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Der Strompreis im Detail erklärt

Die Kosten für ihren monatlichen Stromverbrauch kennen sicher viele. Aber nicht jeder weiß auch, wie sich der Strompreis überhaupt zusammensetzt. Welche Faktoren beeinflussen den Preis? Und warum gibt es Preisschwankungen?

Für alle, die es ganz genau wissen möchten, haben wir auf dieser Seite hilfreiche Informationen zum Strompreis zusammengestellt. Sie erhalten einen Einblick in die Faktoren, die den Strompreis bestimmen und können besser nachvollziehen, warum sich die Preise verändern. Wir machen den Strompreis für Sie verständlich.

Bestandteile des Strompreises


Arbeitspreis und Grundpreis


Der Strompreis besteht bei den meisten Tarifen aus zwei Preiselementen:

  • Der Arbeitspreis in Cent/Kilowattstunde: Dieser bezieht sich direkt auf Ihren Stromverbrauch, der vom Zähler gemessen wird. Er beinhaltet die Kosten für die Strombeschaffung, die Netznutzung sowie Steuern, Umlagen und Abgaben.
  • Der Grundpreis in Euro/Monat oder Jahr: Dieser ist von Ihrem Stromverbrauch unabhängig. Er deckt die Fixkosten für die Bereitstellung des Stroms, wie zum Beispiel die Ablesung des Zählers oder die Erstellung der Rechnung.

 

So setzt sich der Strompreis zusammen


Der Strompreis setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Diese fallen für alle Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland an. Die Anteile der einzelnen Preisbestandteile können je Kunde jedoch unterschiedlich hoch sein, zum Beispiel in Abhängigkeit vom individuellen Verbrauch oder vom Wohnort.

Energiebeschaffung und Vertrieb

Hierzu zählen die Kosten für den Stromeinkauf an Großhandelsmärkten sowie für den Verkauf und die Abrechnung des Stromverbrauches gegenüber den Kunden.

Netzentgelte und Messstellenbetrieb

Die Netzentgelte erhält der örtliche Netzbetreiber für den Transport des Stroms sowie die Instandhaltung und den Ausbau des Stromnetzes. Hinzu kommen die Kosten für die Messung des Verbrauchs.

Gesetzliche Steuern, Umlagen und Abgaben

Diese Bestandteile sind vom Staat veranlasst. Als Stromlieferant müssen wir die Abgaben, Umlagen und Steuern über die Rechnungen einziehen und an die jeweiligen Stellen abführen. 

Zusammensetzung der Strompreise bei den Stadtwerken Schwerin

Privatkunden im Netzgebiet Schwerin

Der Strompreis für private Stromkunden setzt sich so zusammen: 

48 % Energiebeschaffung und Vertrieb (blau); 32 % gesetzliche Umlagen, Abgaben und Steuern mit Umsatzsteuer (grau); 20 % Netzentgelte und Messstellenbetrieb (orange)

Beispiel: citystrom classic, Privatkunden Schwerin, Jahresverbrauch 2.500 kWh, Preisstand 01.01.2025

Gewerbekunden im Netzgebiet Schwerin

Der Strompreis für gewerbliche Stromkunden setzt sich so zusammen: 

54 % Energiebeschaffung und Vertrieb (blau); 26 % gesetzliche Umlagen, Abgaben und Steuern ohne Umsatzsteuer (grau); 20 % Netzentgelte und Messstellenbetrieb (orange)

Beispiel: citystrom classic, Gewerbekunden Schwerin, Jahresverbrauch 7.000 kWh, Preisstand 01.01.2025

Energiebeschaffung und Vertrieb


Die Kosten für die Strombeschaffung werden weitgehend durch die Preisentwicklungen an den Großhandelsmärkten, wie beispielsweise der Strombörse EEX (European Energy Exchange, https://www.eex.com) bestimmt. 

Die Vertriebskosten beinhalten alle Aufwendungen für den Verkauf und die Abrechnung des Stromverbrauches gegenüber den Stromkunden.

