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Heizstrom


Ob Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung – mit unseren Tarifen für Stromheizungen ist Ihr Zuhause jederzeit gemütlich warm. 

Wir haben den passenden Stromtarif für Ihre Heizungsanlage und beraten Sie gern zu möglichen Preisvorteilen aus dem neu gefassten § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes.

Ein Mann repariert eine Wärmepumpe.

Heizstrom für Neuanlagen ab 2024


Haben Sie Ihre Stromheizung am oder nach dem 01.01.2024 in Betrieb genommen? Hier finden Sie Informationen zu unseren Stromtarifen und den Möglichkeiten für reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG.

Mutter und Sohn stellen ein Heizungs-Thermostat ein

Heizstrom für Bestandsanlagen bis 2023


Für Stromheizungen, die bis zum 31.12.2023 in Betrieb gegangen sind, gibt es neue Tarifoptionen und Einsparmöglichkeiten bei den Netzentgelten nach § 14a EnWG. Bis Ende 2028 gilt ein Bestandsschutz.

Ein Pärchen trinkt zuhause ein Glas Wein.

Strom für Nacht-Speicherheizungen


Sie betreiben eine Nachtspeicherheizung? Dann finden Sie hier den passenden Stromtarif für Ihre Anlage.

Jetzt beraten lassen

Vertrieb
Telefon: 0385 633-1290
Fax: 0385 633-1282
Postadresse:

Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS)
Eckdrift 43-45
19061 Schwerin
Deutschland

Anfrage Stromtarif für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung

Gern beraten wir Sie zu dem passenden Tarif für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung. Rufen Sie uns einfach an oder füllen Sie das folgende Formular aus. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

 

Angaben zum Verbrauch und zur Anlage

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