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Kommunale Wärmeplanung für Schwerin

Um den Klimawandel einzudämmen, muss der CO2-Ausstoß reduziert werden. Die Bundesregierung hat deshalb das Ziel gesetzt, die Wärmeversorgung in Deutschland bis zum Jahr 2045 vollständig auf erneuerbare Energien umzustellen. 

Zur Erreichung dieses Ziels sind die Kommunen - so auch Schwerin - dazu verpflichtet, einen Wärmeplan zu erstellen.

Was ist das Ziel der Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung dient dem Klimaschutz im Gebäudesektor. Sie ist ein Instrument, mit dem Städte und Gemeinden systematisch festlegen, wie sie ihre Wärmeversorgung – also Heizung und Warmwasser – in den kommenden Jahren klimafreundlich, bezahlbar und verlässlich gestalten. 

Die Wärmeplanung hat die Aufgabe, die aktuelle Wärmeversorgung zu erfassen und darüber zu informieren, welche Formen der Wärmeversorgung in welchen Gebieten besonders geeignet sind. Dies dient der zielgerichteten Umstellung auf nachhaltige und umweltfreundliche Energiequellen.

Die rechtliche Basis für dieses Vorhaben bildet das Wärmeplanungsgesetz (WPG), welches am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist.

Wie weit ist Schwerin mit dem Wärmeplan?


Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern sind verpflichtet, bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan zu entwickeln. Kleinere Gemeinden, wie zum Beispiel Schwerin, haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit, ihre Pläne zu erstellen.

Die Landeshauptstadt Schwerin strebt an, ihren Wärmeplan bereits bis zum  30. Juni 2026 vorzulegen. Dann steht der Wärmeplan für alle Schweriner zur Verfügung. 

Am 7. April 2026 wird im Rahmen einer zweiten öffentlichen Informationsveranstaltung der Wärmeplan mit seinen Zielszenarien und einer Wärmewendestrategie für Schwerin vorgestellt.

Viele Menschen legen die Hände aufeinander
iStock.com/zTONY

Was bedeutet der Wärmeplan für Gebäudeeigentümer?

Eine Frau sitzt entspannt mit dem Rücken an einer Heizung und schaut nach draußen.
iStock.com/Ladanifer

Was bedeutet der Wärmeplan für Gebäudeeigentümer?

Die Wärmeplanung legt nicht fest, welche Heizung eingebaut werden muss. Sie schafft jedoch einen stabilen Rahmen, der Gebäudeeigentümern ermöglicht, ihre Entscheidungen zur Wärmeversorgung langfristig zu planen - etwa bei Sanierungen, Neubauten oder dem Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme.

Welche Heizungen sind für Neubauten derzeit zulässig?

Gemäß aktueller Gesetzgebung dürfen in Neubaugebieten nur Heizsysteme installiert werden, die mindestens 65 Prozent der benötigten Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen. Der Einbau neuer Öl- oder Gasheizungen ist nicht gestattet. Diese Bestimmung betrifft alle Neubauten, für die ab Januar 2024 ein Bauantrag eingereicht wurde. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten dieselben Vorschriften wie für Bestandsgebäude.

Welche Heizungen sind für bestehende Gebäude derzeit zulässig?

Nach dem derzeit gültigen Gebäudeenergiegesetz müssen neu installierte Heizungen mindestens 65 Prozent der benötigten Wärme aus erneuerbaren Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen. Für bestehende Gebäude und Neubauten in Baulücken greift diese Regelung jedoch erst ab dem 30. Juni 2026 bzw. dem 30. Juni 2028, abhängig von der Gemeindegröße. Sollte eine Gemeinde jedoch bereits vor diesen Terminen bestimmte (Teil-)Gebiete als Aus- oder Neubaugebiet für ein Wärmenetz oder Wasserstoffnetz ausweisen, wird die 65 Prozent-Vorgabe in diesen Gebieten bereits einen Monat nach dieser Bekanntgabe verbindlich.

Gibt es Übergangsregelungen?

