Hierzu zählen die Kosten für den Stromeinkauf an Großhandelsmärkten sowie für den Verkauf und die Abrechnung des Stromverbrauches gegenüber den Kunden.

Der Strompreis im Detail erklärt
Die Kosten für ihren monatlichen Stromverbrauch kennen sicher viele. Aber nicht jeder weiß auch, wie sich der Strompreis überhaupt zusammensetzt. Welche Faktoren beeinflussen den Preis? Und warum gibt es Preisschwankungen?
Für alle, die es ganz genau wissen möchten, haben wir auf dieser Seite hilfreiche Informationen zum Strompreis zusammengestellt. Sie erhalten einen Einblick in die Faktoren, die den Strompreis bestimmen und können besser nachvollziehen, warum sich die Preise verändern. Wir machen den Strompreis für Sie verständlich.

Themenübersicht
Bestandteile des Strompreises
Arbeitspreis und Grundpreis
Der Strompreis besteht bei den meisten Tarifen aus zwei Preiselementen:
- Der Arbeitspreis in Cent/Kilowattstunde: Dieser bezieht sich direkt auf Ihren Stromverbrauch, der vom Zähler gemessen wird. Er beinhaltet die Kosten für die Strombeschaffung, die Netznutzung sowie Steuern, Umlagen und Abgaben.
- Der Grundpreis in Euro/Monat oder Jahr: Dieser ist von Ihrem Stromverbrauch unabhängig. Er deckt die Fixkosten für die Bereitstellung des Stroms, wie zum Beispiel die Ablesung des Zählers oder die Erstellung der Rechnung.
So setzt sich der Strompreis zusammen
Der Strompreis setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Diese fallen für alle Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland an. Die Anteile der einzelnen Preisbestandteile können je Kunde jedoch unterschiedlich hoch sein, zum Beispiel in Abhängigkeit vom individuellen Verbrauch oder vom Wohnort.
Die Netzentgelte erhält der örtliche Netzbetreiber für den Transport des Stroms sowie die Instandhaltung und den Ausbau des Stromnetzes. Hinzu kommen die Kosten für die Messung des Verbrauchs.
Diese Bestandteile sind vom Staat veranlasst. Als Stromlieferant müssen wir die Abgaben, Umlagen und Steuern über die Rechnungen einziehen und an die jeweiligen Stellen abführen.
Energiebeschaffung und Vertrieb
Die Kosten für die Strombeschaffung werden weitgehend durch die Preisentwicklungen an den Großhandelsmärkten, wie beispielsweise der Strombörse EEX (European Energy Exchange, https://www.eex.com) bestimmt.
Die Vertriebskosten beinhalten alle Aufwendungen für den Verkauf und die Abrechnung des Stromverbrauches gegenüber den Stromkunden.

Den größten Teil des Strombedarfs kaufen wir am OTC-Markt ein. OTC steht für "over the counter" und ist das Gegenstück zum Stromhandel an der Börse. Beim OTC-Handel sind Käufer und Verkäufer hier nicht von Börsenpreisen abhängig, sondern treffen individuelle Vereinbarungen. In Deutschland findet der größte Teil des Stromhandels am OTC-Markt statt, vor allem langfristige Geschäfte.
Außerdem erzeugen wir einen Teil des Strombedarfs in unseren Schweriner Heizkraftwerken in umweltschonender Kraft-Wärme-Kopplung. Mehr hierzu finden Sie auf unserer Infoseite zur Stromkennzeichnung.
Netzentgelte
Für den Transport des Stroms über das Verteilnetz bis hin zur Steckdose des Endverbrauchers erhebt der Eigentümer des Verteilnetzes die sogenannten Netzentgelte. Diese beinhalten die Kosten für
- die Nutzung des Stromnetzes,
- den Ausbau des Netzes,
- die Instandhaltung,
- den Betrieb und
- die Abrechnung der Netznutzung.
Die Netzentgelte werden von den Stromnetzbetreibern bei den zuständigen Regulierungsbehörden von Bund und Ländern beantragt, welche diese prüfen und genehmigen.
In einigen Liefergebieten, so auch in Schwerin, sind die Netzentgelte zum 01.01.2025 gesunken. Der Grund dafür sind geänderte Vorschriften für die Kostenverteilung des Stromnetz-Ausbaus im Bundesgebiet. Durch die Neuregelung werden Regionen mit einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien – vor allem im Norden und Nordosten Deutschlands – bei den Netzentgelten zukünftig entlastet.

