
Jederzeit vertrauen.
Grundversorgung mit Strom
Der Basistarif für private Stromkunden
Im Netzgebiet der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) beliefern die Stadtwerke Schwerin den Großteil aller Haushaltskunden mit Strom. Deshalb sind wir in Schwerin der so genannte Grundversorger. Wir sichern die Strom-Grundversorgung zu allgemeinen Preisen und Bedingungen. Basis hierfür sind die gesetzlichen Vorgaben des § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
- Zuverlässige Versorgung: Als Grundversorger in Schwerin beliefern wir Sie zuverlässig mit Strom. Mit uns sind Sie garantiert auf der sicheren Seite.
- In Schwerin zuhause: Wir sind vor Ort und persönlich für Sie da. Das gilt für Service und Beratung ebenso wie für technische Angelegenheiten.
- Sie bleiben jederzeit flexibel: Die Grundversorgung erfolgt ohne feste Vertragslaufzeit.
- Onlineportal inklusive: Ihren Strom können Sie auf Wunsch bequem online verwalten. Nutzen Sie unsere Onlineservices wann und von wo Sie möchten.
100 Prozent Service aus Schwerin
Ein erstklassiger und persönlicher Service ist uns wichtig. Dafür setzen wir auf Mitarbeitende aus dem eigenen Haus. Bei uns landen Sie nicht in einem Callcenter, sondern direkt bei den Stadtwerken Schwerin - in unseren Kundencentern, telefonisch und auch online. So garantieren wir eine hohe Servicequalität.
Die Strom-Grundversorgung im Überblick
- Strom für Privatkunden
- Keine Vertragslaufzeit
- Jederzeit kündbar mit einer Frist von 14 Tagen
- Lieferung von Standard-Strom mit einem hohen Anteil aus erneuerbaren Energiequellen
- Sichere Versorgung durch die Stadtwerke Schwerin
Der Strom dieses Tarifs stammt aus:
Erneuerbare Energien
Erdgas
Kohle
Andere
Allgemeine Preise für die Strom-Grundversorgung von Privatkunden
Allgemeine Preise für die Strom-Grundversorgung von Privatkunden
Gültig ab 01.01.2025
Die allgemeinen Preise für die Strom-Grundversorgung von Privatkunden gelten im Netzgebiet der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS).
Preise ohne Schwachlastregelung, ohne Leistungsmessung (Eintarifzähler):
netto | brutto1 | Einheit | |
---|---|---|---|
Arbeitspreis |
netto
29,385
|
brutto1
34,97
|
Einheit
Cent/kWh
|
Grundpreis |
netto
136,25
|
brutto1
162,14
|
Einheit
Euro/Jahr
|
1 Inklusive Umsatzsteuer, gerechnet mit 19 Prozent. Ändert sich die Umsatzsteuer, ändern sich die Bruttopreise entsprechend.
Preise mit Schwachlastregelung, ohne Leistungsmessung (Zweitarifzähler):
netto | brutto1 | Einheit | |
---|---|---|---|
Arbeitspreis |
netto
30,375
|
brutto1
36,15
|
Einheit
Cent/kWh
|
Schwachlast-Arbeitspreis |
netto
26,075
|
brutto1
31,03
|
Einheit
Euro/Jahr
|
Grundpreis |
netto
117,24
|
brutto1
139,52
|
Einheit
Euro/Jahr
|
1 Inklusive Umsatzsteuer, gerechnet mit 19 Prozent. Ändert sich die Umsatzsteuer, ändern sich die Bruttopreise entsprechend.
Allgemeine Preise für die Strom-Grundversorgung von Privatkunden
Allgemeine Preise für die Strom-Grundversorgung von Privatkunden
Gültig vom 01.04.2024 bis 31.12.2024
Die allgemeinen Preise für die Strom-Grundversorgung von Privatkunden gelten im Netzgebiet der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS).
Preise ohne Schwachlastregelung, ohne Leistungsmessung (Eintarifzähler):
netto | brutto1 | Einheit | |
---|---|---|---|
Arbeitspreis |
netto
32,385
|
brutto1
38,54
|
Einheit
Cent/kWh
|
Grundpreis |
netto
136,25
|
brutto1
162,14
|
Einheit
Euro/Jahr
|
1 Inklusive Umsatzsteuer, gerechnet mit 19 Prozent. Ändert sich die Umsatzsteuer, ändern sich die Bruttopreise entsprechend.
Preise mit Schwachlastregelung, ohne Leistungsmessung (Zweitarifzähler):
netto | brutto1 | Einheit | |
---|---|---|---|
Arbeitspreis |
netto
33,375
|
brutto1
39,72
|
Einheit
Cent/kWh
|
Schwachlast-Arbeitspreis |
netto
29,075
|
brutto1
34,60
|
Einheit
Euro/Jahr
|
Grundpreis |
netto
117,24
|
brutto1
139,52
|
Einheit
Euro/Jahr
|
1 Inklusive Umsatzsteuer, gerechnet mit 19 Prozent. Ändert sich die Umsatzsteuer, ändern sich die Bruttopreise entsprechend.
