Kommunale Wärmeplanung für Schwerin
Um den Klimawandel einzudämmen, muss der CO2-Ausstoß reduziert werden. Die Bundesregierung hat deshalb das Ziel gesetzt, die Wärmeversorgung in Deutschland bis zum Jahr 2045 vollständig auf erneuerbare Energien umzustellen.
Zur Erreichung dieses Ziels sind die Kommunen - so auch Schwerin - dazu verpflichtet, einen Wärmeplan zu erstellen.
Alles auf einen Blick
Was ist das Ziel der Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung dient dem Klimaschutz im Gebäudesektor. Sie ist ein Instrument, mit dem Städte und Gemeinden systematisch festlegen, wie sie ihre Wärmeversorgung – also Heizung und Warmwasser – in den kommenden Jahren klimafreundlich, bezahlbar und verlässlich gestalten.
Die Wärmeplanung hat die Aufgabe, die aktuelle Wärmeversorgung zu erfassen und darüber zu informieren, welche Formen der Wärmeversorgung in welchen Gebieten besonders geeignet sind. Dies dient der zielgerichteten Umstellung auf nachhaltige und umweltfreundliche Energiequellen.
Die rechtliche Basis für dieses Vorhaben bildet das Wärmeplanungsgesetz (WPG), welches am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist.
Wie weit ist Schwerin mit dem Wärmeplan?
Die Landeshauptstadt Schwerin hat ihre Wärmeplanung bereits fertiggestellt. Am 29. Juni 2026 beschloss die Stadtvertretung den kommunalen Wärmeplan, welcher nun allen Schwerinerinnen und Schwerinern online zur Verfügung steht.
Der Wärmeplan ermöglicht Gebäudeeigentümern die Wärmeversorgung ihrer Immobilien langfristig zu planen - etwa bei Sanierungen, Neubauten oder dem Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme.
Was bedeutet der Wärmeplan für Gebäudeeigentümer?
Was bedeutet der Wärmeplan für Gebäudeeigentümer?
Die Wärmeplanung legt nicht fest, welche Heizung eingebaut werden muss. Sie schafft jedoch einen stabilen Rahmen, der Gebäudeeigentümern ermöglicht, ihre Entscheidungen zur Wärmeversorgung langfristig zu planen - etwa bei Sanierungen, Neubauten oder dem Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme.
Welche Anforderungen neue Heizungen erfüllen müssen, regelt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Dieses ersetzt das frühere Gebäudeenergiegesetz (GEG). Aktuell gelten die folgenden Regelungen:
Welche Heizungen sind zulässig?
Die frühere Pflicht, Heizungen in Neubauten zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, ist weggefallen. Laut GModG sind im Neubau grundsätzlich alle gängigen Heizungssysteme wieder frei wählbar. Genau wie im Bestand ist der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen wieder erlaubt, sofern Sie in keinem Fernwärmesatzungsgebiet wohnen und eine schrittweise ansteigende Beimischquote für klimafreundliche Brennstoffe ab 2029 einhalten. Funktionierende Bestandsheizungen dürfen ohne Tauschzwang weiterlaufen und Sie haben bei einem Wechsel die freie Wahl zwischen Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasse und fossil-biogenen Systemen.
Gibt es Übergangsregelungen?
Ja, es gibt klare Übergangsregelungen, die im Falle eines Heizungsausfalls greifen. Das Gebäudemodernisierungsgesetz sieht dabei spezielle Fristen vor.
Allgemeine Übergangsfrist bei Heizungsausfall:
- 5-Jahres-Frist: Ist eine alte Gas- oder Ölheizung irreparabel defekt, darf vorübergehend eine (auch gebrauchte oder gemietete) fossile Heizung eingebaut werden.
- Bedenkzeit: Eigentümer haben nach dem Ausfall maximal 5 Jahre Zeit, um den dauerhaften Umstieg auf ein gesetzeskonformes System vorzubereiten.