Eine Person tippt auf einem Tablet mit Diagrammen.
iStock.com/AndreyPopov

Den größten Teil des Strombedarfs kaufen wir am OTC-Markt ein. OTC steht für "over the counter" und ist das Gegenstück zum Stromhandel an der Börse. Beim OTC-Handel sind Käufer und Verkäufer hier nicht von Börsenpreisen abhängig, sondern treffen individuelle Vereinbarungen. In Deutschland findet der größte Teil des Stromhandels am OTC-Markt statt, vor allem langfristige Geschäfte.

Außerdem erzeugen wir einen Teil des Strombedarfs in unseren Schweriner Heizkraftwerken in umweltschonender Kraft-Wärme-Kopplung. Mehr hierzu finden Sie auf unserer Infoseite zur Stromkennzeichnung.

Netzentgelte


Für den Transport des Stroms über das Verteilnetz bis hin zur Steckdose des Endverbrauchers erhebt der Eigentümer des Verteilnetzes die sogenannten Netzentgelte. Diese beinhalten die Kosten für

  • die Nutzung des Stromnetzes,
  • den Ausbau des Netzes,
  • die Instandhaltung,
  • den Betrieb und
  • die Abrechnung der Netznutzung.

Die Netzentgelte werden von den Stromnetzbetreibern bei den zuständigen Regulierungsbehörden von Bund und Ländern beantragt, welche diese prüfen und genehmigen. 

In einigen Liefergebieten, so auch in Schwerin, sind die Netzentgelte zum 01.01.2025 gesunken. Der Grund dafür sind geänderte Vorschriften für die Kostenverteilung des Stromnetz-Ausbaus im Bundesgebiet. Durch die Neuregelung werden Regionen mit einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien – vor allem im Norden und Nordosten Deutschlands – bei den Netzentgelten zukünftig entlastet.

Ein Mann und eine Frau stehen mit einem Tablet vor einem Strommast.
iStock.com/Sean Anthony Eddy

Messstellenbetrieb


Die Kosten für den Messstellenbetrieb umfassen alle Dienstleistungen und Maßnahmen rund um den Stromzähler (zum Beispiel Zählereinbau und -betrieb, Zählerwartung und Ablesung). Die gesetzliche Grundlage für den Messstellenbetrieb bildet das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).

Ein Mensch liest einen Stromzähler ab.
iStock.com/simpson33

Gesetzliche Steuern, Umlagen und Abgaben

Ein Mann schaut besorgt auf einen Laptop.
iStock.com/PeopleImages

Gesetzliche Steuern, Umlagen und Abgaben

Im Jahr 2025 sind rund ein Drittel eines jeden "Stromeuros" eines Haushaltskunden staatlich veranlasst. Den größten Anteil an den staatlich bestimmten Belastungen hat die Umsatzsteuer. Hinzu kommen die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe, die Umlage nach § 19 der StromNEV, die Offshore-Umlage und die KWK-Umlage.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist eine allgemeine Verbrauchssteuer, mit der grundsätzlich alle Waren und Dienstleistungen für Endverbraucher belastet werden. Sie beträgt 19 Prozent und wird auf den Gesamtstrompreis inklusive aller Steuern, Umlagen und Abgaben erhoben.

Stromsteuer

Die Stromsteuer in Höhe von zurzeit 2,05 Cent/kWh (netto) wurde 1999 zur Förderung klimapolitischer Ziele eingeführt (Stromsteuergesetz).

Konzessionsabgabe

Energie-Netzbetreiber zahlen an die Gemeinden eine Konzessionsabgabe. Sie ist eine Art Gegenleistung für die Benutzung öffentlicher Straßen und Wege, damit Netzbetreiber Strom- und Gasleitungen verlegen und betreiben dürfen. Die Höhe der Konzessionsabgabe hängt von der Größe der Gemeinde ab. Rechtsgrundlage ist die Konzessionsabgabenverordnung (KAV).

