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Gesetzliche Steuern, Umlagen und Abgaben für Strom

 

Der Strompreis setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Dazu gehören unter anderem die staatlich veranlassten Steuern, Umlagen und Abgaben für Strom. Sie sind ein fester Bestandteil des Arbeitspreises. Vom Stromlieferanten müssen sie über die Rechnung eingezogen und abgeführt werden. 

Strommasten und Windräder auf einem Feld
kflgalore - stock.adobe.com

Umlagen, Steuern und Abgaben in 2025

Umlagen, Steuern und Abgaben in 2025

Im Jahr 2025 sind rund ein Drittel eines jeden "Stromeuros" eines Haushaltskunden staatlich veranlasst. Den größten Anteil an den staatlich bestimmten Belastungen hat die Umsatzsteuer. Hinzu kommen die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe, die Umlage nach § 19 der StromNEV, die Offshore-Umlage und die KWK-Umlage. 

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist eine allgemeine Verbrauchssteuer, mit der grundsätzlich alle Waren und Dienstleistungen für Endverbraucher belastet werden. Sie beträgt 19 Prozent und wird auf den Gesamtstrompreis inklusive aller Steuern, Umlagen und Abgaben erhoben.

Stromsteuer

Die Stromsteuer in Höhe von zurzeit 2,05 Cent/kWh netto wurde 1999 zur Förderung klimapolitischer Ziele eingeführt (Stromsteuergesetz).

Konzessionsabgabe

Energie-Netzbetreiber zahlen an die Gemeinden eine Konzessionsabgabe. Sie ist eine Art Gegenleistung für die Benutzung öffentlicher Straßen und Wege, damit Netzbetreiber Strom- und Gasleitung verlegen und betreiben dürfen. Die Höhe der Konzessionsabgabe hängt von der Größe der Gemeinde ab. Rechtsgrundlage ist die Konzessionsabgabenverordnung (KAV).

KWK-Umlage

Anlagen, die das Kraft-Wärme-Kopplungsverfahren (KWK) nutzen, erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme innerhalb eines Prozesses. Dies ist effizienter und umweltfreundlicher, als die getrennte Strom- und Wärmeerzeugung.

Mit der KWK-Umlage wird deshalb die Produktion von Strom in Kraft-Wärme-Kopplung gefördert. Der Stromnetzbetreiber zahlt für den so erzeugten Strom einen Zuschlag an den Anlagenbetreiber. Diese Förderung wird auf alle Stromverbraucher umgelegt. Für Stromerzeuger soll das auch ein Anreiz sein, mehr Strom in umweltschonender Kraft-Wärme-Kopplung zu produzieren.

Die KWK-Umlage steigt in 2025 leicht von netto 0,275 auf 0,277 Cent je Kilowattstunde.

Offshore-Netzumlage

Mit der Offshore-Netzumlage sollen betriebssichere Rahmenbedingungen für den Ausbau von Offshore-Windkraftanlagen geschaffen werden, um den Ausbau erneuerbarer Energien schneller voranzutreiben.

Das umfasst zum Beispiel mögliche Entschädigungszahlungen für Betreiber von Offshore-Windparks. Oftmals können neue Windkraftanlagen erst verspätet an das Stromnetz angeschlossen werden. Oder es kommt zu länger andauernden Netzunterbrechungen. Dadurch entgehen den Betreibern Umsatzerlöse. Diese Ausfallkosten werden mit der Offshore-Netzumlage auf alle Stromverbraucher umgelegt.

Seit dem 1. Januar 2019 enthält die Umlage auch die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Anbindungsleitungen.

Im Jahr 2025 steigt die Offshore-Netzumlage von netto 0,656 auf 0,816 Cent je Kilowattstunde.

 

§ 19 StromNEV-Umlage

Unternehmen, die viel Energie benötigen, können unter Umständen ein reduziertes individuelles Netzentgelt oder sogar eine Freistellung von den Netzentgelten vereinbaren. Ziel dieser Regelung ist die Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen in der globalen Wirtschaft.

Die den Übertragungsnetzbetreibern dadurch entgehenden Umsatzerlöse werden in Form der § 19 StromNEV-Umlage auf alle Stromverbraucher verteilt. Sie gleicht also die Mindereinnahmen der Übertragungsnetzbetreiber aus. 

Die § 19 StromNEV-Umlage steigt in 2025 von netto 0,643 auf 1,558 Cent je Kilowattstunde.

Höhe der Stromumlagen in 2025:

Stand: 25.10.2024. Die angegebene Höhe gilt bis 1.000.000 kWh pro Jahr.
Umlage netto Einheit
Umlage KWK-Umlage
netto 0,277
Einheit Cent je Kilowattstunde
Umlage Offshore-Netzumlage
netto 0,816
Einheit Cent je Kilowattstunde
Umlage § 19 StromNEV-Umlage
netto 1,558
Einheit Cent je Kilowattstunde
Umlage Summe
netto 2,651
Einheit Cent je Kilowattstunde

Höhe der Stromumlagen in den Vorjahren

Höhe der Stromumlagen in den Vorjahren

Stromumlagen im Jahr 2024
Die angegebene Höhe gilt bis 1.000.000 kWh pro Jahr.
Umlage netto Einheit
Umlage KWK-Umlage
netto 0,275
Einheit Cent je Kilowattstunde
Umlage Offshore-Netzumlage
netto 0,656
Einheit Cent je Kilowattstunde
Umlage § 19 StromNEV-Umlage
netto 0,403
Einheit Cent je Kilowattstunde
Umlage Summe
netto 1,334
Einheit Cent je Kilowattstunde
Stromumlagen im Jahr 2023
Die angegebene Höhe gilt bis 1.000.000 kWh pro Jahr.
Umlage netto Einheit
Umlage KWK-Umlage
netto 0,357
Einheit Cent je Kilowattstunde
Umlage Offshore-Netzumlage
netto 0,591
Einheit Cent je Kilowattstunde
Umlage § 19 StromNEV-Umlage
netto 0,417
Einheit Cent je Kilowattstunde
Umlage Summe
netto 1,365
Einheit Cent je Kilowattstunde
Stromumlagen im Jahr 2022 - 01.07.2022 bis 31.12.2022
Die angegebene Höhe gilt bis 1.000.000 kWh pro Jahr.
Umlage netto Einheit
Umlage EEG-Umlage
netto 0,000
Einheit Cent je Kilowattstunde
Umlage KWK-Umlage
netto 0,378
Einheit Cent je Kilowattstunde
Umlage Offshore-Netzumlage
netto 0,419
Einheit Cent je Kilowattstunde
Umlage § 19 StromNEV-Umlage
netto 0,437
Einheit Cent je Kilowattstunde
Umlage Abschaltbare Lasten
netto 0,003
Einheit Cent je Kilowattstunde
Umlage Summe
netto 1,237
Einheit Cent je Kilowattstunde
Stromumlagen im Jahr 2022 - 01.01.2022 bis 30.06.2022
Die angegebene Höhe gilt bis 1.000.000 kWh pro Jahr.
Umlage netto Einheit
Umlage EEG-Umlage
netto 3,723
Einheit Cent je Kilowattstunde
Umlage KWK-Umlage
netto 0,378
Einheit Cent je Kilowattstunde
Umlage Offshore-Netzumlage
netto 0,419
Einheit Cent je Kilowattstunde
Umlage § 19 StromNEV-Umlage
netto 0,437
Einheit Cent je Kilowattstunde
Umlage Abschaltbare Lasten
netto 0,003
Einheit Cent je Kilowattstunde
Umlage Summe
netto 4,960
Einheit Cent je Kilowattstunde

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