Sonderregelungen für spezielle Systeme:
- Anschluss an ein Wärmenetz: Wenn absehbar ist, dass das Gebäude an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen werden kann, verlängert sich die Übergangsfrist auf bis zu 10 Jahre.
- Gasetagenheizungen: Fällt die erste Etagenheizung in einem Gebäude aus, haben Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften 5 Jahre Zeit, um zu entscheiden, ob die Wärmeversorgung zentralisiert wird.
- Zusatzfrist bei Zentralisierung: Wird die Umstellung auf eine zentrale Heizungsanlage beschlossen, gewährt das Gesetz weitere 8 Jahre (insgesamt also bis zu 13 Jahre) für die tatsächliche Umsetzung
Wonach wird entschieden, welche Straße welche Wärmeversorgung bekommt?
Für die Entscheidung, welche Wärmeversorgung in Ihrer Straße zukünftig am effizientesten ist, sind mehrere Fragen ausschlaggebend:
- Welche Energiequellen sind ortsnah verfügbar?
- Welche Infrastruktur ist bereits vorhanden (z. B. Fernwärmenetz oder umrüstbares Gasnetz)?
- Welcher Verbrauch muss abgedeckt werden (für Wohngebiete wie auch für Industriestandorte)?
Diese lokalen Ausgangsbedingungen und neue Potenziale fließen in die Entscheidung ein, um maßgeschneiderte Strategien für die künftige Wärmeversorgung für alle in der Stadt zu entwickeln.
Welche Wärmelösung ist für meine Immobilie möglich und wann wird mein Gebäude ggf. an die Fernwärme angeschlossen?
Die Landeshauptstadt Schwerin informiert mittels einer interaktiven Online-Karte alle Bürgerinnen und Bürger darüber, welche Wärmelösung für ihr Wohngebiet möglich ist und wann ihr Gebäude z. B. planmäßig an unser Fernwärmenetz angeschlossen werden kann.
Welche Wärmelösung kann ich wählen, wenn mein Gebäude nicht an das Fernwärmenetz angeschlossen werden kann?
Wir arbeiten derzeit an möglichen alternativen Lösungen für den Fall, dass Ihre Immobilie nicht an unser Fernwärmenetz angeschlossen werden kann. Wenn Sie den Einbau einer neuen Heizungsanlage planen, sprechen Sie gerne vorab mit uns. Unser Fernwärme-Team steht Ihnen in allen Fragen rund um die Wärmeversorgung Ihrer Immobilie unter der 0385 633-1818 zur Verfügung.
Warum ist die kommunale Wärmeplanung wichtig?
Der kommunale Wärmeplan hat mehrere Vorteile:
- Klimaschutz mit Augenmaß:
Die Planung hilft, die Energiewende sozialverträglich umzusetzen, so dass CO2-Emissionen reduziert und gleichzeitig lokale Gegebenheiten berücksichtigt und teure Fehlentscheidungen vermieden werden. - Koordination statt Einzelmaßnahmen
Durch die Wärmeplanung entsteht ein abgestimmter Weg, der Synergien nutzt und Doppelstrukturen vermeidet. - Kosteneffizienz für Kommunen
Investitionen in Netze, Infrastruktur und Förderprogramme können gezielt dort erfolgen, wo sie den größten Nutzen bringen. - Planungssicherheit für Haushalte
Gebäudeeigentümer wissen frühzeitig, ob ihr Wohngebiet an ein Wärmenetz angeschlossen werden kann oder ob individuelle Lösungen empfohlen werden. - Steigerung der eigenen Energieeffizienz
Gebäudeeigentümer können ihren Energieverbrauch optimieren und so ihre Energiekosten senken.
Häufig gestellte Fragen
Wer hat den Wärmeplan für Schwerin erstellt?
Der Wärmeplan für Schwerin wurde von der Landeshauptstadt Schwerin in enger Zusammenarbeit mit uns und den kommunalen Wohnungsunternehmen erarbeitet. Auch regional ansässige Unternehmen mit hohem Energiebedarf oder möglichen Abwärme-Potenzialen wurden in die Planung eingebunden.
