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Zahlung


Sie sind Kundin oder Kunde der Stadtwerke Schwerin und möchten uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen oder eine Ratenzahlung beantragen? Mit unseren Onlineservices ist das schnell erledigt. 

Weitere Informationen rund um die Zahlung und finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Tipp: Kennen Sie schon unser Kundenportal für Strom, Gas, Wärme und Wasser? Dort können Sie jederzeit in Ihr Kundenkonto schauen und  viele weitere Onlineservices nutzen - flexibel und rund um die Uhr.

Ein Mann gibt Daten seiner Bankkarte auf seinem Handy ein
iStock.com/Igor Suka

Onlineservices zur Zahlung (ohne Login)

Häufige Fragen zur Zahlung

Wie lautet die Bankverbindung der Stadtwerke Schwerin?

Die Bankverbindung der Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) für die Energiearten Strom, Gas, Fernwärme und Glasfaser lautet wie folgt:

Sparkasse Mecklenburg-Vorpommern
IBAN: DE78 1405 2000 1613 0018 66        
BIC: NOLADE21LWL

Deutsche Kreditbank AG 
IBAN: DE47 1203 0000 0018 0310 05        
BIC: BYLADEM1001

Für Wasser und Abwasser nutzen Sie bitte die folgende Bankverbindung:

Deutsche Kreditbank AG 
IBAN: DE29 1203 0000 0018 2742 17    
BIC: BYLADEM1001

Bitte geben Sie als Verwendungszweck immer Ihre Kundennummer an.

Welche Zahlungsweisen werden angeboten?

Wir bieten folgende Zahlungsweisen für die Abschläge und für die Jahresrechnung an:

  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Überweisung / Dauerauftrag
  • Einzahlung am Kassenautomaten im Schweriner Stadthaus
  • Einzahlung in bar oder mit Karte (EC-oder Kreditkarte) im Kundencenter Eckdrift in Schwerin

 

SEPA-Lastschriftmandat

Zahlen Sie bequem, einfach und sicher, indem Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. So erleichtern Sie sich den Zahlungsverkehr und sparen unnötigen Zeitaufwand. Zahlungen können nicht vergessen werden und gehen pünktlich ein. Wir rufen Ihre monatlichen Abschläge zum Fälligkeitstermin und Ihren Rechnungsbetrag frühestens 14 Tage nach Rechnungsdatum von Ihrem Konto ab. Ergibt die Verbrauchsabrechnung ein Guthaben, wird Ihnen dieser Betrag normalerweise innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserstellung auf Ihrem Konto gutgeschrieben.

 

Überweisung / Dauerauftrag

Natürlich können Sie auch gerne überweisen. Bitte beachten Sie dabei, dass wir nur einmalig mit der Jahresrechnung die fälligen Zahlungstermine ausweisen und keine monatlichen Zahlungsaufforderungen mehr versenden. Daher bietet sich die Einrichtung eines Dauerauftrages an. Denken Sie bitte daran diesen anzupassen, falls sich Ihr monatlicher Abschlagsbetrag ändert.

Unser Tipp: Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, ziehen wir Ihren monatlichen Abschlag automatisch von Ihrem Konto ein.

 

Kassenautomat Stadthaus Schwerin

Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Schwerin, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, können ihre Rechnungen für Strom, Gas, Fernwärme und Wasser direkt über den Kassenautomaten im Schweriner Stadthaus in bar oder per EC-Karte bezahlen. Es besteht auch die Möglichkeit ein Guthaben bzw. eine Vorauszahlung für zukünftige Rechnungen anzulegen.

Mehr Informationen zum Kassenautomat

 

Einzahlung in bar oder per Karte (EC- oder Kreditkarte)

Eine Bareinzahlung oder Kartenzahlung ist ebenfalls in unserem Kundencenter Eckdrift 43-45 in 19061 Schwerin möglich.
 

Wie werden Guthaben ausgezahlt?

Falls Ihre Jahresrechnung oder Ihre Schlussrechnung ein Guthaben ergibt, zahlen wir dieses wie folgt aus:

  • Bei Vorliegen einer gültigen Bankverbindung zahlen wir Ihnen Ihr Guthaben in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserstellung auf Ihr Bankkonto aus. 
  • Falls wir keine Bankverbindung von Ihnen haben, bitten wir Sie um Mitteilung Ihrer IBAN, damit wir die Auszahlung veranlassen können.
  • Auch eine Barauszahlung in unserem Kundencenter Eckdrift 43-45 in 19061 Schwerin ist möglich. 
    Wichtig: Bitte bringen Sie Ihren Ausweis bzw. ein gültiges amtliches Dokument mit, mit dem Sie sich ausweisen können. 
Was mache ich bei Zahlungsschwierigkeiten?