KWK-Umlage

Anlagen, die das Kraft-Wärme-Kopplungsverfahren (KWK) nutzen, erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme innerhalb eines Prozesses. Dies ist effizienter und umweltfreundlicher, als die getrennte Strom- und Wärmeerzeugung.

Mit der KWK-Umlage wird deshalb die Produktion von Strom in Kraft-Wärme-Kopplung gefördert. Der Stromnetzbetreiber zahlt für den so erzeugten Strom einen Zuschlag an den Anlagenbetreiber. Diese Förderung wird auf alle Stromverbraucher umgelegt. Für Stromerzeuger soll das auch ein Anreiz sein, mehr Strom in umweltschonender Kraft-Wärme-Kopplung zu produzieren.

Offshore-Netzumlage

Mit der Offshore-Netzumlage sollen betriebssichere Rahmenbedingungen für den Ausbau von Offshore-Windkraftanlagen geschaffen werden, um den Ausbau erneuerbarer Energien schneller voranzutreiben.

Das umfasst zum Beispiel mögliche Entschädigungszahlungen für Betreiber von Offshore-Windparks. Oftmals können neue Windkraftanlagen erst verspätet an das Stromnetz angeschlossen werden. Oder es kommt zu länger andauernden Netzunterbrechungen. Dadurch entgehen den Betreibern Umsatzerlöse. Diese Ausfallkosten werden mit der Offshore-Netzumlage auf alle Stromverbraucher umgelegt.

Seit dem 1. Januar 2019 enthält die Umlage auch die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Anbindungsleitungen.

§ 19 StromNEV-Umlage

Unternehmen, die viel Energie benötigen, können unter Umständen ein reduziertes individuelles Netzentgelt oder sogar eine Freistellung von den Netzentgelten vereinbaren. Ziel dieser Regelung ist die Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen in der globalen Wirtschaft.

Die den Übertragungsnetzbetreibern dadurch entgehenden Umsatzerlöse werden in Form der § 19 StromNEV-Umlage auf alle Stromverbraucher verteilt. Sie gleicht also die Mindereinnahmen der Übertragungsnetzbetreiber aus. 

Höhe der Stromumlagen in 2025:

Stand: 25.10.2024. Die angegebene Höhe gilt bis 1.000.000 kWh pro Jahr.
Umlage netto Einheit
Umlage KWK-Umlage
netto 0,277
Einheit Cent je Kilowattstunde
Umlage Offshore-Netzumlage
netto 0,816
Einheit Cent je Kilowattstunde
Umlage § 19 StromNEV-Umlage
netto 1,558
Einheit Cent je Kilowattstunde
Umlage Summe
netto 2,651
Einheit Cent je Kilowattstunde

Höhe der Stromumlagen in den Vorjahren

Höhe der Stromumlagen in den Vorjahren

Stromumlagen im Jahr 2024
Die angegebene Höhe gilt bis 1.000.000 kWh pro Jahr.
Umlage netto Einheit
Umlage KWK-Umlage
netto 0,275
Einheit Cent je Kilowattstunde
Umlage Offshore-Netzumlage
netto 0,656
Einheit Cent je Kilowattstunde
Umlage § 19 StromNEV-Umlage
netto 0,403
Einheit Cent je Kilowattstunde
Umlage Summe
netto 1,334
Einheit Cent je Kilowattstunde
Stromumlagen im Jahr 2023
Die angegebene Höhe gilt bis 1.000.000 kWh pro Jahr.
Umlage netto Einheit
Umlage KWK-Umlage
netto 0,357
Einheit Cent je Kilowattstunde
Umlage Offshore-Netzumlage
netto 0,591
Einheit Cent je Kilowattstunde
Umlage § 19 StromNEV-Umlage
netto 0,417
Einheit Cent je Kilowattstunde
Umlage Summe
netto 1,365
Einheit Cent je Kilowattstunde
Weitere Informationen beim BDEW

Eine Übersicht, wie sich die gesetzlichen Steuern, Umlagen und Abgaben in den letzten Jahren entwickelt haben, finden Sie ebenfalls in der Strompreisanalyse des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
 

Zur BDEW-Strompreisanalyse

Strommasten und Windräder auf einem Feld.