Messstellenbetrieb
Die Kosten für den Messstellenbetrieb umfassen alle Dienstleistungen und Maßnahmen rund um den Stromzähler (zum Beispiel Zählereinbau und -betrieb, Zählerwartung und Ablesung). Die gesetzliche Grundlage für den Messstellenbetrieb bildet das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).

Gesetzliche Steuern, Umlagen und Abgaben

Gesetzliche Steuern, Umlagen und Abgaben
Im Jahr 2025 sind rund ein Drittel eines jeden "Stromeuros" eines Haushaltskunden staatlich veranlasst. Den größten Anteil an den staatlich bestimmten Belastungen hat die Umsatzsteuer. Hinzu kommen die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe, die Umlage nach § 19 der StromNEV, die Offshore-Umlage und die KWK-Umlage.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ist eine allgemeine Verbrauchssteuer, mit der grundsätzlich alle Waren und Dienstleistungen für Endverbraucher belastet werden. Sie beträgt 19 Prozent und wird auf den Gesamtstrompreis inklusive aller Steuern, Umlagen und Abgaben erhoben.
Stromsteuer
Die Stromsteuer in Höhe von zurzeit 2,05 Cent/kWh (netto) wurde 1999 zur Förderung klimapolitischer Ziele eingeführt (Stromsteuergesetz).
Konzessionsabgabe
Energie-Netzbetreiber zahlen an die Gemeinden eine Konzessionsabgabe. Sie ist eine Art Gegenleistung für die Benutzung öffentlicher Straßen und Wege, damit Netzbetreiber Strom- und Gasleitungen verlegen und betreiben dürfen. Die Höhe der Konzessionsabgabe hängt von der Größe der Gemeinde ab. Rechtsgrundlage ist die Konzessionsabgabenverordnung (KAV).
KWK-Umlage
Anlagen, die das Kraft-Wärme-Kopplungsverfahren (KWK) nutzen, erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme innerhalb eines Prozesses. Dies ist effizienter und umweltfreundlicher, als die getrennte Strom- und Wärmeerzeugung.
Mit der KWK-Umlage wird deshalb die Produktion von Strom in Kraft-Wärme-Kopplung gefördert. Der Stromnetzbetreiber zahlt für den so erzeugten Strom einen Zuschlag an den Anlagenbetreiber. Diese Förderung wird auf alle Stromverbraucher umgelegt. Für Stromerzeuger soll das auch ein Anreiz sein, mehr Strom in umweltschonender Kraft-Wärme-Kopplung zu produzieren.
Offshore-Netzumlage
Mit der Offshore-Netzumlage sollen betriebssichere Rahmenbedingungen für den Ausbau von Offshore-Windkraftanlagen geschaffen werden, um den Ausbau erneuerbarer Energien schneller voranzutreiben.
Das umfasst zum Beispiel mögliche Entschädigungszahlungen für Betreiber von Offshore-Windparks. Oftmals können neue Windkraftanlagen erst verspätet an das Stromnetz angeschlossen werden. Oder es kommt zu länger andauernden Netzunterbrechungen. Dadurch entgehen den Betreibern Umsatzerlöse. Diese Ausfallkosten werden mit der Offshore-Netzumlage auf alle Stromverbraucher umgelegt.
Seit dem 1. Januar 2019 enthält die Umlage auch die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Anbindungsleitungen.
§ 19 StromNEV-Umlage
Unternehmen, die viel Energie benötigen, können unter Umständen ein reduziertes individuelles Netzentgelt oder sogar eine Freistellung von den Netzentgelten vereinbaren. Ziel dieser Regelung ist die Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen in der globalen Wirtschaft.
Die den Übertragungsnetzbetreibern dadurch entgehenden Umsatzerlöse werden in Form der § 19 StromNEV-Umlage auf alle Stromverbraucher verteilt. Sie gleicht also die Mindereinnahmen der Übertragungsnetzbetreiber aus.
Höhe der Stromumlagen in 2025:
Umlage | netto | Einheit |
---|---|---|
Umlage
KWK-Umlage
|
netto
0,277
|
Einheit
Cent je Kilowattstunde
|
Umlage
Offshore-Netzumlage
|
netto
0,816
|
Einheit
Cent je Kilowattstunde
|
Umlage
§ 19 StromNEV-Umlage
|
netto
1,558
|
Einheit
Cent je Kilowattstunde
|
Umlage
Summe
|
netto
2,651
|
Einheit
Cent je Kilowattstunde
|
Höhe der Stromumlagen in den Vorjahren
Höhe der Stromumlagen in den Vorjahren
Stromumlagen im Jahr 2024
Umlage | netto | Einheit |