Ja, gemäß aktueller Rechtslage gibt es Übergangsregelungen. Wenn beim Austausch einer Heizung die 65 Prozent-Vorgabe verbindlich wird, ist es dennoch möglich, für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren eine rein fossile Heizungsanlage zu installieren. Zusätzlich kann vorübergehend eine fossil betriebene Heizung eingebaut werden, falls ein Fernwärmeanschluss noch nicht verfügbar ist, jedoch eine Vereinbarung getroffen wird, dass dieser innerhalb von zehn Jahren realisiert wird und ein entsprechender Wärmeliefervertrag abgeschlossen wurde.

Wonach wird entschieden, welche Straße welche Wärmeversorgung bekommt?

Für die Entscheidung, welche Wärmeversorgung in Ihrer Straße zukünftig am effizientesten ist, sind mehrere Fragen ausschlaggebend:

  • Welche Energiequellen sind ortsnah verfügbar?
  • Welche Infrastruktur ist bereits vorhanden (z. B. Fernwärmenetz oder umrüstbares Gasnetz)?
  • Welcher Verbrauch muss abgedeckt werden (für Wohngebiete wie auch für Industriestandorte)?

Diese lokalen Ausgangsbedingungen und neue Potenziale fließen in die Entscheidung ein, um maßgeschneiderte Strategien für die künftige Wärmeversorgung für alle in der Stadt zu entwickeln.

Welche Wärmelösung ist für meine Immobilie möglich und wann wird mein Gebäude ggf. an die Fernwärme angeschlossen?

Die Landeshauptstadt Schwerin informiert mittels einer interaktiven Online-Karte alle Bürgerinnen und Bürger darüber, welche Wärmelösung für ihr Wohngebiet möglich ist und wann ihr Gebäude z. B. planmäßig an unser Fernwärmenetz angeschlossen werden kann. Sobald diese Übersichtskarte seitens der Stadt zur Verfügung steht, stellen wir Sie Ihnen gerne hier bereit. 

Welche Wärmelösung kann ich wählen, wenn mein Gebäude nicht an das Fernwärmenetz angeschlossen werden kann?

Wir arbeiten derzeit an möglichen alternativen Lösungen für den Fall, dass Ihre Immobilie nicht an unser Fernwärmenetz angeschlossen werden kann. Wenn Sie den Einbau einer neuen Heizungsanlage planen, sprechen Sie gerne vorab mit uns. Unser Fernwärme-Team steht Ihnen in allen Fragen rund um die Wärmeversorgung Ihrer Immobilie unter der 0385 633-1818 zur Verfügung.

Warum ist die kommunale Wärmeplanung wichtig?

Der kommunale Wärmeplan hat mehrere Vorteile:

  • Klimaschutz mit Augenmaß:
    Die Planung hilft, die Energiewende sozialverträglich umzusetzen, so dass CO2-Emissionen reduziert und gleichzeitig lokale Gegebenheiten berücksichtigt und teure Fehlentscheidungen vermieden werden.
  • Koordination statt Einzelmaßnahmen
    Durch die Wärmeplanung entsteht ein abgestimmter Weg, der Synergien nutzt und Doppelstrukturen vermeidet.
  • Kosteneffizienz für Kommunen
    Investitionen in Netze, Infrastruktur und Förderprogramme können gezielt dort erfolgen, wo sie den größten Nutzen bringen.
  • Planungssicherheit für Haushalte
    Gebäudeeigentümer wissen frühzeitig, ob ihr Wohngebiet an ein Wärmenetz angeschlossen werden kann oder ob individuelle Lösungen empfohlen werden.
  • Steigerung der eigenen Energieeffizienz 
    Gebäudeeigentümer können ihren Energieverbrauch optimieren und so ihre Energiekosten senken.

Häufig gestellte Fragen

Wer erstellt den Wärmeplan für Schwerin?

Der Wärmeplan für Schwerin wird von der Landeshauptstadt Schwerin in enger Zusammenarbeit mit uns und den kommunalen Wohnungsunternehmen erarbeitet. Auch regional ansässige Unternehmen mit hohem Energiebedarf oder möglichen Abwärme-Potenzialen werden in die Planung eingebunden.

