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Mann lehnt sich entspannt auf dem Sofa zurück
iStock.com/Kobus Louw
Jederzeit zurücklehnen.
mienGas. Da sorgen wir persönlich für.
Tarifrechner für Erdgas
100  m2
100 Prozent Service aus Schwerin
Mit Preisgarantie
Zuverlässige Versorgung
Faire Vertragsbedingungen

mienGas

Frische Erdgastarife für den Norden


Moin und herzlich willkommen bei mienGas. Mit der frischen Energie für den Norden sind Sie für jede Wetterlage bestens gewappnet. Auch wenn die Brise draußen noch so stark weht: Mit mienGas bleibt es drinnen jederzeit gemütlich warm. 

Faire Konditionen und voller Service, dafür steht unser beliebter Erdgastarif:

  • Erdgas zu fairen Preisen und Vertragsbedingungen
  • Preisgarantie für die Erstlaufzeit gibt Planungssicherheit
  • Onlineportal inklusive: Ihren Erdgas-Vertrag können Sie auf Wunsch online verwalten
  • Ihre Erdgasversorgung in guten Händen: Von uns erhalten Sie Ihre Energie zuverlässig, mit Umsicht und Verantwortung

100 Prozent Service aus Schwerin

Ein erstklassiger und persönlicher Service ist uns wichtig. Dafür setzen wir auf Mitarbeitende aus dem eigenen Haus. Bei uns landen Sie nicht in einem Callcenter, sondern direkt bei den Stadtwerken Schwerin - in unseren Kundencentern, telefonisch und auch online. So garantieren wir eine hohe Servicequalität.

Ihre Vorteile

Gas-Neukunden erhalten in einigen Tarifen einen einmaligen Willkommensbonus. 

Für die Erstlaufzeit des Vertrages erhalten Sie von uns eine Preisgarantie. Der Umfang der Preisgarantie hängt vom Tarif ab.

Ihren Gastarif können Sie bequem über unser Online-Kundenportal verwalten, wann und wo Sie möchten.

mienGas im Überblick

  • Erdgas zum Heizen für Privatkunden und Geschäftskunden
  • Verschiedene Erdgastarife zur Auswahl
  • Nettopreisgarantie oder eingeschränkte Preisgarantie für die Erstlaufzeit (tarifabhängig)
    mehr erfahren über Preisgarantien  
  • 12 Monate Erstlaufzeit
  • Nach der Erstlaufzeit jederzeit kündbar mit einer Frist von einem Monat
  • Monatliche Abschlagszahlung

 

Jetzt Tarife berechnen

Sichere Versorgung mit den Stadtwerken Schwerin

Persönlicher Service

Unser Kundenservice berät Sie persönlich und individuell. Wir sind für Sie da.

Faire Bedingungen

Wir liefern Ihnen Energie zu fairen Preisen und transparenten Bedingungen.

Zufriedene Kunden

Mehr als 100.000 Kundinnen und Kunden regional und bundesweit vertrauen uns seit vielen Jahren.

Ihr verlässlicher Partner

Wir denken und wir handeln verantwortungsvoll, seit mehr als 30 Jahren. Auf uns können Sie sich verlassen.

Blick auf Schwerin und über den Schweriner See aus der Luft

Einfacher Wechsel in 3 Schritten

Tarif berechnen

Unser Tarifrechner zeigt Ihnen unsere online verfügbaren Tarife an. Geben Sie dort einfach Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch ein.

Tarif aussuchen

Wählen Sie Ihren Wunschtarif aus. Anschließend benötigen wir noch einige Angaben von Ihnen, um Ihre Anmeldung vorzunehmen.

Füße still halten

Um alles Weitere kümmern wir uns. Natürlich sind Sie auch während des Wechselprozesses ohne Unterbrechung mit Strom bzw. Gas versorgt.
Zwei Freundinnen gehen im Wald spazieren und lächeln sich an.

Ihr Freunde-Bonus: 50 Euro Prämie

Freunde werben lohnt sich. Empfehlen Sie uns weiter und wählen Sie eine attraktive Prämie.

Rund um unser Erdgas

Nebel über Landschaft
Der CO2-Preis für fossile Brennstoffe
Gas Umwelt Wärme
Pfanne auf einem Gasherd.
Wissenswertes rund um Gas
Gas Wärme
Eine Frau tippt auf einem Taschenrechner.
Kohlendioxidkosten-Aufteilungsgesetz
Gas Wärme

Häufige Fragen zu mienGas

Was ist eine Nettopreisgarantie?

Die Nettopreisgarantie sichert Sie ab gegen Änderungen der Energiebeschaffungskosten, der Netzentgelte sowie der staatlich veranlassten Umlagen und Abgaben. 
 

Ausgenommen von der Preisgarantie sind nur:

  • die Umsatzsteuer
  • die Stromsteuer (Strom) bzw. die Energiesteuer (Erdgas)
  • zukünftig neu einzuführende Steuern, Abgaben und hoheitliche Belastungen
     

Bei Änderungen der ausgenommenen Preisbestandteile können wir die Preise anpassen.

Was ist eine eingeschränkte Preisgarantie?

Die eingeschränkte Preisgarantie sichert Sie ab gegen Änderungen der Energiebeschaffungskosten und der Netzentgelte. 

