworbenen Neukunden innerhalb von 7 Tagen nach dessen (Online-)Anmeldung bekannt gegeben. Für die Bekanntgabe steht das Online-Formular "Kundenwerbung vormerken" zur Verfügung.

    c.    Der geworbene Neukunde hat eine Vertrags­bestätigung von den Stadtwerken Schwerin erhalten.

    d.    Der Werber hat den Stadtwerken Schwerin die Kundennummer des geworbenen Neukunden mitgeteilt. Für die Mitteilung steht das Online-Formular "Kundennummer melden und Prämie wählen" zur Verfügung. Für die Werbung von Neukunden für citystrom/gas oder im Rahmen besonderer Aktionen kann alternativ auch ein Teilnahmeformular (PDF) genutzt werden, welches auf der Internetseite zum Download bereit steht.

  6. Nicht prämienfähig sind Verträge, die der geworbene Neukunde widerruft. Nicht prämienfähig sind ebenfalls Verträge, die nach Eingang bei den Stadtwerken Schwerin nicht innerhalb von 6 Monaten in die Belieferung gehen können, zum Beispiel aufgrund einer noch vorhandenen Vertragsbindung von mehr als 6 Monaten beim Strom- oder Gasvorlieferanten.
  7. Die Auszahlung der Prämie an den Werber erfolgt wahlweise in Form einer Überweisungsgutschrift in Höhe von 50 Euro von den Stadtwerken Schwerin oder in Form einer vom Werber gewählten Sachprämie. Das Angebot von Sachprämien ist freibleibend und gilt nur solange der Vorrat reicht. Änderungen in Form, Farbe und Ausführung sowie Verfügbarkeit der einzelnen Prämien bleiben vorbehalten. Sollte eine gewählte Prämie nicht mehr lieferbar sein, kann der Werber eine neue Prämie wählen. Die Zusendung der Prämie an den Werber erfolgt in der Regel innerhalb von 4 bis 6 Wochen nach Zustellung der Vertragsbestätigung an den geworbenen Kunden und Mitteilung des Prämienwunsches durch den Werber. Eine Barauszahlung der Prämie ist nicht möglich. Ein Umtausch von Prämien bei Nichtgefallen ist ausgeschlossen.
  8. Die Versendung und Bearbeitung der Sachprämie erfolgt durch den Dienstleister Prämie Direkt GmbH.
  9. Neukunden, die sich über Absatzmittler (zum Beispiel Vergleichsportale) für die Strom- oder Gasbelieferung angemeldet haben, werden im Rahmen der Aktion "Freunde werben" nicht als geworbene Kunden anerkannt.
  10. Wird ein Neukunde von mehreren Werbern genannt, so ist die Reihenfolge der Mitteilungseingänge entscheidend für den Anspruch auf die Prämie. 
  11. Eine Kombination der Aktion "Freunde werben" mit anderen Aktionen ist ausgeschlossen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende des Stadtwerke Schwerin Unternehmensverbundes sowie deren Angehörige. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  12. Die Stadtwerke Schwerin behalten sich das Recht vor, die Aktion "Freunde werben" zu jedem beliebigen Zeitpunkt und ohne Angabe von Gründen wieder zu beenden. 
  13. Die persönlichen Daten werden nur im Rahmen der Aktion genutzt. Die Daten werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt und keine gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen dem entgegenstehen. Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Weitere Infos zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als Betroffener erhalten Sie unter www.stadtwerke-schwerin.de/datenschutz oder bei postalischer Anfrage an die angegebene SWS-Adresse. 
  14. Mit der Teilnahme an der Aktion "Freunde werben" erkennen Sie die Teilnahmebedingungen an.

Stand: 04.2020