Wechseln Sie jetzt zu unserem Ökostrom
Je mehr Kunden Ökostrom beziehen, desto mehr wächst der Bedarf für Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen erzeugen. So kann jeder mit seiner Entscheidung für Ökostrom auch indirekt zum Ausbau von erneuerbaren Energien beitragen und dafür sorgen, dass die Stromerzeugung immer grüner wird.
Rund um unseren Strom
Häufige Fragen zur Grundversorgung
Was versteht man unter Grundversorgung?
Die Grundversorgung ist die gesetzlich geregelte Versorgung von Haushaltskunden im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes mit Strom oder Gas durch den örtlichen Grundversorger zu allgemeinen Preisen und Bedingungen. Alle Haushaltskunden in Deutschland haben Anspruch darauf. Das heißt, der Grundversorger ist dazu verpflichtet, die Kunden zu allgemeinen Preisen und Bedingungen mit Strom oder Gas zu beliefern.
So versorgen wir Sie zum Beispiel mit Strom, wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen und noch keinen Stromliefervertrag abgeschlossen haben. Sie können dort sofort das Licht anschalten oder Ihr Handy aufladen. In diesem Fall kommt automatisch ein Stromliefervertrag zustande und Sie werden Kunde der Stadtwerke Schwerin in der Grundversorgung.
Wer ist mein Grundversorger?
Der Energieversorger, der die meisten Kundinnen und Kunden in einem Netzgebiet mit Strom oder Gas versorgt, wird als Grundversorger bezeichnet. Diesen können Sie bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber erfragen.
Den örtlichen Netzbetreiber finden Sie zum Beispiel auf Ihrer letzten Strom- oder Gasrechnung.
Im Netzgebiet der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) sind die Stadtwerke Schwerin der zuständige Grundversorger für Strom und Erdgas.
Was sind Haushaltskunden im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes?
Haushaltskunden im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes § 3 Abs. 22 sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke beziehen.
Kann ich dauerhaft in der Grundversorgung bleiben?
Ja. Im Gegensatz zur Ersatzversorgung können Sie dauerhaft in der Grundversorgung bleiben.
Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Ersatzversorgung?
Die Ersatzversorgung springt immer dann ein, wenn ein Versorger nicht mehr liefern kann, es zu Verzögerungen kommt oder kein gültiger Liefervertrag vorliegt. Damit Ihnen trotzdem Strom oder Erdgas ohne Unterbrechung zur Verfügung stehen, übernimmt der örtliche Grundversorger die Energiebelieferung für maximal drei Monate. Haben Sie als Haushaltskunde nach diesen drei Monaten nicht einen anderen Tarif oder einen anderen Anbieter gewählt, wechseln Sie automatisch in die Grundversorgung.
Kann mich der Grundversorger ablehnen?
Der Grundversorgung kann die Belieferung mit Strom oder Gas nur dann ablehnen, wenn es für ihn aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.
Haben die Stadtwerke Schwerin auch Ökostrom?
Ja, wir bieten auch attraktive Tarife aus reinem Ökostrom an. Wählen Sie dazu im Preisrechner einfach einen unserer "natur" Tarife aus.
Mit Ökostrom leisten Sie Tag für Tag einen Beitrag zum Klimaschutz und schonen zugleich die natürlichen Ressourcen.
Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
Der Strompreis setzt sich aus den verschiedenen Komponenten zusammen. Diese sind
• gesetzliche Steuern, Umlagen und Abgaben
• Netzentgelte und Kosten des Messstellenbetriebs
• Energiebeschaffungs- und Vertriebskosten
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Preisbestandteilen finden Sie in unserem Artikel zur Zusammensetzung des Strompreises.
Ihre Frage war nicht dabei? Mehr Antworten auf häufige Fragen finden Sie in unserem Service-Bereich.
Kontakt

Mo-Do 8-18 Uhr, Fr 8-15 Uhr
Weitere Themen
Downloads
- Preisblatt Strom-Grundversorgung, gültig ab 01.01.2025, PDF (222.9 KB)
- Preisblatt Strom-Grundversorgung, gültig bis 31.12.2024, PDF (222.89 KB)
- Strom-Grundversorgungsverordnung (StromGVV), 07-22, PDF (177.74 KB)
- Ergänzende Bedingungen der SWS zur Strom- und Gas-Grundversorgungsverordnung (StromGVV, GasGVV), 01-19, PDF (84.86 KB)
- AGB für die Belieferung mit Strom und Gas, 09-22, PDF (71.46 KB)