Ersetzt die kommunale Wärmeplanung die Fernwärmesatzung der Stadt Schwerin?

Nein, die kommunale Wärmeplanung ersetzt die Fernwärmesatzung der Landeshauptstadt nicht. Vielmehr werden beide Regelungen nebeneinander gültig sein. Die kommunale Wärmeplanung zeigt auf, wo im Stadtgebiet Fernwärme sinnvoll ist und bildet somit die Grundlage für die Fernwärmesatzung.

Was hat die kommunale Wärmeplanung mit dem Gebäudeenergiegesetz zu tun?

Die kommunale Wärmeplanung und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) greifen ineinander. Sie haben beide das Ziel, die Wärmeversorgung in Deutschland klimafreundlicher zu gestalten. Während das GEG regelt, welche Anforderungen neue Heizungen erfüllen müssen, legt die kommunale Wärmeplanung fest, wie die Wärmeversorgung in einer Stadt oder Gemeinde langfristig organisiert werden soll. Gemeinsam sollen beide Instrumente den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor senken.

Warum ist dieser Zusammenhang wichtig?

Die Wärmeplanung sorgt dafür, dass die Vorgaben des GEG nicht ins Leere laufen, sondern auf realistische lokale Wege treffen. Sie verhindert teure Fehlentscheidungen, schafft Planungssicherheit und ermöglicht es Kommunen, Infrastruktur wie Wärmenetze gezielt auszubauen. Für Haushalte bedeutet das: Sie können besser einschätzen, ob sich der Anschluss an ein Netz lohnt oder ob eine individuelle Lösung wie eine Wärmepumpe langfristig sinnvoller ist.

Warum wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) eingeführt?

Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den CO2-Ausstoß von Gebäuden nachhaltig zu reduzieren und den Fokus zunehmend auf erneuerbare Energien zu legen. 

Mehr Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der Bundesregierung: Zum Gebäudeenergiegesetz

Welche Gebäude sind durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) betroffen?

Das Gebäudeenergiegesetz betrifft alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Dies umfasst sowohl Wohnhäuser als auch gewerblich genutzte Immobilien und öffentliche Gebäude.

Was bedeutet das Gebäudeenergiegesetz für mich als Mieter oder Mieterin?

Baut Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin eine neue Heizung ein, darf nur ein Teil der Kosten auf Ihre Miete umgelegt werden. So gilt beispielsweise bei der Erhöhung der monatlichen Miete eine Grenze von 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren.

Wer kontrolliert die Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes?

Üblich sind strichprobenartige Kontrollen, ob die Vorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz eingehalten werden.

Die Kontrolle erfolgt dabei auf lokaler Ebene durch die zuständigen Baubehörden. Darüber hinaus spielen z. B. bevollmächtigte Schornsteinfeger eine zentrale Rolle. 

Gibt es Strafen bei Nichteinhaltung des Gebäudeenergiegesetzes?

Verstöße gegen das Gebäudeenergiegesetz können Behörden als Ordnungswidrigkeit ahnden und mit einem Bußgeld belegen. Als Ordnungswidrigkeit gilt beispielsweise, wenn Sie die Anforderungen an die energetischen Eigenschaften im Neubau oder bei der Sanierung nicht einhalten, Energieausweise nicht vorlegen oder Ihre Klimaanlagen nicht überprüfen lassen. Wer beispielsweise einen Altbau nicht so modernisiert oder einen Neubau nicht so erstellt wie vom GEG vorgeschrieben, riskiert Geldbußen bis zu 50.000 Euro.

Ihre Ansprechpartner

Unser Fernwärme-Team beantwortet Ihnen all Ihre Fragen rund um die Wärmeversorgung in Schwerin. Wir sind gerne für Sie da.

Unser Fernwärme-Team

Postadresse:

Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS)
Eckdrift 43-45
19061 Schwerin
Deutschland

Stadtwerkemitarbeiter Tilo Labs vom Fernwärme-Team
Tilo Labs
Stadtwerkemitarbeiterin Tina Becker vom Fernwärme-Team
Tina Becker
Stadtwerkemitarbeiter Stephan Riediger vom Fernwärme-Team
Stephan Riediger