Für Strom gilt:

Ausgenommen von der Preisgarantie sind:

  • die Umsatzsteuer
  • die Stromsteuer
  • die KWK-Umlage
  • die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV
  • die Offshore-Netzumlage
  • zukünftig neu einzuführende Steuern, Abgaben und hoheitliche Belastungen
     

Für Erdgas gilt:

Ausgenommen von der Preisgarantie sind:

  • die Umsatzsteuer
  • die Energiesteuer
  • die Gasspeicherumlage
  • die Bilanzierungsumlage
  • die Konvertierungsumlage
  • das Konvertierungsentgelt
  • zukünftig neu einzuführende Steuern, Abgaben und hoheitliche Belastungen

Alle von der Preisgarantie ausgeschlossenen Preisbestandteile sind staatlich veranlasst und von uns nicht beeinflussbar. Bei Änderungen können wir die Preise anpassen.

Wo finde ich meine Zählernummer?

Ihre Zählernummer finden Sie direkt auf dem Zähler, auf Ihrer letzten Jahresrechnung oder bei Neueinzug im Übergabeprotokoll.

Sicher kann Ihnen auch Ihr Hausverwalter bei der Ermittlung Ihrer Zählernummer weiterhelfen. Die Zähler befinden sich meist in der Wohnung oder im Keller. In manchen Wohnanlagen hat allerdings nur der Hausmeister Zugang zum Zählerraum.

Wie kann ich als Privatkunde meinen Erdgastarif wechseln?

Neukunden:
Über unseren Tarifrechner können Sie Ihren Wunschtarif einfach und bequem berechnen und online bestellen. Wichtige Daten, die Sie für den Wechsel benötigen, wie zum Beispiel Ihre Zählernummer, finden Sie in Ihrer letzten Verbrauchsabrechnung. Natürlich können Sie sich auch jederzeit an unseren Kundenservice wenden unter Telefon 0385 633-1427, per E-Mail an kundenservice@swsn.de oder vor Ort in unseren Schweriner Kundencentern.

 

Bestandskunden (Tarifwechsel): 
Bitte nutzen Sie für Ihren Tarifwechsel rund um die Uhr unser Online-Kundenportal. Oder wenden Sie sich an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundenservice. Wir beraten Sie persönlich und individuell.

Wie kann ich als Geschäftskunde meinen Erdgastarif wechseln?

Neukunden:
Über unseren Tarifrechner können Sie den Tarif Ihrer Wahl schnell berechnen und online bestellen. Oder Sie wenden sich telefonisch direkt an unseren Vertrieb unter der 0385 633-1283 oder per E-Mail an vertrieb@swsn.de.

Bestandskunden (Tarifwechsel): 
Nutzen Sie für Ihren Tarifwechsel gerne jederzeit unser Online-Kundenportal. Oder wenden Sie sich an unseren Vertrieb (Kontakt siehe oben). Dieser berät Sie gerne persönlich und individuell.

Welche Erdgasart liefern die Stadtwerke Schwerin?

In Deutschland unterscheidet man die Erdgasarten H-Gas und L-Gas. H-Gas hat einen höheren Energiegehalt als L-Gas. Das „H“ steht dementsprechend für „high“, also „hoch“, während das „L“ „low“, also „niedrig“ bedeutet. H-Gas und L-Gas sind beide gleich umweltschonend. Je nach Gebiet liefern die Stadtwerke Schwerin sowohl H-Gas als auch L-Gas.

Wer kündigt bei meinem alten Strom- oder Gaslieferanten?

Die Kündigung bei Ihrem bisherigen Lieferanten übernehmen wir gern für Sie. Nachdem uns Ihr Belieferungsauftrag vorliegt, kündigen wir zeitnah Ihr Lieferverhältnis bei Ihrem bisherigen Lieferanten, sofern Sie dies nicht schon selbst getan haben.

Falls Sie schon selbst bei Ihrem derzeitigen Lieferanten gekündigt haben, nehmen wir keine zweite Kündigung bei diesem vor.

Damit wir Sie nach Vertragsende bei Ihrem bisherigen Lieferanten nahtlos weiterbeliefern können, melden Sie sich bitte rechtzeitig vorher bei uns an – bitte mindestens 14 Werktage vor dem gewünschten Lieferbeginn.

Falls wir die Belieferung nicht rechtzeitig aufnehmen können, werden Sie selbstverständlich auch in der Übergangszeit mit Energie beliefert. Zuständig für die Übergangszeit ist dann Ihr örtlicher Grundversorger, der die Belieferung automatisch aufnimmt. Wir empfehlen Ihnen, sich in diesem Fall erst in dem Monat bei uns anzumelden, in dem Sie sich bereits in der Grundversorgung befinden. Geben Sie in der Anmeldung bei uns dann bitte Ihren Grundversorger als Vorlieferanten an, damit wir bei diesem die Kündigung zum nächstmöglichen Termin durchführen können.

Wer kann seinen Strom- bzw. Gasanbieter wechseln?

Der Strom- und Gaslieferant kann im Grundsatz von jedem Haushalt in Deutschland frei gewählt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie über einen eigenen Strom- bzw. Gaszähler für Ihre Wohnung oder Ihr Haus verfügen und in direktem Vertragsverhältnis zu einem Energielieferanten stehen. Mit anderen Worten: Sie müssen selbst Rechnungsempfänger sein und Ihren Strom bzw. Ihr Gas direkt bezahlen.

Diese Bedingung ist bei Gas oftmals nicht erfüllt. Falls Sie Mieter sind und die Energiekosten vom Vermieter auf alle Bewohner umgelegt werden, können Sie selbst nicht ohne Weiteres wechseln. Sie können jedoch gemeinsam mit anderen Mietern an den Vermieter herantreten und ihn bitten, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.

Ihre Frage war nicht dabei? Mehr Antworten auf häufige Fragen finden Sie in unserem Service-Bereich.