Freunde werben für Strom oder Gas
Sie sind Kundin oder Kunde der Stadtwerke Schwerin und möchten unsere Strom- oder Gastarife weiterempfehlen? Das freut uns und lohnt sich für Sie.
Für jeden neu geworbenen Kunden in den Produktfamilien citystrom/gas, meckpommSTROM/GAS oder mienStroom/Gas bedanken wir uns bei Ihnen mit einer Geldprämie in Höhe von 50 Euro.
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Häufige Fragen zum Thema Freunde werben
Muss ich Kunde der Stadtwerke Schwerin sein, um einen Freund zu werben?
Ja, um am Kundenwerbungsprogramm teilzunehmen, müssen Sie Privatkunde der Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) mit Wohnsitz in Deutschland sein.
Wer gilt im Rahmen des Kundenwerbungsprogrammes als Neukunde?
Als Neukunde gilt, wer in den letzten 6 Monaten kein Strom-, Gas- oder city.kom Kunde der Stadtwerke Schwerin war. Sich selbst zu werben, eine gegenseitige Werbung oder die Werbung von Haushaltsangehörigen ist ausgeschlossen.
Für Strom und Gas gilt: Die Strom- oder Gasverbrauchsstelle des geworbenen Neukunden muss in einem von den Stadtwerken Schwerin mit Strom oder Gas belieferten Gebiet liegen. Die Verfügbarkeit kann auf den Internetseiten www.stadtwerke-schwerin.de, www.mienstroom.de oder www.meckpommstrom.de geprüft werden.
Für city.kom Glasfaser gilt: Die Anschlussstelle des empfohlenen Kunden muss in einem Gebiet liegen, in dem neben dem city.kom Glasfasernetz der Stadtwerke Schwerin ein weiteres Breitband fähiges Telekommunikationsnetz verfügbar ist. Informationen zur Verfügbarkeit und zum Ausbau des city.kom Glasfasernetzes finden Sie auf unserer Internetseite im Bereich Glasfaser.
Wie viele Freunde kann ich werben?
Sie können so viele Freunde werben, wie Sie möchten. Wir freuen uns über jede Weiterempfehlung. Wird ein Neukunde von mehreren Werbern genannt, so ist die Reihenfolge der Mitteilungseingänge entscheidend für den Anspruch auf die Prämie.
Welche Bedingungen müssen für eine Prämienauszahlung erfüllt sein?
Für die Auszahlung der Prämie sind folgende Schritte nötig:
- Ihr Freund (geworbener Kunde) meldet sich selbstständig bei den Stadtwerken Schwerin für die Belieferung mit Strom oder Gas an.
- Der Werber informiert die Stadtwerke Schwerin über den geworbenen Neukunden innerhalb von sieben Tagen nach dessen (Online-)Anmeldung. Für die Bekanntgabe steht das Online-Formular "Kundenwerbung vormerken" zur Verfügung.
- Der geworbene Neukunde erhält eine Vertragsbestätigung von den Stadtwerken Schwerin.
- Der Werber teilt den Stadtwerken Schwerin die Kundennummer des geworbenen Neukunden mit. Für die Mitteilung steht das Online-Formular "Kundennummer melden" zur Verfügung.
Alternativ zur Onlinemeldung können Sie uns Ihre Freundschaftswerbung auch per E-Mail an kundenservice@swsn.de mitteilen.
Wann und wie erhalte ich meine Prämie?
Die Auszahlung der Prämie an den Werber erfolgt in Form einer Überweisungsgutschrift von den Stadtwerken Schwerin.
Warum muss ich die Kundennummer des geworbenen Kunden melden?
Die Angabe ist nötig, um Ihre Kundenwerbung später eindeutig zuzuordnen. Nur so kann die Auszahlung der Prämie erfolgen.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen zur Kundenwerbung habe?
Bei Fragen zum Kundenwerbungsprogramm steht Ihnen unser Kundenservice unter der Telefonnummer 0385 633-1427 gern zur Verfügung.
Ihre Frage war nicht dabei? Mehr Antworten auf häufige Fragen finden Sie in unserem Service-Bereich.
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