Ersetzt die kommunale Wärmeplanung die Fernwärmesatzung der Stadt Schwerin?
Nein, die kommunale Wärmeplanung ersetzt die Fernwärmesatzung der Landeshauptstadt nicht. Vielmehr werden beide Regelungen nebeneinander gültig sein. Die kommunale Wärmeplanung zeigt auf, wo im Stadtgebiet Fernwärme sinnvoll ist und bildet somit die Grundlage für die Fernwärmesatzung.
Was hat die kommunale Wärmeplanung mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz zu tun?
Die kommunale Wärmeplanung und das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) greifen ineinander. Sie haben beide das Ziel, die Wärmeversorgung in Deutschland klimafreundlicher zu gestalten. Während das GModG regelt, welche Anforderungen neue Heizungen erfüllen müssen, legt die kommunale Wärmeplanung fest, wie die Wärmeversorgung in einer Stadt oder Gemeinde langfristig organisiert werden soll. Gemeinsam sollen beide Instrumente den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor senken.
Warum ist dieser Zusammenhang wichtig?
Die Wärmeplanung sorgt dafür, dass die Vorgaben des GModG nicht ins Leere laufen, sondern auf realistische lokale Wege treffen. Sie verhindert teure Fehlentscheidungen, schafft Planungssicherheit und ermöglicht es Kommunen, Infrastruktur wie Wärmenetze gezielt auszubauen. Für Haushalte bedeutet das: Sie können besser einschätzen, ob sich der Anschluss an ein Netz lohnt oder ob eine individuelle Lösung wie eine Wärmepumpe langfristig sinnvoller ist.
Warum wurde das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) eingeführt?
Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), welches das Gebäudeenergiegesetz (GEG) seit Juli 2026 ersetzt, verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den CO2-Ausstoß von Gebäuden nachhaltig zu reduzieren und den Fokus zunehmend auf erneuerbare Energien zu legen.
Welche Gebäude sind durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) betroffen?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz betrifft alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Dies umfasst sowohl Wohnhäuser als auch gewerblich genutzte Immobilien und öffentliche Gebäude.
Was bedeutet das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) für mich als Mieter oder Mieterin?
Baut Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin eine neue Heizung ein, darf nur ein Teil der Kosten auf Ihre Miete umgelegt werden. So gilt beispielsweise bei der Erhöhung der monatlichen Miete eine Grenze von 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren.
Wer kontrolliert die Einhaltung des Gebäudemodernisierungsgesetzes?
Üblich sind strichprobenartige Kontrollen, ob die Vorgaben aus dem Gebäudemodernisierungsgesetz eingehalten werden.
Die Kontrolle erfolgt dabei auf lokaler Ebene durch die zuständigen Baubehörden. Darüber hinaus spielen z. B. bevollmächtigte Schornsteinfeger eine zentrale Rolle.
Gibt es Strafen bei Nichteinhaltung des Gebäudemodernisierungsgesetzes?
Verstöße gegen das Gebäudemodernisierungsgesetz können Behörden als Ordnungswidrigkeit ahnden und mit einem Bußgeld belegen. Als Ordnungswidrigkeit gilt beispielsweise, wenn Sie die Anforderungen an die energetischen Eigenschaften im Neubau oder bei der Sanierung nicht einhalten, Energieausweise nicht vorlegen oder Ihre Klimaanlagen nicht überprüfen lassen. Wer beispielsweise einen Altbau nicht so modernisiert oder einen Neubau nicht so erstellt wie vom GModG vorgeschrieben, riskiert Geldbußen bis zu 50.000 Euro.
Ihre Ansprechpartner
Unser Fernwärme-Team beantwortet Ihnen all Ihre Fragen rund um die Wärmeversorgung in Schwerin. Wir sind gerne für Sie da.
Unser Fernwärme-Team
Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS)
Eckdrift 43-45
19061 Schwerin
Deutschland