So wird unser Strom erzeugt

Erfahren Sie mehr darüber, aus welchen Energiequellen unser Strom stammt sowie zu dessen Umweltauswirkungen.

Sichere Versorgung mit den Stadtwerken Schwerin

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Unser Kundenservice berät Sie persönlich und individuell. Wir sind für Sie da.

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Wir liefern Ihnen Energie zu fairen Preisen und transparenten Bedingungen.

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Mehr als 100.000 Kundinnen und Kunden regional und bundesweit vertrauen uns seit vielen Jahren.

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Wir denken und wir handeln verantwortungsvoll, seit mehr als 30 Jahren. Auf uns können Sie sich verlassen.

Blick auf Schwerin und über den Schweriner See aus der Luft.

Rund um unseren Strom

Mitarbeiterin der Stadtwerke Schwerin hält ein Zertifikat in den Händen.
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Häufige Fragen rund um den Strompreis

Warum ist der Strompreis regional unterschiedlich?

Das liegt zum einen an den regional unterschiedlich hohen Netzentgelten und Konzessionsabgaben. Die Netzentgelte variieren aufgrund unterschiedlicher Infrastrukturkosten und lokaler Gegebenheiten. Für Menschen in einer Großstadt fallen die Netzentgelte tendenziell geringer aus, weil die Kosten auf mehr Köpfe umgelegt werden können. In dünn besiedelten Regionen ist es umgekehrt. Die Bundesnetzagentur hat zum 1. Januar 2025 die Verteilung der Netzkosten neu geregelt. Dadurch werden Regionen entlastet, in denen die Netzkosten für den Ausbau zur Integration von Erneuerbaren Energien besonders stark gestiegen sind. In diesen Regionen sind die Netzentgelte im Jahr 2025 gesunken.

Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die örtliche Kommune, damit Straßen und Wege für den Betrieb von Strom- und Gasleitungen benutzt werden können. Sie ist abhängig von der Gemeindegröße.

Auch die Beschaffungskosten spielen eine Rolle. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt und zu welchem Preis die Energieversorger den Strom einkaufen, ergeben sich Preisunterschiede.

Wo finde ich weitere Informationen zur Zusammensetzung und Entwicklung des Strompreises?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Strompreiszusammensetzung und Strompreisentwicklung finden Sie auf folgenden Internetseiten:

Was sollte man beim Preisvergleich mit anderen Energieversorgern beachten?

Im Internet finden Sie viele Seiten, auf denen Strompreisvergleiche angeboten werden. Vielfach wird jedoch die Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der verwendeten Daten ausgeschlossen. Überprüfen Sie die Angaben daher stets noch einmal auf der Internetseite des jeweiligen Versorgungsunternehmens.

Über unser Servicetelefon 0385 633-1427 und in unseren Kundencentern beraten wir Sie individuell zu unseren Tarifen und Leistungen.

Warum schwanken die Strompreise?

Der Preis für den an Strombörsen gehandelten Strom bildet sich nach dem Prinzip von Angebot und Nachfrage: Erneuerbare Energien sind beispielsweise je nach Wetterlage unterschiedlich verfügbar. Sind viel Wind und Sonne vorhanden, ist der Börsenpreis niedriger. Wird jedoch viel Kohle oder Gas verstromt, steigt zumeist der Preis. 

Aber auch die Nachfrage nach Strom ändert sich im Tagesverlauf. Während die Nachfrage nachts am niedrigsten ist, verbrauchen z. B. Industrie und Gewerbe tagsüber am meisten Strom. 

Ihre Frage war nicht dabei? Mehr Antworten auf häufige Fragen finden Sie in unserem Service-Bereich.