Kaum einer spricht darüber, aber es passiert leider öfter als man denkt: Die Rechnung oder der monatliche Abschlag kann nicht mehr bezahlt werden. Falls Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten, melden Sie sich bitte so früh wie möglich bei uns, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können. Denn grundsätzlich gilt: Ihre Abschläge und Ihre Rechnung müssen pünktlich, also zum Fälligkeitstermin, bezahlt werden. Sonst drohen zusätzliche Kosten durch Mahnung, Sperr-, Inkasso- und/oder Gerichtskosten.

Deshalb melden Sie sich bei Zahlungsschwierigkeiten bitte sofort bei uns.

Was passiert, wenn ich vergessen habe zu zahlen?

Bitte denken Sie daran, Ihre Rechnungen und Abschläge fristgerecht zu zahlen. Ihre fälligen Beträge sowie das Datum der Fälligkeit finden Sie zum Beispiel auf Ihrer Jahresrechnung oder in Ihrer Vertragsbestätigung. Diese können Sie jederzeit in unserem Online-Kundenportal (Direktservice) herunterladen.

Am einfachsten ist es für Sie, wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Dann behalten wir die Zahlungen für Sie im Blick und buchen den jeweils fälligen Betrag von Ihrem Konto ab.

Sollten Sie doch einmal vergessen zu zahlen, senden wir Ihnen eine Zahlungserinnerung. In dieser teilen wir Ihnen den offenen Betrag und die Fälligkeit noch einmal mit. Bitte begleichen Sie den offenen Betrag umgehend. So vermeiden Sie unnötige Zusatzkosten wie Mahnkosten oder Kosten für ein Inkassounternehmen.

Bieten die Stadtwerke Schwerin auch Ratenzahlung an?

Ja, unseren Kundinnen und Kunden bieten wir auf Nachfrage und unter bestimmten Voraussetzungen einen Ratenzahlungsvertrag an.

Die Ratenzahlung können Sie online beantragen:

Jetzt Ratenzahlung anfragen

Wir prüfen jedes Anliegen individuell und versuchen die jeweilige persönliche Situation bestmöglich zu berücksichtigen.

Melden Sie sich bei Zahlungsschwierigkeiten bitte sofort bei uns. Gemeinsam finden wir eine Lösung.

Was muss ich bei einer Rücklastschrift beachten?

Eine Rücklastschrift bedeutet, dass eine SEPA-Lastschrift nicht ausgeführt werden konnte. Dafür kann es mehrere Gründe geben. Der häufigste Grund ist, dass das Konto des Zahlungspflichtigen eine zu geringe Deckung aufweist. Andere mögliche Gründe sind beispielsweise falsche Kontodaten oder ein Widerspruch des Kontoinhabers gegen die Lastschrift (Rückbuchung).

Sollte es zu einer Rücklastschrift von Ihrem Konto kommen, informieren wir Sie schriftlich darüber.

Rücklastgebühren: Je nach Kreditinstitut können Ihnen durch eine Rücklastschrift zusätzliche Kosten entstehen. Falls die Rücklastschrift von Ihnen verschuldet wurde, berechnen wir Ihnen die ggf. anfallenden Gebühren und Kosten Ihrer Bank weiter.

Melden Sie sich bei einer Rücklastschrift bitte umgehend bei uns! Nach einer Rücklastschrift wird Ihr SEPA-Lastschriftmandat bei uns automatisch deaktiviert. Das heißt, es gibt keine weiteren Abbuchungen von uns – auch keine Abbuchungsversuche.


Das ist zu tun:

  • Falls von Ihrem Konto wieder abgebucht werden kann, informieren Sie uns bitte schnellstmöglich darüber (schriftlich oder telefonisch). Dann aktivieren wir Ihr SEPA-Lastschriftmandat wieder.
  • Sie können uns den fälligen Betrag auch gern fristgerecht überweisen. Bitte melden Sie sich dennoch bei uns, sobald wir Ihr SEPA-Lastschriftmandat für zukünftige Beträge wieder freischalten können.
Wie kann ich eine Abwendungsvereinbarung mit den Stadtwerken Schwerin abschließen?

Zur Vermeidung einer Versorgungsunterbrechung bieten wir unseren Kundinnen und Kunden eine Abwendungsvereinbarung an. Die Gesetzesgrundlage dafür ist §19 Abs. 5 der StromGVV bzw. der GasGVV.

Mehr Informationen zur Abwendungsvereinbarung

Unsere Kundenportale

Kundenportal Strom, Gas, Wärme & Wasser

Ihr Zugang zum SWS Kundenportal für Verträge in den Bereichen Strom, Gas, Wärme und Wasser.

Kundenportal Glasfaser

Ihr Zugang zum SWS Kundenportal für Verträge im Bereich Glasfaser.

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