---|---|---|
Umlage
KWK-Umlage
|
netto
0,275
|
Einheit
Cent je Kilowattstunde
|
Umlage
Offshore-Netzumlage
|
netto
0,656
|
Einheit
Cent je Kilowattstunde
|
Umlage
§ 19 StromNEV-Umlage
|
netto
0,403
|
Einheit
Cent je Kilowattstunde
|
Umlage
Summe
|
netto
1,334
|
Einheit
Cent je Kilowattstunde
|
Stromumlagen im Jahr 2023
Umlage | netto | Einheit |
---|---|---|
Umlage
KWK-Umlage
|
netto
0,357
|
Einheit
Cent je Kilowattstunde
|
Umlage
Offshore-Netzumlage
|
netto
0,591
|
Einheit
Cent je Kilowattstunde
|
Umlage
§ 19 StromNEV-Umlage
|
netto
0,417
|
Einheit
Cent je Kilowattstunde
|
Umlage
Summe
|
netto
1,365
|
Einheit
Cent je Kilowattstunde
|
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Rund um unseren Strom
Häufige Fragen rund um den Strompreis
Warum ist der Strompreis regional unterschiedlich?
Das liegt zum einen an den regional unterschiedlich hohen Netzentgelten und Konzessionsabgaben. Die Netzentgelte variieren aufgrund unterschiedlicher Infrastrukturkosten und lokaler Gegebenheiten. Für Menschen in einer Großstadt fallen die Netzentgelte tendenziell geringer aus, weil die Kosten auf mehr Köpfe umgelegt werden können. In dünn besiedelten Regionen ist es umgekehrt. Die Bundesnetzagentur hat zum 1. Januar 2025 die Verteilung der Netzkosten neu geregelt. Dadurch werden Regionen entlastet, in denen die Netzkosten für den Ausbau zur Integration von Erneuerbaren Energien besonders stark gestiegen sind. In diesen Regionen sind die Netzentgelte im Jahr 2025 gesunken.
Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die örtliche Kommune, damit Straßen und Wege für den Betrieb von Strom- und Gasleitungen benutzt werden können. Sie ist abhängig von der Gemeindegröße.
Auch die Beschaffungskosten spielen eine Rolle. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt und zu welchem Preis die Energieversorger den Strom einkaufen, ergeben sich Preisunterschiede.
Wo finde ich weitere Informationen zur Zusammensetzung und Entwicklung des Strompreises?
Umfangreiche Informationen zu den Themen Strompreiszusammensetzung und Strompreisentwicklung finden Sie auf folgenden Internetseiten:
- European Energy Exchange (EEX): www.eex.de
- Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW): www.bdew.de
- Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V. (VIK): www.vik-online.de
- Verband kommunaler Unternehmen (VKU): www.vku.de
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: www.bmwi.de
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: www.bmu.de
- Umweltbundesamt: www.umweltbundesamt.de
- Statistisches Bundesamt: www.destatis.de
- Eurostat: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/
Was sollte man beim Preisvergleich mit anderen Energieversorgern beachten?
Im Internet finden Sie viele Seiten, auf denen Strompreisvergleiche angeboten werden. Vielfach wird jedoch die Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der verwendeten Daten ausgeschlossen. Überprüfen Sie die Angaben daher stets noch einmal auf der Internetseite des jeweiligen Versorgungsunternehmens.
Über unser Servicetelefon 0385 633-1427 und in unseren Kundencentern beraten wir Sie individuell zu unseren Tarifen und Leistungen.
Warum schwanken die Strompreise?
Der Preis für den an Strombörsen gehandelten Strom bildet sich nach dem Prinzip von Angebot und Nachfrage: Erneuerbare Energien sind beispielsweise je nach Wetterlage unterschiedlich verfügbar. Sind viel Wind und Sonne vorhanden, ist der Börsenpreis niedriger. Wird jedoch viel Kohle oder Gas verstromt, steigt zumeist der Preis.
Aber auch die Nachfrage nach Strom ändert sich im Tagesverlauf. Während die Nachfrage nachts am niedrigsten ist, verbrauchen z. B. Industrie und Gewerbe tagsüber am meisten Strom.
Ihre Frage war nicht dabei? Mehr Antworten auf häufige Fragen finden Sie in unserem Service-Bereich.
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